Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

Thomas9904

Well-Known Member
Da bisher ja nur getrennte Entwürfe der zukünftig gemeinsamen Satzung bestanden (je einer vom DAV und VDSF), schrieb ja nun DAV-Präsident Günter Markstein in der Antwort auf unseren offenen Brief bezüglich der Envio-Geschichte in Dortmund/NRW, dass es nun einen einzigen Satzungsentwurf gäbe.

Da man weiss, dass viele "Reibungsverluste" im Informationsfluss von den Dach- über die Landeservbände bis dann in die Vereine und letztlich zu den einzelnen Anglern entstehen, haben wir die beiden Dachverbände angeschrieben und darum gebeten, den jetzt in den Verbandsgremien in der Diskussion befindlichen Satzungsentwurf uns zum veröffentlichen zu übermitteln.

Schliesslich ist die Fusion eine für alle Angler wichtige Sache, da sollte auch der zukünftige Satzungsentwurf rechtzeitig den Anglern bekannt sein und diskutiert werden können.

Über die Antworten werden wir selbstverständlich umgehend informieren.

Hier unsere Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,


wie wir erfahren haben, liegt nun ein gemeinsamer Satzungsentwurf zu der angestrebten Fusion beider Verbände vor, den die Gremien der beiden Dachverbände jetzt diskutieren.

Da oft auf dem Weg von den Gremien über die Vereinsvorstände zu dem einzelnen Angler "Reibungsverluste" entstehen und nicht alle Informationen so durchkommen, wie man sich das wünscht, würden wir uns freuen, wenn Sie uns den jetzt in der Diskussion befindlichen Satzungsentwurf zum veröffentlichen zuschicken.

Wir werden den Entwurf auf unseren Seiten veröffentlichen, so dass sich ein großer Teil der betroffenen Angler beider Verbände selbst ein Bild machen kann, worüber da diskutiert wird.

Dies dürfte auch in Ihrem Sinne sein, denn Sie vermeiden dadurch einen eventuellen Vorwurf, die Satzung unter Ausschluss der Basis manifestieren zu wollen und können zugleich bei uns das Meinungsbild eines großen Teils der Basis abrufen, was für Ihre Entscheidungen sicher von Bedeutung sein wird.

Wir bitten um zeitnahe Übermittlung des Satzungsentwurfes.


Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Finkbeiner
 

snofla

langejäger@
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

bin mal gespannt ob sie uns den Entwurf zukommen lassen,wäre denke ich recht interessant........
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

Da es sich ja um einen gemeinsamen Entwurf handelt, werden da die Herren vom VDSF mitreden wollen.
Ob die dem zustimmen, hab ich leider Zweifel
 

Peter51

Member
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

Da es sich ja um einen gemeinsamen Entwurf handelt, werden da die Herren vom VDSF mitreden wollen.
Ob die dem zustimmen, hab ich leider Zweifel

und ich bezweifle überhaupt das dass AB eine Satzung bekommt. Sie wird diese auch dann nicht erhalten wenn das Original raus ist, nur selbst saugen oder bestellen (bei Gericht) wird es ermöglichen.

Thomas, als Nichtorganisierter hast Du keinerlei Rechte und erstrecht kein Recht einen noch nicht beschlossenen eingetragenen Satzungsentwurf zu erhalten. Selbst reine Vereinsvorstände würden diese noch nicht erhalten, nur die Vorstände der betroffenen Landesverbände.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

na Peter, ganz so negativ sehe ich das nicht.
Thomas verlangt ja auch nicht, er stellt eine Bitte !
Und seiner Argumentation können sie sich eigentlich nicht verschließen.
 

ToxicToolz

... ... ... ... ... ...
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

Naja die Satzung zu zücken bedarf sicher dem JA des VDSF und ich sehe es ebenso: Die sagen entweder, wie immer "nichts", oder klar "NEIN".

Aber schaun wa mal ....
 

Ralle 24

User
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

Auch eine Nichtaushändigung des Satzungsentwurfes wäre ja eine Stellungnahme.
Sogar eine sehr eindeutige.
 

Peter51

Member
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

na Peter, ganz so negativ sehe ich das nicht.
Thomas verlangt ja auch nicht, er stellt eine Bitte !
Und seiner Argumentation können sie sich eigentlich nicht verschließen.

Ob gebeten oder gefordert, es käme aufs gleiche raus, die Veröffentlichung.
zudem

ich denke nicht das Thomas in der Lage ist eine Saztung Rechtssicher zu lesen. Allein schon der Threat mit dem Anglerbegehren..... Tschuldige Thomas, aber das gibt es schon und ist eine Grundausstattung eines jeden Vereins der e.V. trägt und auch ein Gemeinnützigkeitsgesetz.

Wirf Deinen Blick auf § 37 BGB das Minderheitsbegehren.

Auch das von Dir angedeutete Quorum ist mit 25% ungesetzlich.
Bei einer Mitgliederzahl von 650 Tausend Deutschlandweit, oder waren es mehr? Sind das nun Vereine oder die einzelnen Angler? Egal, sind es Vereine sind es bei 6500 Stimmberechtigte, davon bei einem Quorum von 25% sind es noch immer 1625 Mitglieder die nach § 37 BGB eine aoMV einfordern können.
Diese Zahl ist niemals zu erreichen, diese % Zahl ist mitunter Gesetzteswidrig und nichtig. Je größer ein Verein ist, desto kleiner muss das Quorum sein! Alles andere ist gerichtlich Angreifbar.

Auch einmal zur allgemeinen Information.
Selbst einem Vereinsmitglied muss keine Satzung ausgehändigt werden, bei seiner Anmeldung oder im Zeitverlauf innerhalb seiner Mitgliedschaft. Eine Verweigerung hat auch nichts damit zu tun das etwas nicht stimmt.
Einem Vereinsfremden, man sollte hier auch nciht vergessen das ein Verband ein Verein ist, muss man schonmal garnichts geben, erstrecht nicht Vereinsinterna.
Das hat mit VDSF DAV oder AOK nicht zu tun. Alles andere ist reine Fehlinformation.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

@ Peter,
selbstverständlich muss er nicht, deswegen ja gebeten.
und einem Mitglied muss er sie aushändigen, sofern dieses dafür unterschreiben muss, dass es den Inhalt dieser Satzung anerkennt oder zur Kenntnis genommen hat.
Selbst wenn im Antragsformular nur Teile der Satzung aufgeführt sind, hat der Antragsteller ein Recht auf Einsicht in die gesamte Satzung um auch alles im Gesamtkontext beurteilen zu können.
( jede Beschränkung, die über das Landesrecht hinausgeht und auf der Angelkarte des Vereins stehen sind Teil der Satzung oder resultieren daraus)
 

Peter51

Member
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

@ Peter,
selbstverständlich muss er nicht, deswegen ja gebeten.
und einem Mitglied muss er sie aushändigen, sofern dieses dafür unterschreiben muss, dass es den Inhalt dieser Satzung anerkennt oder zur Kenntnis genommen hat.
Selbst wenn im Antragsformular nur Teile der Satzung aufgeführt sind, hat der Antragsteller ein Recht auf Einsicht in die gesamte Satzung um auch alles im Gesamtkontext beurteilen zu können.
( jede Beschränkung, die über das Landesrecht hinausgeht und auf der Angelkarte des Vereins stehen sind Teil der Satzung oder resultieren daraus)

Es ist unstrittig das der Verein die Satzung aushändigen muss, nur diese muss nicht ohne Anfrage ausgehändigt werden.
Ja, auhc mir wollte man mal eine Unterschrift abluchsen mit einem Satzungsauszug "§ Austritt" na, da habi ch entsprechend drauf reagiert und der Präses rief mich an und meine Herr XX ist ihnen bekannt was das für uns für eine Arbeit ist, da liegt eine riesen Zettelwirtschaft dran usw.
War mir egal, ich forderte die Satzung.
2 Wochen später hab ich sie gehabt ;-)

@Brille, wenn wir schon Wissenfragen erörtern, dann teil den mitlesenden Vereinsmitgliedern mal mit "wer formuliert den Inhalt des Anmeldeformulares ?"


@Angler, es ist so und um es zu belegen bin ich im Moment zu faul... ;)
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

wenn man das hier liest wird da wohl nix kommen
Naja, die hätten sich ja zuerst mal intern absrprechen müssen, ob sie die Satzung rausgegeben hätten (zwischen VDSF und DAV).

Wenn jetzt der VDSF mehr oder weniger die Fusion kippt, kriegen wir dann vielleicht vom DAV diesen Entwurf, damit wir alle mal sehen können, um was es da ging ;-))

Wir werden sehen..
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

@Pit, die Brille trägt der Dorsch:q
Die Formulierungen in den Anträgen werden meißtens von den Satzungen abgeleitet. Eher selten nach einer Rechtsauskunft
 

Peter51

Member
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

@Pit, die Brille trägt der Dorsch:q
Die Formulierungen in den Anträgen werden meißtens von den Satzungen abgeleitet. Eher selten nach einer Rechtsauskunft

Hi Kombi aus Brille und Dorsch :q

in etwa ja.
Nicht nur die Satzung auch eine GO oder FO sowie die GewO und auch die Vereinsformulare sind allesamt über die MV abzustimmen, wenn diese niciht etwas anderes vorgibt.

Nur, wer ist schon soooooo lange im Verein das er dies noch mit erlebt hat?
Es ist da und wurde bisher noch nie geändert.
Die MV besitmmt somit den Gesamtinhalt, der, Naturgemäß, vom Vorstand vorgeschlagten wird.

Der Begriff in den Satzungen "der VS regelt alle laufenden Geschäfte" sagt nicht aus das er Anmeldeformulare erstellen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:

Big Man

Multirollenperückenbinder
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

Der Begriff in den Satzungen "der VS regelt alle laufenden Geschäfte" sagt nicht aus das er Anmeldeformulare erstellen darf.

Wieso nicht, was steht in eurem Anmeldeformular außer den Daten und eventuell der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Zustimmund der Satzung und Beitragsordnung???

Wieso muss ein Aufnahmeantrag von der Mitgliederversammlung abgestimmt werden?

Das soll nicht provokant sein, ich möchte es für meine Rechtssicherheit wissen.

Was ist an einer Abgestimmten Satzung so geheim?.

Das der Gemeinsame Satzungsentwurf erst durch beide Präsidien abgestimmt sein sollte halte ich für richtig. Aber genauso halte ich es für wichtig die Basis mit einzubeziehen.
 

BSZocher

Member
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

...
Wieso muss ein Aufnahmeantrag von der Mitgliederversammlung abgestimmt werden?.....

Moin!
Wenn die Satzung des jeweiligen Vereines dies vorgibt, so muss über jeden Aufnahmeantrag von der MV abgestimmt werden.

.....
Das der Gemeinsame Satzungsentwurf erst durch beide Präsidien abgestimmt sein sollte halte ich für richtig. Aber genauso halte ich es für wichtig die Basis mit einzubeziehen.

Seh ich genau so.
Meist verderben viele Köche den Brei schon im Ansatz.
Jedoch sollten vor der Essensausgabe alle am Tresen wissen, was gereicht wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ralle 24

User
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

Seh ich genau so.
Meist verderben viele Köche den Brei schon im Ansatz.
Jedoch sollten vor der Essensausgabe alle am Tresen wissen, was gereicht wird.

Das Problem hast Du, wenn Du erst bei der Essenausgabe merkst, dass da Würmer im Salat sind. :q

Blöd, dass Du dann nur noch die friß oder stirb Variante zur Wahl hast.

Natürlich müssen solche Entwürfe rein juristisch nicht öffentlich diskutiert werden.

Aber fragen darf man, und ein Baisorientierter Verband wäre froh, Hinweise und Anregungen seiner Mitglieder zu bekommen. Das spart u.U. viel arbeit.

Aber nu ist die Kuh ja eh´vom Eis. #6
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

Zitat: Aber nu ist die Kuh ja eh´vom Eis.
kann man auch anders sehen. Die Kuh steht immer noch da :(
Mit der Fusion wollte man sie ja runter holen (Vordergründig jedenfalls)
 

snofla

langejäger@
AW: Fusion: Gemeinsamer Satzungsentwurf

Zitat: Aber nu ist die Kuh ja eh´vom Eis.
kann man auch anders sehen. Die Kuh steht immer noch da :(
Mit der Fusion wollte man sie ja runter holen (Vordergründig jedenfalls)

ja stimmt,sie steht da noch..............aber bei dem Tauwetter nicht mehr lang ;)


Wenn die Vorstände sich mal ändern würden (vom Alter/Gedankengang) erst dann sehe ich ne Chance,vorher nicht#d
 
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