Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

ronram

...
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Naja, § 31 Abs. 7 LFischG NRW ist da ja ziemlich eindeutig.

" Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch im Geltungsbereich dieses Gesetzes, soweit der Inhaber in diesem anderen Land seinen ständigen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins hatte."

Und aus der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des LFischG:

"Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt - unter den genannten Voraussetzungen - lediglich bis zum Ablauf der Gültigkeit fort. Hat der Inhaber des Fischereischeins eines anderen Bundeslandes seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, so ist nach erstmaligem Ablauf der Gültigkeit des Fischereischeins - bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - ein nordrhein-westfälischer Fischereischein auszustellen."

Hatte er zum Zeitpunkt der Erteilung seinen ständigen Wohnsitz in Sachsen, kann er seinen sächsischen Fischereischein weiter nutzen...bis er abläuft.
...und wenn es keinen erstmaligen Ablauf gibt, dann gibt's auch keinen NRW-Schein.

Absolut ordnungsgemäß.

Da gibt es kein Problem. :)
 
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Aalangler66

Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Hallo ...

Auch ich bin vor ein paar Jahren von Bayern nach Land Brandenburg gezogen.
Hatte (und habe noch immer) den bayerischen Fischereischein auf Lebenszeit. Desweiteren war ich beim Amt und habe dort gegen Gebühr einen lebenslangen FS fürs Land Brandenburg bekommen.
 

ID73

Well-Known Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Tja, Jean, gaaaanz so einfach isses nicht, siehe Fischereiverordnung B-W:

Lässt Du nicht umschreiben, kriegste zwar weiter nen Erlaubnisschein (woher solls der Verkäufer wissen, dass Du nach B-W gezogen bist), allerdings ist ab dem Zeitpunkt (Ende des auf die Wohnungsnahme folgendes Kalenderjahres) Dein bayrischer Fischereischein in B-W ungültig und somit ists Schwarzangeln/Fischwilderei (in anderen Bundesländern (da biste dann ja weiter Gastangler und nicht Einwohner) dürfte er aber weiter gelten).

Chance erwischt zu werden:
Gering...

Wenn trotzdem:
Scheixxxxxxxxxxxxxx

Daher, wie schon mal gesagt:
Muss man für jedes Bundesland nachschauen, wie das geregelt ist (meist nicht so, wies einfach oder sinnvoll wäre - Bürokrateutonien halt..........).....
Falls du noch im Forum bist: Scheint es nicht mehr zu geben. Habe in der Verordnung nichts entsprechendes gefunden. Welcher § war das?
 

Hecht100+

Moderator
Teammitglied
Falls du noch im Forum bist: Scheint es nicht mehr zu geben. Habe in der Verordnung nichts entsprechendes gefunden. Welcher § war das?
Willkommen im Anglerboard. Ob du da noch einen Antwort bekommst, ??? Und die Grins-Smilies sind nicht gegen dich gerichtet, es geht mehr um ein Hintergrundgeschehen hier im AB. Nun aber zu deiner Frage, das steht im Fischereigesetz für Baden Württemberg (FischG ), durch Verordnung vom 21.Dezember 2021 aktulisierte Fassung in §31, Absatz 5 noch immer so drin. Dieses steht auf Seite 11 von 23 Seiten.
 

ID73

Well-Known Member
Willkommen im Anglerboard. Ob du da noch einen Antwort bekommst, ??? Und die Grins-Smilies sind nicht gegen dich gerichtet, es geht mehr um ein Hintergrundgeschehen hier im AB. Nun aber zu deiner Frage, das steht im Fischereigesetz für Baden Württemberg (FischG ), durch Verordnung vom 21.Dezember 2021 aktulisierte Fassung in §31, Absatz 5 noch immer so drin. Dieses steht auf Seite 11 von 23 Seiten.
Vielen Dank für deine Antwort und das Willkommen. Das Hintergrundgeschehen kenne ich hier natürlich noch nicht.

Dann werde ich mir hier in Bayern erstmal 5 Jahre kaufen. Lebenslang wird mir ja dann wieder aberkannt, da ich über kurz oder lang wieder nach Baden Württemberg gehe.
 
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