Führverbot für Multitools?

Franz_16

Mitglied
Hallo,
eine Anglerboard-Leserin hat mir eine Nachricht geschickt mit dem Link zu einem aktuellen Blogeintrag:
http://knife-blog.com/2017/09/multitools/

Es geht dabei um ein Führverbot für sogenannte Multitools im Bezug auf das Waffengesetz.

Da ich weiß, dass viele Angler solche Teile besitzen und ich selber jetzt rein instinktiv ein Multitool auch nicht gleich mit einer "Waffe" verbunden hätte, verlinke ich das hier mal.

Im Blogeintrag wird davon gesprochen, dass sich wohl in letzter Zeit die Probleme mit sogenannten "Multitools" häufen.

Es geht wohl darum, dass auch diese Multitools unter
"Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" fallen und demnach erstmal nicht geführt werden dürfen.

Der relevante §42a im Waffengesetz sieht aber eine Ausnahme vor, und zwar dann wenn ein berechtigtes Interesse besteht, das ist insbesondere dann der Fall wenn die Führung einem Sport oder einem "allgemein anerkannten Zweck" dient.

Im Rahmen der Ausübung der Angelei dürfte das beschriebene "berechtigte Interesse" durchaus vorliegen.
 

ronram

...
AW: Führverbot für Multitools?

Da der §42 a sowieso schon sehr schwammig formuliert ist und generell alle Messer, die einhändig geöffnet werden können und die Klinge danach festgestellt ist, für das normale Mitführen mit Bußgeld belegt, wundert es mich, dass man sich jetzt über mutlitools wundert.

Es geht ja gar nicht um eine Waffeneigenschaft. Die ist für Einhandmesser in Bezug auf den §42 a ja völlig irrelevant. Es geht ja nur darum, ob ein Messer ein Messer ist. Und eben mit einer Hand geöffnet werden kann. Und dann fest steht.
Wo das Messer drin steckt, juckt da doch nicht...

Finde es übrigens in dem Blog direkt zu Beginn sehr unglücklich formuliert.
Verbotene Einhandmesser. Das ist so sehr leicht falsch zu verstehen. Ein normales Einhandmesser ist nicht verboten.
Ein verbotenes Messer kennt das WaffG und der bloße Besitz ist eine Straftat.
Ein Springmesser, dessen Klinge z.B. gerade herausspringt​ ist ein verbotenes Messer. Da muss man schon differenzieren. Ein normales Einhandmesser ist ja nicht einmal eine Waffe...


Allerdings ist es halt dank der schwammigen Formulierung des §42 a so, dass ich weder mit einem Teppichmesser, noch mit einem Brotmesser in der Öffentlichkeit herumlaufen darf.

Das 30cm Opinel hingegen ist kein Problem. Keine feststehende Klinge, wo es ab 12cm teuer wird.
Und nicht einhändig zu öffnen.
Und keine Waffeneigenschaft.

Sinn und Unsinnig liegen manchmal nah beieinander.
 
AW: Führverbot für Multitools?

Da Angler in der Regel immer Messer besitzen bzw.zum Angeln mitführen die den Führverbot des Waffengesetzes entsprechen, sollte man sich immer vor Augen halten: Mitführen in der Angelkiste zum Angelplatz und wieder nach hause - erlaubt. Benutzung bei der Ausübung des Angelsports auch. Mitführen am Körper, z.B. in der Beintasche des Angelkombis beim Einkaufen----auf keinen Fall. Die Messer dürfen nie direkt zugriffsfähig sein. Das Thema hatten wir mal vor vielen Jahren schon bei einem Dorschfestival weil es dort zufällig sehr grosse Filetiermesser als Preise gab und die Angler direkt darauf hingewiesen worden sind sie sofort wegzubringen.

MfG. Börde-Pilker
 

Serdo

Active Member
AW: Führverbot für Multitools?

Mitführen in der Angelkiste zum Angelplatz und wieder nach hause - erlaubt.

Ja, aber: Die Angelkiste muss verschlossen sein. Geschlossen reicht nicht. Da muss ein Schloss (und wenn es ein Vorhängeschloss ist) angebracht und verschlossen sein! Im Prinzip muss es nicht einmal eine Angelkiste sein. Es reicht sogar ein Rucksack, dessen Fach mit zwei Reisverschlusszippern geschlossen ist, die mit einem Vorhängeschloss zusammengeschlossen sind.

Disclaimer: Dies ist meine persönliche Interpretation des §42a Absatz 2 Satz 2. Es handelt sich dabei nicht um eine rechtlich bindende Aussage. (Den Schuh zieh' ich mir nicht an... ;) )
 

Franz_16

Mitglied
AW: Führverbot für Multitools?

@ronram
Danke für die Aufklärung.
So wie es in dem Blog steht war es wohl lange Zeit so, dass die Multitools keinen interessierten - und jetzt plötzlich im Fokus sind.

@Börde-Pilker
Jepp, man muss halt drandenken... ich bin da oftmals ehrlich gesagt auch ziemlich nachlässig. Da liegt schonmal das eine oder andere Teppich-Messer oder Multitool im Auto rum.

P.S.
Schön mal wieder was von dir zu lesen, Axel ;)
 

Surf

Member
AW: Führverbot für Multitools?

Naja. Seltsamer Artikel. Ziemlich wirr. Als Angler kann man sich da entspannt zurücklehnen, wir müssen mindestens eine Klinge mitführen und Punkt!
Auch kann ich mit gut vorstellen, welchen Kandiaten das Tool abgenommen worden ist, an deren Schicksal eine epedemische Verfolgung profezeit wird. KnifeBlog scheint auch echt ne Kiste für Messerfetischisten zu sein, die mit dem Tool als Messeerersatz unverdeckt am Gürtel ( "weil is ja n Werkzeug- die können mir nix!.." ) durch die Innenstadt laufen.
 

Purist

Spinner alter Schule
AW: Führverbot für Multitools?

Im Rahmen der Ausübung der Angelei dürfte das beschriebene "berechtigte Interesse" durchaus vorliegen.

Aber nur dann..
Man könnte das Messer auch einfach aus dem Multitool entfernen, z.B. absägen und sich ein großes Opinel in die Tasche stecken, schon ist's wieder völlig legal. |rolleyes

Hoffentlich merkt das BKA nicht bald, dass man mit etwas Übung ein Opinel durchaus einhändig öffnen und auch arretieren kann :vik:
 

zandertex

Well-Known Member
AW: Führverbot für Multitools?

ich habe gar kein messer in der angelkiste............nur nen kutter mit langer arretierbarer klinge.darf mann das?
 

Ursus Albis

Hamburger Jung
AW: Führverbot für Multitools?

Liebe Leute,
wenn ich zum Angeln gehe, die Rute nehme und mein Einhandmesser deshalb einfach in die Hosentasche stecke, tue ich dies im Rahmen eines anerkannt sozial adäquaten Zwecks. Ähnlich wie ein Jäger, der sein Gewehr auf dem Weg zum Hochsitz einfach schultert und bis dahin dieses auch nicht in einen Tresor packt.

Allerdings würde ich so nicht über die Reeperbahn in Hamburg radeln. Denn dort sind Messer generell verboten.

Ob das nun ein reines Messer oder ein Multitool ist, dürfte keinen Unterschied machen.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Führverbot für Multitools?

Tja, neue Art Küchenfenster?

Nachm Motto:
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Sehr geehrdr Herr Bolidsischd,
mit Messern unterhalb 12 cm Klingenlänge die ich haben darf, ist ein tierschutzgerechtes Töten großer Fische nicht möglich. Weswegen ein Zurücksetzen des großen (wahlweise) Karpfens, Zanders, Hechtes, Wallers unumgänglich war.
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Das wär feststehendes Messer ab 12 cm.

Klingenlänge bei EINHÄNDIG feststellbarer Klinge ist ja unerheblich, darfst unabhängig Klingenlänge eh erst mal nicht führen.

Allerdings dürften Angler auch unter die Ausnahme fallen, wie es es bayerische Behörden erklären, dass nämlich ein berechtigtes Interesse eine Ausnahme zum Führen sein kann. Wäre das zu bejahen, greife die Ausnahme und es liegt ein rechtmäßiges Führen der vom prinzipiellen Führverbot erfassten Einhandmesser vor. Problem:
Ist ein Multitool für Angler bzw. zum Angeln notwendig oder reicht ein normales Messer?

DAS wiederum wird wohl in jedem Einzelfall vor Gericht entschieden.

Ich denke das mitführen in Angelkoffern etc., zudem im Kofferraum vom Auto, wären GRUNDSÄTZLICH kein Problem.

Transport zum Wasser in Hosen- und/oder Jackentasche schon eher..

Interessant stell ich mirs beim "Streetfischen" als Spinnangler vor. Wie stech ich ohne geeignetes Messer mitten in Hamburg oder Elbe vorschrifttsmäßig nen Fisch ab?

Ich bin auch oft ohne große Köderbox/Rucksack mal in der Stadt (allerdings ist das abseits Wegen bei uns, nicht wie in Hamburg quasi zwischen Leuten) unterwegs, nur Kescher und kleine Box zum in die Tasche von der Jacke schieben - da wartet auch ne ü12 cm Klinge dann auf Arbeit.


Wegen Multitool gibts was Älteres vom Bundeskriminalamt, nen Feststellungebescheid:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...esser/030828FbZ20Rettungsmesser.html?nn=51278


Und im Knifeblog sind ne weitere Ladung Feststellungsbescheide zu finden vom BKA; wie diverse Messer einzustufen sind:
http://knife-blog.com/2017/05/feststellungsbescheide-bka/

Rechtlich einfach ist das Thema definitiv nicht....

Der Tipp im Knifeblog, dass wer für sich eine Möglichkeit der Ausnahme nach §42a Abs. 2 Nummer 3 oder §42a Abs. 3 WaffG sieht, der soll sich beim zuständigen Landespolizeipräsidium oder seiner Kreisverwaltung erkundigen, könnte bei Anfragen hunderttausender Angler da aber auch in den Behörden einen gewissen Arbeitsaufwand verursachen
;-)
 
Zuletzt bearbeitet:

ronram

...
AW: Führverbot für Multitools?

Naja um den Fisch ausbluten zu lassen brauche ich eigentlich kein Messer. Vielleicht bin ich da aber auch zu kreativ.
Man hört ja immer wieder, dass man als Angler ein Messer Mitführen muss... Quatsch. [emoji14]
...aber eine Axt tut es doch auch... :D
...oder eben mit den Fingern die Kiemen rausreißen. Da blutet der fisch auch aus.

Zum Thema Einhandmesser:
Beim Angeln sicherlich gar kein Problem. Da würde ich drauf wetten, dass niemand das Angeln als Grund zum Mitführen in Frage stellt.

Interessant ist aber der Weg hin und zurück.

Da sagte mir mal ein Bekannter, der in einer deutschen Staatsanwaltschaft arbeitet....ich solle es einfach in die Hosentasche stecken. Mich würde ja niemand durchsuchen (dürfen).
Ich war verblüfft, wie einfach das geht. :)
(Gut, Thema Durchsuchung..da muss man sich eben mindestens 30Km weit weg von der Grenze aufhalten und eben nicht an speziellen Orten, wie Hauptbahnhöfen, etc.)

Also eigentlich alles halb so wild.

Ich spiele sogar mit dem Gedanken mir irgendwann ein legales Springmesser fürs Angeln zu kaufen.
Klinge springt seitlich raus, einseitig geschliffen und kürzer als 8,5 cm (oder 7,5cm...bin mir gerade nicht sicher und müsste im WaffG nachsehen), dann ist es ein legales Messer. Fällt dann genauso unter den §42 a wie mein langes Filetiermesser...warum also nicht. :0
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Führverbot für Multitools?

Hallo,

ja ja, unser Waffengesetz. Mittlerweile sollen ja sogar Zahnstocher mit mehr als 6 cm Länge verboten sein :q .
Spass beiseite; zu den Einhandmessern, ich öffne aber jedes meiner Taschenmesser mit einer Hand und das obwohl erstmal keines davon ein "richtiges" Einhandmesser ist. Insofern müssten alle Taschenmesser als Einhandmesser betrachtet werden - oder?
Mittlerweile sind wir ja schon soweit, dass eine Hausfrau, welche ein Küchenmesser über 12 cm Klingenlänge kauft und die Verpackung noch im Laden öffnet um das Messer etwas genauer anzuschauen sich beim Nachhausegehen, mit dem Messer in der Einkaufstasche, strafbar macht.
Lächerlich.

Petri Heil

Lajos
 

Gondoschir

Vorschriftenignorierer
AW: Führverbot für Multitools?

Ich hatte mich vor einigen Wochen bei einer Polizeistreife erkundigt, weil mir meine Schwester aus den USA ein Messer mitbringen sollte, welches bei uns unter das Waffengesetz fällt.
Auf dem Weg zum Wasser, beim angeln und auf dem Weg nach Hause ist das kein Problem. Anders verhält es sich, wenn sie mich mit dem Messer in der Disco antreffen. Dann ist es ein Problem.
 

Angler9999

nicht nur Angler
AW: Führverbot für Multitools?

Die Dänen regeln das in etwa so. In der Tasche gut verstaut auf dem Weg zum Wasser kein Problem. Am Wasser darfst du es beim Angeln am Gürtel tragen.
Auf dem Weg zum Auto wieder in der Tasche verpackt.
 

E4tSleepGoFishing

Well-Known Member
AW: Führverbot für Multitools?

Naja. Seltsamer Artikel. Ziemlich wirr. Als Angler kann man sich da entspannt zurücklehnen, wir müssen mindestens eine Klinge mitführen und Punkt!
Auch kann ich mit gut vorstellen, welchen Kandiaten das Tool abgenommen worden ist, an deren Schicksal eine epedemische Verfolgung profezeit wird. KnifeBlog scheint auch echt ne Kiste für Messerfetischisten zu sein, die mit dem Tool als Messeerersatz unverdeckt am Gürtel ( "weil is ja n Werkzeug- die können mir nix!.." ) durch die Innenstadt laufen.

Genau so kommt mit der Artikel auch vor.
 

Keine_Ahnung

Well-Known Member
AW: Führverbot für Multitools?

Jaja das tolle "neue" Waffengesetz. Es trifft mal wieder die ehrlichen Bürger die nichts böses damit vorhaben. Alle anderen interessiert es eh nicht.

Zum genannten Opinel, das kann man problemlos als Einhandmesser nutzen wen es entsprechend behandelt ist.

Ich für meinen Teil habe immer ein Einhandmesser am Mann. Allerdings als Slipjoint Variante (Klinge wird nur durch zwei gefederte Kugeln arretiert). Somit habe ich eine völlig legale Variante und brauche mir keinen Kopf darüber zu machen wo ich mich bewege (ausser natürlich in kompletten Verbotszonen).
Oder aber man nimmt kein Klappmesser .... feststehende Messer mit 12cm Klinge sind ja wesentlich ungefährlicher als feststellbare Einhandmesser....
 

Nordan

Member
AW: Führverbot für Multitools?

Unter was Zählen eigentlich diese Fischtöter mit Klinge?
 
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