Fischwilderei in der Isar - Angler muss 2500 Euro zahlen

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Ich glaube, da ging es primär um "Loten ohne Erlaubnisschein" zwecks Kostenersparnis vor Tageskarten-Käufen, was dann irgendwie auf unbehakte Ausprobier-Kukös ausgedehnt wurde oder so.

Jedenfalls entstand da parallel eine Diskussion, was generell unter "fangbereitem Angelgerät" zu verstehen ist.
Gibt's auch nur bei den Anglern. Oder hat schon mal einer vom Jäger, mit grünem Abitur, gehört, der seine neue Flinte im nächstbesten Wald "ausprobiert", wie sie sich trägt? Für mich sind das alles Ausflüchte. Der wollte Angeln und sich die womöglich nicht ganz preiswerte Karte sparen. Dabei wurde er erwischt und er hat jetzt die Rechnung präsentiert bekommen. Punkt & gut so!
 

alexpp

Well-Known Member
Erst jetzt den Artikel der Drecks-SZ gelesen. Da war ja richtig Action dabei, Dobermann getreten und so :laugh2
Und der Fischereischein bringt mildernde Umstände, Wahnsinn :laugh2
Wie gesagt, ohne Haken würde ich in solchen Fällen kein Problem sehen, also wenn die Ausrüstung tatsächlich nur getestet wird.
 

Toni_1962

freidenkend
Erst jetzt den Artikel der Drecks-SZ gelesen. Da war ja richtig Action dabei, Dobermann getreten und so :laugh2
Und der Fischereischein bringt mildernde Umstände, Wahnsinn :laugh2
Wie gesagt, ohne Haken würde ich in solchen Fällen kein Problem sehen, also wenn die Ausrüstung tatsächlich nur getestet wird.


"Drecks-SZ" erkläre doch mal.

Versuche doch mal ohne Haken aber ansonsten mit Angel-Ausrüstung bei uns an der Isar zu angeln, und du wirst Fischwilderer sein, versprochen! ;) Vll. sogar wegen "akuter Dummheit" zusätzlich bestraft wegen "angeln ohne Haken" ;) ;)
Aber ihr könnt jetzt über loten usw. diskutieren wie ihr wollt, es wird nichts ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jan_Cux

Well-Known Member
Selber Schuld, man(n) kann ja Mist bauen .. aber wenn man(n) vorsätzlich Mist baut sollte man(n) wenn er denn dabei erwischt wird auch dazu stehen und die Konsequenzen tragen.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Selber Schuld, man(n) kann ja Mist bauen .. aber wenn man(n) vorsätzlich Mist baut sollte man(n) wenn er denn dabei erwischt wird auch dazu stehen und die Konsequenzen tragen.
Ich kann mir die Verhandlung bildlich vorstellen.

"Ja aber ich...!" - Mit diesen drei einleitenden Worten wäre der Angeklagte mit mir als Richter schon fällig gewesen. :D
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Es sind halt zu viele Neunmalkluge unterwegs; Pöddern, Senken, Hornhechtfäden und "bis zum Arxxx schlucken lassen funktionieren ohne Haken....

Schietegal ob Bauernschläue, Anarchie oder ne schlimme Kindheit - irgendworauf fußt jede noch so fadenscheinige Rechtfertigung!

Ist doch vollends nachvollziehbar, dass sich ein Richter bei einem geprüften Angler hinsichtlich des vorsätzlichen Handelns absolut sicher ist.
 
Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen:
50 Tagessätze entspricht fast zwei Monatslöhnen.
Das ist jetzt nicht unbedingt wenig: In der Lohngruppe dürfte er eine ganze Zeit daran zu knabbern haben...
Und wenn ich mir überlege, wie "günstig" teilweise Gewalttäter wegkommen (von Verbrechern in Nadelstreifen mal ganz zu schweigen...), finde ich das schon einen recht empfindliche Strafe.

Schwarzfischen ist schließlich, auch wenn es hier manche anders sehen, kein Schwerverbrechen!
Wenn man zu den Frühberufenen gehört, ist es eigentlich sogar schon fast Ehrensache, daß man da was auf dem Kerbholz hat (oder halt Lusche, Feigling und Weichei war)

Außerdem muss man sich die Situation in München (und Umland) mal vor Augen führen:
Das sind eigentlich alle Gewässer in stahlharten Vereinshänden, die wenn sie überhaupt noch Mitglieder aufnehmen, laaaange Wartelisten haben (Bekannter musste ü10 Jahre warten).
Mit Tageskarten sieht es auch nicht viel besser aus.

Weiß noch wie die Situation war, als ich damals in Weihenstephan zum Studieren angefangen hatte:
Das war faktisch ein völliges Angelverbot für arme Studenten!
(Und die, die es sich hätten leisten können Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge zu bezahlen, hätten die erste Jahreskarte auch erst kurz vorm letzten Examen in der Hand gehabt...)

Aus unserer Sicht waren wir da ganz klar in einer gefühlten Notwehrssituation!
Natürlich waren wir aber auch natürlich nicht so blöd, uns erwischen zu lassen... :laugh2


Versteht mich jetzt nicht falsch:
Ich will das jetzt nicht gut heißen und der Typ ist auch aus dem Alter raus, daß ich es als Jugendsünde durchgehen lassen kann.

Aber nichts selten geht sowas mit so lächerlichen Strafen aus, daß man sich das als ehrliches Vereinsmitglied, das bezahlt und Arbeitsstunden ableistet, nur noch verarscht vorkommt.
(Trotzdem haben wir es im Verein i.d.R. es so gehandhabt, daß ein junger und reuiger Ersttäter eigentlich immer um eine Anzeige herumgekommen ist (das Gerät wurde natürlich immer, gaaanz freiwillig, der Jugendgruppe "gespendet") und der eine odere andere wurde sogar zum beliebten Mitglied...)

Insofern finde ich die Strafe zwar als nicht unangemessen, aber eher hart.
Jedenfalls nicht so mild, daß ich sagen könnte, er ist mit einem blauen Auge davongekommen.
Der hat schon eine richtige Trachtprügel bekommen!
 

Taxidermist

Well-Known Member
Insofern finde ich die Strafe zwar als nicht unangemessen, aber eher hart.
Jedenfalls nicht so mild, daß ich sagen könnte, er ist mit einem blauen Auge davongekommen.
Der hat schon eine richtige Trachtprügel bekommen!

Vor bayrischen Gerichten muss man schon Höhnes oder vergleichbar heißen, um mit Milde rechnen zu können (Amigo Mentalität!).
Mich wundert die Härte der Bestrafung nicht.
Solche Anklagen würden in anderen Bundesländern eingestellt werden, oder werden mit unerheblichen Auflagen bedacht.
Es ist bekannt das Bayern die härteste Gerichtsbarkeit hierzulande hat, manche finden dies gut so, vor allem wohl die Bayern selbst?

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Lajos1

Well-Known Member
Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen:
50 Tagessätze entspricht fast zwei Monatslöhnen

Insofern finde ich die Strafe zwar als nicht unangemessen, aber eher hart.
Jedenfalls nicht so mild, daß ich sagen könnte, er ist mit einem blauen Auge davongekommen.
Der hat schon eine richtige Trachtprügel bekommen!

Hallo,

die Strafe nach Tagessätzen richtet sich ja nach dem Einkommen und soll dadurch etwas Gerechtigkeit bei der Strafzumessung ausdrücken. Das heisst, der Besserverdienende zahlt dadurch mehr als der, der weniger verdient.
ich nehme an, die Strafe fiel auch deshalb etwas hart aus, weil sich der Richter verarscht gefühlt hat. Der Angeklagte hat immerhin den Fischereischeni. Da kann er nicht damit kommen, dass er nicht gewusst hat, dass man da noch einen Erlaubnisschein braucht. Richter lassen sich, wie andere Menschen auch, halt nicht gerne verarschen.

Petri Heil

Lajos
 

MarkusZ

Well-Known Member
Solche Anklagen würden in anderen Bundesländern eingestellt werden, oder werden mit unerheblichen Auflagen bedacht.

Passiert in Bayern aber genauso, zumindest früher:


Auch in Oberbayern hat man sich schon über mangelnde Bestrafung von Schwarzfischern beklagt:


Ob die Verurteilung mit relativ harter Strafe nun ein neuer Trend ist oder nur ein Einzelfall, weiß ich nicht.

Er scheint ja zugegeben zu haben, dass er geangelt hat, das tun Profis i.d.R. nicht.

Hätte er keinen Haken/Köder o.ä, an der Schnur gehabt, wäre aber wohl kaum wegen Fischwilderei verurteilt worden.
 
die Strafe nach Tagessätzen richtet sich ja nach dem Einkommen und soll dadurch etwas Gerechtigkeit bei der Strafzumessung ausdrücken. Das heisst, der Besserverdienende zahlt dadurch mehr als der, der weniger verdient.
Das ist mir schon klar!

Nur ist es in der Praxis halt so, daß er mit dem Gehalt, ganz besonders, wenn man die Münchner Mietpreise kennt, keine wirklich großen Sprünge machen kann.
Das Gehalt reicht halt so zum Leben, aber wirklich was ansparen ist da kaum drin.

Jemand der 10 000 oder 100 000€ im Monat verdient, wird dagegen in aller Regel mal schnell zwei Monatlöhne hinblättern können, ohne sich deswegen ernsthaft einschränken zu müssen.
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
2500 Euro + Anwaltskosten + x

für das Angeln ohne Erlaubnisschein und ohne einen Fisch erbeutet zu haben.

Komplett KRANK dieses Urteil - und wohl nur im hochheiligen Bayern möglich?!

Das grenzt ja schon an Sittenverfall , wenn ein Mensch derart schikaniert wird.

Da bekommt der Aufseher sicher die "goldene" Ehrennadel für besondere Verdienste um den "Landesschutz" - gell???

Völlig unverhältnismäßig , m.M.

R.S.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Komplett KRANK dieses Urteil - und wohl nur im hochheiligen Bayern möglich?!

Das grenzt ja schon an Sittenverfall , wenn ein Mensch derart schikaniert wird.

Punkt 1 - Jeder Richter ist unabhängig in seiner Entscheidung.
Sich da als Laie reinzuknien und das Urteil einfach als Schikane zu titulieren finde ich an sich schon ein starkes Stück!

Dass jemand daherkommt und völlig in Unkenntnis der Umstände am Tatort oder des Verhaltens vor Gericht so etwas schreibt, lässt mich den Kopf bis zum Schleudertrauma schütteln.

Ein Richter würfelt sich das Urteil bzw das Strafmaß nicht einfach so zurecht - es findet sehr wohl eine Strafbemessung unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren statt-

Bis ein Richter bei einem bislang unbescholtenen Bürger 50 Tagessätze verhängt, muss schon richtig was vorgegangen sein - egal ob am Tatort oder im Verlauf der Verhandlung....

Ich gehe davon aus, dass der Richter das so bemessen hat, weil der Betroffene sich nicht anders hat läutern bzw. beeindrucken lassen.
 

exstralsunder

Well-Known Member
2500 Euro + Anwaltskosten + x

für das Angeln ohne Erlaubnisschein und ohne einen Fisch erbeutet zu haben.

Komplett KRANK dieses Urteil - und wohl nur im hochheiligen Bayern möglich?!

Das grenzt ja schon an Sittenverfall , wenn ein Mensch derart schikaniert wird.

Da bekommt der Aufseher sicher die "goldene" Ehrennadel für besondere Verdienste um den "Landesschutz" - gell???

Völlig unverhältnismäßig , m.M.

R.S.


Ich bin da ganz deiner Meinung.
In Duisburg wurde vor einigen Jahren wegen ziemlich gleichen Verhaltens ein Mann zu 300€ Strafe "verdonnert"
Als man noch auf dem Rügendamm auf Hering angeln durfte, sind da auch mal die Kontrolleure durch.
Die kamen zu zweit von beiden Seiten. Weglaufen war da nicht mehrab130
Ich hab mich mit den vieren ganz gut unterhalten können.
Deren Erfolgsquote war wohl ganz gut. Auf die Strafe angesprochen, die die Schwarzangler zu erwarten hätten ,meinten die: zwischen 200 und 500 €.
Es war wohl davon abhängig, ob überhaupt ein Angelschein vorhanden war und ob der Küstenfischereischein erworben wurde.
 
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