Frage zu Erlaubnisschein Rheinstrom Hessen bei Ginsheim / Trebur

dr.exe

Member
Hi @ all, habe vor kurzem nen erlaubnisschein für die Hessische seite gekauft und mir grade mal die vergabebedinungen angeschaut.
2 punkte daran verstehe ich nciht ganz.



Punkt 3.2
Eine Handangel darf nur eine Anbisstelle haben. Die Anbissstelle kann aus einem Einzelhaken, Doppelhaken oder Drillingshaken bestehen. Der Einsatz einer Hegene oder Langleine ist untersagt.

------------

Meine Frage dazu, ich habe wobbler wo 2-3 drillinge dran sind.
darf ich damit im Rhein fischen? ist ja eine anbisstelle die aus 2 oder 3 Drillingen besteht.
und meine 2te frage bezieht sich auf den

Punk 3.3 Für den Fischfang ist die Benutzung eines Botes zulässig, sofern das Gewässer keiner Beschränkung unterliegt. Es ist jedoch nicht gestattet vom fahrenden oder treibenden Boot aus zu fischen, Die Beschädigung von WAsserpflanzen ist zu Vermeiden.

----------

Was darf ich nun vom boott und was nicht? wenn ich keinen anker gesetzt habe darf ich nicht vom boot angeln? da es ja treibt?


DANKE
 

luge

Member
AW: Frage zu Erlaubnisschein Rheinstrom Hessen bei Ginsheim / Trebur

Hi,

Punkt 3.2

Der Wobbler zählt als eine Anbissstelle.
Also du kannst Wobbler mit mehreren Drillingen benutzen.

Punk 3.3

Du darfst überall vom Boot fischen wo es nicht verboten ist.
Die Verbote stehen auch in deinem Erlaubnisschein.
Das Boot muss beim Angeln verankert sein, d.h. nicht während der Trift angeln und nicht schleppen.

GL, HFund Petri

Luge
 

Gert W.

OCC-Champion 2021 und 2023
AW: Frage zu Erlaubnisschein Rheinstrom Hessen bei Ginsheim / Trebur

Hallo Doktor, |wavey:

nach meinem Wissenstand zählt ein KuKö wie Wobbler u.a. als eine Anbisstelle, auch wenn er mehrere Haken hat. Das Verbot bezieht sich z.B. auf eine Angel mit mehreren Haken (an mehreren Vorfächern...), wenn jeder mit einem separaten Köder bestückt ist.

Zum Thema Boot:
Das Boot muss zwingend verankert (= unbeweglich trotz Strömung) sein, anderenfalls ist das Angeln untersagt.
 
Oben