Fortbildung für Fischereiaufseher

redlem

Member
Hier kann man etwas über die Fortbildung der Fischereiaufseher erfahren.


Unter anderem geht's auch um C&R:
...Ein immer wichtiger in den Vordergrund
tretendes Thema ist das wieder Freilassen
von fangfähigen Fischen (Catch&Release).
Den Fischereiaufsehern wurden die rechtlichen
und ethischen Grundlagen vermittelt,
warum dieser Verstoß vergleichbar
schwer geahndet wird. Der einzige Rechtfertigungsgrund
weshalb in Deutschland der Fischfang mit der Handangel zulässig ist, ist der beabsichtigte Verzehr von Fischen.
Catch&Release erfüllt den Straftatbestand
der sogenannten Tierquälerei, da
die „Nahrungsgewinnung“ nicht im Vordergrund
der Handangelfischerei steht.
....


War mir vorher auch nicht klar, dass es sich gleich um eine Straftat handelt.!

Aber deswegen gibt es ja solche Kurse!
 

redlem

Member
AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

der Link geht zum Landesfischereiverband, dort wurde über die Fortbildung berichtet (S. 4)....

Ich fand's recht interessant.
 

Thomas9904

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AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

Bayern ;-))

So wie da vorgetragen einfach falsch, verkürzt und anglerfeindlich.

Kein Kommentar...............
 

Naturliebhaber

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AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

Bayern ;-))

So wie da vorgetragen einfach falsch, verkürzt und anglerfeindlich.

Kein Kommentar...............

Polizei ist meines Wissens nach ähnlich gebrieft. Die kontrollieren bei uns gelegentlich auch. Ich spielte mit einigen gelegentlich Fussball und da haben wir uns mal drüber unterhalten.
 

Deep Down

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AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

Diese Regelung und derartige Umsetzung wird einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten!
 
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Naturliebhaber

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AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

Diese Regelung und derartige Umsetzung wird einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten!

Um hier ein vollständigeres Bild zu haben, muss aber auch gesagt werden, dass die Fischereiaufseher durchaus angewiesen sind, zwischen dem Zurücksetzen von Beifang und C&R zu unterscheiden.

Ich war letzes Jahr am Brombachsee unterwegs, als beispielsweise ein Angler im Beisein des Aufsehers eine Brasse an der Festbleimontage rausholte und zurücksetze, ohne dass der was sagte, es aber sofort Ärger gab, als der Nachbar seinen Karpfen wieder reintun wollte.

Dass Fischen seitens der Rechtsorgane Leidensfähigkeit zugesprochen wird, trifft übrigens nicht nur Angler:
http://www.nordbayern.de/region/erlangen/lebende-karpfen-ohne-wasser-im-auto-1.2381224
 

antonio

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AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

Um hier ein vollständigeres Bild zu haben, muss aber auch gesagt werden, dass die Fischereiaufseher durchaus angewiesen sind, zwischen dem Zurücksetzen von Beifang und C&R zu unterscheiden.

Ich war letzes Jahr am Brombachsee unterwegs, als beispielsweise ein Angler im Beisein des Aufsehers eine Brasse an der Festbleimontage rausholte und zurücksetze, ohne dass der was sagte, es aber sofort Ärger gab, als der Nachbar seinen Karpfen wieder reintun wollte.

Dass Fischen seitens der Rechtsorgane Leidensfähigkeit zugesprochen wird, trifft übrigens nicht nur Angler:
http://www.nordbayern.de/region/erlangen/lebende-karpfen-ohne-wasser-im-auto-1.2381224

aja und wer entscheidet, dsß der karpfen kein beifang war?
der kontrolletti.
und nach bayrischem fischereirecht hätte auch die brasse entnommen werden müssen.

antonio
 

smithie

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AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

eigenartig, da war die Aussage auf dem letzten Fortbildungslehrgang in OBB anders -> C&R Bewertung/Verfolgung liegt letztendlich im Ermessen des Aufsehers... -.-
 

Thomas9904

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AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

Erst (Mittel)Franken, jetzt Oberschwaben - die kesseln euch in Oberbayern ein und werden auch euch das Angeln austreiben und euch zu reinen Fleischmachern degradieren.

Ist ja auch so gewollt mehrheitlich, passt doch daher..
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

und nach bayrischem fischereirecht hätte auch die brasse entnommen werden müssen.

Das ist ein weit verbreitetes Gerücht. Das Dilemma liegt in der Formulierung des Fischereigesetzes, Äußerungen eines Herrn Braun etc.

Bayern führt meiner Meinung nach einen ideologischen Feldzug gegen C&R-Angler, der jedes rationale Maß verloren hat. Trotzdem gilt auch für Bayern das Tierschutzgesetz.

Jetzt wird Thomas wieder sagen, man darf in Bayern halt nur angeln, wenn man alle gefangenen Fische verwerten kann. Nee, so steht das nirgends geschrieben. |wavey:
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

Das Dilemma liegt in der Formulierung des Fischereigesetzes, Äußerungen eines Herrn Braun etc.
Das Dilemma für Angler liegt meist bei Fischereigesetzen und Verbandsfunktionären, warum sollte das in Bayern anders sein?

Gerade wenn da in Bayern der jetzige Verbandspräsident Braun damals das Abknüppelgesetz ja mit umgesetzt hatte als zuständiger Ministerialbeamter (und ja deswegen wohl auch von den organisierten Fleischmachern gewählt wurde...)...

Und das zurücksetzen von Fischen, die nicht geschont sind, ist nun mal in Bayern ein klarer Verstoß gegen das bayrische Fischereigesetz, gegen den Willen der Mehrheit der organisierten Fleischmacher und wie man jetzt sieht, auch gegen den Willen der Polizei..



Davon ab:
Siehe oben, was in Mittelfranken und jetzt in Oberschwaben passiert, spricht doch Bände.

Die werden euch das schon beibringen, wenn ihr nicht selber begreifen wollt, dass Angeln aus Spaß nicht ist und nur zum Fleischmachen geduldet..

Ist doch schön, wenn jetzt schon die Polizei auf diese Linie des bayrischen Landesverbandes einschwenkt und endlich diese Spaßangler vom Wasser vertreiben will...

Denn kann der verbandstreue Rest ja ein paar Kilo Fischfleisch mehr pro Person aufs Jahr gesehen machen, wenn endlich Spaß- und Gastangler vom eigenen Gewässer weg sind...

Und wenn sie das in Bayern durchhaben, werden sie das Gleiche versuchen bundesweit umzusetzen, daher sind die ja so für einen fusionierten Verband... ;-)))

Kälber, Metzger und so ... ;-))
 
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Deep Down

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AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

Wie jetzt Beifang und zurücksetzen? Das ist laut Gesetzeslage verboten.
Wo steht, dass der Fischereiaufseher diesbezüglich einen Ermessensspielraum hat?
Macht er sich gleich mit strafbar!

Wo ist in Bayern im Spannungsfeld zu den Vorgaben des Tierschutzgesetzes berücksichtigt, dass ich nicht jeden Fisch ohne vernünftigen Grund mangels Verwertungsmöglichkeit abknüppeln darf?

Beispiel: Ich möchte mit meiner Frau einen ca. 45er Karpfen essen. Der vor mir liegende 70er Karpfen ist aber für uns zu groß!

Kann mir der bayrische Gesetzgeber vorschreiben, dass ich diesen Karpfen abzuschlagen und vollständig zu essen habe?

Steht da nicht einerseits das bayrische Fischereigesetz im Konflikt zu meinem Persönlichkeitsrecht und zum Tierschutzrecht andererseits?

Oder ist das Wegwerfen des übrig gebliebenen Restes tatsächlich eine Rechtfertigung dafür, dass ich dem "Dicken" nun einen über den Kopf haue?

Wer tritt bei diesen Konflikten zurück? Das Leben des Tieres?

Da dürfte das Tierschutzgesetz jeweils verletzt sein!

Und "ethische" Grundsätze sollen ja nun auch ne Rolle spielen! "Ethische" Grundsätze, dass ist überhaupt der beste Brüller! Was ein schillernder Begriff, dessen nähere Ausgestaltung mir mal jemand konkret und nachvollziehbar erklären darf!

Das Ziel der Bayern mag das Vorgehen gegen das strenge C&R sein, über dieses sind sie aber ohne Not weit hinausgeschossen bzw. haben dieses komplett verfehlt.

Rausgekommen ist letztlich nur Blödsinn, denn die gesetzestreue Verwaltung nun aber umsetzt!
Hintenrum wird nun aber bei der Ahndung wieder versucht dies aufzuweichen.
Schlimmer gehst nimmer!

Die Bayern haben nicht nur ihr Ziel verfehlt, sondern schaffen nun mit ihrem Handeln auch noch das Gegenteil von Rechtssicherheit!

Die armen Fischereiaufseher, die nun vor Ort handeln sollen!

Vielleicht hätte man jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt!
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

Vielleicht hätte man jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt!
Haben sie doch:
Den Herrn Braun, den sie dann gleich nach seiner Pensionierung auch noch zum Verbandspräsidenten gewählt haben.

Der war ja schliesslich der für Fischereirecht zuständige Referatsleiter des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.........

Wenn sich der nicht auskennt, wer dann??

DIE WOLLEN DAS DA SO IN BAYERN!!!!!!

Auch mehrheitlich die da organisierten Sportfischer, die ja den Braun gewählt hatten!!
 
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Deep Down

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AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

"Gewählt" bzw die Innehabung eines Amtes ist per se noch kein Beleg für Sachkunde!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fortbildung für Fischereiaufseher

Tja, wer soll die dann haben, die Sachkunde, wenn nicht zuständige Referatsleiter im Ministerium?

Du wirst doch hier nicht etwa Anarchie predigen wollen?

Und er hat ja wohl auch gegenüber den Verbandlern Sachkunde bewiesen und seinen gewollten Weg aufgezeigt, bevor er in ein Verbandsamt gewählt wurde - warum hätte man ihn sonst wählen sollen?

Das ist halt Verbandsdemokratie ;-))))

Man muss einfach akzeptieren, dass die Verbandler das in Bayern eben genauso wollen.

Warum fällt Dir das so schwer??
 
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