Fischteich als nebenerwerb

The_Pike

Member
Hallo gemeinde,
Weiss nicht ob das thema in diesen thread gehört, aber ich versuchs einfach mal!

Habe seit einiger zeit nen teich mit forellen und saiblingen drin! Nun fragt mich ein freund, der ein italienisches restaurant besitzt, ob er mir fische abkaufen könne!
Weiss jemand von euch wie das ist, wenn man sowas auf nebengewerbe macht, also mit gewerbeanmeldung etc....sprich ganz legal!
Ist der aufwand gross oder sind die hürden "nehmbar"?
Vielleicht hat ja jemand einen tip oder erfahrungen damit gemacht!?

MfG tom
 

vowa

Active Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

Du kannst das als normales Gewerbe ausüben oder als Kleinunternehmer.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht vieles. Du brauchst zum Beispiel keine aufwendige Steuererklärung machen sondern nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Also Einnahmen minus Ausgaben. Die Differenz wird steuertechnisch mit deinem Haupteinkommen verrechnet.
Begrenzt ist die Kleinunternehmerregelung nur an der Umsatz der 17.000 Euro pro Jahr nicht überschritten werden darf. Sonst würde im nächsten Steuerjahr eine ausführliche Steuererklärung erforderlich.
Als Kleinunternehmer hast Du den Vorteil keine Umsatzsteuer erheben zu müssen.
Die Mehrwertsteuer darfst Du nicht gesondert ausweisen.

Gewerbeantrag bekommst Du bei deiner Stadtverwaltung / Bürgerbüro.
Finanzamt wird durch die automatisch informiert und teilt dir eine neue (zusätzliche) Steuernummer fürs Gewerbe mit.

Das ist eigentlich schon alles.

Ich habe ebenfalls ein Kleingewerbe (fälle seit Jahren Bäume) und alles läuft reibungslos.

Gruß, Andreas
 

ralle

Leichtangler
Teammitglied
AW: Fischteich als nebenerwerb

Das hört sich ja fast so an, als wenn in Germany mal etwas einfach ginge :)

Ist aber, glaube ich auch die beste Lösung!
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Fischteich als nebenerwerb

Du kannst das als normales Gewerbe ausüben oder als Kleinunternehmer.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht vieles. Du brauchst zum Beispiel keine aufwendige Steuererklärung machen sondern nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Also Einnahmen minus Ausgaben. Die Differenz wird steuertechnisch mit deinem Haupteinkommen verrechnet.
Begrenzt ist die Kleinunternehmerregelung nur an der Umsatz der 17.000 Euro pro Jahr nicht überschritten werden darf. Sonst würde im nächsten Steuerjahr eine ausführliche Steuererklärung erforderlich.
Als Kleinunternehmer hast Du den Vorteil keine Umsatzsteuer erheben zu müssen.
Die Mehrwertsteuer darfst Du nicht gesondert ausweisen.

Gewerbeantrag bekommst Du bei deiner Stadtverwaltung / Bürgerbüro.
Finanzamt wird durch die automatisch informiert und teilt dir eine neue (zusätzliche) Steuernummer fürs Gewerbe mit.

Das ist eigentlich schon alles.

Ich habe ebenfalls ein Kleingewerbe (fälle seit Jahren Bäume) und alles läuft reibungslos.

Gruß, Andreas


Dann solltest Du vielleicht mal einen Steuerberater kontaktieren. Eine Kleinunternehmerregelung gibt es ausschließlich im Umsatzsteuergesetz ( § 19) und dies bedeutet lediglich, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben wird, wenn der Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigt. Und diese Kleinunternehmerregelung befreit nicht von der Abgabe einer Steuererklärung.

Eine Einkommensteuererklärung ist trotzdem zu erstellen, die Einkünfte sind auf der Anlage G zu erklären. Die Einkünfte werden auf der Anlage EÜR ( Einnahme-Überschuß-Rechnung) berechnet, Einnahmen abzüglich Ausgaben. Bilanziert werden muss nicht. Sämtliche Steuererklärungen einschließlich EÜR sind in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln !


Hört sich jetzt nach viel Aufwand an, ist es in der Regel aber nicht.


Was in Deinem Fall aber wesentlich mehr Aufwand bedeuten dürfte, sind Veterinäramtliche Pflichten, ebenso tierschutzrechtliche Auflagen.
Und in dem kleinen Stil dürfte das ganze von Anfang an ein Draufleggeschäft für Dich werden.


Deshalb würde ich an Deiner Stelle entweder
- dem Freund die Fische kostenlos zur Verfügung stellen oder aber
- entgeltlich handeln und das nicht in der Öffentlichkeit breit treten.
 

vowa

Active Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

Bei Umsatz unter 17.500 Euro -- > keine Umsatzsteuer (hab ich geschrieben)

Und das keine Einkommenssteuererklärung gemacht werden muss habe ich nirgends geschrieben. Im Gegenteil, die Differenz wird auf dein Haupteinkommen angerechnet...
 

nostradamus

Well-Known Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

Hi,
man muss das ganze dem Finanzamt anzeigen/melden. Ist in diesem Bereich eine Besonderheit.


Über welche mengen reden wir hier eigentlich?



Gruß


Mario
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Fischteich als nebenerwerb

Bei Umsatz unter 17.500 Euro -- > keine Umsatzsteuer (hab ich geschrieben)

Und das keine Einkommenssteuererklärung gemacht werden muss habe ich nirgends geschrieben. Im Gegenteil, die Differenz wird auf dein Haupteinkommen angerechnet...


Du schreibst:



Du brauchst zum Beispiel keine aufwendige Steuererklärung machen sondern nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.


Was denn sonst für eine Erklärung ?
Es besteht die Verpflichtung zur Abgabe von:
Einkommensteuererklärung incl. Anlage EÜR ( Einnahme-Überschußrechnung), die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ( auch wenn USt nicht erhoben wird) und auch zur Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages. Dass auf die Abgabe der Erklärung seitens der Finanzverwaltung oft verzichtet wird, steht auf einem anderen Blatt, z.B. eines Freibetrages bei der Gewerbesteuer ( Gewerbeertrag unter 24.500 Euro).

Umsatzsteuer wird lediglich nicht erhoben, die Einnahmen sind aber zu erklären !!
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Fischteich als nebenerwerb

Hi,
man muss das ganze dem Finanzamt anzeigen/melden. Ist in diesem Bereich eine Besonderheit.


Nein. Du hast das Gewerbe bei Deiner Stadt-/ Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet entweder eine Kopie der Gewerbeanmeldung an das zuständige FA oder aber es findet eine elektronische Übermittlung statt. Sofern alles richtig läuft, dann erhältst Du vom FA einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wg Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit.
 

Leech

Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

Ich stelle jetzt einfach mal als ehemaliger Finanzbeamter die Frage in den Raum, ob der See auch privat genutzt wird - solche Entnahmen wären - sofern man es als "Betrieb" laufen will nämlich auch steuerlich als Einnahmen zu werten für Privatnutzung.
Darüber hinaus ist die Frage, wie auf lange Zeit die "Einnahmen-Ausgaben-Bilanz" läuft. Pferdezuchten oder so sind regelmäßig auch das, was man als Liebhaberei bezeichnet. *schulterzuck*
Dies steht natürlich im Gegensatz zu einer professionellen Fischzucht, aber die kann ich jetzt hier leserlich nicht entziffern.



Ansonsten musst du den Betrieb bei der Gemeinde anmelden, gleichzeitig einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim Finanzamt einreichen, dort deine erwarteten Einnahmen, Ausgaben usw. aufzeichnen. Dies dient dem Finanzamt schon mal zur vorläufigen Einordnung deines Betriebs etc.
 

Fruehling

Well-Known Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten: Einmal als Kleinunternehmer und einmal als Gründer eines Kleingewerbes.

Die Infos hinter den Links halte ich persönlich für sehr gut!
 

GandRalf

Well-Known Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

Ging mir gerade so durch den Kopf:
Wie sieht es mit dem Veterinäramt etc. aus, wegen Lebensmittel- und Gesundheitsprüfung?|kopfkrat
 

The_Pike

Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

Den teich hab ich geerbt, was heisst teich,....es ist vielmehr ein quellbecken, aus dem ein bach entspringt. Ist ca 6x4m und 1m tief!
Darin hab ich hald immer so meine 40 saiblinge drin, bisherwar die nutzung der fische nur für meine familie und freunde.
Mein freund meinte, er könnte für sein restaurant über die woche ca 20 fische gebrauchen! Für mich stehen dabei keine finanziellen interessen im vordergrund, hatte mir so meine gedanken gemacht und hätte an einen preis von ca 5 euro pro fisch gedacht, damit ist der besatz und das futter gedeckt! Will das nur (wenn ich es mache) ordentlich und legal machen, nicht wegen des geldes, sondern rein, um abgesichert zu sein!
 

Leech

Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

Den teich hab ich geerbt, was heisst teich,....es ist vielmehr ein quellbecken, aus dem ein bach entspringt. Ist ca 6x4m und 1m tief!
Darin hab ich hald immer so meine 40 saiblinge drin, bisherwar die nutzung der fische nur für meine familie und freunde.
Mein freund meinte, er könnte für sein restaurant über die woche ca 20 fische gebrauchen! Für mich stehen dabei keine finanziellen interessen im vordergrund, hatte mir so meine gedanken gemacht und hätte an einen preis von ca 5 euro pro fisch gedacht, damit ist der besatz und das futter gedeckt! Will das nur (wenn ich es mache) ordentlich und legal machen, nicht wegen des geldes, sondern rein, um abgesichert zu sein!


Es ist auf jeden Fall gut sich darüber vorher Gedanken zu machen. Grade bei einem Anteil von Selbstnutzung in jedem Falle.
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Fischteich als nebenerwerb

Achtung, das ist jetz reiner Spekulatius:

Mal abgesehen vom steuerlichen - ich sehe auch die größte Hürde eher in der Lebensmittelverordnung. Was sag ich - in den Lebensmittelverordnungen. Frag mal beim Veterinäramt an - wahrscheinlich musst du dein Gewässer, deinen Schlachtplatz, deine Kühlmöglichkeiten (+ die Kühlkette) usw untersuchen und verifizieren lassen.

Des weiteren wärst du verantwortlich für die in Vertrieb gebrachten Lebensmittel - d.h. du musst dich mit den ganzen EU-Verordnungen zur Vermarktung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und zur Rückverfolgung von Lebensmitteln und dergleichen beschäftigen.



Das hört sich ja fast so an, als wenn in Germany mal etwas einfach ginge :)


Ich bitte dich ralle. Das wäre doch zuuuu einfach - dann könnts ja jeder. :m
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Fischteich als nebenerwerb

Hatte ich auch schon angemerkt:
Was in Deinem Fall aber wesentlich mehr Aufwand bedeuten dürfte, sind Veterinäramtliche Pflichten, ebenso tierschutzrechtliche Auflagen.
Und in dem kleinen Stil dürfte das ganze von Anfang an ein Draufleggeschäft für Dich werden.


@TE
Du hast ein Becken mit 24 Kubikmeter Volumen, manch einer hat einen größeren Gartenteich. Wenn Dein Kumpel das Risiko eingehen möchte und daraus Saiblinge zu verkaufen, dann würde ich ihm den Vorschlag machen, dass er doch gerne das Becken kostenlos nutzen kann um alle 2 Wochen 40 Fische reinzuschütten, er kümmert sich bzw zahlt das Futter und als Gegenleistung läd er Dich mal auf nen Fisch ein.
 

Syntac

Active Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

abgesehen das 5,-- je Fisch absolut utopisch ist.
Speisegröße im Restaurant sind ca. 300 - 350 Gramm, sprich 3 Fische aufs kg.
Kg Preis beim Restaurant geschlachtet vielleicht 6 Euro = 2 Euro je Fisch.
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

Ging mir gerade so durch den Kopf:
Wie sieht es mit dem Veterinäramt etc. aus, wegen Lebensmittel- und Gesundheitsprüfung?|kopfkrat


Jau, das ist die viiel höhere Hürde als das Kleinunternehmergedönse...


Lies besser mal nach welche Vorraussetzungen beim "In Verkehr bringen von Lebensmitteln" erfüllt sein müssen...
Dann wirst du es dir sicher nochmal überlegen ;).


btw. diese 11 Trillionen Gesetze sind übrigens auch der Hauptgrund weswegen Angler ihren Fang nicht verkaufen dürfen.
 

StrikerMS

Active Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

In der Hinsicht (in verkehrsbringer, auflagen) würde ich mich eher an den Jägern orientieren als an den Auflagen der EU/Deutschlands für die LMI ;)
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Fischteich als nebenerwerb

In der Hinsicht (in verkehrsbringer, auflagen) würde ich mich eher an den Jägern orientieren als an den Auflagen der EU/Deutschlands für die LMI ;)


Jo - ich würd mich zwar nicht Jäger nennen, aber Jagdscheininhaber immerhin ;)
Und als Jäger sind eben die EU Auflagen zum Vertrieb von Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie zur Rückverfolgung von Lebensmitteln etc bindend. Jedenfalls hab ich das noch vor kurzem im Kurs gelernt.
Zusätzlich ist Fisch ein (sehr) leicht verderbliches Lebensmittel und die schon angesprochene Kühlkette und Schlachtbedingungen müssen ganz bestimmt überprüfbar sein.
#h
 

StrikerMS

Active Member
AW: Fischteich als nebenerwerb

Daci7 - ich weiss das die geltenden EU-Auflagen bindent sind. Ich gehe aber stark davon aus, dass die beschriebenen Auflagen eher auf den Vertrieb im Handel ausgelegt sind, als auf den Vertrieb zwischen Kleingewerbe und Gastronomie.

Natürlich sollten im Idealfall alle LM die in den Verkehr gebracht werden, egal ob Gastro oder handel, die Qualitätsanforderungen erfüllen. Jedoch sind diese Auflagen an der Wirtschaftlichkeit des Betriebes gebunden. Und ich hab noch keinen Jäger gesehen der alle Bedingungen, geschweige denn ansatzweise, erfüllt hat. Wenn wir das Reh in der Decke bekommen haben, dann maximal mit Rechnung.
Und der Aufwand der betrieben werden muss um alle Auflagen zu erfüllen wäre für einen B2G ( kleingewerbe zu gastro) _nicht_ wirtschaftlich.

Deshalb denke ich das die Anforderungen in diesem Fall nicht sonderlich hoch sind.
 
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