Fischwilderei in der Isar - Angler muss 2500 Euro zahlen

vowa

Active Member
Vielleicht war der bayrische Täter auch Wiederholungstäter oder andere Gründe haben zu diesem Urteil geführt.

Da bin ich voll bei Dorschbremse, ohne Hintergrundwissen sollte man sich zurückhalten...
 

Lajos1

Well-Known Member
2500 Euro + Anwaltskosten + x

für das Angeln ohne Erlaubnisschein und ohne einen Fisch erbeutet zu haben.

Komplett KRANK dieses Urteil - und wohl nur im hochheiligen Bayern möglich?!

Das grenzt ja schon an Sittenverfall , wenn ein Mensch derart schikaniert wird.

Da bekommt der Aufseher sicher die "goldene" Ehrennadel für besondere Verdienste um den "Landesschutz" - gell???

Völlig unverhältnismäßig , m.M.

R.S.

Hallo,

wie schon erwähnt wurde, hatte der Schwarzfischer ja den Fischereischein, da kann er sich nicht mehr damit rausreden, dass er nicht gewusst hat, dass man da noch die gewässerspezifische Lizenz benötigt. Das war dummfrech und wenn das der Richter auch so gesehen hat (Verarschung des Gerichts) dann geht der halt an den oberen Strafrahmen, ist doch wohl klar.
Vermutlich hat der Schwarzfischer zuviel Gerichtssendungen im Fernsehen gesehen. Das ist nicht die Wirklichkeit. Beim richtigen Gericht geht es anders zu, ganz anders.
Und wegen hochheiligen Bayern - immerhin sind wir das sicherste Bundesland und, weil wir gerade dabei sind, mein Heimatort die sicherste Grossstadt in Deutschland.

Petri Heil

Lajos
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Ihr könnt ja für den "armen Sünder" sammeln gehen! :laugh2 :laugh2 :laugh2
 

rippi

Pokemon-Trainer
Hätte der Angler in einem städtisch, staatlich oder unbewirtschafteten Gewässer gefischt, wäre das durchaus denkbar. Aber er hat den Kodex gebrochen.
 

exstralsunder

Well-Known Member
Ihr könnt ja für den "armen Sünder" sammeln gehen! :laugh2 :laugh2 :laugh2


Soweit geht die Nächstenliebe nicht bei mir.
Hier steht der Vorgang noch mal etwas ausführlicher
Maßgeblich kommt es natürlich auch darauf an, wie man dem Richter gegenüber auftritt.
Bei Missachtung des Gerichts, kann es ganz schnell nach hinten losgehen.
Anderseits ist er mit 2500€ noch gut bedient. In Bayern ist Fischwilderei eine Straftat.
Neben Knast von bis zu 2 Jahren ist auch noch der Entzug des Fischereischeins fällig.
Dennoch tut sich mir ein fader Beigeschmack auf.
Ja der Italiener hat schwarz geangelt und ja er hat damit gegen das Gesetz verstoßen (§ 293 StGB )- dennoch halte ich 2500€ für viel zu hoch, da der Vorgang z.B. nicht vergleichbar ist mit dem Aufstellen von illegalen Netzen und Reusen. Auch das ist "nur" Fischwilderei und verursacht einen wesentlich höheren Schaden.
 
Bis ein Richter bei einem bislang unbescholtenen Bürger 50 Tagessätze verhängt, muss schon richtig was vorgegangen sein - egal ob am Tatort oder im Verlauf der Verhandlung....
Genau das hab ich auch gedacht.
Aber jetzt hab ich´s noch mal gründlich durchgelesen:
Da steht ausdrücklich, daß er bereits er zahlreiche andere Straftaten Vorstrafen hatte.

Dann ist ja alles klar!

Unter den Umständen ist es dann nur zu begrüßen, wenn dann da etwas viel strenger hingelangt wird...
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Kennt ihr das?

Ihr verursacht einen kleinen Parkrempler- kleiner Ditscher + 10cm² Lackschaden =
Austausch des Stoßfängers +Lackierem+Mietwagen +Wertminderung werden vom Geschädigten geltend gemacht.

Ne Woche später verursacht der Geschädigte an deinem Fahrzeug den exakt gleichen Schadensumfang und sagt dir lapidar - Ach des is doch bloß n kleiner Scheißendreck! Hier hast zwohundert Euro - passt schon, nu gib Ruh!

Wenn zwei dasselbe tun, ists immer noch nicht das Gleiche! ;)
 
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