AW: Führverbot für Multitools?
Hallo,
noch eine Fage an die Experten; zur Arretierung allgemein. Ich habe ja geschrieben, dass ich jedes meiner Taschenmesser (obwohl keine "Einhandmesser") mit einer Hand öffnen kann. Fast alle meiner Taschenmesser sind mit Arretierung.
Jetzt habe ich mich auf verschiedenen Seiten etwas eingelesen und bin auf folgende Kriterien für ein Einhandmesser gestossen, demnach ist ein Einhandmesser mit einer speziellen Vorrichtung (Knopf, Loch, etc.) ausgestattet und die Lösung der Arretierung und das Schließen des Messers muss auch mit einer Hand zu bewerkstelligen sein.
Da bin ich jetzt wieder etwas beruhigt, da ich das Lösen der Arretierung bei meinen Taschenmessern nicht mit einer Hand hinbekomme.
Ich hoffe, ich liege da richtig, da ich eigentlich immer ein Taschenmesser einstecken habe.
Petri Heil
Lajos