Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Hi Leute,

mein Sohn wird dieses Jahr 6 Jahre alt.
Ich würde gerne mit ihm angeln gehen, da ich ihm jetzt auch 2 Ruten gekauft habe.
Nun die Frage, laut mir bekanntem Fischereirecht in Bayern darf ein Jugendlicher ab 10 Jahren mit gültigem Jugendfischereiausweis in begleitung eines Fischereischeininhabers mit 2 Handangeln fischen.
Unter 10 Jahren dürfen die Kids an das Angeln herangeführt werden.
Dürfte ich da, wenn ich mit ihm angeln gehe, neben meinen beiden Ruten auch noch eine von ihm mit auswerfen?

Wäre euch sehr dankbar.

Gruß Daniel
 
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Besten Dank!
Das hab ich mir gedacht, wollts nur nochmal bestätigt haben!
Petri Heil und Danke!
 

Trollwut

Angeln-mit-Stil
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Außerdem darf er, wenn er 10 wird, in Begleitung lediglich mit 1 Handangel fischen. Also insgesamt 3 statt 4
 
L

Lazarus

Guest
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Außerdem darf er, wenn er 10 wird, in Begleitung lediglich mit 1 Handangel fischen. Also insgesamt 3 statt 4
Nein.
Wenn er mit 10 Jahren seinen Jugendfischereischein bekommt, darf er genauso wie der Inhaber eines Fischereischeins auf Lebenszeit mit zwei Ruten fischen.

Es kann aber sein, dass einzelne Vereine Jungfischer auf 1 Rute limitieren. Das ist aber keinesfalls allgemein so geregelt!
 
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Nein.
Wenn er mit 10 Jahren seinen Jugendfischereischein bekommt, darf er genauso wie der Inhaber eines Fischereischeins auf Lebenszeit mit zwei Ruten fischen.

Es kann aber sein, dass einzelne Vereine Jungfischer auf 1 Rute limitieren. Das ist aber keinesfalls allgemein so geregelt!

Ich kenn das auch noch so aus meiner Jungangler-Zeit vor knapp 20 Jahren, da haben wir auch immer mit 2 Ruten fischen dürfen.
In Bayern. Aktuell hat sich das Gesetz noch nicht geändert soweit ich weiß.

Aber nicht so schlimm, dann bleibt eben Papis Carphunter-Ausrüstung im Futteral und der Junior darf mit Pose Fischen :p
 

Trollwut

Angeln-mit-Stil
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Hab bei mir in der Umgebung damals als Jugendlicher 5 verschiedene Gewässer befischt. Überall nur eine Rute.
Würde im Zweifelsfall aber nochmal nachlesen
 

thanatos

Well-Known Member
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Was passiert eigendlich einem Kind das beim Schwarzangeln erwischt wird?
Soweit mir bekannt ist" dürfen " Kinder klauen,Autos knacken,Drogen dealen etc ohne das groß was dagegen unternommen wird ,sind ja nicht Strafmündig.Was also immer das Geflöte um das bischen Gestippe????????????
 
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Also bei mir war es so, dass ich bereits mit 12 die Fischerprüfung hatte und ab diesem Zeitraum unter Aufsicht mit 2 Ruten fischen durfte bis zum Alter von 14 (ab da alleine). Ohne Prüfung nur mit Jugendfischereischein ist nur eine Rute unter Aufsicht erlaubt (bei uns).

mfg
MArtin
 

olaft64

Bisher Schneider-Meister
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Was passiert eigendlich einem Kind das beim Schwarzangeln erwischt wird?
Soweit mir bekannt ist" dürfen " Kinder klauen,Autos knacken,Drogen dealen etc ohne das groß was dagegen unternommen wird ,sind ja nicht Strafmündig.Was also immer das Geflöte um das bischen Gestippe????????????

Wenn Du ihn allein ans Wasser lässt, gebe ich Dir recht- da ist höchstens den Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht was zu wollen- genau wie beim Klauen etc.. Aber einen 6jährigen ohne Aufsicht allein am Wasser? Bei meiner Tochter lieber nicht.

Und wenn Du danebensitzt, bist Du natürlich für das "Fehlverhalten" des Sohnes haftbar.

Gruß Olaf
 

thanatos

Well-Known Member
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Ob man einen 6 Jährigen allein los ziehen läßt ? kommt auf das Gewässer an,finde es nur leider in Deutschland sehr überreglementiert ,was angelt denn schon so´n Lüttchen paar Plötzen und Barsche ´ne Kilobrachse übersteigt doch schon fast das kindliche Können,genau die Zeit zwischen 7 und 12 Jahren waren meine glücklichsten Angeljahre ,keine Prüfung,kein
Angelschein und niemand der einem das Vergnügen missgönnt hätte sogar
unser Fischer hat uns manch guten Tip gegeben wo es sich grad lohnt
zu stippen und der wuste das wir "Schwarzangler "sind.
Trotz der ganzen Widrigkeiten meiner Kindheit ,möchte ich heute kein Kind sein.
 

Nüsser

Member
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Ob man einen 6 Jährigen allein los ziehen läßt ? kommt auf das Gewässer an,finde es nur leider in Deutschland sehr überreglementiert ,was angelt denn schon so´n Lüttchen paar Plötzen und Barsche ´ne Kilobrachse übersteigt doch schon fast das kindliche Können,genau die Zeit zwischen 7 und 12 Jahren waren meine glücklichsten Angeljahre ,keine Prüfung,kein
Angelschein und niemand der einem das Vergnügen missgönnt hätte sogar
unser Fischer hat uns manch guten Tip gegeben wo es sich grad lohnt
zu stippen und der wuste das wir "Schwarzangler "sind.
Trotz der ganzen Widrigkeiten meiner Kindheit ,möchte ich heute kein Kind sein.

Das kann man schon so sehen, aber dem TE geht es ja darum, seinen Sohn an das Angeln heranzuführen, da macht es wohl weniger Sinn, dem ne Angel in die Hand zu drücken und zu sagen "mach mal".

Man muss jugendliche oder kindliche Schwarzangler sicherlich nicht verdammen und wie Schwerverbrecher behandeln. Wenn aber ein Vater seinem Kind das Angeln UND nebenbei noch Gesetze und Regeln, und dass man diese einzuhalten hat, beibringt, ist das doch super. #6
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Fischereirechtliche Frage zum Jungfischer unter 10 Jahren

Hallo,

ich habe genau die gleicher Herausforderung.

Ich denke das eine Angel abgeben und dem Kind das Angel näher zubringen gar nicht mit drei Angeln funktionieren kann.

Mein Zwerg ist Fünf und seine erste Diziplin ist Spinnangeln. Keine Chance da noch auf eine andere Rute geschweige zwei andere Ruten noch nachhaltig zu achten.
 
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