Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Sinned

Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Hast Du eine Ahnung, was das für Einzelne alles an Rattenschwanz nach sich zieht und im Zweifel Stress mit Finanzamt und Konsorten bedeutet (Zulassung des Kfz, etcpp.)
Mal eben den Hauptwohnsitz "ummelden" ist nicht so einfach! #d Einige Bürgerbüros verlangen z. B. den Mietvertrag als Nachweis...
Nicht in einer Studentenstadt wie Göttingen.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Der Trick einen Fischereischein auf Lebenszeit zu bekommen ist wirklich einfach. Fahr nach Göttingen, oder irgendeine andere Stadt aus NDS. Gehe zum Bürgerbüro, melde dich als in Göttingen wohnend an (kostet nichts), gehe zum Fischereiamt, lass dir nen neuen Fischereischein ausstellen, bezahl die 30€ und das wars. In der Heimatstadt kannst du dich dann wieder ummelden. Ich kenne viele, die das so gemacht haben. Ist einfach die beste Idee.


Puhhh, ihr habt ja heiße Sachen drauf....

Das ist rechtlich ganz klar Betrug und ob man dieses Risiko für 30,-€ eingehen möchte......

Und nur weil eventuell die Wasserschutzpolizei (auch die kennen nicht jede Regelung bis ins Detail) einen anderen Fischereischein nicht bemängelt, deswegen ist der auch noch lange nicht gültig, das könnte beim nächsten "wissenden" Fischereiaufseher voll in die Hose gehen.

Grundsätzlich hat sich jeder Angler bei der zuständigen Stelle darüber zu erkundigen, mit welchem rechtlichen Papier er wo Angeln darf, tut er dies nicht, dann muss er ganz einfach damit rechnen, das er im Zweifel dran ist.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Puhhh, ihr habt ja heiße Sachen drauf....

Das ist rechtlich ganz klar Betrug und ob man dieses Risiko für 30,-€ eingehen möchte......
Für mich sieht es auch nach Betrug aus, wenn ein gelöster (bezahlter)
Fischereischein durch einen Umzug ungültig wird und man wiederholt
am neuen Wohnort zur Kasse gebeten wird, ohne die Möglichkeit zu haben, die vorher entrichteten Gebühren zurück zu erhalten!
Ich finde es gut die Bürokratie mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen und mir mit einer Kurzanmeldung, z.B. einen lebenslangen Fischereischein zu beschaffen.
Wobei die Bezeichnung "Lebenslang" ja eigentlich auch wieder gelogen ist, weil man auch den alle Jahre wieder verlängern muss und erneute Gebühren b.z.w Fischereiabgabe zu zahlen ist!
Und die Verwaltungsgebühren werden nicht etwa einmal fällig, was ja logisch wäre, für den einmaligen Vorgang, sondern jährlich berechnet, so dass beispielsweise für eine fünfjährige Verlängerung fünf mal die Verwaltung abgerechnet wird!
Beschiss auf ganzer Linie und Staatliche (Städtische) Abzockerei!
Resümee: Wer nicht bescheisst, wird beschissen!

Jürgen
 

Sinned

Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Der niedersächsische Fischereischein gilt tatsächlich auf Lebenszeit und muss nie erneuert werden.
 

antonio

Active Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

der thüringer auch einmal bezahlen und lebenslang gültig ohne weitere zahlungen.

antonio
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Der niedersächsische Fischereischein gilt tatsächlich auf Lebenszeit und muss nie erneuert werden.
Dank Kleinstaaterei ist es in BW so, dass man ihn, wie ich schon schrieb, immer wieder verlängern muss!
Als ich ihn bei der letzten Verlängerung,aufgezwungen bekam, musste ich erst mal wieder los und mir für 14€ neue Passbilder zu besorgen, anstatt meinen bisherigen einfach in eins der noch freien Felder zu verlängern.
Die Ausweise sind identisch, bis auf den mikroskopisch kleinen Aufdruck
"Lebenslang"!
Wobei, wie ich auch schon schrieb, dies wieder nur Lüge ist!
Für mich ist dieses Verwaltungsgeschachere einfach alles andere als bürgernah und nur darauf ausgerichtet den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen!
Übrigends kostet der Schein hier für fünf Jahre ca.70€ und dass "lebenslang", alle fünf Jahre wieder.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

ulf

Active Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Hallo

Auch in Bayern wird der lebenslange Schein einmal bezahlt und dann war's das. Allerdings sind das je nach Alter schon ein wenig mehr als die weiter oben erwähnten 30 Euro :(.
In BaWü, McPom, SA und Thüringen wurde der auch immer anerkannt.

Gruß Ulf
 

Twister_Jigger

Der, der mit der Rute tanzt
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

So wurde es mir auch beim bremerischen Schein gesagt und ich verlasse mich auf diese Aussage.

Grüße

Twister
 

Anglero

Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Aha, Danke Franky - §5 (2): SA kann sich gegen die Akzeptanz eines "fremden" Jahresfischreischeines aussprechen.

Dieser Absatz dürfte sich auf das Ausland beziehen (andere Staaten), nicht zu verwechseln mit Bundesländern.

Siehe auch:
§ 6
Gleichstellung von Fischerprüfungen
Die staatlich abgenommenen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen anderer​
Bundesländer werden der Fischerprüfung nach dem Fischereigesetz gleichgestellt
 

fenmaus

Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Hallo

Auch in Bayern wird der lebenslange Schein einmal bezahlt und dann war's das. Allerdings sind das je nach Alter schon ein wenig mehr als die weiter oben erwähnten 30 Euro :(.
In BaWü, McPom, SA und Thüringen wurde der auch immer anerkannt.

Gruß Ulf
Hallo,
ja, aber nur wenn sie eine Prüfung nachweisen können,dann werden die Fischereischeine in Bayern anerkannt.Die Zeitlich begrenzte werden nicht anerkannt,denn dies sind Scheine ohne Prüfung.
Gruß
fenmaus
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Hallo,
ja, aber nur wenn sie eine Prüfung nachweisen können,dann werden die Fischereischeine in Bayern anerkannt
Meines Wissens nicht ganz richtig.
Habe den genauen Gesetzestext nicht im Kopf, sinngemäß heisst es da "eine der bayerischen Prüfung vergleichbare" - meint, dass man zwar als Tourist mit allen Fischereischeinen in Bayern angeln darf, bei Umzug der Schein aber nur umgeschrieben werden muss, wenn vor der Prüfung wie in Bayern verlangt auch ein Kurs nachgewiesen werden kann.

Das allerdings ist wieder so ne Grauzone, da das wiederum vom zuständigen Beamten der jeweiligen Gemeinde abhängt, was der da anerkennt..

Ich kenne Fälle, wo Bayern den Schein in Brandenburg machten (ging auch für in Bayern Ansässige, wenn als Fortbildung z. B. von einem Verein (muss kein Angelverein sein) oder einer Firma deklariert wurde), eine Bestätigung über 30 Stunden Kurs erhielten.

Das umschreiben zurück in Bayern ging dann je nach Wohnort/Beamten problemlos bis nur mit Nachdruck und Androhung rechtlicher Schritte..

Die Brandenburger Prüfung ist eh die einfachste Alibiprüfung, die wirklich jeder schafft - man braucht halt einen "Kursleiter" (Angelschule, Verein, etc.), der die 30 Stunden Kurs bestätigt.

Gegenüber der Praxis mit wochenlangen Zwangskursen wie in Bayern (auch B-W) für viele Neulinge natürlich eine attraktive Alternative...
 

boeser

New Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Also in NRW ist die Lage durch das Landesfischereigesetz Paragraph 31 Abschnitt 7 eindeutig beschrieben:

"(7) Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch im Geltungsbereich dieses Gesetzes, soweit der Inhaber in diesem anderen Land seinen ständigen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins hatte."

Ich habe eine Fischereischein aus meiner Heimatstadt in NDS und wohne nun in NRW. Ich habe mir diesen Abschnitt zur Vorsicht ausgedruckt und meinen Papieren beigefügt. Allerdings wurde ich noch nie kontrolliert, kann also nicht über Erfahrungen berichten. Mein Problem ist aber immer, dass die Geschäfte, die den Rheinschein ausstellen darauf bestehen, die alte Adresse aus Niedersachsen einzutragen. Da hilft auch kein Reden. #d|uhoh:#d
 

Michael_05er

Zu selten am Wasser
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Bei mir wurde auch nach dem Umzug (allerdings innerhalb RLP) die alte Adresse in die Erlaubnisscheine geschrieben. Als jetzt der Fischereischein verlängert werden musste, hat der Mensch vom Amt die neue Adresse dort eingetragen, jetzt bin ich die "Altlast" los.
Grüße,
Michael
 

brown-eye1910

New Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Moin, hab auch nochmal eine Frage zu dem Thema.
Ich hab meine Prüfung 2003 in Niedersachsen gemacht und besitze einen Schein auf Lebenszeit.
Nun wohne ich in Hamburg. Muss ich mir nun hier einen Jahresfischereischein beantragen, um an freien Gewässern zu angeln, oder reicht der aus NDS? Weil auf dem alten steht ja z.B. auch eine alte Adresse drauf, die nicht mehr aktuell ist.#c
 

Revilo62

Active Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Ich denke, dass hier eine differenziertere Betrachtung erforderlich ist, soviele Bundesländer, so viele Fischereigesetze.
Beispiel Berlin: Fischereischeinprüfung --> Fischereischein für 10 Jahre, Verlängerung nach 5 Jahren erforderlich --> jährliche Fischereiabgabe ( 21 €)--> Nachweis durch Marke im Fischereischein
Beispiel Brandenburg : Fischereischeinprüfung--> Fischereischein,wahlweise auch auf Lebenszeit, jedoch muß alle 5 Jahre eineMarke geklebt werden ( ich glaube 40€), die Fischereiabgabe ist in den Bundesländern unterschiedlich gereglt, hier würde aber bei extrem pingligen Fischereiaufsehern der Schwindel mit der Wohnadresse schon auffallen und damit --> Verstoß gegen das Fischereigesetz:(, kann den Schein kosten
 

Revilo62

Active Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Bei einer Kontrolle in Bayern durch die Polizei wurde explizit nach dem Prüfungsnachweis gefragt, gott sei dank dass ich den dabei hatte , durch einen Umzug vonBrandenburg nach Berlin und einer mehr als 10 jährigen Enthaltsamkeit vom Angeln nach der Wende mußte ich die Prüfungablegen, da meine alten Unterlagen vom DAV der DDR nicht anerkannt wurden. Dies hatte dann die Sherrifs auch beruhigt.
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Ich bin von Bremen nach Niedersachen gewechselt. Hier gibt es den Fischereischein nicht, die wollten Vereinsseitig nur mein Prüfungszeugnis sehen. Ich habe die sogenannte "Sportfischerprüfung" nicht, konnte aber meine Gewässerwarteausbildung nebst Prüfung nachweisen - das wurde als "Sportfischerprüfung" voll anerkannt ( wäre ja wohl noch schöner wenn nicht - ich hätte denn eben eine abgelegt ) . Meinen Bremer Schein - auf Lebzeit ( gab es damals auf Grund einer Übergangsregelung, ) ohne Prüfung - schreibe ich also nicht um, sonst verliere ich ja auch meine Stockangelrechte in Bremen ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Aalangler66

Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Jetzt klinke ich mich hier auch mal ein, da ich nun garnicht mehr weiß, was nun stimmt #q#q#q

FOLGENDES: Ich habe einen bayerischen Fischereischein auf Lebenszeit. Nun bin ich vor einiger Zeit wieder "in die Heimat" gezogen (Land Brandenburg). Soweit-Sogut.
War heute bei der Fischereibehörde zwecks Fischereiabgabe-Marke (für 5 Jahre) und dort wurde mir nun folgendes erzählt: Ich muß den Fischereischein umschreiben lassen, da ich ja nun im Land Brandenburg wohne und nicht mehr in Bayern. Würde 25€ kosten.
Habe nun aber folgendes gelesen:

"Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit umgeschrieben und verlängert. Ebenso wird eine in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung zur Erteilung eines Fischereischeins anerkannt."

Nach Ablauf ihrer Gültigkeit .... tja, mein FS ist NICHT BEFRISTET !!! Somit läuft die Gültigkeit NIE AB !!!

Hier steht das geschrieben:

http://www.bfv-sr.de/fischereiaufsicht/dateien%20fischereiaufsicht/sonderregelungen%20zum%20fischereischein.html

Kann mir nun einer sagen, was hier stimmt ???

Danke für Info`s & Gruß
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Der bayrische FS ist zwar auf Lebenszeit ausgestellt. Das bezieht sich aber nur auf das Dokument und nicht zwangsläufig auch auf die Fischereiabgabe und die ist hierbei der Knackpunkt.

Hast du auch die Fischereiabgabe in Bayern auf Lebenszeit (gestaffelter Betrag...) entrichtet, oder nur befristet?
 
Oben