Fischereischein abschaffen!

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Angeln ohne Sachkundenachweis würde m.E. aber auch den Angelgegnern aus der Naturschutz- und Tierrechtsszene zusätzliche Munition liefern.


Das müsste sich ja irgendwie bestätigen bzw widerlegen lassen - es gibt ja Bekanntlich Bundesländer mit liberaler Haltung bzw mit Tourischein... bislang habe ich nichts reißerisches der Presse entnehmen können.

Gibt es irgendwelche Daten /Erhebungen von irgendwelchen Organisationen /Behörden in diesem Zusammenhang?
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

wenn man montags an Gewässern entlang geht, merkt man oft, ob die von Vereinen bewirtschaftet werden oder allgemein zugänglich sind.

Aber ob das was mit der Fischerprüfung zu tun hat???
 

fishhawk

Well-Known Member
dass Du erst nach 1970 das Angeln anfingst?

So ist es.

Ich hab mit 12 angefangen und mit 14 die Prüfung gemacht, ab 16 hatte ich den staatlichen Fischereischein ohne Begleitung.

In den Verbandsgewässern hätte ich von Verbandsseite aus auch schon ab 16 alleine angeln dürfen, aber der Verein hat es mir verboten.

Ich durfte bis 18 auch nur mit einer Rute fischen, obwohl in den Verbandsgewässern auch zwei erlaubt waren.

Damals musste man als Jungangler schon starke Nerven haben.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

wenn man montags an Gewässern entlang geht, merkt man oft, ob die von Vereinen bewirtschaftet werden oder allgemein zugänglich sind.

Aber ob das was mit der Fischerprüfung zu tun hat???

Hallo,

eher nicht. Aber Vereinsmitglieder sind halt besser zu sanktionieren, wenn sich die aufführen. Bei einem Tageskartennehmer, der bekommt allenfalls keine Karte mehr und das wars. Ein Vereinsmitglied kann da z. B. mit einer Sperre o.Ä. belegt werden.
Ist auch mit der Grund, dass man allgemein zurückhaltender geworden ist im Hinblick auf die Ausgabe von Gastkarten.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Das müsste sich ja irgendwie bestätigen bzw widerlegen lassen

Lieber keine schlafenden Hunde wecken.

Ich habe aber bei öffentlichen Diskussionen von Vertretern der Anglerinteressen schon häufig das Argument gehört, dass Angler eben ne Ausbildung und nen Sachkundenachweis haben. Finde ich auch durchaus stichhaltig, schon im Hinblick auf das TSCHG und die Schlachtverordnung.
 

Lajos1

Well-Known Member
So ist es.

Ich hab mit 12 angefangen und mit 14 die Prüfung gemacht, ab 16 hatte ich den staatlichen Fischereischein ohne Begleitung.

In den Verbandsgewässern hätte ich von Verbandsseite aus auch schon ab 16 alleine angeln dürfen, aber der Verein hat es mir verboten.

Ich durfte bis 18 auch nur mit einer Rute fischen, obwohl in den Verbandsgewässern auch zwei erlaubt waren.

Damals musste man als Jungangler schon starke Nerven haben.

Hallo,

das mit einer Rute hatten wir auch, allerdings zahlte bei uns der Jugendliche damals auch nur etwa ein Viertel des Erwachsenenbeitrags; insofern konnte man schon damit leben. Allerdings hätte Dir Dein Verein nicht etwas verbieten können, was der Gesetzgeber erlaubt hat - aber welcher Jugendliche hätte sich damals mit der Vorstandschaft anlegen wollen:eek:.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
allerdings zahlte bei uns der Jugendliche damals auch nur etwa ein Viertel des Erwachsenenbeitrags

Mein Kumpel wurde erst in der zweiten Jahreshälfte 18, ich hatte meinen Erwachsenenschein schon. Er hatte dann die Wahl, entweder den vollen Jahresbeitrag für Erwachsene zu berappen oder seinen Jugenderlaubnisschein mit Begleitung zu behalten.

Hat sich dann für letzteres entschieden. So oft wie in diesem Jahr waren seitdem nicht mehr gemeinsam angeln.

Da hat es die Jugend heutzutage viel einfacher. Ab 14 allein mit voller Rutenzahl zum ermäßigten Tarif.

So ändern sich die Zeiten.

Wird mittlerweile auch jeder in den Verein aufgenommen. Keine Warteliste, keine Bürgen, keine Fischerprüfung mehr notwendig, der Fischereischein reicht.

Einer der Gründe, warum ich in diesem Verein zwar Beitrag zahle, aber heuer noch an keinem Gewässer war.
 

Uzz

Active Member
Sind eben im Gegensatz zu weissfischen kein 'Schüttgut'... wenn die angelprüfung nur der Sachkundenachweis ist ein Wirbeltieren töten zu können müssten konsequenterweise Jäger, Metzger und die meisten Köche ohne Schein angeln dürfen. Fänd ich persönlich ok
Nicht zu vergessen die zahlenmäßig bedeutendste Gruppe mit Kompetenz in Sachen Wirbeltiertöten: "Gediente", also beim Militär ausgebildete.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Kinderangeln sollte man vereinfachen und den Scheinerwerb erschweren, dann wäre s
Nicht zu vergessen die zahlenmäßig bedeutendste Gruppe mit Kompetenz in Sachen Wirbeltiertöten: "Gediente", also beim Militär ausgebildete.
Unsere Trachtentruppe mit den kaputten rosenmontagswägen? Ich bitte dich!
 

Orothred

Well-Known Member

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

durch eine Prüfung lernt man m.E. nichts, man zeigt höchstens, dass man was gelernt hat.

Die Fischerprüfung wird soweit ich weiß als Sachkundenachweis im Sinne des § 4 TierSchlV anerkannt.

Als ungeprüfter Friedfischangler ohne Fischereischein in Brandenburg würde ich mich nicht besonders wohlfühlen, wenn ich von Tierrechtlern angezeigt würde, weil ich einen Fisch gefangen und geschlachtet hätte.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Besser als wenn du ihn zurückgesetzt hättest, ich meine der Tourifischerschein ändert ja nix daran, dass Verwertung der hauptaspelt am angeln sein soll angeblich
 

geomas

Swing is mein Ding
Noch mal Touristenfischereischein:

Wenn der normale, nach erfolgreich absolvierter Prüfung ausgehändigte Fischereischein als Sachkundenachweis gilt, dann kann man sich also von der Sachkunde freikaufen, indem man sich den Touri-Fischereischein ausstellen läßt.
Das bringt mich so auf die Palme. Entweder ist die entsprechende Sachkunde nötig und nachzuweisen oder eben nicht und in dem Fall könnte man auch die Prüfungen abschaffen.
 

el.Lucio

Kreuzkümmel
Ganz interessant die Unterhaltung hier, ich frag mich nur, was für eine Sachkunde wird denn in der Prüfung wirklich gelernt? Umgang mit der Kreatur Fisch oder das schlachten eines Fisches kann es ja nicht sein, es sei denn, ich hab da gefehlt. Aber soweit ich weiß hatte bei uns niemand auch nur einen fisch im gesamten Lehrgang in der Hand. Alles nur Theorie und die war ja auch für die Füße....
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Also bei meinem Kurs haben wir tatsächlich an toten Forellen das abschlagen geübt. Ist nicht Standard aber ich fand das gut denn davor hatte ich tatsächlich ein wenig bammel
 

fishhawk

Well-Known Member
hallo,

dann kann man sich also von der Sachkunde freikaufen, indem man sich den Touri-Fischereischein ausstellen läßt.

Das ist eben die die Frage. Mit dem befristeten Fischereischein erwirbt man ja nur das Recht den Fischfang auszuüben. Ob man damit auch berechtigt ist Fische zu schlachten?

Noch kniffliger in Brandenburg oder Niedersachsen, wo ja ggf. schon ein Erlaubnisschein ausreicht.

Ob das als Sachkundenachweis nach §4 TierSchlV ausreicht oder ob solche Personen ggf. nur in Begleitung einer sachkundigen Person angeln dürften, müssten die Juristen klären.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des Tierschutzgesetzes


3.2.3 Die erforderliche Sachkunde für das Betäuben oder Töten entsprechender Tiere ist des Weiteren nachgewiesen, wenn die betreffende Person im Besitz eines gültigen Jagd- oder Fischereischeins ist oder die Jäger- oder Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Also dürften die Inhaber eines befristeten Fischereischeins schonmal fein raus sein.

Ob man Fische schlachten darf, wenn man zwar angeln darf, aber weder Prüfung noch Fischereischein hat bleibt für mich weiterhin unklar.
 

Lajos1

Well-Known Member
Ganz interessant die Unterhaltung hier, ich frag mich nur, was für eine Sachkunde wird denn in der Prüfung wirklich gelernt? Umgang mit der Kreatur Fisch oder das schlachten eines Fisches kann es ja nicht sein, es sei denn, ich hab da gefehlt. Aber soweit ich weiß hatte bei uns niemand auch nur einen fisch im gesamten Lehrgang in der Hand. Alles nur Theorie und die war ja auch für die Füße....

Hallo,

bei uns im Kurs wird das Töten, Ausnehmen und küchenfertig machen unter Anleitung von den Kursteilnehmern selbst durchgeführt. Wahlweise Regenbogenforelle oder Karpfen. Der Fisch kann dann vom Lehrgangsteilnehmer mit nach Hause genommen werden.
Darüberhinaus gibt es noch ein Anfängerfischen (nach bestandener Prüfung und mit ausgestelltem Fischereischein) an einem Gewässer unter Anleitung erfahrener Angler. Dies ist aber freiwilig, aber kostenfrei.

Petri Heil

Lajos
 

Taxidermist

Well-Known Member
Der Fischereischein dient in erster Linie dazu, dem (Landes)Verband und den Kurs gebenden Vereinen eine stetige Geldquelle zu sichern!
Diese lächerliche Prüfung kann doch jeder mit einem IQ von knapp über 70 bestehen, kein Grund sich etwas darauf einzubilden.
Einzig Gutes an diesem typisch deutschen Brimborium, man hält sich eventuell unliebsame Angler vom Wasser fern, sprich Andals "Vandalen"!

Jürgen
 
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