redlem
Member
Hier kann man etwas über die Fortbildung der Fischereiaufseher erfahren.
Unter anderem geht's auch um C&R:
...Ein immer wichtiger in den Vordergrund
tretendes Thema ist das wieder Freilassen
von fangfähigen Fischen (Catch&Release).
Den Fischereiaufsehern wurden die rechtlichen
und ethischen Grundlagen vermittelt,
warum dieser Verstoß vergleichbar
schwer geahndet wird. Der einzige Rechtfertigungsgrund
weshalb in Deutschland der Fischfang mit der Handangel zulässig ist, ist der beabsichtigte Verzehr von Fischen.
Catch&Release erfüllt den Straftatbestand
der sogenannten Tierquälerei, da
die „Nahrungsgewinnung“ nicht im Vordergrund
der Handangelfischerei steht.....
War mir vorher auch nicht klar, dass es sich gleich um eine Straftat handelt.!
Aber deswegen gibt es ja solche Kurse!
Unter anderem geht's auch um C&R:
...Ein immer wichtiger in den Vordergrund
tretendes Thema ist das wieder Freilassen
von fangfähigen Fischen (Catch&Release).
Den Fischereiaufsehern wurden die rechtlichen
und ethischen Grundlagen vermittelt,
warum dieser Verstoß vergleichbar
schwer geahndet wird. Der einzige Rechtfertigungsgrund
weshalb in Deutschland der Fischfang mit der Handangel zulässig ist, ist der beabsichtigte Verzehr von Fischen.
Catch&Release erfüllt den Straftatbestand
der sogenannten Tierquälerei, da
die „Nahrungsgewinnung“ nicht im Vordergrund
der Handangelfischerei steht.....
War mir vorher auch nicht klar, dass es sich gleich um eine Straftat handelt.!
Aber deswegen gibt es ja solche Kurse!