Loyalitätspflicht gibt es rechtl. hierzu nicht.
Hallo,
Dann nennen wir es halt die Pflicht, welche sich aus Artikel 72 des Bayerischen Fischereigesetzes ergibt.
Demnach darf der Fischereiaufseher nicht "wegschauen" oder darüber hinweg sehen.
Petri Heil
Lajos
Das ist alles nicht die Frage.
Die Frage steht im Eröffnungsposting, die Anwort ergibt sich eindeutig aus dem Strafgesetzbuch und wurde mit entsprechendem § beantwortet.
Alles andere ist Vermutung, Glauben ...