Fischereischein in Niedersachsen umschreiben?

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Fischereischein in Niedersachsen umschreiben?

na, meinentwegen, wie dem auch sei, ich hab´ da direkt noch mal ´ne frage.
in welchen bundesländern muß man eigentlich als gastangler ´ne zusätzliche fischereiabgabe löhnen, nur in schleswig holstein?

Ja die haben sich aus der alten Linie der länderübergreifenden gegensätzlichen Anerkennung ausgeklinkt.
Natürlich nicht wirklich :m, den Schein erkennen sie ja an, nur muss man halt zusätzlich fachbezogen für S.H zuzahlen.;)
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Fischereischein in Niedersachsen umschreiben?

Ja die haben sich aus der alten Linie der länderübergreifenden gegensätzlichen Anerkennung ausgeklinkt.
Natürlich nicht wirklich :m, den Schein erkennen sie ja an, nur muss man halt zusätzlich fachbezogen für S.H zuzahlen.;)

Wobei der Küstenfischereischein für Mecklenburg-Vorpommern, wohl Vorreiter war.
Egal der kostenlose Zugang zum Angeln im Meer ist nun immer mehr Geschichte.
Es ist egal wie man es bezeichnet, aber man muss halt zusätzlich erst zahlen.#t

Bin ich früher öfter mal eben spontan an die Ostsee in S.H gefahren, ist das nun zufällig(?) noch nicht wieder der Fall gewesen. Zufällig hätte ich da sonst wohl mindestens einen Tausender gelassen.

Das, obwohl ich durchaus Verständnis für die Gebühr habe.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Fischereischein in Niedersachsen umschreiben?

Ne, Dorschgreifer sagte ja, der Schein aus SH würde mit Umzug seine Gültigkeit verlieren, was nichr stimmt. Er gilt, wie der niedersächsische, ein Leben lang.


Oh ja, der Teufel steckt im Detail...

Stimmt, die Gültigkeit als Zettel verliert er nicht, musst den ja nicht abgeben, darfst den behalten.

Aber zum Angeln darf er nur genutzt werden, wenn du in SH wohnst.

Auf dem Fischereischein ist der aktuelle Wohnort einzutragen. Wohnst du in Niedersachsen, verweigert das Amt die Eintragung, somit nützt er dir nichts mehr. Wie gesagt, ein Bekannter von mir hat das durch die Behörde so bestätigt bekommen.

Man darf sich in Bezug auf die lebenslange Gültigkeit eben nicht auf die Angelerlaubnis berufen.

Hat man selbst als Schleswig-Holsteiner zwar einen Fischereischein, ist der gültig, aber ohne geklebte Marke darfst du eben nicht Angeln, obwohl der Schein gültig ist. Also ein kleiner feiner Unterschied.;)

Und die lebenslange Gültigkeit hat eben den Vorteil, dass wenn man mal wieder nach SH zieht, den alten Schein über die Adressänderung wieder reaktivieren kann, ohne dafür erneut die Gebühr für den Schein zu entrichten.

Aber, wer meint, dass man das alles so nicht braucht, der darf das gerne auf eigenes Risiko machen, wie er möchte, aber bitte hinterher nicht Jammern, wenn man ein Bußgeld zahlen muss...:m
 
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