Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

torino

Member
Hallo,
ist das richtig das ich mir mit dem deutschen Fischereischein für die ganzen öffentlichen Gewässer in Schleswig-Holstein eine Jahreserlaubnis für 10€ kaufen kann? Darf ich dann die ganze Ostseeküste befischen?
Leider konnte ich nichts genaueres herausfinden zu detaillierten Fragen zur Angelausübung an der Ostsee. Wie schaut es eigentlich mit Zelten während der Angeleiausübung aus? Wenn Zelt, ist dann auch mit Bodenplane in Ordnung oder ohne? Wie viel Meter darf max. die Entfernung zur Brandungsrute sein? Wo steht das alles geregelt?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

Die 10 Euro sind die Fischereiabgabe für Nicht-Schleswig-Holsteiner, die Du GRUNDSÄTZLICH in S-H als Tourist (als NICHT-SHler) bezahlen musst zum Angeln in Süß- und Salzwasser.

Zum Angeln an der Ostsee ist (noch) KEIN zusätzlicher Schein/Obolus oder Erlaubniskarte notwendig.

Für Süßwasser brauchst Du zusätzlich entsprechende Erlaubnisscheine..

Gesetze und Verordnungen für Schleswig Holstein:
Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern
(Binnenfischereiverordnung - BiFVO)


Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern
(Küstenfischereiverordnung - KüFO -)


Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischGDVO)


Dazu kommen dann Bestimmungen der Vereine, Verbände, Bewirtschafter und der jeweiligen zuständigen Gemeinden...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

Wer nicht in Knast kommen will:
Jura studieren empfohlen vor dem Angeln....
Oder nach Dänemark weiterfahren..
 

torino

Member
AW: Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

Die 10 Euro sind die Fischereiabgabe für Nicht-Schleswig-Holsteiner, die Du GRUNDSÄTZLICH in S-H als Tourist (als NICHT-SHler) bezahlen musst zum Angeln in Süß- und Salzwasser.

Zum Angeln an der Ostsee ist (noch) KEIN zusätzlicher Schein/Obolus oder Erlaubniskarte notwendig.

Für Süßwasser brauchst Du zusätzlich entsprechende Erlaubnisscheine..

Gesetze und Verordnungen für Schleswig Holstein:
Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern
(Binnenfischereiverordnung - BiFVO)


Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern
(Küstenfischereiverordnung - KüFO -)


Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischGDVO)


Dazu kommen dann Bestimmungen der Vereine, Verbände, Bewirtschafter und der jeweiligen zuständigen Gemeinden...

Danke für die Mühe. Ich habe mir diese bereits schon im groben durchgelesen. Leider konnte ich noch nichts herausfinden wie es darum steht ob man bei angeln an der Ostsee Zelten darf oder nicht und wie da die Vorgehensweise ist?!
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

Die 10 Euro sind die Fischereiabgabe für Nicht-Schleswig-Holsteiner, die Du GRUNDSÄTZLICH in S-H als Tourist (als NICHT-SHler) bezahlen musst zum Angeln in Süß- und Salzwasser.

...

Den gleichen Betrag müssen auch Schleswig-Holsteiner bezahlen, für die Jahresfischereischeinmarke...;)

Zum Zelten:

In der Regel darf man in SH nicht am Strand einfach so Zelten, dafür sind die Campingplätze da. Andernfalls könnte das als wildes Camping ausgelegt werden.

Windschutz ist allerdings überhaupt kein Problem, auch wenn sie ähnlich wie Zelte aussehen. Die Frage ist immer, wie man diese nutzt...

Da gibt es so eine blöde schwammige Grenze, wo man in Erklärungsnot kommt. Nicht bei der Fischereiaufsicht, sondern bei den Ordnungsbehörden, der örtlichen Ordnungsämter.

Also richtige Zelte, mit Boden und Schlaf-sowie Kochutensilien sollte man im eigenen Interesse und zur Stressvermeidung vermeiden.;)

Entfernungsregelungen zu Brandungsruten gibt es auch nicht festgeschrieben. Unteraufsicht halten und rechtzeitig reagieren können, das ist die Devise... also bei 50m wird so etwas zumindest langsam schwierig....
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

Den gleichen Betrag müssen auch Schleswig-Holsteiner bezahlen, für die Jahresfischereischeinmarke...;)
Ist aber meines Wissens deutschlandweit einmalig, dass auch Angeltouristen, die selber schon oft in ihrem eigenen Bundesland Fischereiabgabe bezahlt haben, nochmal abgezockt werden mit einer Fischereiabgabe staatlicherseits...

Und wie gesagt eh:
Wer nicht in Knast kommen will:
Jura studieren empfohlen vor dem Angeln....
Oder nach Dänemark weiterfahren..

 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

Ist aber meines Wissens deutschlandweit einmalig, dass auch Angeltouristen, die selber schon oft in ihrem eigenen Bundesland Fischereiabgabe bezahlt haben, nochmal abgezockt werden mit einer Fischereiabgabe staatlicherseits...

Ist wie es ist, es wird keiner gezwungen hier zu Angeln. Ich kann es jedenfalls nicht ändern.

Ist immer ein Problem mit, welche Partei wähle ich und hat dann im Zweifel das Sagen...

Nicht schön, aber so ist nun einmal Demokratie...
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

Ist aber meines Wissens deutschlandweit einmalig, dass auch Angeltouristen, die selber schon oft in ihrem eigenen Bundesland Fischereiabgabe bezahlt haben, nochmal abgezockt werden mit einer Fischereiabgabe staatlicherseits...

Richtig, ich z.B. fahre daher immer gleich durch in weniger räuberische Gefilde... Urlaub / Wochenende in S-H? Och nö. Würde mich allerdings mal interessieren, ob das andere auch so handhaben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Astacus74

Well-Known Member
AW: Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

Ja schon verwirrend da haben wir eine BRD und 16 Länder wo jedes Land seine eigenes Süppchen (Fischereigesetz) kocht.... das würd auch einfacher gehen.

Gruß Frank
 
S

Sharpo

Guest
AW: Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

Eine Vereinheitlichung macht es aber nicht unbedingt besser. ;)
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischereibestimmungen Schleswig-Holstein

Na, sag dies nicht.
Wenn sich z.B. die Schreier aus BW pro Nachtangelverbot bundesweit durchsetzen.... :g
oder das Abknüppelgebot aus Bayern...

oder die C+R-Verbote aus Saarland und S-H...

Die Angelverbote Elbe Sachsen-Anhalt...

Zander als fremde Art wie in Hessen....

Alles Dreck, den man bundesweit sicher nicht will..
 

Bankside Dreamer

Well-Known Member
Moinsen,

der Thread hier ist zwar schon reichlich alt aber aufgrund dessen Titels passt meine Frage hier wohl ganz gut hin.

Hat jemand eine Ahnung inwieweit man in SH, während des Angelns, noch lebende Köderfische mit sich führen darf?
Etwa in diesen typischen Köderfischeimern aus Kunststoff, die mit dem herausnehmbaren Gittereinsatz und der transparenten Luke oben dran.
Ist das noch erlaubt? Eventuell aber nur bis zu einer gewissen Anzahl von Köderfischen (Tagesbedarf) oder sind etwa gesenkte Köderfische sofort zu töten
und dann für die spätere Angelei aufzubewahren?

Das man letztlich nur mit toten Köderfischen angelt ist dabei natürlich klar. Was länger lebt bleibt allerdings länger frisch.
 

Jan_Cux

Well-Known Member
Schritt 2 (optional): Aufbewahrung (Hälterung) des Fangs
In Schleswig-Holstein ist die Fischhälterung in Setzkeschern allein zur Frischhaltung
des Fanges als Lebensmittel gestattet, wenn Beschaffenheit des Setzkeschers und
Bedingungen zu dessen Einsatz das erlauben (weitere Details dazu im Anhang).
Bedenken Sie jedoch, dass die Tiere auch bei der Hälterung Stress erleiden und sich
verletzen können, daher sollte sie nur in Ausnahmefällen erfolgen. Setzen Sie deshalb
vorrangig die gängigen Kühlboxen oder Kühltaschen zur Frischhaltung Ihres
Lebensmittels ein, nachdem die Fische tierschutzgerecht getötet worden sind (Details
dazu in Schritt 3 und 4).
MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT, NATUR UND DIGITALISIERUNG, STAND: SEPTEMBER 2021
MERKBLATT ZUM URLAUBERFISCHEREISCHEIN SCHLESWIG-HOLSTEIN 4
Ist das Aufbewahren lebender Fische nicht vermeidbar, sind dazu Setzkescher oder
geeignete Behälter zu verwenden, die den Fischen ausreichend
Bewegungsmöglichkeiten und sauerstoffreiches Wasser bieten. Handelsübliche Eimer
sind dafür nicht geeignet. Es empfiehlt sich, die Behälter abzudecken, da die Fische
dann nicht herausspringen können und bei Dunkelheit weniger Stress erleiden.
Unverträgliche Fische dürfen nicht zusammengehalten werden, wie zum Beispiel
Hechte nicht mit Weißfischen.
 

Bankside Dreamer

Well-Known Member
Handelsübliche Eimer
sind dafür nicht geeignet. Es empfiehlt sich, die Behälter abzudecken, da die Fische
dann nicht herausspringen können und bei Dunkelheit weniger Stress erleiden.

Besten Dank! thumbsup

Demnach wäre ein solcher Köderfischeimer also okay, da kein handelsüblicher Eimer und speziell zum Zweck der Köderfischhälterung gedacht.
In einem Setzkescher hältert man die paar Köderfische für den jeweiligen Ansitz wohl eher weniger, erst recht nicht in den mittlerweile gesetzlich vorgeschriebenen riesigen Teilen.

Selbstredend würde ich dabei keine handlangen Rotaugen in diese doch eher kleinen Köderfischeimer pferchen. Da dachte ich eher an kleinere Köderfische, etwa für die Angelei auf Barsche oder Aale. So habe ich es früher jedenfalls immer gemacht, bin mir aber nicht sicher ob das noch immer so erlaubt ist.

Über eine etwaige Sauerstoffpumpe sagt das Gesetz dann wohl nichts? Diese kleinen Pumpen gibt es Batterie betrieben ja auch speziell für die Hälterung von Köderfischen unterwegs. Wobei wann immer ich einen solchen speziellen Köderfischeimer mit dem Gittereinsatz genutzt habe, war der regelmäßige Wechsel mit frischem und sauerstoffreichem Wasser eigentlich nie ein Problem. Da braucht es keine Pumpe.
 

seatrout61

Method-Feeder-Spezi
Lt. unseren Fischereiaufsehern ist bei Eimerhälterung eine Pumpe zu verwenden, auch wenn das explizit nicht geregelt sein sollte...habe jetzt keine Lust zu suchen.

Auch sollte man beachten, das (Köder-)Fische immer nur aus demselben Gewässer stammen dürfen, in dem sie verwendet werden...steht auch so im SH-Gesetz...damit erübrigt sich in den meisten Fällen eine Hälterung.

Meinen besten Aalfang von insgesamt 3,8 Kg innerhalb von 2-3 Std. habe ich mit toter 5cm Fischbrut gemacht...mit der Ködernadel durchlöchert per Rückenköderung und Pose direkt vor der Schilfkante angeboten...teilweise Bisse an 3 Angeln gleichzeitig.
 
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