Fischereischein vs Vorstrafe

Hallo zusammen.
Ich hätte mal eine rechtliche Frage.
Ich war früher öfter mal mit einem Kollegen angeln und wurde schon ein mal bzw zwei mal deswegen verurteilt.

Zur Vorgeschichte:
Wir waren tagsüber an einem See, der Kollege (mit Angelschein u Tageskarte) hat es aber dann vorzeitig gepackt und wir haben noch zusammengeräumt. Genau in dem Moment kam die Polizei - Anzeige. Aber nicht wegen Fischwilderei, sondern wegen Diebstahl. Lief unter "Entnahme von beweglichen Gegenständen aus einem geschlossenem Gewässer". Auch wenn es nur "versucht" war.
Das zweite mal war 2 Jahre später. Wir waren zusammen an einem Fluß an dem 2 Handangeln erlaubt waren. Als ich die eine gerade eingeholt habe kam natürlich wieder die Polizei - diesmal Anzeige wegen Fischwilderei. (Ich weiß, man muss ganz schön dumm sein oder viel Pech haben).

Jetzt mache ich gerade in Oberbayern meinen Fischereischein, und bin auf der Heintges CD auf eine Frage gestossen:

Wem kann trotz bestandener Fischerprüfung der Fischereischein verweigert werden:

[ ] ..irgendwas
[ ] ..wer bereits wegen Fischwilderei vorbestraft ist (bei mir der Fall)
[ ] ..wer sich ungeeignet erweist.

Letzteres war richtig. Neulich meinte jemand dass letzters dann zutrifft wenn man einschlägig vorbestraft ist.
Eben meinte jemand dass man auf jeden Fall ein komplett lupenreines Führungszeugnis braucht. Wäre auch gegeben, da die Verjährungsfrist den (die) Eintrag/Einträge schon aus dem Führungszeugnis haben verschwinden lassen.


Wäre klasse wenn da jemand eine eindeutige Antwort weiß.. mache mir ziemliche Sorgen.

Würde es auch nicht komplett nachvollziehen können wenn einem wegen Jugendsünden der Schein nicht zugestanden wird. Schliesslich will ich ja den Schein machen damit ich auch auf dem Papier zu einem weidgerechtem Umgang mit Fischen befähigt bin.


Mach mich grad ziemlich verrückt damit.. für einen Studenten sind Kursgebühren, Unterlagen und Prüfungsgebühren doch viel Geld und ich freu mich schon total drauf endlich meinen Schein zu haben.

<- Dankbar für jede hilfreiche Antwort
 
Zuletzt bearbeitet:

Torsk_SH

Gone Fishing...
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Moin!

Fischereirecht ist Landesrecht!
Aber ich kann Dir als Niedersachse sagen, dass unsere Führungszeugnisse eingeholt wurden und wir bei Einträgen keine Scheine bekommen hätten! Hier hättest Du also schlechte Karten.

Wie es im Bayern ist wirst Du hier bestimmt noch erfahren.
 
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Dank dir für die Antwort.
In dem Fall hätte ich soger gute Karten. Das letzte mal als ich mein Führungszeugnis beantragt habe stand es noch drin (vor ca einem Jahr, war aber kurz vor der Löschung).

Nun ist es ja aber so dass Behörden immer die komplette Strafakte einsehen können.

Die Regelung hier ist soweit ich das sehen kann ähnlich mit der in Niedersachsen.

Ach ja: wann wurde bei euch denn das Führungszeugnis eingeholt? Erst nach Ablegen der Prüfung?

In dem Fall hätte ich nämlich noch etwas Zeit mich selbst von dessen Inhalt zu vergewissern. Was mich wenigstens gut schlafen lassen würde.
 

Torsk_SH

Gone Fishing...
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Moin!

Wir (meine Freundin und ich) haben unsere Prüfungen schon vor Jahren in
Schleswig-Holstein gemacht. Unsere Scheine wurde also nur umgeschrieben.
Das bedeutet wir sind mit dem Prüfungsbestätigungen zur Stadt gegangen und haben
die Fischereischeine angefordert in dem Zuge wurde das Führungszeugnis angefordert.
 

knutemann

Mefo Süchtiger
In stillem Gedenken
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Wie lang ist denn die letzte Verurteilung her? Denn nach 5 Jahren werden die Einträge gelöscht, wenn zwischenzeitlich nicht wieder eine Straftat begangen wurde.
 

Gardenfly

Active Member
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

In Niedersachsen wird ein Führungszeugnis gebraucht ?
Kann nicht sein,sonnst hätte unser Serienvergewaltiger keinen bekommen (braucht ihn eh 4 Jahre nicht).
ein Kumpel hatte letztes Jahr im März sich den Schein geholt, Prüfung und Fotos hingelegt 3min später war das Ding erledigt.
 
W

WhiteWolf

Guest
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

In Hessen darfste den Lehrgang zwar machen, wirst aber NICHT zur Prüfung zugelassen.
 

tobi79

Member
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Also in NRW brauchte ich kein Führungszeugnis für meinen Schein.Man musste sich nur anmelden,dann hat man den Termin bekommen und so hat alles seinen lauf genommen.Also kein Führungszeugnis.
Gruss
 
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Wie lang ist denn die letzte Verurteilung her? Denn nach 5 Jahren werden die Einträge gelöscht, wenn zwischenzeitlich nicht wieder eine Straftat begangen wurde.



Hmm.. ich hab leider schon rechtlich sehr viel mitmachen müssen und kann sagen dass es da 3 Staffelungen gibt.

3 Jahre Löschfrist: kleinere Straftaten (traf bisher auf alle Sachen bei mir zu)

5 Jare: schwere Straftaten

10 Jahre: Straftaten wie Vergewaltigung, Banküberfälle, Totschlag etc

Lebenslang: Straftaten denen eine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik erfolgte, Mord etc..



Der letzte (und so gesehen einzige) Eintrag wegen Fischwilderei war Ende Juni 2004.


Ich find mich durch eine etwas unrühmliche Vergangenheit leider noch öfter in unangenehmen Situationen wieder.. hab gehofft, nachdem man einen anderen Weg einschlägt, dass das alles endlich mal ein Ende hat.

Der Haupknackpunkt ist wohl der: Tritt diese Regelung nur bei einschlägiger (mehrfacher gleichen) Vorstrafe zu und nur dann wenn es im Führungszeugnis steht?

Muchos gracias für Rat. In dem Fischereiverein in dem ich z.Zt den Kurs mache will ich das Thema jetzt nicht soo genau ansprechen.
 

hardy

regenwurmschützer
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

hi I C Wiener,

antwort c ist richtig ...

Auszug Bayrische s Fischereigesetz:
"Art. 67
(1) Sachlich zuständig für die Erteilung des Fischereischeins sind die Gemeinden.
(2) Der Fischereischein kann Personen versagt werden, 1. die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben oder 2. bei denen Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass sie zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ungeeignet sind. Regelungen nach Art. 66 Abs. 2 Nr. 3 bleiben unberührt.
..."
|rolleyes
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

@wiener

Du müsstest erst Mal rauslassen: Wann wurdest Du, wegen was, zu welcher Strafe verurteilt. Bitte alle Einzelstrafen und Verurteilungsdatum nenne, weil sonst kein Votum möglich ist.
 
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

@wiener

Du müsstest erst Mal rauslassen: Wann wurdest Du, wegen was, zu welcher Strafe verurteilt. Bitte alle Einzelstrafen und Verurteilungsdatum nenne, weil sonst kein Votum möglich ist.



Also alles würde jetzt den Rahmen sprengen, aber die beiden Geschichten bei denen es ums Fischen ging waren einmal Mai 2002 (Entnahme von beweglichen Gegenständne aus einem geschlossenem Gewässer - 10 Tagessätze zu 15€) und Juni 2004 (Fischwilderrei - 20 Tagessätze zu 10€).
Ich denke die anderen Geschichten sind nicht relevant. Es ging jedenfalls nie darum dass ich anderen Leuten oder Tieren geschadet habe.

Eine einschlägige Vorstrafe ist dass nach meinem begrenztem juristischem Wissen ja auch nicht, da es ja einmal als Diebstahl angeklagt wurde und einmal als Fischwilderei.



Der Fischereischein kann Personen versagt werden ..... oder 2. bei denen Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass sie zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ungeeignet sind.



Das klingt so als könnten sie es machen wie sie gerade Laune haben. :(
 

bike44rot

Member
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Mit bestandener Prüfung erhälst du ein Prüfungszeugnis. Damit geht es ab zur zuständigen Gemeinde und diese stellt den Fischereischein auf Lebenszeit aus.

Ich würde einfach dort anfragen, welche Unterlagen für die Erteilung verlangt werden.

Grüße Thomas
 

hotte50

born to fish
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

10 Tagessätze zu 15€) und Juni 2004 (Fischwilderrei - 20 Tagessätze zu 10€).


|kopfkrat ich kenne mich mit dem Thema Vorstrafen zwar nicht aus, habe aber im Kopf das man erst ab 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt.

Obwohl die Sache aus 2004 wegen Fischwilderei könnte durchaus Probleme bereiten.

Aber wir haben hier ja einige Rechtsgelehrte, die werden da sicher für Aufklärung sorgen.
 
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

|kopfkrat ich kenne mich mit dem Thema Vorstrafen zwar nicht aus, habe aber im Kopf das man erst ab 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt.



Es reichen auch mehrere kleinere Strafen unter 90 Tagessätzen. Bei einer einzelnen Strafe trifft das zu was du angesprochen hast.


@bike44rot: Kommst du auch aus Bayern? Hatte irgendwie in Erinnerung dass man den Schein ca einen Monat nach bestandener Prüfung direkt zugeschickt bekommt, kann aber gut sein dass ich mir irre.
 
G

Gelöschtes Mitglied 828

Guest
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Du bekommst ca. 1 Monat nach bestandener Prüfung die Urkunde zugeschickt. mit der gehst du zur Gemeinde und bekommst dort deinen Fischereischein, entweder für 5 Jahre oder auf Lebenszeit.

Ob in Bayern ein polizeiliches Führungszeugnis nötig ist um die Prüfung abzulegen weis ich nicht. Ich habe seiner Zeit keins abgeben müssen. Ob aber die zuständige Behörde in Starnberg sich die Infos trotzdem geholt hat weis ich nicht.
 

bike44rot

Member
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Du bekommst ca. 1 Monat nach bestandener Prüfung die Urkunde zugeschickt. mit der gehst du zur Gemeinde und bekommst dort deinen Fischereischein, entweder für 5 Jahre oder auf Lebenszeit.

Ob in Bayern ein polizeiliches Führungszeugnis nötig ist um die Prüfung abzulegen weis ich nicht. Ich habe seiner Zeit keins abgeben müssen. Ob aber die zuständige Behörde in Starnberg sich die Infos trotzdem geholt hat weis ich nicht.

Genau so ist es. Nur gibt es keine 5-Jahres-Scheine. Es gibt nur den Fischereischein auf Lebenszeit. Die Fischereiabgabe kann als Einmalzahlung oder für 5 Jahre bezahlt werden.

Führungszeugnis wird wenn überhaupt, dann von der Gemeinde angefordert.

Grüße Thomas
 

upahde

Balu der Bär
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Hallo,

als ich vor vier Jahren meinen Angelschein gemacht habe mußte ich auf der Gemeinde ein Führungszeugnis abgeben.

Denn die Gemeinde entscheidet ja letzendlich ob du den Fischereischein bekommst oder nicht.

Denke mal das liegt auch ein wenig an den zuständigen Sachbearbeitern.

Aber bei uns wurde damals im Unterricht bei der Rechtskunde gesagt das wenn in deinem Führungszeugnis drinsteht das du wegen Fischdiebstahl oder Fischwilderei eine Strafe bekommen hast dann wirst bei uns (PLZ 95030 Hof/Saale Oberfranken) schlechte Karten haben den Fischereischein zu bekommen.

Will ja nicht schwarzmal aber ich würde mich mal bei der Gemeinde erkundigen. Die geben dir bestimmt auskunft.

Gruß
Uwe
 
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