Frage zu ermäßigtem Erlaubnisschein Rhein NRW

G

Gelöschtes Mitglied 209621

Guest
Das machen sicherlich die meisten Fischereiaufseher, schwarze Schafe auch hier nicht ausgeschlossen.

Nicht ganz richtig. Ein FA bist Du immer. Natürlich darfst Du auch vorher als FA Fotos machen, zum Beispiel zur Beweissicherung wer geangelt hat. Du musst Dich jedoch bei der Ansprache als FA zu erkennen geben. Die Nummer "na, schon etwas gefangen" und dann die Kontrolle läuft nicht! Der Hinweis muss sofort kommen! Ich bin ja für die Fischereibehörde unterwegs, habe jedoch kein sichtbares Schild, sondern nur den Ausweis. Den zeige ich selbstverständlich unaufgefordert vor, nenne meinen Namen und gebe klare Anweisungen was ich kontrollieren möchte- ggf. auch Ermäßigungsnachweise, Verbandsausweise etc.
Ich vermute wir befinden uns im Missverständnis. Ich meinte es gibt für den FA zusätzliche Pflichten die Entstehen sobald er sich zu erkennen gibt. Also es ist ein Unterschied ob er an einem Angler vorbeiläuft (weil er keine Zeit mehr zum kontrollieren hat; es regnet und er nass wird; oder Ähnliches), oder ob er eine Kontrollhandlung offen begeht! Die kann er dann nicht mehr ohne wichtigen Grund abbrechen. Das muss dann entsprechend der Regeln durchgezogen werden. Also Beispiel was nicht geht und ich weiß das Dir das klar ist: FA kontrolliert, der Kontrollierte hat keine Angelkarte, FA hat Mitleid und lässt ihn laufen - Verdacht Strafvereitelung des FAs.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Also ich schleppe meinen Rentenbescheid nicht zur ermäßigten Rheinkarte (RLP) mit herum und ließe es im Fall der Fälle drauf ankommen. Der Schein alleine belegt ja zur Genüge, dass ich mal meinen Grund dafür ausgewiesen habe.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Der Schwerbeschädigten Ausweis gilt immer für 5 Jahre, danach wird der Grad der Beschädigung neu festgelegt.


Es heißt Schwerbehindertenausweis und ist unterschiedlich lange gültig, je nach Art der Behinderung. Das wird vom Versorgungsamt festgelegt, gilt mindestens 6 Monate und kann auch unbefristet gültig sein. Wenn z.B. beide Beine ab sind oder eine Querschnittlähmung vorliegt, dann gibt es unbefristet einen Grad der Behinderung von 100 und die enstprechenden Merkzeichen B und aG dazu.
 

vonda1909

Well-Known Member
Also ich schleppe meinen Rentenbescheid nicht zur ermäßigten Rheinkarte (RLP) mit herum und ließe es im Fall der Fälle drauf ankommen. Der Schein alleine belegt ja zur Genüge, dass ich mal meinen Grund dafür ausgewiesen habe.
Wenn du dir unnütze Wege ersparen möchtest dann nimmst du ihn mit.
Die kleine Plastikkarte denke ich hat jeder SB in der Geldbörse wie den Perso.
 
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