AW: Fischerprüfung nicht gleich Fischerprüfung?
Geiler Fred, immer ganz dicht am Thema. #6
Der Threadersteller hat in Groß-Gerau in Hessen nach § 26 des hessischen Fischereigesetzes eine Fischereiprüfung bestanden. Es gibt nur diese eine Prüfung, wenn man einschlägige Berufsausbildungen mal außen vor lässt.
Mit dieser Prüfung hat er, wenn keine Versagungsgründe nach § 27 vorliegen, das Recht einen Fischereischein zu bekommen, den er ja auch erhalten hat.
Mit diesem Schein darf er, solange er seinen Hauptwohnsitz in Hessen hat, deutschlandweit jedes Gewässer beangeln, für das kein gesonderter Erlaubnisschein, bzw. die Zahlung von jährlichen Abgaben benötigt werden. Für alle anderen Gewässer kann er mit seinem Fischereischein Erlaubnisscheine bekommen, sofern welche zu erhalten sind.
Alle Irrungen und Wirrungen kommen daher, dass umgangssprachlich für ein und dieselbe Sache unterschiedliche Begriffe benutzt werden, wie in diesem Fall "Sportfischerprüfung" statt "Fischereiprüfung".
Geiler Fred, immer ganz dicht am Thema. #6
Der Threadersteller hat in Groß-Gerau in Hessen nach § 26 des hessischen Fischereigesetzes eine Fischereiprüfung bestanden. Es gibt nur diese eine Prüfung, wenn man einschlägige Berufsausbildungen mal außen vor lässt.
Mit dieser Prüfung hat er, wenn keine Versagungsgründe nach § 27 vorliegen, das Recht einen Fischereischein zu bekommen, den er ja auch erhalten hat.
Mit diesem Schein darf er, solange er seinen Hauptwohnsitz in Hessen hat, deutschlandweit jedes Gewässer beangeln, für das kein gesonderter Erlaubnisschein, bzw. die Zahlung von jährlichen Abgaben benötigt werden. Für alle anderen Gewässer kann er mit seinem Fischereischein Erlaubnisscheine bekommen, sofern welche zu erhalten sind.
Alle Irrungen und Wirrungen kommen daher, dass umgangssprachlich für ein und dieselbe Sache unterschiedliche Begriffe benutzt werden, wie in diesem Fall "Sportfischerprüfung" statt "Fischereiprüfung".