Führverbot für Multitools?

Kochtopf

Chub Niggurath
AW: Führverbot für Multitools?

Ich brauche beim Einkaufen kein Messer...stimmt.

Ich brauche beim Einkaufen aber auch keine Hose...
Das geht auch ohne. |wavey:

Brustbeutel?
 

Franz_16

Mitglied
AW: Führverbot für Multitools?

Jetzt mal ganz konkret.
Ich habe nämlich auch so ein Multitool.

Haben die mir im Getränkemarkt geschenkt.

Ist das ohne Einschränkungen erlaubt?
Das Messer lässt sich nicht "feststellen", wenn man den Messerrücken gegen die Tischplatte drückt, klappt es zu.
 
Zuletzt bearbeitet:

zokker

Mecklenburger Seenplatte
AW: Führverbot für Multitools?

Oh oh, Franz werden wir jetzt eine ganze Weile nicht mehr sehen ... das SEK ist bestimmt schon unterwegs ...
 

ronram

...
AW: Führverbot für Multitools?

Erlaubt ja.
Bei einem verbotenen Messer ist der Besitz verboten. (Ja, ich weiß... aber da werde ich nicht locker lassen. :p)

Wenn das Messer durch bloße Krafteinwirkung wieder eingeklappt werden kann, dann ist die Klinge nicht arretiert.
So wie bei einem Schweizer Messer. Auch wenn das Teil ein wenig klemmt ist es nicht arretiert.
Die Klinge muss verriegelt sein.
 

funkbolek

Member
AW: Führverbot für Multitools?

Ich nehme zum Ansitz-Angeln oft eine Machete mit und stehe auf dem Standpunkt, dass mir das als Angler erlaubt ist, da ich ein berechtigtes Interesse in Form des Anspitzens, Freimachens etc habe. Dieser teilweise auch hier festzustellende vorauseilende Gehorsam ist mir fremd...
 

Keine_Ahnung

Well-Known Member
AW: Führverbot für Multitools?

Jetzt mal ganz konkret.
Ich habe nämlich auch so ein Multitool.
......
Ist das ohne Einschränkungen erlaubt?

Wie bereits gesagt, so lange durch Krafteinwirkung schließbar und ohne Arretierung, kein Problem. Deshalb auch mein Hinweis auf die Slipjoint Varianten.


|kopfkrat
Ich hab noch das uralte LeathermanTool. Bis ich da eine der zwei Klingen rausgefriemelt habe, .....

Naja, eins der "uralt" Leathermans ist z.Bsp. das Wave das wirklich alle klassischen Einhandmesser Merkmale hat, Fingebohrung und Arretierung. Und genau das macht bei einem Multitool ja auch Sinn, einhändiger Griff zur Gürteltasche und man hat ein schnittbereites Messer zur Hand (oder eben mit einem Schwung ne Zange einhändig offen). Glaube ausser der Super Tool Serie haben da alle aussenliegende Klingen.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Führverbot für Multitools?

Hallo,

noch eine Fage an die Experten; zur Arretierung allgemein. Ich habe ja geschrieben, dass ich jedes meiner Taschenmesser (obwohl keine "Einhandmesser") mit einer Hand öffnen kann. Fast alle meiner Taschenmesser sind mit Arretierung.
Jetzt habe ich mich auf verschiedenen Seiten etwas eingelesen und bin auf folgende Kriterien für ein Einhandmesser gestossen, demnach ist ein Einhandmesser mit einer speziellen Vorrichtung (Knopf, Loch, etc.) ausgestattet und die Lösung der Arretierung und das Schließen des Messers muss auch mit einer Hand zu bewerkstelligen sein.
Da bin ich jetzt wieder etwas beruhigt, da ich das Lösen der Arretierung bei meinen Taschenmessern nicht mit einer Hand hinbekomme.
Ich hoffe, ich liege da richtig, da ich eigentlich immer ein Taschenmesser einstecken habe.

Petri Heil

Lajos
 
F

Franky

Guest
AW: Führverbot für Multitools?

Wo hast Du denn das her? Das Gesetz ist da (leider) ziemlich eindeutig:
https://dejure.org/gesetze/WaffG/42a.html
[..] Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm [..]
Von Schließen steht da nix...
Es sind (leider) auch schon Modelle "einkassiert" (und mit Bußgeld belegt worden), die nicht als Einhandmesser konzipiert sind. Einige sind halt total ausgeleiert, so dass die Klinge quasi "rausgeschleudert" werden kann.
Unter anderem war mein Eka Swede 8 auch mal mit dabei, obwohl mit Nagelhau eindeutig KEIN Einhandbetrieb vorgesehen ist...
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Führverbot für Multitools?

Hallo Franky

danke für die Antwort. Die Krux ist, dass im Waffengesetz sowie in den Ausführungsbestimmungen etc. als Kriterium für ein Einhandmesser eben nur die einhändige Öffnung und das Arretieren erwähnt wird. Auf der Wikipedia Seite unter Einhandmesser (welche ja nicht stimmen muss) und auf noch einer Seite, die ich aber momentan nicht mehr finde. War die Definition eben auch noch auf das einhändige Schliessen ausgelegt.
Bei der Polizei habe ich auch angerufen und der Beamte war zwar etwas verwundert, als ich ihm sagte, dass ich jedes Taschenmesser einhändig öffnen kann (ok, beim Schweizer probiere ich es nicht mehr :c ) - aber eine andere Definition hatte der auch nicht parat. Ist auch klar, der hält sich an den Gesetzestext.
Ich finde da as Ganze irgendwie unbefriedigend.

Petri Heil

Lajos
 

ronram

...
AW: Führverbot für Multitools?

Ob ein Messer arretiert oder nicht klärt im Zweifel das BKA in einem Feststellungsbescheid.

Um ein Gefühl dafür zu bekommen, kann man auf deren Website alte Feststellungsbescheide einsehen...
 

el.Lucio

Kreuzkümmel
AW: Führverbot für Multitools?

Hallo zusammen,
Hab mir den Fred mal grade durchgelesen und da kam mir die Frage,
Welches Multitool hat denn eine längere Klinge als 12cm?

Mein leatherman hat nur 6,5cm|kopfkrat
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Führverbot für Multitools?

Hallo zusammen,
Hab mir den Fred mal grade durchgelesen und da kam mir die Frage,
Welches Multitool hat denn eine längere Klinge als 12cm?

Mein leatherman hat nur 6,5cm|kopfkrat

Hallo,

die über 12 cm beziehen sich auf feststehende Messer.
Bei sogenannten "Einhandmessern" ist die Klingenlänge egal.

Petri Heil

Lajos
 

el.Lucio

Kreuzkümmel
AW: Führverbot für Multitools?

Ah, ok. Danke für die Aufklärung.

Liest sich für mich irgendwie anders im Text#c. Hatte die Klingenlänge auf beide Arten bezogen. Würde ja auch mehr Sinn ergeben.|kopfkrat
 

exstralsunder

Well-Known Member
AW: Führverbot für Multitools?

Macht es eigentlich einen Unterschied, wenn man ein Messer mit feststehender Klinge oder mit nicht feststehender Klinge in den Hals gerammt bekommt? Ok...letzteres wäre wohl Gesetzeskonform;+
Macht es einen Unterschied, wenn mir jemand sein Messer mit 12 cm Klinge oder 11 cm in die Rippen piekt?
Ich kann die ganze Diskussion nicht verstehen.
Wenn ich will, hab ich jemanden mit nem Zahnstocher innerhalb von Sekunden außer Gefecht gesetzt.
Warum wurde eigentlich noch nicht die Säge des Multitools verboten?
Damit lassen sich herrlich die Gliedmaßen kürzen.
Wie gesagt: in meinen Augen ist die Regelung absurd.
 
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