Fragen bezüglich der Schonzeiten in Bayern/Baden-Württemberg

Typ87

Active Member
Da dies ein wichtiges Thema ist wo ich nicht ganz durchblicke möchte ich mir
gerne hier die Auskunft dazu holen.
Hintergrund ist das ich dieses Wochenende zum ersten Mal fischen gehen möchte.

Ich komme aus Ulm und fische dementsprechend in Baden-Württemberg/Bayern,
was darf ich da momentan mit der Spinnangel machen?
Bzw darf ich die überhaupt benutzten?
Hab schon über ein Spinnangel Verbot dazu in manchen Bundesländern gehört,
finde aber nur die Schonzeiten und nichts dazu von einem Spinnangeln Verbot im Netz.

https://schonzeiten.de/schonzeiten-fische-bw-baden-wuerttemberg-angeln-mindestmasse/

https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/rechtliches/schonzeiten-und-schonmasse-740.html

Zander darf man zB in Bayern ab dem 15 März nicht befischen,
in Baden-Württemberg dafür schon, bis zum 1 April ist das richtig?

Ist es nicht so das wenn man auf Zander fischt genauso gut ein Hecht anbeißen kann?
Wie soll man das denn kontrollieren?
Setzt man den Hecht wenn einer dran ist einfach zurück?
Gibt es da keinen Ärger falls das ein Kontrolleur sieht?

PS:Wie verhält sich das ganze wenn ich auf Barsch gehen möchte?
Für den gibt es keine Schonzeit und es kann genau so gut ein Hecht oder
Zander dran sein.
 
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keinangelprofi

Well-Known Member
Hast du schon mal auf den Erlaubnisschein geschaut? Dort sollte nochmal genauer stehen was man darf und was nicht zusätzlich zu den Schonzeiten. Ist dort nichts vermerkt darf man auf alles Fischen was keine Schonzeit hat.

Auf Zander kann man dann auch während der Hechtschonzeit fischen. Hechte muss mn selbstverständlich zurücksetzen.

Auf Barsch nimmt man dann halt Wurm.
 

oberfranke

Active Member
Am besten mal da fragen wo du deinen Erlaubnisschein her hast. Schonzeiten werden oft von den Vereinen intern geregelt. Ebenso die während der Schonzeit von Hecht/Zander erlaubten Angelmethoden und Köder. Hierzu eine pauschale für ganz Bayern geltende Aussage zu treffen ist unmöglich.
 

Forelle74

Well-Known Member
Da dies ein wichtiges Thema ist wo ich nicht ganz durchblicke möchte ich mir
gerne hier die Auskunft dazu holen.
Hintergrund ist das ich dieses Wochenende zum ersten Mal fischen gehen möchte.

Ich komme aus Ulm und fische dementsprechend in Baden-Württemberg/Bayern,
was darf ich da momentan mit der Spinnangel machen?
Bzw darf ich die überhaupt benutzten?
Hab schon über ein Spinnangel Verbot dazu in manchen Bundesländern gehört,
finde aber nur die Schonzeiten und nichts dazu von einem Spinnangeln Verbot im Netz.

https://schonzeiten.de/schonzeiten-fische-bw-baden-wuerttemberg-angeln-mindestmasse/

https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/rechtliches/schonzeiten-und-schonmasse-740.html

Zander darf man zB in Bayern ab dem 15 März nicht befischen,
in Baden-Württemberg dafür schon, bis zum 1 April ist das richtig?

Ist es nicht so das wenn man auf Zander fischt genauso gut ein Hecht anbeißen kann?
Wie soll man das denn kontrollieren?
Setzt man den Hecht wenn einer dran ist einfach zurück?
Gibt es da keinen Ärger falls das ein Kontrolleur sieht?

PS:Wie verhält sich das ganze wenn ich auf Barsch gehen möchte?
Für den gibt es keine Schonzeit und es kann genau so gut ein Hecht oder
Zander dran sein.
Hallo
Ich komme aus Bayern.
Im Gesetz stehen zwar nicht nur Schonmaße und Schonzeiten,
aber jeder Verrein kann Gewässerspezifisch was ändern.
In der Gewässerkarte können auch andere Schonmaße oder Zeiten wie im Gesetz stehen.
Genaue Infos musst du aus der jeweiligen Gewässerkarte entnehmen.
Du kannst dich meist auch auf den Verreinswebseiten informieren bevor du die Karte kaufst.
Kann halt sein das während den Schonzeiten Kunstköderverbot oder ähnliches besteht.
Oder das Gewässer ist gleich für Gäste gesperrt.
 
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Taxidermist

Well-Known Member
Eines der ganz wenigen Privilegien im Vergleich zu anderen Bundesländern, es gibt keine Frühjahrsschonzeit mit Kunstköderverbot in BW!
Wenn solches nicht doch von den Bewirtschaftern geändert ist, dies ist dann der jeweiligen Gewässerordnung zu entnehmen.
Dafür haben wir aber dieses Nachtangelverbot.
Du darfst also ganzjährig mit Kunstködern auf Barsch, oder auch Waller fischen.
Andere geschonte Arten sind dann natürlich wieder (schonend) zurück zu setzen.
Natürlich wird diese relative Freiheit von einigen wenigen Arxxxlöchern ausgenutzt, wenn z.B. mit angeblichen Barschködern, Zander während der Laichzeit befischt werden!
Und wenn dies zu viele machen, wird es fast zwangsläufig dazu führen, dass die Gesetze entsprechend abgeändert werden, also ein Kukö Verbot eingeführt wird, so wie in einigen anderen Bundesländern, oder es von manchen Vereinen schon heute verordnet ist.

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Th...cuments/Landesfischereiverordnung-9032010.pdf

Aus Gründen der Waidgerechtigkeit solltest du allerdings, wenn auch mit Hechten zu rechnen ist und dies ist ja fast überall der Fall, mit Stahl/Titan/Wolfram Vorfächern
angeln.
Hardmono oder Fluo ist entgegen der Aussage von einigen Spezies, nicht hechtsicher, zumindest nicht in den allgemein verwendeten Stärken.
Auf Waller, wo ein Stahlvorfach doch recht ungeeignet ist, verwende ich starke Mono-Vorfächer von 1,2mm an aufwärts, diese sind zumindest weitestgehend hechtsicher.
Barsche und Zander sind an Kunsködern nicht vorfachscheu und dünne Stahlvorfächer von 3-6 Kg Tragkraft sind kein Problem.
Zu beachten ist allerdings, die Vorfächer sollten dunkel, oder brüniert sein und nicht glänzend, gleiches gilt für Wirbel und Karabiner die hochglänzend dann doch einen Scheucheffekt haben.
(der letzte Absatz stellt meine Meinung dar und ist nicht rechtsverbindlich)

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Toni_1962

freidenkend
In Bayern gibt es gesetzlich kein Kukö-Verbot. Du darft auf nicht geschonte Raubfische mit KuKö also derzeit angeln, soweit seitens der Gewässerordnung nichts eingeschränkt ist.
 
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