Olegg
Fischfreund
Moin, moin,
ich bin seit 1983 im Besitz eines Fischereischeins des Landes Schleswig-Holstein. Diesen gab es damals noch ohne eine Sportfischerprüfung abzulegen |rolleyes.
Bis zum Jahr 1997 habe ich mit einer Unterbrechung auch die jährlichen Fischereiabgaben entrichtet und die Marken geklebt. Das letzte freie Feld im Fischereischein ist 2007 (Es waren 25 Felder.)
Kann ich diesen Fischereischei nun einfach verlängern lassen oder ist die Voraussetzung dafür eine Sportfischerprüfung? Habe ich anderweitige Einschränkungen, wenn ich die Sportfischerprüfung nicht absolviert habe?
Mit etwas ratlosen Grüßen|kopfkrat
Olegg
ich bin seit 1983 im Besitz eines Fischereischeins des Landes Schleswig-Holstein. Diesen gab es damals noch ohne eine Sportfischerprüfung abzulegen |rolleyes.
Bis zum Jahr 1997 habe ich mit einer Unterbrechung auch die jährlichen Fischereiabgaben entrichtet und die Marken geklebt. Das letzte freie Feld im Fischereischein ist 2007 (Es waren 25 Felder.)
Kann ich diesen Fischereischei nun einfach verlängern lassen oder ist die Voraussetzung dafür eine Sportfischerprüfung? Habe ich anderweitige Einschränkungen, wenn ich die Sportfischerprüfung nicht absolviert habe?
Mit etwas ratlosen Grüßen|kopfkrat
Olegg