~Michi~
Mitglied im SFV Wolthausen
Huhu,
Und zwar geht es um folgendes, ich hoffe das es hier ein paar Angler aus Niedersachsen gibt oder sogar aus meiner Nähe die mir vielleicht weiter helfen können.
So dann will ich mal anfangen...
Und zwar habe ich 1995 meine Fischereiprüfung in NRW gemacht. Da ich diese auch bestanden habe, habe ich auch damals ein Prüfungszeugnis bekommen "Prüfungszeugnis zum erlangen des ersten Fischereischeins" was ich natürlich aufgehoben habe und auch heute noch besitze.
In NRW war es so, dass ich dort mit dem Zeugnis zum Amt gehen musste und mir dort dann mein erster Fünfjahresfischereischein ausgestellt wurde. Man hat ja in NRW die wahl zwischen einem Einjahres- und einem Füfnjahresfischereischein. Dort wurde mir dann erklärt das ich, wenn ich mal einen neuen Schein brauche, es reicht, wenn ich den alten mitnehme. Sprich das Zeugnis von der Prüfung habe ich ab diesem Zeitpunkt garnicht mehr benötigt.
So jetzt bin ich vor kurzem hier nach Niedersachsen in die nähe von Celle gezogen und möchte dieses Jahr auch wieder nach langjähriger Angelpause anfangen zu Angeln. Und zwar habe ich hier einen Bekannten der angelt, dieser sagte mir das es hier in Niedersachsen zwar einen Angelschein auf Lebenszeit gibt, was ja schonmal komplett anders als in NRW ist, ich diesen aber nicht unbedingt brauchen würde. Er meinte dann das ich einfach nur mein Prüfungszeugniss zum angeln mitnehmen muss, was ich damals nach der Prüfung bekommen habe, was dann schon ausreichen würde hier in Niedersachsen. So, das ist mir dann aus NRW Zeiten natürlich ein wenig komisch vorgekommen, was mich allerdings am meisten störte ist, wenn man das Zeugnis verliert dann is es futsch und man kann soviel ich weiß ja kein neues mehr bekommen was mich doch sehr abgeschreckt hat.
Da mir das ganze dann doch ein wenig komisch vorgekommen ist bin ich dann hier zum Amt hin und hab mich dort erkundigt ob man hier in Niedersachsen wirklich keinen Fischereischein zum Angeln benötigt. Dort wurde mir dann bestätigt das es in Niedersachsen einen Fischereischein gibt der auf Lebenszeit läuft und 30 Euro kostet. Voraussetzung war natürlich um diesen zu bekommen eine bestandene Fischereiprüfung. Ich habe dann nachgefragt ob man diesen Fischereischein zum Angeln zwingend benötigt da mein Bekannter mir sagte das es reichen würde wenn ich zum Angeln mein Prüfungszeugnis von damals mitführen würde. Daraufhin wurde mir dann gesagt das das wohl in der Tat genügen würde aber es ratsam wäre so einen Fischereischein zu erwerben, da: 1. eine Kopie von meinem Prüfungszeugnis gemacht wird und auf dem Amt aufbewahrt wird, 2. wovor ich mehr Angst habe es nicht passieren kann das man sein Prüfungszeugnis beim Angeln verliert. Den Fischereischein kann man ja jeder Zeit neu holen kostet dann zwar wieder 30 Euro denke ich aber das Zeugnis kann man wohl nicht ersetzen.
So...
Jetzt habe ich mir für 30 Euro diesen Fischereischein machen lassen und heute abgeholt, jetzt meinte der gute Mann vom Amt aber ich müsse zusätzlich zu diesem Fischereischein trotzdem das Prüfungszeugnis beim Angeln mitführen?... Häää...
Wieso hab ich dann diesen Fischereischein geholt wenn ich am Ende trotzdem das Prüfungszeugnis mit mir rumschleppen muss?
Naja wie dem auch sei, ich hab mir dann den Schein Zuhause mal etwas genauer angeschaut, da er Total anders is als der den ich aus NRW kenne. Der Fischereischein ist zum zusammenklappen, auf der Front steht Fischereischein und wenn man ihn öffnet ist auf der linken Seite mein Lichtbild, die Stempel vom Amt, meine Unterschrift. So, jetzt das was mich stuzig macht. Auf der Rechten Seite befinden sich oben meine persönlichen Daten wie die Adresse. Unter den persönlichen Daten sind 3 Dinge aufgeführt mit einem Kästchen was angekreuzt werden kann, die da wären: Fischreiprüfungszeugnis, Patent als Küstenfischer und als letztes Jahresfischereischein für 3 aufeinanderfolgende Jahre. Angekreuzt ist dort das Fischereiprüfungszeugnis die anderen 2 Dinge sind nicht angekreuzt. Unter den 3 besagten Dingen steht dann in etwas kleiner "hat vorgelegen". Also kann man hier ja schon erkennen das das Fischereiprüfungszeugnis bei der ausstellenden Behörde vorgelegen hat. Wieso soll ich dann zusätzlich zu diesem Fischereischein auch noch mein Prüfungszeugnis mitschleppen, dass wollte ich ja gerade vermeiden!?.
Ich kann mir nur vorstellen das der gute Mann heute ein wenig durcheinander gewesen ist oder vielleicht nich den richtigen Durchblick gehabt hat. Was mich halt ein wenig unsicher macht ist das er ja damals als ich nachgefragt habe behauptet hat das ich das Prüfungszeugnis dann nicht mehr mitnehmen muss, sondern es reicht wenn ich den Fischereischein dabei habe. Rein aus interesse was bedeutet eigentlich dieses Jahresfischereischein für 3 aufeinanderfolgende Jahre, ist der Fischereischein dann nur 3 Jahre gültig und nicht lebenslang so wie meiner?. Zumindest ist bei mir nur das Fischereiprüfungszeugnis angekreuzt, deshalb gehe ich mal davon aus das mein Fischereischein jetzt lebenslang gültig ist da auch nix draufsteht bis wann dieser gültig ist oder wie lange?
Nun gut, lange Rede kurzer Sinn. Vieleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen. Damit ihr auch noch durchblickt bei dem ganzen gekritzel und der zumindest für mich verworrenen Situation hier nochmal die 2 Fragen.
1. Muss ich wirklich zusätzlich zu dem Fischereischein noch das Prüfungszeugnis mitführen oder reicht es wenn ich den Fischereischein beim Angeln mitführe?
2. Ist der Fischereischein jetzt wirklich ein leben lang gültig und ich muss ihn nie wieder verlängern, was ich in NRW ja jedes Jahr bzw. jedes 5 Jahr musste?
Wenn Ihr bis hierhin durchgehalten habt dann bedanke ich mich schonmal recht herzlich und wenn ihr mir jetzt noch bei meiner Unwissenheit helfen könnt dann wär das noch schöner...
P.S.: Ich hoffe das ich das richtige Forum erwischt habe, zumindest dachte ich wohin wenn nich unter Angeln Allgemein.
MfG,
~Michi~
Und zwar geht es um folgendes, ich hoffe das es hier ein paar Angler aus Niedersachsen gibt oder sogar aus meiner Nähe die mir vielleicht weiter helfen können.
So dann will ich mal anfangen...
Und zwar habe ich 1995 meine Fischereiprüfung in NRW gemacht. Da ich diese auch bestanden habe, habe ich auch damals ein Prüfungszeugnis bekommen "Prüfungszeugnis zum erlangen des ersten Fischereischeins" was ich natürlich aufgehoben habe und auch heute noch besitze.
In NRW war es so, dass ich dort mit dem Zeugnis zum Amt gehen musste und mir dort dann mein erster Fünfjahresfischereischein ausgestellt wurde. Man hat ja in NRW die wahl zwischen einem Einjahres- und einem Füfnjahresfischereischein. Dort wurde mir dann erklärt das ich, wenn ich mal einen neuen Schein brauche, es reicht, wenn ich den alten mitnehme. Sprich das Zeugnis von der Prüfung habe ich ab diesem Zeitpunkt garnicht mehr benötigt.
So jetzt bin ich vor kurzem hier nach Niedersachsen in die nähe von Celle gezogen und möchte dieses Jahr auch wieder nach langjähriger Angelpause anfangen zu Angeln. Und zwar habe ich hier einen Bekannten der angelt, dieser sagte mir das es hier in Niedersachsen zwar einen Angelschein auf Lebenszeit gibt, was ja schonmal komplett anders als in NRW ist, ich diesen aber nicht unbedingt brauchen würde. Er meinte dann das ich einfach nur mein Prüfungszeugniss zum angeln mitnehmen muss, was ich damals nach der Prüfung bekommen habe, was dann schon ausreichen würde hier in Niedersachsen. So, das ist mir dann aus NRW Zeiten natürlich ein wenig komisch vorgekommen, was mich allerdings am meisten störte ist, wenn man das Zeugnis verliert dann is es futsch und man kann soviel ich weiß ja kein neues mehr bekommen was mich doch sehr abgeschreckt hat.
Da mir das ganze dann doch ein wenig komisch vorgekommen ist bin ich dann hier zum Amt hin und hab mich dort erkundigt ob man hier in Niedersachsen wirklich keinen Fischereischein zum Angeln benötigt. Dort wurde mir dann bestätigt das es in Niedersachsen einen Fischereischein gibt der auf Lebenszeit läuft und 30 Euro kostet. Voraussetzung war natürlich um diesen zu bekommen eine bestandene Fischereiprüfung. Ich habe dann nachgefragt ob man diesen Fischereischein zum Angeln zwingend benötigt da mein Bekannter mir sagte das es reichen würde wenn ich zum Angeln mein Prüfungszeugnis von damals mitführen würde. Daraufhin wurde mir dann gesagt das das wohl in der Tat genügen würde aber es ratsam wäre so einen Fischereischein zu erwerben, da: 1. eine Kopie von meinem Prüfungszeugnis gemacht wird und auf dem Amt aufbewahrt wird, 2. wovor ich mehr Angst habe es nicht passieren kann das man sein Prüfungszeugnis beim Angeln verliert. Den Fischereischein kann man ja jeder Zeit neu holen kostet dann zwar wieder 30 Euro denke ich aber das Zeugnis kann man wohl nicht ersetzen.
So...
Jetzt habe ich mir für 30 Euro diesen Fischereischein machen lassen und heute abgeholt, jetzt meinte der gute Mann vom Amt aber ich müsse zusätzlich zu diesem Fischereischein trotzdem das Prüfungszeugnis beim Angeln mitführen?... Häää...
Wieso hab ich dann diesen Fischereischein geholt wenn ich am Ende trotzdem das Prüfungszeugnis mit mir rumschleppen muss?
Naja wie dem auch sei, ich hab mir dann den Schein Zuhause mal etwas genauer angeschaut, da er Total anders is als der den ich aus NRW kenne. Der Fischereischein ist zum zusammenklappen, auf der Front steht Fischereischein und wenn man ihn öffnet ist auf der linken Seite mein Lichtbild, die Stempel vom Amt, meine Unterschrift. So, jetzt das was mich stuzig macht. Auf der Rechten Seite befinden sich oben meine persönlichen Daten wie die Adresse. Unter den persönlichen Daten sind 3 Dinge aufgeführt mit einem Kästchen was angekreuzt werden kann, die da wären: Fischreiprüfungszeugnis, Patent als Küstenfischer und als letztes Jahresfischereischein für 3 aufeinanderfolgende Jahre. Angekreuzt ist dort das Fischereiprüfungszeugnis die anderen 2 Dinge sind nicht angekreuzt. Unter den 3 besagten Dingen steht dann in etwas kleiner "hat vorgelegen". Also kann man hier ja schon erkennen das das Fischereiprüfungszeugnis bei der ausstellenden Behörde vorgelegen hat. Wieso soll ich dann zusätzlich zu diesem Fischereischein auch noch mein Prüfungszeugnis mitschleppen, dass wollte ich ja gerade vermeiden!?.
Ich kann mir nur vorstellen das der gute Mann heute ein wenig durcheinander gewesen ist oder vielleicht nich den richtigen Durchblick gehabt hat. Was mich halt ein wenig unsicher macht ist das er ja damals als ich nachgefragt habe behauptet hat das ich das Prüfungszeugnis dann nicht mehr mitnehmen muss, sondern es reicht wenn ich den Fischereischein dabei habe. Rein aus interesse was bedeutet eigentlich dieses Jahresfischereischein für 3 aufeinanderfolgende Jahre, ist der Fischereischein dann nur 3 Jahre gültig und nicht lebenslang so wie meiner?. Zumindest ist bei mir nur das Fischereiprüfungszeugnis angekreuzt, deshalb gehe ich mal davon aus das mein Fischereischein jetzt lebenslang gültig ist da auch nix draufsteht bis wann dieser gültig ist oder wie lange?
Nun gut, lange Rede kurzer Sinn. Vieleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen. Damit ihr auch noch durchblickt bei dem ganzen gekritzel und der zumindest für mich verworrenen Situation hier nochmal die 2 Fragen.
1. Muss ich wirklich zusätzlich zu dem Fischereischein noch das Prüfungszeugnis mitführen oder reicht es wenn ich den Fischereischein beim Angeln mitführe?
2. Ist der Fischereischein jetzt wirklich ein leben lang gültig und ich muss ihn nie wieder verlängern, was ich in NRW ja jedes Jahr bzw. jedes 5 Jahr musste?
Wenn Ihr bis hierhin durchgehalten habt dann bedanke ich mich schonmal recht herzlich und wenn ihr mir jetzt noch bei meiner Unwissenheit helfen könnt dann wär das noch schöner...
P.S.: Ich hoffe das ich das richtige Forum erwischt habe, zumindest dachte ich wohin wenn nich unter Angeln Allgemein.
MfG,
~Michi~
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