Hallo,
ich hoffe mal ich bin mit dem Thema im richtigen Forum:
Und zwar bin ich aus meiner Heimat (M-V) nach Dresden gezogen um hier zu studieren und hatte eigentlich jetzt vor hier den Fischereischein zu machen, um dann, wenn ich in den Ferien mal zuhause bin legal angeln zu können. Leider lese ich jetzt überall Fischereirecht wäre Länderrecht und der Schein den ich in Sachsen bekäme würde mir dann in M-V nix nützen.
Is das tatsächlich so oder bezieht sich das nur auf den Gewässerschein?
Ich will vor allem über Ostern dem Hering auf den Leib.
Da könnte ich mir auch den Touristen-Angelschein für 20 Mäuse holen. Allerdings finde ich das, gelinde gesagt, bescheuert.
ich hoffe mal ich bin mit dem Thema im richtigen Forum:
Und zwar bin ich aus meiner Heimat (M-V) nach Dresden gezogen um hier zu studieren und hatte eigentlich jetzt vor hier den Fischereischein zu machen, um dann, wenn ich in den Ferien mal zuhause bin legal angeln zu können. Leider lese ich jetzt überall Fischereirecht wäre Länderrecht und der Schein den ich in Sachsen bekäme würde mir dann in M-V nix nützen.
Is das tatsächlich so oder bezieht sich das nur auf den Gewässerschein?
Ich will vor allem über Ostern dem Hering auf den Leib.
Da könnte ich mir auch den Touristen-Angelschein für 20 Mäuse holen. Allerdings finde ich das, gelinde gesagt, bescheuert.