Janni77
Well-Known Member
Uferbenutzungsrecht, alles gesetzlich geregelt!
Ich verstehe deine Frage nicht. Wenn ich das Fischereirecht habe, darf ich das (nicht eingezäunte) Ufer betreten.
Übrigens: Der Erwerb des Fischereirechts (Pacht/Kauf) ist in Bayern getrennt vom Recht an Grund und Boden. Wer fischen darf, hat nicht unbedingt das Recht an Grund und Boden erworben. Wir haben z.B. von einem Verpächter ein Teilstück der Regnitz gepachtet. Er hat aber selbst für 80% der Strecke nur das Fischereirecht, nicht aber das Recht an Grund und Boden. Unterhalb von einem Wehr hat er auch das Recht an Grund und Boden. Warum das so ist, konnte er selbst bisher nicht rausfinden. Wurde irgendwann im Mittelalter vom "Großfürst" so geschenkt, weil seine Vorfahren dort eine Mühle hatten.![]()
Hallo,
in Bayern gibt es zwei Arten von Fischereirechten, eines welches dem Eigentümer des Gewässers zusteht und eines das mit dem Eigentümer von Grund und Boden nichts zu tun hat; das selbstständige Fischereirecht. Bei Letzterem hat der Grundbesitzer bezüglich der Fischerei nichts zu melden.
Gruß
Lajos
Na das schreib ich doch! Ist im übrigen nicht sehr viel anders als hier in NRW.
Das dauerhafte Fischereirecht zu kaufen halte ich ja noch für möglich, mit viel Aufwand und viel Taler. Das Gewässer an sich zu kaufen halte ich für unmöglich.