Hi Leute,
ich schätze mal diese Frage habt ihr scvhon 1000mal gehört. Nur find ich dieses Thema noch immer unklar.
Ich hab bis vor 4Monaten in Berlin gewohnt und besitze auch einen Berliner Fischereischein, der bis April 2014 noch gültig ist.
Nun bin ich des Berufes wegen nach Sachsen Anhalt gezogen.
Jetzt hab ich gehört,dass der Berliner Fischereischein seine Gültigkeit weiterhin behält. Wenn dieser nun abgelaufen ist muss ich natürlich zur unteren Fischereibehörde in der jeweiligen Region Sachsen Anhalt wo mein Hauptwohnsitz jetzt ist.
ODER
Muss ich direkt nach dem Umzug einen komplett neuen des Landes Sachsen Anhalt ausstellen lassen?
Was ich aber nicht gut finden würde, da ich ja einen gültigen Fischereischein besitze.
Gibt es da vielleicht irgendwo ein Paragraphen etc. wo das geregelt steht?
LG
gh0sty
ich schätze mal diese Frage habt ihr scvhon 1000mal gehört. Nur find ich dieses Thema noch immer unklar.
Ich hab bis vor 4Monaten in Berlin gewohnt und besitze auch einen Berliner Fischereischein, der bis April 2014 noch gültig ist.
Nun bin ich des Berufes wegen nach Sachsen Anhalt gezogen.
Jetzt hab ich gehört,dass der Berliner Fischereischein seine Gültigkeit weiterhin behält. Wenn dieser nun abgelaufen ist muss ich natürlich zur unteren Fischereibehörde in der jeweiligen Region Sachsen Anhalt wo mein Hauptwohnsitz jetzt ist.
ODER
Muss ich direkt nach dem Umzug einen komplett neuen des Landes Sachsen Anhalt ausstellen lassen?
Was ich aber nicht gut finden würde, da ich ja einen gültigen Fischereischein besitze.
Gibt es da vielleicht irgendwo ein Paragraphen etc. wo das geregelt steht?
LG
gh0sty