Frage zur Rechtssituation Wurmbündel/Köderfisch

Orothred

Well-Known Member
Ein Wobbler mit zwei Drillingen ist für mein Verständnis wiederrum eine Anbissstelle mit sechs Haken :)

Wenn ich hier komplett auf dem Holzweg bin, möchte mich bitte jemand korrigieren....
 

u-see fischer

Traurig ich bin
Ein Wobbler ist ein Köder, daher auch nur eine Anbissstelle. Im Meer beim Pilken oder ganz besonders bei Makrelen/Heringspaternoster kommen Springer bzw. die besagten Paternoster zum Einsatz, dort können auch gleichzeitig mehere Fische gehakt und zusammen angelandet werden = Mehrere Anbissstellen.

Wurmbündel auf Drilling ist da möglicherweise eine Grauzone. Angedacht als eine Anbissstelle für Waller, theoretisch, da mehrere Köder/Würmer, können aber auch z.B. zwei Barsche draufgehen.
 

Justin123

Well-Known Member
Ein Wobbler ist ein Köder, daher auch nur eine Anbissstelle. Im Meer beim Pilken oder ganz besonders bei Makrelen/Heringspaternoster kommen Springer bzw. die besagten Paternoster zum Einsatz, dort können auch gleichzeitig mehere Fische gehakt und zusammen angelandet werden = Mehrere Anbissstellen.

Wurmbündel auf Drilling ist da möglicherweise eine Grauzone. Angedacht als eine Anbissstelle für Waller, theoretisch, da mehrere Köder/Würmer, können aber auch z.B. zwei Barsche draufgehen.
Ein Wobbler mit zwei Drillingen ist für mein Verständnis wiederrum eine Anbissstelle mit sechs Haken :)

Wenn ich hier komplett auf dem Holzweg bin, möchte mich bitte jemand korrigieren....


Genau das dachte ich auch. Aber bei der Mainkarte steht "Je eine Fried- und Raubfischangel mit 1 Haken zur verwendug von Land aus" und nicht mit Anbissstelle.
Alles sehr verwirrend wenn man sich mal genau Gedanken darüber macht:laugh2
 

Orothred

Well-Known Member
Wie schon gesagt, ein Haken ist erstmal ein Haken und kein Drilling.....

Ob damit nun Anbissstelle gemeint ist, oder nicht, sei dahingestellt, was eventuell gemeint sein könnte zählt im schlimmsten Fall vorm Richter halt nix....
 

Naturliebhaber

Well-Known Member

Orothred

Well-Known Member
Leute, erzählt hier nicht so ein Zeug, vor allem wenn unerfahrene Angler mitlesen und das glauben.

Guckst du hier:
http://www.fischereiverband-oberbayern.de/?scope=aktuelles&action=showArticle&id=106

Zitat: "Ein Wobbler mit drei Drillingshaken besitzt somit nach gesetzlicher Definition drei Anbissstellen, auch wenn damit in der Praxis kaum drei Fische zu fangen sind."

Und schon haben wir den Salat....nach dieser Definition dürfte ich in keinem unserer Vereinsgewässer mit Wobblern angeln......

Da ich noch sehr frisch eingetreten bin war ich auch erst auf dem Einführungsabend und da wurde es uns genau so definiert, wie ich es hier geschrieben hatte.....es ist doch recht verwirrend alles....
 

Micha1450

Well-Known Member
Bei uns unterscheidet man nur zw. Wurfruten (Friedfisch oder Raubfisch) und Kopfrute (Stippe). Von den ersteren darf man zwei nutzen plus eine Stippe. Oder eine Spinnangel. Vom 15.2. bis 30.4. darf man nur Friedfischköder benutzen. Mehr als drei Anbisstellen pro Angel sind im Normalfall verboten. Das ist recht eindeutig und macht so auch Sinn. 2x Köderfisch außerhalb der Schonzeit stellt also kein Problem dar.
 

Nemo

Heckbremser
Wenn mit "1 Haken" ein Einzelhaken gemeint wäre, würde da ja wohl "1 Einzelhaken" stehen, oder?
Haken = Überbegriff für Einzelhaken und Drillingshaken.
Übertreibt doch bitte nicht immer gleich so maßlos...

Mit den Anbisstellen kenne ich es nur so, dass Wobbler mit mehreren Haken natürlich erlaubt sind, aber keine Paternostersysteme.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Und schon haben wir den Salat....nach dieser Definition dürfte ich in keinem unserer Vereinsgewässer mit Wobblern angeln......

Da ich noch sehr frisch eingetreten bin war ich auch erst auf dem Einführungsabend und da wurde es uns genau so definiert, wie ich es hier geschrieben hatte.....es ist doch recht verwirrend alles....

In welchem Bundesland angelst du denn? Die von mir verlinkte Definition der Anbissstelle betrifft Bayern. In anderen Bundesländern kann das anders aussehen.

Sprich deinen Vorstand auf diese Problematik an. Ich wette, dass viele Vorstände die gesetzliche Definition gar nicht kennen und mit ihrer vereinsinternen Festlegung was ganz anderes ausdrücken wollten. Da muss dann ggf. das entsprechende Vereinsdokument angepasst werden.
 

Orothred

Well-Known Member
In welchem Bundesland angelst du denn? Die von mir verlinkte Definition der Anbissstelle betrifft Bayern. In anderen Bundesländern kann das anders aussehen.

Sprich deinen Vorstand auf diese Problematik an. Ich wette, dass viele Vorstände die gesetzliche Definition gar nicht kennen und mit ihrer vereinsinternen Festlegung was ganz anderes ausdrücken wollten. Da muss dann ggf. das entsprechende Vereinsdokument angepasst werden.

Niedersachsen...finde aber z.B. im niedersächsischen Fischereigesetz überhaupt nichts zum Thema Anbissstelle....
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
In welchem Bundesland angelst du denn? Die von mir verlinkte Definition der Anbissstelle betrifft Bayern. In anderen Bundesländern kann das anders aussehen.

Sprich deinen Vorstand auf diese Problematik an. Ich wette, dass viele Vorstände die gesetzliche Definition gar nicht kennen und mit ihrer vereinsinternen Festlegung was ganz anderes ausdrücken wollten. Da muss dann ggf. das entsprechende Vereinsdokument angepasst werden.
Man kann auch alles kaputt regulieren.
Manches muss wirklich definiert werden, aber das mit den Wobblern ist lächerlich, realitätsfern und völlig übertrieben.
Bald gibt es dann noch Vorschriften für die Anköderung von Würmern und Maden, Vorfachlängen und Farben von Posen.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Niedersachsen...finde aber z.B. im niedersächsischen Fischereigesetz überhaupt nichts zum Thema Anbissstelle....

Hab mich dazu gerade mit einem "Experten" ausgetauscht. Der meinte, dass es für Niedersachsen (und mehrere andere Bundesländer) wohl gar keine "offizielle" Definition des Begriffs Anbissstelle gibt. Willkommen im Land des Föderalismus :)

Bleibt nur Nachfrage beim Verein.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Man kann auch alles kaputt regulieren.
Manches muss wirklich definiert werden, aber das mit den Wobblern ist lächerlich, realitätsfern und völlig übertrieben.

Das hilft dir aber nix, wenn du am Ende wegen solch einer Fehlinterpretation des Begriffs den Erlaubnisschein los bist und zusätzlichen Ärger am Hals hast. Es gibt nämlich Vereine, die insbesondere in ihren Forellengewässern nur einen Haken pro Kunstköder zulassen wollen und das deshalb reinschrieben. Da gab's schon desöfteren lange Gesichter bei Kontrollen.
 

Uzz

Active Member
Wow! Gerade nachgelesen: Das, was im Rest der Welt "Haken" heißt, bekommt in Bayern doch tatsächlich zusätzlich den Namen "Anbissstelle" aufgedrückt, der in mehreren anderen deutschen Fischereigesetzen explizit etwas anderes als einen Haken bezeichnet. Suuuper Idee!

Übrigens, liebe Angler in Bayern: Ihr ignoriert hoffentlich nicht §16 AVBayFiG: "Die Handangel darf höchstens fünf Anbissstellen, d.h. Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken, haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen." Ihr müsst also beim Spinnfischen jeden der 3 Drillinge eures "3-Anbissstellen-Wobblers" mit Ködern bestücken. Einfach nur genial!
 
Zuletzt bearbeitet:

Nemo

Heckbremser
Wow! Gerade nachgelesen: Das, was im Rest der Welt "Haken" heißt, bekommt in Bayern doch tatsächlich zusätzlich den Namen "Anbisstelle" aufgedrückt, der in mehreren anderen deutschen Fischereigesetzen explizit etwas anderes als einen Haken bezeichnet. Suuuper Idee!

Übrigens, liebe Bayern: Ihr ignoriert hoffentlich nicht §16 AVBayFiG: "Die Handangel darf höchstens fünf Anbissstellen, d.h. Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken, haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen." ... ihr müsst also beim Spinnfischen jeden der 3 Drillinge eures "3-Anbisstellen-Wobblers" mit Ködern bestücken. Einfach nur genial!

Sehr guter Fund! Das mit der "Bestückung" würde ich aber etwas anders auslegen. Der Wobbler "bestückt" dabei als Köder die Haken bereits, ist ja etwas anderes als wenn die Haken direkt an der Schnur befestigt sind.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Übrigens, liebe Angler in Bayern: Ihr ignoriert hoffentlich nicht §16 AVBayFiG: "Die Handangel darf höchstens fünf Anbissstellen, d.h. Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken, haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen." Ihr müsst also beim Spinnfischen jeden der 3 Drillinge eures "3-Anbissstellen-Wobblers" mit Ködern bestücken. Einfach nur genial!

Der Spinner ist beim Spinnfischen der künstliche Köder, mit dem der Haken versehen ist. Die Formulierung ist allerdings wirklich schräg.

Bzgl. der Definition des Hakens als Anbissstelle: Wie schon gesagt: Willkommen im Förderalismus-Wunderland. Jedes Bundesland darf seine eigene Begriffswelt definieren. Real gelebter Irrsinn, aber ausdrücklich so gewollt. Frag mal bei Landwirten und Lehrern nach. Ist in deren Arbeitsumfeld noch krasser. Oder beim Thema Datenschutz. Es gibt tatsächlich Computerprogramme, die in Sachsen erlaubt sind, aber in Berlin laut Landesdatenschutzgesetz verboten.
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
Ich kann dem Threadstarter auch nicht bei seinem konkreten Probelm helfen- aber solche Fragen sind für mich immer gerne Anlass, die für mich gültige Gewässerordnung zu lesen, um nicht eines Tages in eine Falle zu tappen. Bei mir ists die vom LAV Brandenburg. Da fühl ich mich ganz sicher:
Ich darf an dessen Gewässern mit 2 Handangeln angeln, oder 1 Spinnangel oder 1 Flugangel.
Die 2 Handangeln können Raubfischangeln oder Friedfischangeln sein, oder auch jeweils eine der beiden Sorten.
Raubfischangeln sind dadurch definiert, das sie Haken größer als Größe 8 haben und einen Krebs- oder Wirbeltierköder tragen.

Was eine Wallerangel mit nem Riesenkrampen/Drillingen und Wurmbündel ist könnt man diskutieren, aber ist ja durch die Gestattung zweier Angeln, egal ob Raubfisch oder
nicht, rein akademisch. Find ich sehr pragmatisch gelöst.
 

thanatos

Well-Known Member
@ Minimax - kleine Korrektur -2 Friedfischangeln - oder 1 Friedfischangel und eine Raubfischangel .
die Verwendung von Krebsen jeglicher Art ist verboten ergo auch Shrimps . Je Angel ist nur ein Köder erlaubt !
so steht es auf meinem Angelschein .
Krümelkackrig betrachtet ist damit sogar die Kombination Mais-Made ,u.Ä. verboten .
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
@ Minimax - kleine Korrektur -2 Friedfischangeln - oder 1 Friedfischangel und eine Raubfischangel .
die Verwendung von Krebsen jeglicher Art ist verboten ergo auch Shrimps . Je Angel ist nur ein Köder erlaubt !
so steht es auf meinem Angelschein .
Krümelkackrig betrachtet ist damit sogar die Kombination Mais-Made ,u.Ä. verboten .

Oh, vielleicht habe ich mich geirrt? Ich will nichts falsches verbreiten. Ich dachte, in der Gewässerordnung 2019 ist das für die LAVB Gewässer geregelt, die entsprechenden Passagen finden sich ab Punkt 3, ich fand die eigentlich ziemlich klar:
https://www.lavb.de/gewaesserordnung/
Auf der Mitgliedskarte LAVB stehen keine weiteren Bestimmungen, ebenso auch nicht in meinem -allerdings Berliner- Angelschein.
 

thanatos

Well-Known Member
@ Minimax - nein du hast dich wahrscheinlich nicht geirrt der LAVB hat wohl andere Bestimmungen für seine Gewässer
leider sind diese für mich recht uninteressant .
 
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