Nachtschwärmer78
Exil-Bayer
So eine Frage kommt, zumindest seit ich im Forum bin, mindestens einmal im Jahr...
Gibt's auch nur bei den Anglern. Oder hat schon mal einer vom Jäger, mit grünem Abitur, gehört, der seine neue Flinte im nächstbesten Wald "ausprobiert", wie sie sich trägt? Für mich sind das alles Ausflüchte. Der wollte Angeln und sich die womöglich nicht ganz preiswerte Karte sparen. Dabei wurde er erwischt und er hat jetzt die Rechnung präsentiert bekommen. Punkt & gut so!Ich glaube, da ging es primär um "Loten ohne Erlaubnisschein" zwecks Kostenersparnis vor Tageskarten-Käufen, was dann irgendwie auf unbehakte Ausprobier-Kukös ausgedehnt wurde oder so.
Jedenfalls entstand da parallel eine Diskussion, was generell unter "fangbereitem Angelgerät" zu verstehen ist.
hier gib es etwas mehr Text, also ein Köder sei im Wasser gewesen
Er hat aktiv auf Forellen geangelt!
Wie ich schon geschrieben habe:
Erst jetzt den Artikel der Drecks-SZ gelesen. Da war ja richtig Action dabei, Dobermann getreten und so
Und der Fischereischein bringt mildernde Umstände, Wahnsinn
Wie gesagt, ohne Haken würde ich in solchen Fällen kein Problem sehen, also wenn die Ausrüstung tatsächlich nur getestet wird.
sorry , mir ist nur der Gerichtstext lieber, als die manchmal waghalsigen Interpretationen diverser mir nicht bekannter Journalisten;-))
Ist zu politisch (eher Geopolitik gemeint), können wir hier nicht machen."Drecks-SZ" erkläre doch mal...
Ich kann mir die Verhandlung bildlich vorstellen.Selber Schuld, man(n) kann ja Mist bauen .. aber wenn man(n) vorsätzlich Mist baut sollte man(n) wenn er denn dabei erwischt wird auch dazu stehen und die Konsequenzen tragen.
Insofern finde ich die Strafe zwar als nicht unangemessen, aber eher hart.
Jedenfalls nicht so mild, daß ich sagen könnte, er ist mit einem blauen Auge davongekommen.
Der hat schon eine richtige Trachtprügel bekommen!
Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen:
50 Tagessätze entspricht fast zwei Monatslöhnen
Insofern finde ich die Strafe zwar als nicht unangemessen, aber eher hart.
Jedenfalls nicht so mild, daß ich sagen könnte, er ist mit einem blauen Auge davongekommen.
Der hat schon eine richtige Trachtprügel bekommen!
Solche Anklagen würden in anderen Bundesländern eingestellt werden, oder werden mit unerheblichen Auflagen bedacht.
Das ist mir schon klar!die Strafe nach Tagessätzen richtet sich ja nach dem Einkommen und soll dadurch etwas Gerechtigkeit bei der Strafzumessung ausdrücken. Das heisst, der Besserverdienende zahlt dadurch mehr als der, der weniger verdient.
Komplett KRANK dieses Urteil - und wohl nur im hochheiligen Bayern möglich?!
Das grenzt ja schon an Sittenverfall , wenn ein Mensch derart schikaniert wird.
2500 Euro + Anwaltskosten + x
für das Angeln ohne Erlaubnisschein und ohne einen Fisch erbeutet zu haben.
Komplett KRANK dieses Urteil - und wohl nur im hochheiligen Bayern möglich?!
Das grenzt ja schon an Sittenverfall , wenn ein Mensch derart schikaniert wird.
Da bekommt der Aufseher sicher die "goldene" Ehrennadel für besondere Verdienste um den "Landesschutz" - gell???
Völlig unverhältnismäßig , m.M.
R.S.