Forellenteich und rechtliches...

Jarod71

Member
Verzeiht meine Unwissenheit...




Mein Sohn (11 Jugendfischereischein) und ich (Fischereiberechtigung) kommen aus NRW und wollen in MV angeln gehen.


Wenn wir dort zu einem Forellenhof / -teich gehen, müssen wir dann dennoch eine Landesfischereiabgabe zahlen (also in NRW ist das zumindest für reguläres Angeln ("öffentliche Gewässer") nötig.
Weiß das jemand?


Und weil wir grad dabei sind...
Wenn wir (s.o.) an der Ostsee angeln wollen...
Tages- bzw. Wochenkarte ist klar... dann habe ich noch etwas von einer Ostseekarte gelesen???...
Kann uns dazu vielleicht jemand erhellen?
Danke schon einmal im Voraus.


Gruß Manfred
 

Jan_Cux

Well-Known Member
AW: Forellenteich und rechtliches...

Für die Ostsee mußt du noch 10 Euro Gebühr für die Fischereiabgabe Marke bezahlen.

Gruß Jan
 

Revilo62

Active Member
AW: Forellenteich und rechtliches...

MV erkennt Eure Fischereischeine an , insofern für den Fopu keine zusätzliche Abgabe sondern die eben üblichen Erlaubnisscheine des Betreibers, für die Ostsee in MV wird die
Ostseekarte benötigt, so wie Bastido es geschrieben hat.

Tight Lines aus Berlin :vik:
 
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