AW: Fischteich als nebenerwerb
Du kannst das als normales Gewerbe ausüben oder als Kleinunternehmer.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht vieles. Du brauchst zum Beispiel keine aufwendige Steuererklärung machen sondern nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Also Einnahmen minus Ausgaben. Die Differenz wird steuertechnisch mit deinem Haupteinkommen verrechnet.
Begrenzt ist die Kleinunternehmerregelung nur an der Umsatz der 17.000 Euro pro Jahr nicht überschritten werden darf. Sonst würde im nächsten Steuerjahr eine ausführliche Steuererklärung erforderlich.
Als Kleinunternehmer hast Du den Vorteil keine Umsatzsteuer erheben zu müssen.
Die Mehrwertsteuer darfst Du nicht gesondert ausweisen.
Gewerbeantrag bekommst Du bei deiner Stadtverwaltung / Bürgerbüro.
Finanzamt wird durch die automatisch informiert und teilt dir eine neue (zusätzliche) Steuernummer fürs Gewerbe mit.
Das ist eigentlich schon alles.
Ich habe ebenfalls ein Kleingewerbe (fälle seit Jahren Bäume) und alles läuft reibungslos.
Gruß, Andreas
Dann solltest Du vielleicht mal einen Steuerberater kontaktieren. Eine Kleinunternehmerregelung gibt es
ausschließlich im Umsatzsteuergesetz ( § 19) und dies bedeutet lediglich, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben wird, wenn der Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigt. Und diese Kleinunternehmerregelung befreit nicht von der Abgabe einer Steuererklärung.
Eine Einkommensteuererklärung ist trotzdem zu erstellen, die Einkünfte sind auf der Anlage G zu erklären. Die Einkünfte werden auf der Anlage EÜR ( Einnahme-Überschuß-Rechnung) berechnet, Einnahmen abzüglich Ausgaben. Bilanziert werden muss nicht. Sämtliche Steuererklärungen einschließlich EÜR sind in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln !
Hört sich jetzt nach viel Aufwand an, ist es in der Regel aber nicht.
Was in Deinem Fall aber wesentlich mehr Aufwand bedeuten dürfte, sind Veterinäramtliche Pflichten, ebenso tierschutzrechtliche Auflagen.
Und in dem kleinen Stil dürfte das ganze von Anfang an ein Draufleggeschäft für Dich werden.
Deshalb würde ich an Deiner Stelle entweder
- dem Freund die Fische kostenlos zur Verfügung stellen oder aber
- entgeltlich handeln und das nicht in der Öffentlichkeit breit treten.