Hi @ all, habe vor kurzem nen erlaubnisschein für die Hessische seite gekauft und mir grade mal die vergabebedinungen angeschaut.
2 punkte daran verstehe ich nciht ganz.
Punkt 3.2
Eine Handangel darf nur eine Anbisstelle haben. Die Anbissstelle kann aus einem Einzelhaken, Doppelhaken oder Drillingshaken bestehen. Der Einsatz einer Hegene oder Langleine ist untersagt.
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Meine Frage dazu, ich habe wobbler wo 2-3 drillinge dran sind.
darf ich damit im Rhein fischen? ist ja eine anbisstelle die aus 2 oder 3 Drillingen besteht.
und meine 2te frage bezieht sich auf den
Punk 3.3 Für den Fischfang ist die Benutzung eines Botes zulässig, sofern das Gewässer keiner Beschränkung unterliegt. Es ist jedoch nicht gestattet vom fahrenden oder treibenden Boot aus zu fischen, Die Beschädigung von WAsserpflanzen ist zu Vermeiden.
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Was darf ich nun vom boott und was nicht? wenn ich keinen anker gesetzt habe darf ich nicht vom boot angeln? da es ja treibt?
DANKE
2 punkte daran verstehe ich nciht ganz.
Punkt 3.2
Eine Handangel darf nur eine Anbisstelle haben. Die Anbissstelle kann aus einem Einzelhaken, Doppelhaken oder Drillingshaken bestehen. Der Einsatz einer Hegene oder Langleine ist untersagt.
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Meine Frage dazu, ich habe wobbler wo 2-3 drillinge dran sind.
darf ich damit im Rhein fischen? ist ja eine anbisstelle die aus 2 oder 3 Drillingen besteht.
und meine 2te frage bezieht sich auf den
Punk 3.3 Für den Fischfang ist die Benutzung eines Botes zulässig, sofern das Gewässer keiner Beschränkung unterliegt. Es ist jedoch nicht gestattet vom fahrenden oder treibenden Boot aus zu fischen, Die Beschädigung von WAsserpflanzen ist zu Vermeiden.
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Was darf ich nun vom boott und was nicht? wenn ich keinen anker gesetzt habe darf ich nicht vom boot angeln? da es ja treibt?
DANKE