Guten Tag,
ich möchte gerne die Profis fragen, wie es um die Bootsbenutzung im weiteren Sinne steht. Grundsätzlich darf vom Boot nur geangelt werden wo es erlaubt ist. Die Bootsbenutzung speziell (Montage ausbringen usw.) ist in der Gewässer-Ordnung hier und da erlaubt. Mit meinem Ruderboot darf ich auf vielen Gewässern paddeln, allerdings ohne fangfertiges Gerät Soweit ist mir das auch klar und nachvollziehbar. Meine dringenste Frage ist, was ist, wenn ich mit nicht fangfertigem Gerät (keine Haken montiert) und unter Beachtung des Naturschutz (Ufervegitation) an eine Angelstellen rudere, dort das Boot verlasse und wie erlaubt vom Ufer aus fische? Ist das so erlaubt, möglich oder verboten? Darauf habe ich leider nirgends eine Antwort gefunden.
Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Antworten.
Liebe Grüße,
Tyro
ich möchte gerne die Profis fragen, wie es um die Bootsbenutzung im weiteren Sinne steht. Grundsätzlich darf vom Boot nur geangelt werden wo es erlaubt ist. Die Bootsbenutzung speziell (Montage ausbringen usw.) ist in der Gewässer-Ordnung hier und da erlaubt. Mit meinem Ruderboot darf ich auf vielen Gewässern paddeln, allerdings ohne fangfertiges Gerät Soweit ist mir das auch klar und nachvollziehbar. Meine dringenste Frage ist, was ist, wenn ich mit nicht fangfertigem Gerät (keine Haken montiert) und unter Beachtung des Naturschutz (Ufervegitation) an eine Angelstellen rudere, dort das Boot verlasse und wie erlaubt vom Ufer aus fische? Ist das so erlaubt, möglich oder verboten? Darauf habe ich leider nirgends eine Antwort gefunden.
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Liebe Grüße,
Tyro