Fischwilderei in Burlafingen

Newsmeldung

Drei Schwarzangler wurden an einem Privatsee bei Burlafingen auf frischer Tat ertappt. Einer kassiert nun eine Anzeige.

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Beispielbild

Drei Männer wurden am Sonntagvormittag gegen 9.50 Uhr beim Schwarzangeln an einem Privatsee im Bereich der Maybachstraße zwischen Burlafingen und Leibi beobachtet.
Als sie bemerkten, dass sie entdeckt wurden, flüchteten sie nach Angaben der Polizei mitsamt dem erbeuteten Fisch in ein nahegelegenes Waldstück. Anhand eines Autokennzeichens ermittelten die Ordnungshüter jedoch einen der Täter. Dieser wurde wegen Diebstahl und einem Verstoß gegen das Bayerische Fischereigesetz angezeigt.



Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.d...hten-Polizei-ermittelt-Taeter-id58970231.html
 
Wenn du wüsstest wie arm die Ostalb an Gewässern ist, würdest du verstehen, warum die Hemmschwelle zum Schwarzangeln mancherorts geringer ist, als die Prüfung und Aufnahme in einen Verein.
Hallo,

ich war vor über 50 Jahren in Ulm bei der Bundeswehr Da gabs doch östlich von Ulm/Neu-Ulm jede Menge an Baggerseen. Gibts die nicht mehr?

Gruß

Lajos
 
… Da gabs doch östlich von Ulm/Neu-Ulm jede Menge an Baggerseen. Gibts die nicht mehr?
...
In der Gegend von Burlafingen (Bayern) gibt es genügend Baggerseen, wie du angesprochen hast, ebenso ist die Donau nicht weit.
Laichzeit bezog sich wohl auf eine Gegend nördlich von Ulm, Wahrscheinlich in der Gegend von Aalen (BaWü).
 
Davon abgesehen, dass es selbst auf der Ostalb noch viele Gewässer im Verhältnis zu der Ecke um Schwäbisch Hall gibt, ist ein „Gewässermangel“ ja sicherlich kein Grund, das Schwarzangeln zu rechtfertigen. Im Gegenteil, gerade dort, wo ein Mangel an etwas besteht, bezahlt der Eigentümer natürlich auch mehr für seinen Besitz. Sprich ein Schwaezangeln in MeckPomm ist sicherlich ein deutlich kleinerer Schaden, als ein Schwarzangeln in gewässerarmen Gegenden.
Das Rechtsverständnis mancher Leute ist schon speziell.
 
Solange es nicht dein Boot ist welches geklaut wird ist das Interesse in Grenzen.

Genau ... richtig.
Mir wurde der Motor vom Boot geklaut (vor 9 Jahren) und das Auto meiner Frau ist letztes Jahr, vor unserem Haus, zu Schrott gefahren worden (Fahrerflucht, Auto Totalschaden). Beide Male auf den Kosten sitzen geblieben. So was ist für mich interessant ... .
Wenn irgendwo, unbekannte Leute in mir unbekannten Gewässern Schwarzangeln, ist das fuer mich nicht von Interesse und ich werde mir darum auch nicht das Maul zerreißen.
 
Genau ... richtig.
Mir wurde der Motor vom Boot geklaut (vor 9 Jahren) und das Auto meiner Frau ist letztes Jahr, vor unserem Haus, zu Schrott gefahren worden (Fahrerflucht, Auto Totalschaden). Beide Male auf den Kosten sitzen geblieben. So was ist für mich interessant ... .
Wenn irgendwo, unbekannte Leute in mir unbekannten Gewässern Schwarzangeln, ist das fuer mich nicht von Interesse und ich werde mir darum auch nicht das Maul zerreißen.
Hat dich aber nicht gehindert so ein Kommentar zu bringen.
 
Davon abgesehen, dass es selbst auf der Ostalb noch viele Gewässer im Verhältnis zu der Ecke um Schwäbisch Hall gibt, ist ein „Gewässermangel“ ja sicherlich kein Grund, das Schwarzangeln zu rechtfertigen. Im Gegenteil, gerade dort, wo ein Mangel an etwas besteht, bezahlt der Eigentümer natürlich auch mehr für seinen Besitz. Sprich ein Schwaezangeln in MeckPomm ist sicherlich ein deutlich kleinerer Schaden, als ein Schwarzangeln in gewässerarmen Gegenden.
Das Rechtsverständnis mancher Leute ist schon speziell.
Ich rechtfertige hier gar nichts. Schwarzangeln ist unrecht. Man sollte sich aber fragen was der Schwarzangelei zuträglich ist und die Leute dazu bewegt.
Übrigens kann eines der am dichtest besiedelten Bundesländer seinen Bürgern ein unkompliziertes Stockangelrecht bieten, während andernorts das Recht der Allgemeinheit sich eine herrenlose Sache anzueignen durch das kaufbar Vorrecht der Fischereiberechtigten eingeschränkt wird. So viel zu speziellem Rechtsverständnis.
 
Deine Denkweise kann ich noch nicht so recht nachvollziehen. Gerade in gewässerarmen Gegenden ist es doch umso schwerer, jedermann den Zugang zu Gewässern zu ermöglichen. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie die wenigen Gewässer in unserer Gegend aussehen würden, wenn jeder das Recht hätte, seinen Wurm zu Baden und wahllos Fische herausziehen würde. Nachhaltig wäre da gar nichts mehr und in kürzester Zeit wären die Gewässer leer gefischt. Hat man dagegen Gewässer in Hülle und Fülle, bspw. die Nordsee direkt nebenan, kann man eine solche Rechtslage deutlich einfacher durchsetzen.
Außerdem bringt der Besitz des Fischereirechts in einem Gewässer einen weiteren großen Vorteil mit sich: der Eigentümer ist verpflichtet, Hegemaßnahmen durchzuführen. Dass das nicht immer geschieht steht auf einem anderen Blatt geschrieben, aber in deinen Wunschvorstellungen würde sich niemand (oder der Staat?) darum kümmern. Aber bei dem Befischungsdruck wären Hegemaßnahmen quasi eh überflüssig.
 
Die Herrschaften hat keiner gezwungen schwarz zu fischen. Das sie im Unrecht waren, haben sie durch ihre Flucht eindeutig bewiesen. Das ein Auto mit im Spiel war, zeigt dass sie strafmündig sind. Also sollen und werden sie auch ausfassen. So wie wir als Buben unsere Watsch'n ausgefasst haben.
 
Hallo,
was der Schwarzangelei zuträglich ist und die Leute dazu bewegt.
Egoismus? Rücksichtslosigkeit? Missachtung von Recht und Gesetz? Soziale Verwahrlosung?

Da sie mit dem Auto angerückt sind, würde es mich wundern, wenn die Schwarzangler durch prekäre Lebensumstände zur Nahrungsbeschaffung aus dem Wasser gezwungen worden wären.

Die Argumentation von Effes erscheint mir schon ziemlich schlüssig.

Aber natürlich sind auch andere Sichtweisen legitim.
 
Hallo,

Egoismus? Rücksichtslosigkeit? Missachtung von Recht und Gesetz? Soziale Verwahrlosung?

Da sie mit dem Auto angerückt sind, würde es mich wundern, wenn die Schwarzangler durch prekäre Lebensumstände zur Nahrungsbeschaffung aus dem Wasser gezwungen worden wären.

Die Argumentation von Effes erscheint mir schon ziemlich schlüssig.

Aber natürlich sind auch andere Sichtweisen legitim.
Hallo,

man kann ja auch sehen, was gut gehegte Gewässer bringen. Ich brauche z.B. wegen des Angelns, ausser auf Salmoniden, da wir hier topographisch nicht so gut aufgestellt sind, nicht woanders als in meinen Vereins- und Verbandsgewässern zu fischen um erfogreich zu sein. Da passiert es nicht, dass ich z. B. fünfmal auf Hecht losziehe und nur zweimal etwas fange. Wobei ich Schniepel bis 60 cm nicht zähle.

Petri Heil

Lajos
 
So wie ich das gelesen habe, sind schonmal 66,66% der "Angler" entwischt ( 2 von 3 ).

Einer wurde anhand des KFZ ermittelt , was bei entsprechend anwaltlichem Geschick nur sehr bedingt für eine Verurteilung sorgen dürfte.

Der gute Mensch wird alles abstreiten und sofern keine Feststellung der Beute in Form von gefangenem fisch vorliegt , ist der Nachweis eben schwierig.

Ich denke, das Verfahren wird evtl. gar nicht eröffnet - und wenn, dann gegen Geldauflage eingestellt.

Die anderen 2 sind fein raus ... denke mal, Beugehaft zum Verpfeifen von Schwarzangel-Kumpels wird selbst in Bayern eher nicht verhängt?!

Ansonsten eine kleine, nette Geschichte !

R.S.coffeegirl
 
Deine Denkweise kann ich noch nicht so recht nachvollziehen. Gerade in gewässerarmen Gegenden ist es doch umso schwerer, jedermann den Zugang zu Gewässern zu ermöglichen. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie die wenigen Gewässer in unserer Gegend aussehen würden, wenn jeder das Recht hätte, seinen Wurm zu Baden und wahllos Fische herausziehen würde. Nachhaltig wäre da gar nichts mehr und in kürzester Zeit wären die Gewässer leer gefischt. Hat man dagegen Gewässer in Hülle und Fülle, bspw. die Nordsee direkt nebenan, kann man eine solche Rechtslage deutlich einfacher durchsetzen.

In gewässerarmen und teuren Regionen wird die Bewirtschaftung durch den exklusiven Gewässerzugang sowohl ent- als verschärft. Hier liegen einige private Fischereirechte seit Jahren brach, da die hochbetagten Eigentümer nicht mehr fischen oder sich die Erben nicht dafür interessieren. Dazwischen gibt es die äußerst mäßig befischten Stecken von uns. Am andren Ende des Extrems kommt der Verein mit 40 Mitgliedern und 2 Kilometer Fluss. Grob geschätzt werden 80-90% der Angler auf ungefähr die Hälfte der verfügbaren Gewässerstrecken konzentriert. Mit all den Konflikten, die das bringt.
Ein weiteres Problem ist dass die Pachteinnahmen in der Regel auf private Konten oder die Staatskasse fließen und in keiner Weise dem Gewässer zu Gute kommen. Im Gegenteil, der gebeutelte Angler zieht lieber eine Forelle mehr, dass es sich auch gelohnt hat. Diese Fischgeilheit ist auch ein Auswuchs der ständigen Verteuerung der Fischerei. Fragt doch mal bei euren Vereinen, was die Tilgung der Pacht anteilig an den Beiträgen ist. Für Besatz und Bewirtschaftung ist durch die Pachten weniger Geld flüssig.
Wie du erkennst, bin ich als Mitpächter selbst ein Teil des Problems. Ich war auch einmal der Meinung, dass es in Deutschland zu viele Angler gäbe, als dass man zumindest an den größeren Gewässern den Zugang deutlich liberalisieren könnte. Ich kann in großen Städten wie Bern oder Zürich ohne Problem einen Wurm baden, aber nicht in Konstanz oder Starnberg. Worin liegt der Unterschied?

Außerdem bringt der Besitz des Fischereirechts in einem Gewässer einen weiteren großen Vorteil mit sich: der Eigentümer ist verpflichtet, Hegemaßnahmen durchzuführen. Dass das nicht immer geschieht steht auf einem anderen Blatt geschrieben, aber in deinen Wunschvorstellungen würde sich niemand (oder der Staat?) darum kümmern. Aber bei dem Befischungsdruck wären Hegemaßnahmen quasi eh überflüssig.
Der Punkt ist, dass die Inhabe des Fischereirechts nicht zur Ermöglichung der Fischerei verpflichtet. Das merkst du zum Beispiel, wenn der NABU die neuen Kiesgruben pachtet. Die Empörung im AB ist unermesslich, wenn der NABU 83 Millionen Bürgen den Zugang zum Gewässer verwehrt anstelle eines angelnden Pächters, der 82.999.999 Menschen die Fischerei an diesem Gewässer verunmöglicht.

Asozial ist das Schwarzfischen gegenüber den Eigentümern und der Natur. Asozial ist das Eigentum an Fischereirechten gegenüber der ganzen Bevölkerung an jedem Gewässer, dass die Nutzung als Allgemeingut zuließe.
 
G
Na gucke, in Bayern ist neben dem auflösen legaler Demos (Fürth) sogar noch Zeit um Schwarzangler zu jagen. Hoffentl. hatten die Diebe bei dieser schweren Straftat wenigstens ein Maultuch um.
 
In gewässerarmen und teuren Regionen wird die Bewirtschaftung durch den exklusiven Gewässerzugang sowohl ent- als verschärft. Hier liegen einige private Fischereirechte seit Jahren brach, da die hochbetagten Eigentümer nicht mehr fischen oder sich die Erben nicht dafür interessieren. Dazwischen gibt es die äußerst mäßig befischten Stecken von uns. Am andren Ende des Extrems kommt der Verein mit 40 Mitgliedern und 2 Kilometer Fluss. Grob geschätzt werden 80-90% der Angler auf ungefähr die Hälfte der verfügbaren Gewässerstrecken konzentriert. Mit all den Konflikten, die das bringt.
Ein weiteres Problem ist dass die Pachteinnahmen in der Regel auf private Konten oder die Staatskasse fließen und in keiner Weise dem Gewässer zu Gute kommen. Im Gegenteil, der gebeutelte Angler zieht lieber eine Forelle mehr, dass es sich auch gelohnt hat. Diese Fischgeilheit ist auch ein Auswuchs der ständigen Verteuerung der Fischerei. Fragt doch mal bei euren Vereinen, was die Tilgung der Pacht anteilig an den Beiträgen ist. Für Besatz und Bewirtschaftung ist durch die Pachten weniger Geld flüssig.
Wie du erkennst, bin ich als Mitpächter selbst ein Teil des Problems. Ich war auch einmal der Meinung, dass es in Deutschland zu viele Angler gäbe, als dass man zumindest an den größeren Gewässern den Zugang deutlich liberalisieren könnte. Ich kann in großen Städten wie Bern oder Zürich ohne Problem einen Wurm baden, aber nicht in Konstanz oder Starnberg. Worin liegt der Unterschied?


Der Punkt ist, dass die Inhabe des Fischereirechts nicht zur Ermöglichung der Fischerei verpflichtet. Das merkst du zum Beispiel, wenn der NABU die neuen Kiesgruben pachtet. Die Empörung im AB ist unermesslich, wenn der NABU 83 Millionen Bürgen den Zugang zum Gewässer verwehrt anstelle eines angelnden Pächters, der 82.999.999 Menschen die Fischerei an diesem Gewässer verunmöglicht.

Asozial ist das Schwarzfischen gegenüber den Eigentümern und der Natur. Asozial ist das Eigentum an Fischereirechten gegenüber der ganzen Bevölkerung an jedem Gewässer, dass die Nutzung als Allgemeingut
Immer das Gejammer
 
Hab meinen Beitrag noch einmal überarbeitet bzw gelöscht.
Bei so Fischdiebstählen handelt es sich oftmals um mehr als materielle Dinge.
Für die einen ist es ein bisschen schwarzangeln und ein Kavaliersdelikt, für den Geschädigten hängt oftmals mehr dran.
Ein Beispiel ist das ich zu der Geburt meiner Tochter vor 7 Jahren einen wunderschönen karpfen erwarb. Letztes Jahr wurde er mir geklaut.
Der finanzielle Schaden interessiert mich da nicht.
 
Hallo,

ich halte von Schwarzfischern allgemein nichts, egal ob das Gewässer einem Verein , einer Privatperson oder dem NABU gehört.

Bei uns in der Gegend ist es z.B. auch nicht einfach, eine Jagderlaubnis zu erhalten. Alles privat verpachtet oder Naturschutz.

Die Motive der Leute, die dort im Park illegal Rehe abschießen oder mit Drahtschlingen erlegen, kann ich zwar ggf. noch nachvollziehen, aber niemals gutheißen.

Wir Leben nicht mehr in Zeiten der Feudalherrschaft wie damals im Sherwood Forest.

Für die Wilderei von damals hätte ich noch Verständis gehabt. Da ging es um die nackte Existenz.

Die Wilderer von heute haben wohl andere Motive.

Mir würde auch nicht einfallen als "Ocupante" in CranCanaria eine Finca zu besezten, wenn der Eigentümer mal ein paar Wochen nicht da ist.

Aber wie gesagt, es ist legitim auch andere Sichtweisen zu haben.
 
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