AW: Fischereischein von 1997 MV verlängern
Geh einfach zur zuständigen Gemeindeverwaltung uns sage "Verlängern, bitte" - wohlgemerkt ohne überhaupt was zu erklären, aufs Scheinalter hinzuweisen usw. (schlafende Diskussionshunde wecken ist vollkommen unnötig).
Wenn die damit irgendein ein Problem haben, werden sie es Dir schon sagen.
Viel größer ist jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass es einfach nur kommentarlos heißt "Alles klar, bringen Sie bitte ein aktuelles Passbild" (so wars bei mir damals nach meiner ewigen Angelpause von fast 15 Jahren - und das ist zumindest hier durchaus kein Einzelfall, wenigstens das geht stressfrei vonstatten).
Völlig unkompliziert - die haben mir ohne jegliches Galama nen neuen ausgestellt, da auf dem Dokument mittlerweile ein paar Formalien mehr bzw. anders formuliert draufstehen. Das war laut deren Aussage der einzige Grund, warum ich überhaupt nen neuen Schein bekäme und der alte nicht mehr abgestempelt werden könnte.
Nach vier Tagen konnte ich aufs Rathaus latschen und das neue Teil holen. Gebühr und Fischereiabgabe (keine Ahnung, wo da überhaupt der Unterschied ist - mir auch vollkommen wurst, mich interessiert nur der zu löhnende Gesamtbetrag) musste ich gleich bei Antragsstellung blechen.
Habe das Maximum von zehn Jahren genommen. Der eigentliche Schein ist aber auf Lebenszeit - die zehn Jahre beziehen sich offenbar nur aufs Gebührenblechen im Voraus. War alles zusammen etwa 100 EUR.
Dein alter Fischereischein IST quasi Dein Prüfungszeugnis - denn ohne Prüfung hättest Du den ja gar nicht bekommen.
Der Sportfischerpass interessiert die da beim Amt für öffentliche Ordnung nullstens - das ist ja kein staatliches Dokument und daher nicht als Nachweis geeignet.
Der dient(e) lediglich zum Einkleben der sinnfreien Verbandsmarken - quasi als Nachweis, dass man die sinnfreie Abgabe über den Verein geblecht hat(te).
Denn für was anderes war/ist das Ding sowieso zu nix gut. Es ist keine Angelerlaubnis (das ist nur der Schein in Verbindung mit der jeweiligen Gewässerkarte), sehen wollte das Teil auch noch - bis auf u. g. Ausnahme - nie jemand von mir. Quasi völlige Papierverschwendung.
Als ich damals im Verein war und gefragt hatte, wozu das Ding überhaupt gut ist bzw. zu was mich das berechtigt, hieß es "eigentlich für/zu gar nix". Somit musste der Sportfischerpass auch nicht mitgeführt werden.
Zumindest damals war da kaum was mit an irgendwelchen BW-Verbandsgewässern angeln. Nur mal mitm Verein an so nem völlig veralgten Verbands-Forellensee gewesen, mehr nicht (da musste der Sportfischerpass jedoch natürlich dann dabei sein). War nicht grade ein echter Kracher. Ob man da dann noch separat was fürn Tag zahlen musste, weiß ich leider nicht mehr.
Und seit ich in keinem Verein mehr bin (schon ewig der Fall), kriege ich die komischen Verbandsmarken für den Sportfischerpass ja eh nimmer. Für mich als freier Angler hier in BW ist fürn Kartenkauf also ausschließlich der Gültigkeisstempel nebst -dauer im eigentlichen Fischereischein relevant. Zu kleben gibts da nix.