AW: Fischerprüfung Brandenburg
Ich bezweifel nicht, dass man in BB eine Prüfung ablegen und ein Zeugnis bekommen kann. Auch ist mir bekannt, dass dieses Zeugnis z.B. für Berliner zum Fischereischein führt.
Jedoch wird dieses Zeugnis in NRW nur anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung NRW nicht der Wohnsitz war.
Also würde ich mir nichts erzählen lassen, was am Ende zu nichts führt - außer zu Spesen.
Das kann man auch im Landesfischereigesetz nachlesen.
§ 31, Abs. 4. LFischG, NRW: "In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatte."
Man benötigt hier sogar eine amtliche Bescheinigung, wenn man die Prüfung in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Landkreis innerhalb von NRW ablegen möchte.
Die Geschichte mit der Montage würde hier höchstens ein müdes Lächeln produzieren, was sonst?
"Klar, ich schreibe ihnen sofort eine 'Bescheinigung'. Die gibt es zwar nicht, aber ich habe mir ja ihr Gesicht gemerkt. Aber Moment mal, wenn das Zeugnis aus BB nicht gilt, kann ich ihnen doch auch ohne Zeugnis direkt den Fischereischein ausstellen."
Im Ernst, warum sollte ein städtischer Angestellter für so einen Schwachsinn eine Abmahnung riskieren?