Fischwilderei, aber ...

Pressemeldung
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Zielfisch waren Karpfen (Beispielfoto Pixabay)

Manchmal kommt es anders als man denkt ... So erging es zwei Männern (27 und 49 Jahr alt), die am vergangenen Wochenende illegal in einer Fischzucht in Unggenried (bei Mindelheim) ihre Ruten auswarfen. Nach Polizeiangaben landeten sie neun Karpfen. Sieben davon rutschten nach der Kontrolle zurück ins Wasser. Und jetzt kommt's: Die anderen beiden Exemplare schenkte der Eigentümer den Schwarzanglern. Zusätzlich gab es aber noch eine Anzeige wegen Wildfischerei obendrauf.

Quelle: https://www.all-in.de/mindelheim/c-...l-in-einer-fischzucht-bei-mindelheim_a5130818

Und, bei wem juckte es mit Blick auf Fischzuchten schon mal in der Wurfhand?
 
Hallo,
schwarzangeln in einer Fischzucht ist rechtlich gesehen Diebstahl und keine Fischwiderei.
Das sehe ich anders.

Bei Diebstahl müsste man sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig aneignen. In geschlossenen Gewässern haben Fische i.d.R. einen Eigentümer.

Wenn sie die Fische aber vom Eigentümer geschenkt bekommen haben, fällt das ja flach.

Wenn sie ein fremdes Fischereirecht verletzt haben, käme Fischwilderei in Betracht.
In §293 StGB steht ja keine Ausnahme für geschlossene Gewässer.
Oder alternativ versuchter Diebstahl, wenn sie die Absicht hatten, die Fische zu behalten.

Ist aber nur meine Meinung als juristischer Laie, keine Ahnung ob das so stimmt.

Wäre interessant zu erfahren, ob da ein Verfahren eröffnet wird oder ob es ne Einstellung gibt.
 
Hallo,

Das sehe ich anders.

Bei Diebstahl müsste man sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig aneignen. In geschlossenen Gewässern haben Fische i.d.R. einen Eigentümer.

Wenn sie die Fische aber vom Eigentümer geschenkt bekommen haben, fällt das ja flach.

Wenn sie ein fremdes Fischereirecht verletzt haben, käme Fischwilderei in Betracht.
In §293 StGB steht ja keine Ausnahme für geschlossene Gewässer.
Oder alternativ versuchter Diebstahl, wenn sie die Absicht hatten, die Fische zu behalten.

Ist aber nur meine Meinung als juristischer Laie, keine Ahnung ob das so stimmt.

Wäre interessant zu erfahren, ob da ein Verfahren eröffnet wird oder ob es ne Einstellung gibt.
Hallo,

Es ist ja sowieso etwas komisch, da steht, dass sie die Fische geschenkt bekommen haben, aber trotzdem eine Anzeige wegen Fischwilderei (hier fälschlicherweise Wildfischerei genannt) bekamen. Wer aus einer Fischzucht Fische mitnimmt, verletzt fremdes Eigentumsrecht da diese Fische ja dem Züchter gehören und das ist Diebstahl. Beim normalen Schwarzangeln verletzt der Schwarzfischer nur das Recht auf Aneignung und das ist kein Diebstahl, da diese Fische, bis zum Fang, herrenlos sind.
Aber seltsam ist die Sache schon.

Gruß

Lajos
 
Hallo,

Es ist ja sowieso etwas komisch, da steht, dass sie die Fische geschenkt bekommen haben, aber trotzdem eine Anzeige wegen Fischwilderei (hier fälschlicherweise Wildfischerei genannt) bekamen. Wer aus einer Fischzucht Fische mitnimmt, verletzt fremdes Eigentumsrecht da diese Fische ja dem Züchter gehören und das ist Diebstahl. Beim normalen Schwarzangeln verletzt der Schwarzfischer nur das Recht auf Aneignung und das ist kein Diebstahl, da diese Fische, bis zum Fang, herrenlos sind.
Aber seltsam ist die Sache schon.

Gruß

Lajos
Tag
Möchte noch ergänzen Sie haben eine Angel benutzt, was ohne Angelschein auch in Privatgewässern verboten ist.
 
Tag
Möchte noch ergänzen Sie haben eine Angel benutzt, was ohne Angelschein auch in Privatgewässern verboten ist.
Hallo,

stimmt. Dies allein wäre aber nur eine Ordnungswidrigkeit Wenn man z. B. mit Billigung des Fischreirechtsinhabers, aber ohne Fischereischein fischt.
Mein Neffe hat da mal 60 Euro zahlen müssen, weil sein Fischereischein abgelaufen war. Er hatte zwar den Erlaubnisschein aber der Fischereischein war ungültig.
Hatte das Pech, dass er von der Polizei kontrolliert wurde. Wäre es ein Fischereiaufseher des Vereins gewesen hätte er nur den dringend Hinweis bekommen, dies in Ordnung zu bringen.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,

Es ist ja sowieso etwas komisch, da steht, dass sie die Fische geschenkt bekommen haben, aber trotzdem eine Anzeige wegen Fischwilderei (hier fälschlicherweise Wildfischerei genannt) bekamen. Wer aus einer Fischzucht Fische mitnimmt, verletzt fremdes Eigentumsrecht da diese Fische ja dem Züchter gehören und das ist Diebstahl. Beim normalen Schwarzangeln verletzt der Schwarzfischer nur das Recht auf Aneignung und das ist kein Diebstahl, da diese Fische, bis zum Fang, herrenlos sind.
Aber seltsam ist die Sache schon.

Gruß

Lajos

"normales Schwarzangeln" scheint mir aber eher im Bereich báyerisches Brauchtum , knapp über der Lederhos und knapp unter dem Wildschütz angesiedelt;-))
 
Ich erinnere mich noch den P&T-See am Rørbæk Sø. Da waren die Zuchtbecken frei begehbar und dicke Forellenzogen ihre Kreise. Ich dachte als Jungangler damals: Hier mal abends hin ...
I Dont Think So No Way GIF by UFC


Ok, habe es gelassen ...
Moin Elmar , das ist auch heute noch so. Ja in den 80zigern war das eine große Zucht mit Top abgewachsenen Fischen. Heute alles verkleinert auf denke 1/3. War interessant wenn irgendwo ein Kleinfisch 10 / 15cm am Rechen lag den dann ins Becken zu werfen und dann kamen die großen Regenbogen an und man konnte sehen wie sie die fressen. Aber gejuckt in der Wurfhand nö. Fahren auch heute noch hin zum Roerbaeksö. Zum Fischwilderei kann ich nur sagen, das wir im Frühjahr in der Schonzeit zwei Angler im Meerforellengewässer erwischt haben. Die waren so dreist , von wegen, machen wir immer so, keine Papiere dabei , angeblich im Verein usw. O.K dann Polizei , Anzeige da auch nicht im Verein und auch nicht einsichtig , sonst hätte man nur ermahnt. Zur Krönung wurde das ganze eingestellt von der Staatsanwaltschaft :
ich habe das Strafverfahren gemäß § 153 Abs. 1 Satz 2 STPO eingestellt, weil die Schuld und die durch die Tat verursachten Folgen als gering anzusehen wären und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.
Dabei habe ich Folgendes berücksichtigt :
Die verschuldeten Auswirkungen der Tat sind nicht so bedeutend, dass es einer strafgerichtlichen Ahndung bedürfte.
Soweit das Verhalten des Beschuldigten den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit begründet, habe ich die Sache zur eventuellen Ahndung an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben.
Da fällt einem nix zu ein, war ja kein Klein Kind oder unwissend, wobei das es Schonzeit war usw. hat ihn nicht gejuckt.
T& L
Peter
 
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