Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung

Peter61

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Petri Heil an alle Angelkollegen.

Wer kennt das nicht. Es gibt immer mehr Auflagen an den Erlaubnisscheinen und Jahreskarten, während in Bayern die Bestimmungen insgesamt gelockert wurden. Oft werden die Schonzeiten und Fangbeschränkungen drastisch angehoben, während Fischrechtsinhaber sich daran nicht halten müssen.

So gibt es seit ein paar Jahren in Bayern kein Nachtangelverbot mehr und auch das Angeln vom Boot aus ist erlaubt.

Speziel würde daher interessieren:
Gewässerstück?
Jahreskarte Betrag?
Tageskarte Betrag?
Monatskarte Betrag?
Nachtangeln?
Bootsangeln?
Raubfisch ab wann?
Beschränkungen?

Diese Daten kann dann jeder auswerten und ggf als Vergleich bei seinen Erlaubsnisscheinausstellern verwenden.

Viele Grüße an Allle
Peter
 
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Peter61

Member
AW: Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung

Ich mach dann mal den Anfang.

Veitshöchheim - Harbach
25 km
Der Preis der Jahreskarten beträgt 89,00 € wie 2011 zzgl. Verbandsbeitrag.
Tageskarte: 8€, Monat 30€
Das Nachtfischen ist nicht erlaubt.
Vom 1.5 bis 31.10 ab 5 Uhr früh bis 1 Uhr Nachts erlaubt. Sonst nur bis 21Uhr (da gabs auch schon mal ne Anzeige, weil ein Angler am 30.4 um 22 Uhr noch am Wasser war.).
Hecht und Zander sind ab 1.8. offen. In dieser Zeit alle Köder auf Raubfischfang verboten.
Das Angel ist nur vom Ufer aus erlaubt.
Drilling verboten außer am Kunstköder.
 

froxter

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AW: Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung

Strecke Ochsenfurt:

*Hohenfeld-Marktbreit bis Eibelstadt-Randersacker (22,2 km)
*71,- € (Jahr) - 25,-€ (Monat) - 10,- € (Tag)
*Nachtangeln verboten (Sommer bis 01:00, sonst bis 21:00)
*Kunstköderverbot v. 01.02 - 31.07 (ebenso Köfi und Fetzen)
*Bootsangeln verboten
*Echolote verboten

Schonzeiten und Maße:

*Aal - 01.11. - 28.02 - 50cm
*Barbe - 01.05. - 15.06 - 40cm
*BaFo - 01.10. - 28.02 - 26cm
*ReFo - 15.12. - 15.04 - 26cm
*Rapfen - 01.04. - 31.05 - 40cm
*Hecht - 01.02. - 31.07 (!) - 50cm
*Zander - 01.02. - 31.07 (!) - 50cm
*Nase - 01.02. - 31.05 - 35cm
*Rotauge - 01.04. - 15.05
*Rotfeder - 01.04. - 15.05
*Nerfling - 01.04 - 15.05 - 30cm

Schonmaß Karpfen: 35cm
Schonmaß Schleie: 26cm
 
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Illex2442

Member
AW: Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung

@froxter:Dir ist leider ein kleiner Fehler unterlaufen.An der Ochsenfurter Strecke ist das Angeln von 01.05.-30.09. von 5:00-1:00 erlaubt ind der Winterzeit von 6:00-21:00 Uhr...

Gruß Illex2442
 

Peter61

Member
AW: Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung

:m
Supi.
Scheint in Ochsenfurt auch noch das alte Verbandrecht Anwendung zu finden.
Gesetze sind geändert aber auf der Karte wird es nicht umgesetzt.

G Peter

Bin gespannt welche Antwort ich vom Verbandspräsident bekomme und vom Vorsitzenden der Koppelfischerei.
Vielleicht werde ich auch des Gewässers verwiesen und bekomme keine Karte|kopfkrat Wer sich beschwert#d
 

Illex2442

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AW: Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung

@Peter:Nicht das Verbandsrecht findet dort Anwendung,sondern umgekehrt.Kitzinger und Ochsenfurter Strecke sind die Bestimmungen seit Jahren so und die Veitser Strecke wurde nur daran angepasst!Stadtstrecke weiß ich nicht genau,doch wenn ich mich nicht irre ist es dort wie an der Ochsenfurter und die ist quasi identisch mit der Kitzinger,nur kostet die Kitzinger Jahreskarte soweit ich weiß 130 oder 140 Euro!!!
 

fenmaus

Member
AW: Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung

Guten morgen,
erstmal macht sich der Angler seine eigenen Gesetze,denn wenn es die Vereine es ein wenig lockerer halten,nutzen es doch einige Angler es voll aus,oder lassen im Urlaub wo sie sind die S.. raus#q,da braucht man sich nicht wundern,wenn da überall verbote gibt und Gastangler unerwünscht sind.:(
Ich weis auch,dass man nicht alle über einen Kamm scheren darf.Es sollte sich jeder mal an die eigene Nase fassen.

Naab 25km in verschiedene Abschnitte,See 5 x in Schwandorf.
Tageskarte 10€;3Tk.=25€;Wk.=40€
Tageskarte gilt 24 Stunden.
Vom ruhenden Boot darf man fischen.
Jahreskarte nur für Mitgieder 250€.Man auch noch Mitgied werden,einmalige Aufnahme 250€ .
Raubfisch frei ab 1.5.-15.2.
Karpfen frei ab 1.1.-31.12.
Petri Heil
#:
 
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Petrusjünger

Anfänger
AW: Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung

@Peter61

Auf jeden Fall, eine sehr gute Idee, mal die unterschiedlichen Bestimmungen der einzelnen Mainabschnitte aus Anglersicht näher zu beleuchten.

Ich hoffe, dass nachdem alle ihre neuen Karten in den Händen halten sich hier noch viele äußern.
Meine Karte erhalte ich erst am 7.1.

Interessant ist aber auch schon, dass es wohl einige Strecken gibt, die seltsame Sonderregelungen haben, die sonst nicht zu finden sind.


- z.B. hat lt. Deiner Info nur die Veitshöchheimer Strecke ein Drilling-Verbot außer im Kunstköder. Das fand ich aus den mir vorliegenden Karten anderer Strecken nicht. Dort darf ich den Köderfisch, wie er in jeder Anglerzeitschrift und Angler-DVD gezeigt wird, in den verschiedenen Varianten und Hakenarten montieren.

- In Schweinfurt (lt. Karte 2011) gibt es ein Anfüttern-Verbot (außer beim Angeln in geringen Mengen, was dann aber auch kein "An"-Füttern mehr ist)

Dahingegen darf man in Schweinfurt beim Angeln vom Ufer aus "Geräte zur Ortung von Fischen oder Fischbeständen" verwenden, während dies wohl an den anderen Strecken sonst noch explizit verboten ist.
Denn das Angeln vom Ufer aus kann ja mit solchen "Wunder-Geräten" ja unheimlich bestandsgefährdende Folgen für die Fische haben. ;) In Schweinfurt hat man wohl schon den Mompitz gesehen und dies nicht mehr in die Karte eingeführt.

Peter, ich glaube, Du weißt gar nicht, welches Fass Du mit Deiner Intention angestochen hast.

z.B.
Wenn man die einzelnen Angelkarten der Mainstrecken (die alle vor Ausgabe behördlich legitimiert werden müssen, wofür diese Behörden von den Kartenausgebern kräftige Gebüren fordern) anschaut, wird man noch vieles entdecken.

Kurios ist z.B. :

- Angelkarte Würzburg 2011, behördlich genehmigt, weist für den Aal ein geringeres als das gesetzlich verbindliche Schonmaß auf.
(Ferner: kein Hinweis auch auf die gem. Aaleinzugsgebiet gem AVBayFiG festgelegte Schonzeit)

- In Würzburg gibt es laut (behördlich genehmigter) Karte eine Schonzeit für den Barsch, in Ochsenfurt (laut behördlich genehmigter Karte) nicht.

(Der Barsch (Perca fluviatilis) ist laut Landes-und Bezirksgesetzen frei.)

Es gibt aber eine (sicher auch behördlich bekannte) Überschneidungsstrecke beider Strecke von ca. 6 Kilometern.

An dieser Strecke wird dann der eine Angler (mit Würzburger Karte beim Entnehmen des Barsches) wg Fischwilderei bestraft, wozu der andere Angler neben ihm gem. anderer gesetzlicher Vorschriften zwingend verpflichtet ist.

Oder anders formuliert:
Der eine Angler wird zwingend bestraft, wenn er den Barsch zurücksetzt, der andere Angler neben ihm an derselben Stelle, wenn er seinen gefangen Barsch nicht zurücksetzt, je nach dem welche (behördlich genehmigte) Karte der jeweilige Angler an der selben Stelle hat.

So spannend kann der Main sein.


Und wer als Mainangler schon immer wusste, was eine "Molenkopflinie" ist, und welche Konsequenzen diese hat, der muss sicher nicht dies lesen.
http://www.anglerforum-bayern.de/bo...chereigesetz/9614-jahreskarte-weg/#post135883


Wer hier immer noch glaubt, dass hier schon längst mal was unternommen werden sollte, dem kann niemand helfen.

Peters Initiative betroffene Mainangler anzufragen, ist nur zu unterstützen.
 

Peter61

Member
AW: Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung

So habe nun meine Main-Karte 2012.
Veitsh-Harrbach, 25 Flusskilometer
Jahreskarte 89€ (70 € Karte und 19€ Sonderbesatz).
Karte nur an Mitglieder des Verbandes + 19€ Verbandsbeitrag.
Die Beschränkungen:
- 2 Handangeln nur vom Ufer
(Damit Boot ausgeschlossen)
- Nachtangelverbot
- Erlaubt 1.5 bis 31.10 von 5 bis 1 Uhr, sonst 6 bis 21 Uhr
- Fangbeschr/Angeltag: 2 Raubfische (Zander oder Hecht), 2 Karpfen, 5 Aale, 15 Rotaugen
Verbote:
- an Staustufen im Schleußenbereich innerhalb der Molenkopflinien (Wikipedia dazu keine Definition), und im gesamten Kraftwerksbereich (rot-weis-rote Markierung)
- befahren der Uferbereiche
- unbeaufsichtigte Liegenlassen fangbereiter Angeln
- Ausschneiden oder entfernen von Uferbewuchs
- Fang unter Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen (Echolot)
- Gebrauch von Setzkeschern auch in Buhnenfeldern
- verwenung von Drillingen mit Naturköder (Wurm etc)
- Angeln auf Hecht und Zander in der Zeit von 1.2 bis 30.7
- Verwendung von Ködern die zum Fang von Raubfischen genutzt werden von 01.2 bis 30.07
- Köderfischsenke
- Fang von Driedfischen mit mehr als 1 Haken pro Angel
Gebote:
- gefangene masige Fische sind zu entnehmen
Bei Verstöße gegen dto Bestimmungen. Entzug der Angelkarte und Sperre bis zu 10 Jahre. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen werden zur Anzeige gebracht.

Wie sieht es bei Eurem Gewässerstück am Main aus?
 
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Petrusjünger

Anfänger
AW: Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung

Ich denke die Barsche wissen das und schwimmen in Rudeln nach Würzburg.

Ja ist schon kurios.
Wie gesagt, jeder Fischereirechtsinhaber, muss mindestens die gesetztlichen Bestimmungen einhalten. Darüber hinaus, darf er eigene Regeln erstellen und die Bestimmungen erweitern.

Das ist korrekt.

Aber eine staatliche Behörde muss diese Bestimmungen der Angelkarte erst einmal überprüfen und genehmigen und verlangt vom Fischereirechtsinhaber dafür entsprechende Gebühren. Und diese Überprüfung ist hier offensichtlich nicht erfolgt.

Kurios ist isb.-und darauf wollte ich hinaus-, dass es eine Überschneidungsstrecke gibt, in welcher dann unterschiedliche Bestimmungen herrschen.

In diesem Fall sind diese sogar im erwähnten Barsch-Fall für den betroffenen Angler (innerhalb eines langen Zeitraums) nicht ohne:

Am selben Angelplatz wird der eine dafür bestraft, was für den anderen gesetzlich zwingende Vorschrift ist.
 
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