Frage zur Rechtssituation Wurmbündel/Köderfisch

Toni_1962

freidenkend
Völliger Unsinn. Nochmal: Der Spitzkopf ist kein Raubfisch. Aalangeln mit Wurm ist kein Raubfischangeln. Wenn ihr Aalangeln in eure Definition von Raubfischangeln einschließen wollt, muss das irgendwo fest definiert sein.

Was ist denn dann Angeln mit Wurm auf Rutten? Auch Raubfischangeln?

Legt die Köder fest und schreibt nicht solchen Quatsch wie "Raubfischangeln" in die Scheine.

Abgesehen, davon, dass ich deine Meinung nicht als "völligen Unsinn" bezeichne, so erinnere ich gerne nochmals daran, dass ich kein Gewässer kenne, in denen der Aal nicht als Raubfisch gilt.
Das muss nicht aufgeführt werden, Angler wissen das.

Aber dennoch zur zusätzlichen Info kurz mal Google benutzt und schon erscheint, das Ergebnis von oben genommen, dass der Aal zu den Raubfischen zählt:
Egal, ob ich dazu das Natur-Lexikon nehme (http://www.natur-lexikon.com/Texte/TP/001/00001-Aal/TP00001-Aal.html)
oder angeln-wissen https://www.angel-wissen.de/aal-alle-informationen-zum-fisch/
und in der Grundschule lernt man:
https://www.grundschule-arbeitsblaetter.de/sachunterricht/fische/

Und NEIN, die Köder werden nicht festgeschrieben, denn da gibt es die ewig schlauen AR*** , die dann die Lücke finden, weil ein Köder nicht genau wörtlich aufgeführt.
Oder sich Angler selbst einschränken, denn den Schleienangler mit Dendro will ich nicht ausschließen und auch nicht den Friedfisch-Stipper mit Made, denn der "Findige" wird sonst gleich mal Madenbündel auf Raubfische nehmen, weil ja Made oder die Anzahl der Maden auf dem Haken nicht aufgeführt.
Es bleibt dabei bei den Gewässern die ich kenne, und das ist gut so, entscheident ist, auf was man angelt, also der Zielfisch und Aal gilt an den Gewässer, die ich kenne, ausschließlich als Raubfisch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Naturliebhaber

Well-Known Member
Es geht mir hier nicht nur um Vereinsgewässer sondern auch um Gewässer wie beispielsweise der Rhein oder Main.

Dann kontaktiere doch mal den Ausgeber der Erlaubnisscheine und erfrage die Definition von Raubfischangeln in seinen Gewässern. Ohne eine klare (schriftliche) Festlegung ist Ärger immer vorprogrammiert.

Kleine Anekdote: Hier in der Gegend gab es bis vor einem Jahr einen Kontrolleur, der Leuten nach dem Erreichen des Fanglimits beim Aal nachts das Weiterangeln mit Tauwurm verbieten wollte. Bis er an einen angelnden Polizisten geraten ist, der beim Verband Beschwerde eingelegt hat. Der Kontrolleur ist heute kein Fischereiaufseher mehr.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Abgesehen, davon, dass ich deine Meinung nicht als "völligen Unsinn" bezeichne, so erinnere ich gerne nochmals daran, dass ich kein Gewässer kenne, in denen der Aal nicht als Raubfisch gilt.
Das muss nicht aufgeführt werden, Angler wissen das.

Aber dennoch zur zusätzlich Info kurz mal Google benutzt und schon erscheint, das Ergebnis von oben rgenommen, dass der Aal zu den Raubfischen zählt:
Egal, ob ich dazu das Natur-Lexikon nehme (http://www.natur-lexikon.com/Texte/TP/001/00001-Aal/TP00001-Aal.html)
oder angeln-wissen https://www.angel-wissen.de/aal-alle-informationen-zum-fisch/
und in der Grundschule lernt man:
https://www.grundschule-arbeitsblaetter.de/sachunterricht/fische/

Und NEIN, die Köder werden nicht festgeschrieben, denn da gibt es die ewig schlauen AR*** , die dann die Lücke finden, weil ein Köder nicht genau wörtlich aufgeführt.
Oder sich Angler selbst einschränken, denn den Schleienangler mit Dendro will ich nicht ausschlißen und auch nicht den Friedfisch-Stipper mit Made, denn der "Findige" wird sonst gleich mal Madenbündel auf Raubfische nehmen, weil ja Made oder die Anzahl der Maden auf dem Haken nicht aufgeführt.
Es bleibt dabei, und das ist gut so, entscheident ist, auf was man angelt, also der Zielfisch und Aal ist definitorisch ein Raubfisch.

Ganz formales Vorgehen, wie das auch bei einer rechtlichen Auseinandersetzung passieren würde:

Was ist ein Raubfisch? Fragen wir den Duden: https://www.duden.de/rechtschreibung/Raubfisch
Zitat: "Fisch, der sich von anderen Fischen ernährt".

Ist das beim Spitzkopf der Fall? Nein!

Wenn ihr in euren Gewässern ausdrücklich den Aal als Raubfisch definiert (das darf man dann auch beim Aitel über 40cm tun usw.), habt ihr das vereinsintern bei euch so festgelegt. Genau das muss aber passieren, wenn es keine Diskussionen geben soll.

Und zusätzlich solltet ihr festlegen, was Raubfischangeln ist. Gibt es da max. Schnurstärken, Hakengrößen oder was?

Leute, genau so kommt Gift in die Vereine rein. Ich höre das Theater hier im Umfeld aus anderen Vereinen immer wieder. Willkür, Klagen, Geschreie auf den Versammlungen, Unterstellungen gegenüber dem Vorstand usw. Kann man sich alles mit klaren Regeln sparen.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
"Raubfischfang verboten, fanglimit 2 aale" wie ist das zu sehen interpretieren? :D
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Fanglimit 2 Aale ist klar. Raubfischfang verboten ist schwammig. Darf ich dann einen großen Aitel mitnehmen? Was ist, wenn eine Rutte den Wurm schnappt?
 

Toni_1962

freidenkend
Gift in unseren Vereinen? wie kommst du darauf? Wir haben mitdenkende Angler, die alle froh sind, Vorstände zu haben, die kein Regelwerk an Ködern und spitzfindige Definitionen herauszugeben.
Nein, das kam nur durch Leute rein, die dachten Besserwisserisch zu sein und klugzusche*** und dabei jediglichen gesunden Menschenverstand auszuschalten im Vertrauen auf rechtl. Spitzfindigkeiten. Abe diese Zeit ist ja nun vorbei und hat sich normalisiert.
Jetzt geht man wieder verantwortungsvoll auf Friedfische und Raubfische und jeder weis was gemeint ist und gut ist es so ....
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Gift in unseren Vereinen? wie kommst du darauf? Wir haben mitdenkende Angler, die alle froh sind, Vorstände zu haben, die kein Regelwerk an Ködern und spitzfindige Definitionen herauszugeben.
Nein, das kam nur durch Leute rein, die dachten Besserwisserisch zu sein und klugzusche*** und dabei jediglichen gesunden Menschenverstand auszuschalten im Vertrauen auf rechtl. Spitzfindigkeiten. Abe diese Zeit ist ja nun vorbei und hat sich normalisiert.
Jetzt geht man wieder verantwortungsvoll auf Friedfische und Raubfische und jeder weis was gemeint ist und gut ist es so ....

Ihr Glücklichen! :laugh2
 

Toni_1962

freidenkend
Was ist, wenn eine Rutte den Wurm schnappt?

Dann hat ein Raubfisch den Wurm genommen. Ich fange meine Rutten aber auf KöFi.

Aber mal schnell wieder Google zu den Quappen gefragt, ob die das anders sehen:
https://www.angel-wissen.de/quappe-alle-informationen-zum-fisch/
https://de.wikipedia.org/wiki/Quappe

Wird auch bewußt als Raubfisch eingesetzt außerhalb von Bayern ;):
https://www.angel-wissen.de/quappe-alle-informationen-zum-fisch/


Mich wundert es schon sehr, was du in deinem Gewässerwartlehrgang gelernt hast, schnell mal bei meinem Gewässerwart angerufen:
Also in Starnberg/Bayern lernt man, das Aal und Quappe zu den Raubfischen zählt ;)
 

Hecht100+

Moderator
Teammitglied
Sagt wer? Ohne Definition im Erlaubnisschein bzw. einem Anhangsdokument ist das alles Quatsch. Das sag ich dir als Vorstand und Gewässerwart.

Dann hoffe ich für die Angler in deinem Verein, das du hoffentlich in euren Erlaubnisscheinen alles 100%ig geregelt hab.
Doch vielleicht besteht ja die Möglichkeit, das du als Vorstand eine Einlassung an den Landesverband geben könntest, das so etwas mal klar diffiniert wird. Solange man etwas mehrfach auslegen kann, wird es Leute geben, die es auch machen.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
:
Also in Starnberg/Bayern lernt man, das Aal und Quappe zu den Raubfischen zählt ;)
Das mag biologisch richtig sein aber 'anglersprachlich' sind damit v.A. Hecht und Zander gemeint und niemand würde bei Pose mit Wurm auf die Idee kommen, es wäre eine raubfischrute auf barsch bspw
 

Nemo

Heckbremser
Es wäre schon wichtig zu wissen, was genau im Erlaubnisschein steht und ob das irgendwo (evtl. vereinsintern) noch weiter definiert ist. Bei einem anderen Verein habe ich z. B. die Information gefunden, dass dort eine Rute mit totem Fisch oder Fischfetzen beködert als "Raubfischrute" gilt.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass da einfach nur "Raubfischrute" steht, das müsste doch bereits im Verein (so wie hier) zu endlosen Diskussionen geführt haben.
 

Hecht100+

Moderator
Teammitglied
(so wie hier) zu endlosen Diskussionen geführt haben.

Vor allen Dingen, da der Threadstarter ja am Anfang von Köderfisch und Tauwurmbündel am Drilling für Welse sprach. Und wenn das dann keine Raubfischruten sind, ??????
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Mich wundert es schon sehr, was du in deinem Gewässerwartlehrgang gelernt hast, schnell mal bei meinem Gewässerwart angerufen:
Also in Starnberg/Bayern lernt man, das Aal und Quappe zu den Raubfischen zählt ;)

Die generelle Definition von Aal als Raubfisch hab ich damals schon kritisiert. Da wurde dann etwas genervt drumrumgeredet, dass man ja nicht alles verkomplizieren wolle und die Angler Spitzkopf und Breitkopf eh nicht auseinanderhalten können. (Was wohl leider für viele richtig ist).

Schon klar, dass die Rutte ein Raubfisch ist, aber genau das haben viele Vereine bei Festlegungen wie "Raubfischangeln ist von Datum XX bis YY verboten" (schon oft gesehen) nicht auf dem Radar. Die meinen implizit das Angeln mit Köderfisch und Kunstködern. Das muss man dann halt auch so hinschreiben.
 

Toni_1962

freidenkend
Das mag biologisch richtig sein aber 'anglersprachlich' sind damit v.A. Hecht und Zander gemeint
Entscheident ist was biologisch definiert und nicht, was sich jeder selbst zusammenreimt, damit eben nicht jeder Angler so spricht, wie er es meint. Das eine schließt eben das andere nicht aus.
Aber schön und richtig, dass du den Aal und die Rutte biologisch zu den Raubfischen zählst.

Die generelle Definition von Aal als Raubfisch hab ich damals schon kritisiert. .

Also hast du als Gewässerwart in deinem Gewässerwartlehrgang doch gelernt, dass Aal ein Raubfisch ist. Ist auch richtig so gelehrt worden.
Und was du für richtig hältst, mag die Biologie nicht umschreiben.

Schon klar, dass die Rutte ein Raubfisch ist,.
Dann hat sich ja deine Frage, was denn sei, wenn eine Rutte rangeht, endlich auch deinerseits beantwortet:

Dann hat ein Raubfisch den Wurm genommen. Ich fange meine Rutten aber auf KöFi.
 
Zuletzt bearbeitet:

Naturliebhaber

Well-Known Member
Also hast du als Gewässerwart in deinem Gewässerwartlehrgang doch gelernt, dass Aal ein Raubfisch ist. Ist auch richtig so gelehrt worden.
Und was du für richtig hältst, mag die Biologie nicht umschreiben.

Nö, das hat man mir erzählt. Stimmen tut das deshalb noch lange nicht bzgl. des Spitzkopf-Aals und rechtlich relevant ist es schon gar nicht, da nicht alle Angler Gewässerwarte sind. Wir sind also wieder bei der Frage, wo und wie der Begriff Raubfischangeln in den jeweiligen Erlaubnisscheinen definiert wird. Das darf dann gern der Gewässerwart mit seinem Wissen tun. Passiert das nicht, wird es im Streitfall eskalieren.

Ich geb dir mal ein schönes Beispiel: Der Gesetzgeber hat zu vielen Gesetzen einen Anhang mit Begriffsbestimmungen erstellt, um knallharte Festlegungen zu treffen, was einzelne Worte aussagen: Beispiel Waffengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

Entweder wir kommen endlich mal dazu, solche Begriffsbestimmungen einheitlich als Anhang zum Fischereigesetz festzulegen (Antwort eines Anwalts auf diese Anregung von mir: "Das dauert Jahre, weil jeder was Anderes unter den Begriffen versteht". ;)) oder jeder Verband/Verein macht das für seine Gewässer selbst.
 

Nemo

Heckbremser
Vor allen Dingen, da der Threadstarter ja am Anfang von Köderfisch und Tauwurmbündel am Drilling für Welse sprach. Und wenn das dann keine Raubfischruten sind, ??????

Wie bei meinem Beispiel aus einem anderen Verein genannt (Raubfischrute: Köderfisch und Fischfetzen), wäre die Rute mit Tauwurmbündel dann keine Raubfischrute ;).
Man weiß es also ohne weitere Informationen nicht.

Deshalb
1. Wortlaut im Erlaubnisschein genau prüfen
2. Weitere Vereinsdokumente prüfen (falls vorhanden)
3. Gewässerwart fragen
 

Justin123

Well-Known Member
Interessant was daraus geworden ist.

Also die Erlaubniskarte für den Main (Höchster Strecke,) besagt folgendes: "Je eine Fried- und Raubfischangel mit 1 Haken zur verwendug von Land aus". Hier steht nichts von Anbisstelle. Wäre nun eine U-Posen Montage mit zwei Drillingen schon falsch?

Rheinkarte (Allerdings von 2016):, "..mit 2 Handangeln (davon höchstens eine Raubfischangel) Eine Handangel darf nur eine Anbisstelle haben (siehe Vergabebediengungen)".

Vereinskarte: "Mit zwei Handangeln den FIschfang auszuüben". In der Gewässerordnung steht auch nichts von 1 Friedfisch und/oder 1 Raubfisch
 
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Orothred

Well-Known Member
Wenn du nur einen Haken verwenden darfst, dann darfst du meiner Meinung nach keine zwei Drillinge verwenden. Würde eventuell soweit gehen, dass du dann gar keine Drillinge benutzen darfst, da explizit von einem Haken gesprochen wird.

Ein Drilling ist für mein Verständnis eine Anbissstelle mit drei Haken....
 

Justin123

Well-Known Member
Dann dürfte man ja auch keine Wobbler mit 2 Drillingen nutzen?!
Deswegen dachte ich immer gibt es die Aussage mit Anbisstellen.
 
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