AW: Fischereiliche Bestimmungen am Main von der Quelle bis zur Mündung
@Peter61
Auf jeden Fall, eine sehr gute Idee, mal die unterschiedlichen Bestimmungen der einzelnen Mainabschnitte aus Anglersicht näher zu beleuchten.
Ich hoffe, dass nachdem alle ihre neuen Karten in den Händen halten sich hier noch viele äußern.
Meine Karte erhalte ich erst am 7.1.
Interessant ist aber auch schon, dass es wohl einige Strecken gibt, die seltsame Sonderregelungen haben, die sonst nicht zu finden sind.
- z.B. hat lt. Deiner Info nur die Veitshöchheimer Strecke ein
Drilling-Verbot außer im Kunstköder. Das fand ich aus den mir vorliegenden Karten anderer Strecken nicht. Dort darf ich den Köderfisch, wie er in jeder Anglerzeitschrift und Angler-DVD gezeigt wird, in den verschiedenen Varianten und Hakenarten montieren.
- In Schweinfurt (lt. Karte 2011) gibt es ein
Anfüttern-Verbot (außer beim Angeln in geringen Mengen, was dann aber auch kein "An"-Füttern mehr ist)
Dahingegen darf man in Schweinfurt beim Angeln vom Ufer aus "
Geräte zur Ortung von Fischen oder Fischbeständen" verwenden, während dies wohl an den anderen Strecken sonst noch explizit verboten ist.
Denn das
Angeln vom Ufer aus kann ja mit solchen "Wunder-Geräten" ja unheimlich bestandsgefährdende Folgen für die Fische haben.
In Schweinfurt hat man wohl schon den Mompitz gesehen und dies nicht mehr in die Karte eingeführt.
Peter, ich glaube, Du weißt gar nicht, welches Fass Du mit Deiner Intention angestochen hast.
z.B.
Wenn man die einzelnen Angelkarten der Mainstrecken (
die alle vor Ausgabe behördlich legitimiert werden müssen, wofür diese Behörden von den Kartenausgebern kräftige Gebüren fordern) anschaut, wird man noch vieles entdecken.
Kurios ist z.B. :
- Angelkarte Würzburg 2011, behördlich genehmigt, weist für den Aal ein geringeres als das gesetzlich verbindliche Schonmaß auf.
(Ferner: kein Hinweis auch auf die gem. Aaleinzugsgebiet gem AVBayFiG festgelegte Schonzeit)
- In Würzburg gibt es laut (behördlich genehmigter) Karte eine Schonzeit für den Barsch, in Ochsenfurt (laut behördlich genehmigter Karte) nicht.
(Der Barsch (Perca fluviatilis) ist laut Landes-und Bezirksgesetzen frei.)
Es gibt aber eine (sicher auch behördlich bekannte) Überschneidungsstrecke beider Strecke von ca. 6 Kilometern.
An dieser Strecke wird dann der eine Angler (mit Würzburger Karte beim Entnehmen des Barsches) wg Fischwilderei bestraft, wozu der andere Angler neben ihm gem. anderer gesetzlicher Vorschriften zwingend verpflichtet ist.
Oder anders formuliert:
Der eine Angler wird zwingend bestraft, wenn er den Barsch zurücksetzt, der andere Angler neben ihm an derselben Stelle, wenn er seinen gefangen Barsch nicht zurücksetzt, je nach dem welche (
behördlich genehmigte) Karte der jeweilige Angler an der selben Stelle hat.
So spannend kann der Main sein.
Und wer als Mainangler schon immer wusste, was eine
"Molenkopflinie" ist, und welche Konsequenzen diese hat, der muss sicher nicht dies lesen.
http://www.anglerforum-bayern.de/bo...chereigesetz/9614-jahreskarte-weg/#post135883
Wer hier immer noch glaubt, dass hier schon längst mal was unternommen werden sollte, dem kann niemand helfen.
Peters Initiative betroffene Mainangler anzufragen, ist nur zu unterstützen.