Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Revilo62

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AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Der Fischereischein unterliegt dem Wohnortprinzip, d.h. er muss bei Umzug umgeschrieben werden, spätestens jedoch bei Ablauf der Gültigkeit.
Da mehrere Bundesländer mittlerweile den lebenslangen Schein haben sollte er zur Vermeidung unnötiger Scherereien bei seiner
zuständigen unteren Fischereibehörde hierzu mal nachfragen.
Hier geht es nicht um das Wecken schlafender Hunde, kann aber bei einer Kontrolle z.B. durch die Entenpolizei bei gleichzeitigem Abgleich mit den Meldeunterlagen (PA) problematisch werden.

Tight Lines aus Berlin :vik:
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Ich hatte ja seinerzeit das gleiche. Umzug nach Rheinland-Pfalz und noch gute drei Jahre auf der bayrischen Gebührenmarke. Aussage damals vom Bürgerbüro: "Fischen sie den mal zu Ende und dann kommen sie wieder und holen sich einen neuen Schein bei uns!"
 

Aalangler66

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AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

@Andal...

Folgendes steht im Ausweis:

" Einmalzahlung (Lebenszeit) Betrag 192€ " .... tja, was soll das nun heißen?
Also wenn ich das Wort EINMALZAHLUNG höre, dann gehe ich davon aus, daß ich das EINMAL zahle, oder?
Außerdem zahle ich ja auch die Fischereiabgabe .... was soll ich denn nun noch alles zahlen?

Mitgliedsbeitrag
Jahreskarte für Gewässer
Fischereiabgabe ..... das langt ja wohl, oder?
 

Revilo62

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AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Du hast mit Deinen 192,00€ lediglich den lebenslangen Schein bezahlt, damit der Freistaat keine weiteren Büroarbeiten mit Dir hat, ähnlich wie der Führerschein.
Dennoch ist ja die Fischereiabgabe weiter fällig, oder ?
So auch in Brandenburg, pro Jahr 12€ oder 5 Jahre 40 € und die möchtest Du doch in BRB gern zahlen, also mußtDu höchstwahrscheinlich den FS umschreiben lassen und das kostet Gebühren, das ist ein Nachteil des Förderalismusprinzips.
Man kann nicht alles haben.

Tight Lines aus Berlin :vik:
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Außerdem zahle ich ja auch die Fischereiabgabe .... was soll ich denn nun noch alles zahlen?

Ich kann doch auch nichts dafür, dass du jetzt einen neuen Schein haben und bezahlen musst. Angeln ist nun einmal eine Sache der einzelnen Bundesländer.
 
L

Lazarus

Guest
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Folgendes steht im Ausweis:

" Einmalzahlung (Lebenszeit) Betrag 192€ " .... tja, was soll das nun heißen?
Das heißt, dass du die Fischereiabgabe bereits auf Lebenszeit bezahlt hast. Der Fischereischein als solcher gilt in Bayern ohnehin auf Lebenszeit. Wärst du in Bayern geblieben, hättest du mit diesem Dokument bis zu deinem Lebensende Fischen können, ohne dich noch jemals um den Fischereischein oder die Fischereiabgabe kümmern zu müssen.

Ob du deinen Schein unter diesen Umständen jemals umschreiben lassen musst, weiß ich nicht. Schließlich verliert er (in Bayern) nie seine Gültigkeit.
In der Tabelle, die du verlinkt hast, wird nur auf den Fischereischein Bezug genommen. Die Fischereiabgabe ist aber prinzipiell eine andere Baustelle.
 

Thomas9904

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AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Die Krux mitm Föderalismus, 16 Gesetzen, 16 Verordnungen, 16 unterschiedliche Prüfungen (sofern man die je nach Bundesland überhaupt braucht), 16 unterschiedliche Regelungen beim Umzug....

Dazu kommt, dass das in den meisten Ländern von den Leuten aufm Rathaus gemacht werden muss, und es da große Unterschiede geben kann selbst im gleichen Bundesland..

Die Frage wäre da, ob man den Schein umschreiben muss, oder ob es eine Möglichkeit den lebenslang gültigen und Fischereiabgabe bezahlt habenden aus Bayern zu behalten, wenn man nen neuen im neuen Bundesland bekommen hat - ich glaube, bei der Frage würden einige Verwaltungsbeamte vor Ort ins Schwitzen kommen..

Eine reine Umschreibung ohne Anerkennung lebenslang bezahlter Fischereiabgabe wäre ja schon eigentlich sowas wie Enteignung.. ;-))
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Laut unseres Gemeindeamtes wäre es da kein Problem gewesen. Man hätte den neuen Wohnsitz auf dem alten Schein vermerkt und gut wäre es gewesen. In wie weit das auch den wirklichen Vorgaben entsprochen hätte, kann ich nicht sagen. Im Zweifelsfall hätte aber hinter der Adressänderung ja ein Dienstsiegel der Gemeinde geprangt; den Schwarzen Peter hätte nicht ich gehabt.

Du kannst deinen eigenen "kleinen Dienstweg" gehen und auf ewig ein Gast aus Bayern bleiben und darauf vertrauen, dass dir das durchgeht.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

@Aalangler,
Hast du konkret Probleme gehabt eine Gewässerkarte mit dem bayrischen Schein zu bekommen?
Wenn nicht, dann würde ich es so lassen wie es ist, also mit dem bayrischen Fischereischein deine Karten kaufen.
Ich habe dies nach einem Umzug nach BW auch so gemacht und mir erst einen BW Fischereischein geholt als der alte (RP) nach drei Jahren abgelaufen war.
Bis dahin hatte ich keinerlei Probleme eine Gewässerkarte zu erwerben, es hat schlicht niemanden interessiert (mich auch nicht!), solange der alte Fischereischein gültig war!
Selbst bei einer möglichen Kontrolle dürfte es keine Probleme geben, da der (bayrische) Fischereischein ja gültig ist und man nicht noch zusätzlich seinen Perso vorzeigen muss, aus dem dann der Wohnsitz hervorgehen würde.

Du kannst deinen eigenen "kleinen Dienstweg" gehen und auf ewig ein Gast aus Bayern bleiben und darauf vertrauen, dass dir das durchgeht.

Die Beiträge haben sich überschnitten, aber genau so würde ich es machen, b.z.w. habe ich so gemacht!

Jürgen
 

Nidderauer

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AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Ich hatte ja seinerzeit das gleiche. Umzug nach Rheinland-Pfalz und noch gute drei Jahre auf der bayrischen Gebührenmarke. Aussage damals vom Bürgerbüro: "Fischen sie den mal zu Ende und dann kommen sie wieder und holen sich einen neuen Schein bei uns!"

War bei mir auch nicht anders nach einem Umzug von Hessen nach Sachsen. Auf dem hessischen 10-Jahresfischereischein waren noch 6 Jahre "drauf", die wurden erst abgesessen, danach hab ich einen lebenslangen sächsischen Schein beantragt und auch bekommen. War damals auch mit den Behörden so abgestimmt.

Grüße Sven
 

Aalangler66

Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Mann, mann .... so viele Antworten!

Jemand wollte wissen, ob ich Probleme habe, eine Gewässerkarte zu kaufen ... nein, keine Probleme!
Ich lasse es jetzt darauf ankommen und mache garnix #c, wenn ich mal Kontrolle hab, dann werden wir schon sehen |krach:!
Ich habe nen gültigen FS, eine gültige Gewässerkarte, Fischerei-Abgabe für die nächsten 5 Jahre bezahlt .... na was denn nun noch #q ?
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Hallo Aalangler66,

wenn Du 192.- Euro bezahlt hast warst Du bei der Ausstellung (Bezahlung) des Fischereisscheins für Bayern zwischen 38 und 42 Jahre alt und hast damit auch die Fischereiabgabe für Bayern für Dein ganzes restliche Leben bezahlt.

Petri Heil

Lajos
 

Aalangler66

Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

@Lajos1 .... da magst du Recht haben, aber was nützt mir das ??? GARNIX !!! Zahle nun hier in Brandenburg nochmals Fischerei-Abgabe .... also doppelt!#q
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Der sächsische Schein kostet nur 34,- Euronen. Was das heißt, kannst Du dir selber ausmalen, ich würde sagen der Tatbestand der Wucherei ist da erfüllt :vik:

https://www.landwirtschaft.sachsen...._und_Kosten_saechsischer_Fischereischeine.pdf

Grüße Sven
mit den 34€ hast du aber nur den Schein bezahlt nicht die Abgabe die wurde in Sachsen abgeschafft
in BRB z.B. mußt du die Fischereiabgabe noch nachbezahlen auch wenn du nur ne Tageskarte holst ;)
ich hab den Schein noch "voll" bezahlt damals mit 214€ lebenslang
 

Andal

Teilzeitketzer
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Jetzt jammer nicht lang rum. Wenn du die Angelkartenpreise in BBG mit denen in Bayern vergleichst, dann hast du in einem Jahr eh wieder alles auf bari gesetzt.
 

Trollwut

Angeln-mit-Stil
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Ich wurde in Bayern gleich mit 14 zu lebenslänglich verknackt, hab damals 300€ bezahlt.

Wohne mittlerweile in BaWü.
Bei der Ummeldung des Wohnsitzes und der damit einhergehenden Änderung auf dem Personalausweis hieß es:
"Sie müssten uns dann demnächst auch alle anderen amtlichen Dokumente zur Änderung vorbeibringen"
"Was heißt denn "müsste""?

"Mir könned Sie ja nit zwinge."

Meine Gewässerkarten hier kann ich mit dem bayrischen Schein lösen, warum sollte ich da also irgendwas, am besten noch gebührenpflichtig, ändern lassen?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Tja, Jean, gaaaanz so einfach isses nicht, siehe Fischereiverordnung B-W:
(5) Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg, es sei denn der Inhaber hat hier seine Hauptwohnung. Wird die Hauptwohnung nach Baden-Württemberg verlegt, sind die in anderen Bundesländern ausgestellten gültigen Fischereischeine längstens bis zum Ende des auf die Wohnungsnahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig. Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung im Ausland erworbene Fischereischeine oder vergleichbare Dokumente dem baden-württembergischen Fischereischein gleichstellen, soweit der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in Baden-Württemberg hat; Satz 2 gilt entsprechend.
Lässt Du nicht umschreiben, kriegste zwar weiter nen Erlaubnisschein (woher solls der Verkäufer wissen, dass Du nach B-W gezogen bist), allerdings ist ab dem Zeitpunkt (Ende des auf die Wohnungsnahme folgendes Kalenderjahres) Dein bayrischer Fischereischein in B-W ungültig und somit ists Schwarzangeln/Fischwilderei (in anderen Bundesländern (da biste dann ja weiter Gastangler und nicht Einwohner) dürfte er aber weiter gelten).

Chance erwischt zu werden:
Gering...

Wenn trotzdem:
Scheixxxxxxxxxxxxxx

Daher, wie schon mal gesagt:
Muss man für jedes Bundesland nachschauen, wie das geregelt ist (meist nicht so, wies einfach oder sinnvoll wäre - Bürokrateutonien halt..........).....
 

Nidderauer

Active Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

mit den 34€ hast du aber nur den Schein bezahlt nicht die Abgabe die wurde in Sachsen abgeschafft
in BRB z.B. mußt du die Fischereiabgabe noch nachbezahlen auch wenn du nur ne Tageskarte holst ;)
ich hab den Schein noch "voll" bezahlt damals mit 214€ lebenslang

Hallo Jens,

die von Dir bezahlte Fischereiabgabe ist aber trotzdem auf Sachsen bezogen oder hat das im gesamten DAV-Bereich Gültigkeit und Du musst da nix mehr bezahlen?

Als ich den alten hessischen Schein (mit bezahlter Fischereiabgabe) noch hatte, mußte ich in Schleswig-Holstein ab 2012 (?-Jahreszahl weiß ich nicht mehr ganz genau) auch zusätzlich eine Fischereiabgabe von 10 Euro pro Jahr zahlen, um dann an oder auf der Ostsee zu angeln. Dafür braucht es dort keine weiteren Ausgaben für einen Erlaubnisschein und vor allem, man fängt auch was. Für sowas bezahl ich grundsätzlich gerne :)

Grüße Sven
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland

Fischereiabgabe ist Ländersache und auch wiederum in jedem Bundesland anders geregelt - in Niedersachsen gabs noch nie eine, in Sachsen wurde sie abgeschafft, in SH musste auch als Touri trotz zu Hause bei entrichteter Abgabe nochmal für SH bezahlen, etc., etc.....

Also auch hier wieder:
In jedem Bundesland anders, für jedes Bundesland vorher informieren....
Bürokrateutonien.............
 
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