Hallo Forum |supergri
ich habe mal ein Anliegen:
Und zwar bin ich letztes Jahr nach Hamburg gezogen und habe mir darüber bisher noch keine Gedanken gemacht.
Ich habe meine Angelscheinprüfung 2000 in Niedersachsen gemacht und natürlich den Fischereischein vom Ordnungsamt geholt.
Nun würde ich gerne mit Kollegen in Schleswig Holstein Heringe angeln gehen.
Muss ich, aufgrund meines Wohnortwechsels von Nds nach HH, einen neuen Schein hier in Hamburg beantragen? Ich habe (erstmal) nicht vor in Hamburg fischen zu gehen.
Die Abgabe für S-H 2015 habe ich schon geleistet, müsste mir natürlich noch einen Schein für die Trave holen.
----------------
Das Bezirksamt hier in HH konnte nur aus einem Text zitieren, dass die Bundesländer untereinander die Fischereischeine anerkennen.
Der ASV HH schreibt dazu:
"Gilt mein Fischereischein aus einem anderen Bundesland?
Ja, der Fischereischein aus einem anderen Bundesland ist auch in Hamburg gültig, vorrausgesetzt Ihr Hauptwohnsitz befindet sich nicht in Hamburg.
Sollten Sie in Hamburg wohnen, müssen Sie bei Ihrem jeweiligen Bezirksamt einen neuen Hamburger Fischereischein beantragen."
---> Möchte ja aber in HH nicht angeln.
Der LSFV SH schreibt:
"Ich besitze einen Fischereischein eines anderes Bundeslandes:
Gegenfrage: Wo ist Ihr Wohnsitz? In einem anderen Bundesland? Dann gilt ihr Fischereischein für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Schleswig-Holstein ohne weiteres. Allerdings müssen Sie nach dem Inkrafttreten einer veränderten Durchführungsverordnung zum LFischG bei der Ordnungsbehörde am Urlaubsort noch zusätzlich die Fischereiabgabe bezahlen."
Wenn ich nun den LSFV SH Text zugrunde lege, sollte ich mit bezahlter Jahresabgabe und Schein für die Trave auf der sicheren Seite sein oder?;+
(Ich könnte meinen Schein natürlich umschreiben lassen, allerdings sind aufgrund der aktuellen Wartezeiten von etwa 2 Monaten für einen Termin die Heringe schon wieder weg. )
Vielen Dank für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
sile112
ich habe mal ein Anliegen:
Und zwar bin ich letztes Jahr nach Hamburg gezogen und habe mir darüber bisher noch keine Gedanken gemacht.
Ich habe meine Angelscheinprüfung 2000 in Niedersachsen gemacht und natürlich den Fischereischein vom Ordnungsamt geholt.
Nun würde ich gerne mit Kollegen in Schleswig Holstein Heringe angeln gehen.
Muss ich, aufgrund meines Wohnortwechsels von Nds nach HH, einen neuen Schein hier in Hamburg beantragen? Ich habe (erstmal) nicht vor in Hamburg fischen zu gehen.
Die Abgabe für S-H 2015 habe ich schon geleistet, müsste mir natürlich noch einen Schein für die Trave holen.
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Das Bezirksamt hier in HH konnte nur aus einem Text zitieren, dass die Bundesländer untereinander die Fischereischeine anerkennen.
Der ASV HH schreibt dazu:
"Gilt mein Fischereischein aus einem anderen Bundesland?
Ja, der Fischereischein aus einem anderen Bundesland ist auch in Hamburg gültig, vorrausgesetzt Ihr Hauptwohnsitz befindet sich nicht in Hamburg.
Sollten Sie in Hamburg wohnen, müssen Sie bei Ihrem jeweiligen Bezirksamt einen neuen Hamburger Fischereischein beantragen."
---> Möchte ja aber in HH nicht angeln.
Der LSFV SH schreibt:
"Ich besitze einen Fischereischein eines anderes Bundeslandes:
Gegenfrage: Wo ist Ihr Wohnsitz? In einem anderen Bundesland? Dann gilt ihr Fischereischein für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Schleswig-Holstein ohne weiteres. Allerdings müssen Sie nach dem Inkrafttreten einer veränderten Durchführungsverordnung zum LFischG bei der Ordnungsbehörde am Urlaubsort noch zusätzlich die Fischereiabgabe bezahlen."
Wenn ich nun den LSFV SH Text zugrunde lege, sollte ich mit bezahlter Jahresabgabe und Schein für die Trave auf der sicheren Seite sein oder?;+
(Ich könnte meinen Schein natürlich umschreiben lassen, allerdings sind aufgrund der aktuellen Wartezeiten von etwa 2 Monaten für einen Termin die Heringe schon wieder weg. )
Vielen Dank für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
sile112