I C Wiener
Member
Hallo zusammen.
Ich hätte mal eine rechtliche Frage.
Ich war früher öfter mal mit einem Kollegen angeln und wurde schon ein mal bzw zwei mal deswegen verurteilt.
Zur Vorgeschichte:
Wir waren tagsüber an einem See, der Kollege (mit Angelschein u Tageskarte) hat es aber dann vorzeitig gepackt und wir haben noch zusammengeräumt. Genau in dem Moment kam die Polizei - Anzeige. Aber nicht wegen Fischwilderei, sondern wegen Diebstahl. Lief unter "Entnahme von beweglichen Gegenständen aus einem geschlossenem Gewässer". Auch wenn es nur "versucht" war.
Das zweite mal war 2 Jahre später. Wir waren zusammen an einem Fluß an dem 2 Handangeln erlaubt waren. Als ich die eine gerade eingeholt habe kam natürlich wieder die Polizei - diesmal Anzeige wegen Fischwilderei. (Ich weiß, man muss ganz schön dumm sein oder viel Pech haben).
Jetzt mache ich gerade in Oberbayern meinen Fischereischein, und bin auf der Heintges CD auf eine Frage gestossen:
Wem kann trotz bestandener Fischerprüfung der Fischereischein verweigert werden:
[ ] ..irgendwas
[ ] ..wer bereits wegen Fischwilderei vorbestraft ist (bei mir der Fall)
[ ] ..wer sich ungeeignet erweist.
Letzteres war richtig. Neulich meinte jemand dass letzters dann zutrifft wenn man einschlägig vorbestraft ist.
Eben meinte jemand dass man auf jeden Fall ein komplett lupenreines Führungszeugnis braucht. Wäre auch gegeben, da die Verjährungsfrist den (die) Eintrag/Einträge schon aus dem Führungszeugnis haben verschwinden lassen.
Wäre klasse wenn da jemand eine eindeutige Antwort weiß.. mache mir ziemliche Sorgen.
Würde es auch nicht komplett nachvollziehen können wenn einem wegen Jugendsünden der Schein nicht zugestanden wird. Schliesslich will ich ja den Schein machen damit ich auch auf dem Papier zu einem weidgerechtem Umgang mit Fischen befähigt bin.
Mach mich grad ziemlich verrückt damit.. für einen Studenten sind Kursgebühren, Unterlagen und Prüfungsgebühren doch viel Geld und ich freu mich schon total drauf endlich meinen Schein zu haben.
<- Dankbar für jede hilfreiche Antwort
Ich hätte mal eine rechtliche Frage.
Ich war früher öfter mal mit einem Kollegen angeln und wurde schon ein mal bzw zwei mal deswegen verurteilt.
Zur Vorgeschichte:
Wir waren tagsüber an einem See, der Kollege (mit Angelschein u Tageskarte) hat es aber dann vorzeitig gepackt und wir haben noch zusammengeräumt. Genau in dem Moment kam die Polizei - Anzeige. Aber nicht wegen Fischwilderei, sondern wegen Diebstahl. Lief unter "Entnahme von beweglichen Gegenständen aus einem geschlossenem Gewässer". Auch wenn es nur "versucht" war.
Das zweite mal war 2 Jahre später. Wir waren zusammen an einem Fluß an dem 2 Handangeln erlaubt waren. Als ich die eine gerade eingeholt habe kam natürlich wieder die Polizei - diesmal Anzeige wegen Fischwilderei. (Ich weiß, man muss ganz schön dumm sein oder viel Pech haben).
Jetzt mache ich gerade in Oberbayern meinen Fischereischein, und bin auf der Heintges CD auf eine Frage gestossen:
Wem kann trotz bestandener Fischerprüfung der Fischereischein verweigert werden:
[ ] ..irgendwas
[ ] ..wer bereits wegen Fischwilderei vorbestraft ist (bei mir der Fall)
[ ] ..wer sich ungeeignet erweist.
Letzteres war richtig. Neulich meinte jemand dass letzters dann zutrifft wenn man einschlägig vorbestraft ist.
Eben meinte jemand dass man auf jeden Fall ein komplett lupenreines Führungszeugnis braucht. Wäre auch gegeben, da die Verjährungsfrist den (die) Eintrag/Einträge schon aus dem Führungszeugnis haben verschwinden lassen.
Wäre klasse wenn da jemand eine eindeutige Antwort weiß.. mache mir ziemliche Sorgen.
Würde es auch nicht komplett nachvollziehen können wenn einem wegen Jugendsünden der Schein nicht zugestanden wird. Schliesslich will ich ja den Schein machen damit ich auch auf dem Papier zu einem weidgerechtem Umgang mit Fischen befähigt bin.
Mach mich grad ziemlich verrückt damit.. für einen Studenten sind Kursgebühren, Unterlagen und Prüfungsgebühren doch viel Geld und ich freu mich schon total drauf endlich meinen Schein zu haben.
<- Dankbar für jede hilfreiche Antwort
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