Fischerprüfung Brandenburg

seba

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AW: Fischerprüfung Brandenburg

Also ein bekannter von mir hat seine Prüfung in Brandenburg abgelegt, dann hat er mit dem Zeugnisse sein Angel schein in NRW abgeholt. Weiss nicht wie das in anderen Bundesländern ist

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Anglero

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AW: Fischerprüfung Brandenburg

Mit Sicherheit nicht, wenn er zum Zeitpunkt der Prüfung in NRW gewohnt hat.

Aber auch ein Bürgeramt kann mal irren.
 

Riesenangler

Well-Known Member
AW: Fischerprüfung Brandenburg

Mit Sicherheit doch. Ein sehr guter Freund von mir ist berechtigt diese Prüfung abzunehmen. Er darf aber keinen Fischereischein ausstellen, sondern nur ein Prüfungszeugnis aus dem hervor geht das derjenige die Prüfung abgelegt hat und auch bestanden hat. Bei ihm kommen aus dem gesamten Bundesgebiet Prüflinge, mit Ausnahme von Bayern und Baden. Er rät jedem sich vorher mit seiner Unteren Fischereibehörde in Verbindung zu setzen und nachzufragen ob die da mitspielen. Am besten man lässt sich eine Story einfallen, alla: Ich bin dort für einige Wochen auf Montage und hätte dort die Möglichkeit, oder so was ähnliches. Mit dem Zeugnis dann zur zuständigen Behörde und sich die Papiere ausstellen lassen.
Im Netz ist das wohl unter Angelbedarf Plaue zu finden oder auch bei FISHING PRO Plaue.:m
 

Anglero

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AW: Fischerprüfung Brandenburg

Ich bezweifel nicht, dass man in BB eine Prüfung ablegen und ein Zeugnis bekommen kann. Auch ist mir bekannt, dass dieses Zeugnis z.B. für Berliner zum Fischereischein führt.

Jedoch wird dieses Zeugnis in NRW nur anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung NRW nicht der Wohnsitz war.
Also würde ich mir nichts erzählen lassen, was am Ende zu nichts führt - außer zu Spesen.

Das kann man auch im Landesfischereigesetz nachlesen.

§ 31, Abs. 4. LFischG, NRW: "In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatte."

Man benötigt hier sogar eine amtliche Bescheinigung, wenn man die Prüfung in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Landkreis innerhalb von NRW ablegen möchte.

Die Geschichte mit der Montage würde hier höchstens ein müdes Lächeln produzieren, was sonst?

"Klar, ich schreibe ihnen sofort eine 'Bescheinigung'. Die gibt es zwar nicht, aber ich habe mir ja ihr Gesicht gemerkt. Aber Moment mal, wenn das Zeugnis aus BB nicht gilt, kann ich ihnen doch auch ohne Zeugnis direkt den Fischereischein ausstellen."

Im Ernst, warum sollte ein städtischer Angestellter für so einen Schwachsinn eine Abmahnung riskieren?
 

Riesenangler

Well-Known Member
AW: Fischerprüfung Brandenburg

Deshalb habe ich ja auch geschrieben das man sich vorher mit seinem Amt in Verbindung setzten soll. Auch in NRW scheint es viele zuständige Behördenmitarbeiter zu geben , die da mitspielen. Warum auch nicht oder vielleicht auch aus Unkenntnis der Gesetzeslage. Aber wenn ich sehe das bei der letzten Prüfung, bei der ich auch als Aufsichtsperson, nicht als Prüfer, anwesend war, bestimmt vier oder fünf aus NRW dabei waren. Und laut deren Auskunft, spielte bei denen die Behörde mit. Warum die da mitspielen kann einem doch Egal sein. Wenn sich das Amt aus dem Ort XY wegen meiner nicht so auskennt, weil sie vielleicht alle fünf Monate mal einen Antrag auf dem Tisch haben, dann kann das schon bei einem Amt in , sagen wir mal Köln, schon anders sein, weil die vielleicht ständig damit zu tun haben. Jedenfalls geht das bei vielen Ämtern und Behörden.
 

Anglero

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AW: Fischerprüfung Brandenburg

Deshalb habe ich ja auch geschrieben das man sich vorher mit seinem Amt in Verbindung setzten soll....

Wozu, außer für die Info, die ich hier gerade gebe? Das Amt kann nichts deixeln, weil das Gesetz keinen Spielraum dazu lässt, ganz abgesehen von den Daten im Melderegister. Daher ist es auch müßig, weiter darüber zu diskutieren. Alles andere wäre Kungelei. Schön für die, bei denen das so klappt. Die Gültigkeit eines Fischereischeins, der so "erworben" wird, darf allerdings angezweifelt werden.
 

Riesenangler

Well-Known Member
AW: Fischerprüfung Brandenburg

Na und . Der Aufseher sieht nur das derjenige der Kontrolliert wird, einen gültigen FS vorweisen kann und damit hat es sich. Und in den Behörden wird es nicht anders laufen. Die sehen nur den Schein, kassieren die Kohle und werden verlängern. da wird sich keiner die mühe machen und mal nachforschen. Fakt ist, das wir wahrscheinlich beide nicht so ganz falsch liegen. Ich weiß das es auch geht und du weißt, das es wohl eigentlich nicht sein darf. Umsonst kommen hier doch nicht jedes mal Leute aus dem gesamten Bundesgebiet her um ihre Prüfungen ab zu legen, in der Gewissheit, das sie danach sich den schein zu hause abholen können. Und so blauäugig werden ja wohl die wenigsten sein und einfach mal drauf los fahren und das Geld verpulvern.
Gott sei Dank lebe ich hier und hier ist es nun mal so das es am einfachsten ist.
 

havelpicker

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AW: Fischerprüfung Brandenburg

Hallo, passend zu Thema habe ich eine Frage. Mein Hauptwohnsitz ist in Sachsen-Anhalt. Ich verbringe meine Freizeit jedoch hauptsächlich in Brandenburg und werde wohl auch nie meine Angel in Sachsen-Anhalt auswerfen.
Kann ich in Brandenburg meine Fischereischeinprüfung machen und auch dort den Schein ausstellen lassen?
lg
 

Revilo62

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AW: Fischerprüfung Brandenburg

Die Fischereischeinprüfung kannst Du in BB machen, den Schein stellt aber Deine untere Fischereibehörde ( wohnortgebunden) aus.
Wenn Du nur auf Friedfische angeln möchtest brauchst Du in BB gar keinen Fischereischein, Du kaufst Dir den sogenannten Friedfischschein und die dazugehörige Gewässerkarte und gut ist.

Tight Lines aus Berlin :vik:
 

Koalabaer

Well-Known Member
AW: Fischerprüfung Brandenburg

Hallo, passend zu Thema habe ich eine Frage. Mein Hauptwohnsitz ist in Sachsen-Anhalt. Ich verbringe meine Freizeit jedoch hauptsächlich in Brandenburg und werde wohl auch nie meine Angel in Sachsen-Anhalt auswerfen.
Kann ich in Brandenburg meine Fischereischeinprüfung machen und auch dort den Schein ausstellen lassen?
lg

Ja. #6

http://maerkischer-anglerhof.de/pages/anglerschule/erwerb-des-fischereischeines.php

Zitat: Übrigens kann jeder Bürger, der seinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes Deutschlands hat, einen Brandenburger Fischereischein erwerben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass den meisten Landesgesetzen entsprechend, ein in Brandenburg erworbener Fischereischein nicht in dem Bundesland gilt, in dem er seinen Hauptwohnsitz hat.


Gruß Jörg
 

PeBo75

Member
AW: Fischerprüfung Brandenburg

Hab kürzlich als Nicht-Brandenburger die brandenburgische Prüfung abgelegt und in Lübben bei der UFB des Landkreis Dahme-Spreewald den Schein auf dem Postweg beantragt und bekommen. Er gilt bundesweit außer im Land des eigenen Wohnsitzes. Für den Antrag gibt es ein zusätzliches Infoblatt auf dem man über diese Einschränkung belehrt wird und das bestätigen muss.

Gruß,
Peter

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Revilo62

Active Member
AW: Fischerprüfung Brandenburg

Hab kürzlich als Nicht-Brandenburger die brandenburgische Prüfung abgelegt und in Lübben bei der UFB des Landkreis Dahme-Spreewald den Schein auf dem Postweg beantragt und bekommen. Er gilt bundesweit außer im Land des eigenen Wohnsitzes. Für den Antrag gibt es ein zusätzliches Infoblatt auf dem man über diese Einschränkung belehrt wird und das bestätigen muss.

Gibt es da einen rechtlichen Querverweis, so ganz erschließt sich mir nicht die Einschränkung der Ungültigkeit im eigenen BL?

Tight Lines aus Berlin :vik:
 

PeBo75

Member
AW: Fischerprüfung Brandenburg

Das liegt an der gegenseitigen Anerkennung der Scheine aus anderen Ländern und wie diese Anerkennung in jedem einzelnen Bundesland gestaltet ist. Die meisten Gesetze der Länder enthalten einen Passus, welcher fremde Scheine nicht anerkennt wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in diesem Land hat. Man kann also mit dem brandenburger Recht nicht die Gültigkeit in einem anderen Land ableiten sondern muss im eigenen Bundesland nachlesen.

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Darket

nequaquam vacuum
AW: Fischerprüfung Brandenburg

Mit Verweis kann ich nicht dienen, weiß aber von einem Freund aus Sachsen-Anhalt, der mittlerweile in Berlin wohnt, dass er hier dann nen neuen Schein beantragen musste, weil Wohnsitz Berlin und er dann hier nicht gedurft hätte. Eine etwas seltsame Regelung, ist mir aber auch von anderen Zugezogenen (wovon es in Berlin ja Gerüchte hteweise ein paar gibt) so bestätigt worden.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Fischerprüfung Brandenburg

Hallo,

ich verstehe die Gründe für derartige Tricksereien nicht. Mitterweile unterscheiden sich die Prüfungen in den einzenen Bundesländern nicht mehr besonders. Macht doch eure Prüfung ganz einfach in dem Bundesland, in dem ihr wohnt, dann gibt es auch keine Probleme um eine etwaige Anerkennung/Nichtanerkennung des Fischereischeins, wenn man mal in einem anderen Bundesland angelt. Warum immer alles kompliziert machen, wenn es eigentlich ganz einfach ist.

Petri Heil

Lajos
 

Revilo62

Active Member
AW: Fischerprüfung Brandenburg

Mit Verweis kann ich nicht dienen, weiß aber von einem Freund aus Sachsen-Anhalt, der mittlerweile in Berlin wohnt, dass er hier dann nen neuen Schein beantragen musste, weil Wohnsitz Berlin und er dann hier nicht gedurft hätte. Eine etwas seltsame Regelung, ist mir aber auch von anderen Zugezogenen (wovon es in Berlin ja Gerüchte hteweise ein paar gibt) so bestätigt worden.

Kann ich auch nur so bestätigen!!
Wie gesagt, dass man in Brandenburg die Fischereischeinprüfung auch als Auswärtiger machen kann, ist klar und gut so.
Aber den amtlichen Fischereischein kann doch nur für die Wohnort zuständige Fischereibehörde ausstellen !?
Hier fehlt mir die klare rechtliche Darlegung, denn im Zweifelsfall zählt nur diese !
@Lajos1 wenn in anderen BL mehr Veranstaltungen dieser Art durchgeführt werden würden, würde es wahrscheinlich diesen Tourismus nicht geben, ich glaube nicht, dass es an der unterschiedlichen Qualität liegt, und wenn ich an die Vorbereitungskurse in Berlin denke, da würde mir auch der Spass dran vergehen
Tight Lines aus Berlin :vik:
 
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PeBo75

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AW: Fischerprüfung Brandenburg

Beispiel Rheinland-Pfalz

Fischereischeine anderer Bundesländer

§ 2
(1) Der Inhaber eines in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Fischereischeines darf die Fischerei im Sinne des § 33 Abs. 1 LFischG ausüben, wenn er im Zeitpunkt der Ausstellung oder der letzten Verlängerung seine Hauptwohnung nicht in Rheinland-Pfalz gehabt hat. Verlegt der Inhaber eines solchen Fischereischeines seine Hauptwohnung nach Rheinland-Pfalz, so darf er die Fischerei im Sinne des § 33 Abs. 1 LFischG bis zum Ablauf der Gültigkeit seines Fischereischeines, längstens jedoch fünf Jahre ausüben.

Lajos, ich verstehe deinen Einwand. Jedoch ist es mir ein Jahr lang nicht gelungen, den in RLP vorgeschriebenen Kurs zu besuchen oder einen der insgesamt nur 2 landesweit einheitlichen Termine zur Prüfung wahrzunehmen. Für “normale Menschen“ mit 9 to 5 Job mag das einfach sein. Ich arbeite jedoch überwiegend im Ausland und kann nicht mal eben 4 oder 5 Wochenenden in einem Clubheim sitzen. Ich hatte meiner zuständigen Behörde die Situation geschildert und angeboten, den Heintges-Kurs (verwendet auch der LV RLP) im Selbststudium zu machen und die Zeiten zu dokumentieren. Mein Arbeitgeber hat die Abwesenheit bestätigt aber man liess sich auf nichts ein.

Wegen der Tätigkeit im Ausland bin ich sogar verpflichtet, meinen Wohnsitz abzumelden (ich war gerade 11 Monate durchgehend abwesend und gehe im Oktober wieder nach Afrika) also war es nur logisch, nach der passenden Alternative zu suchen. Für mich war das Brandenburg. Das hat einiges an Geld und Zeit gekostet (Fahrt, Hotel), gespart habe ich sicher keinen Cent. Aber ich konnte es nur so überhaupt schaffen.

Gruß,
Peter

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