Garantie/Gewährleistung

mephisto

Member
Ich habe mir Ende Februar letzten Jahres ne Angelrolle gegönnt.
Im Oktober musste sie das erstemal die Reise zum Hersteller antreten.Nach ca. 1 Monat war sie dann auch wieder von der Reparatur des Herstellers zurück.Leider war ich mit der Reparaturleistung nicht zufrieden und die Rolle ging umgehend zurück zum Hersteller und es wurde versucht nachzubessern(diesmal dauerte das nur eine Woche).Das war dann also die zweite Reparatur im November letzten Jahres.

Jetzt trat das Problem zum dritten mal auf und die Rolle geht diese Woche wieder zurück zum Hersteller.

Muß ich mit einer erneuten Reparturleistung leben oder kann ich auf den Tausch in eine neue Rolle bestehen?
Die Rolle ist noch kein Jahr alt und war schon 6 Wochen bei Reparaturen und im Versand,also mehr auf Achse als,
das ich mit geangelt hätte!
 

Zahnweh

Wer mehr fängt hat rechter!
AW: Garantie/Gewährleistung

Soweit ich weiß hat der Händler zwei mal die Chance zur Nachbesserung ehe du das Recht auf Rückgabe, Preisnachlass oder Umtausch hast.
 
AW: Garantie/Gewährleistung

Absolut richtig , 2 mal ist die Chance da Nachzubessern , sollte der Artikel innerhalb der Angegebenen Garantie Zeit nicht Einwandfreilaufen kannst du es Umtauschen lassen !


Gruß |wavey:
 

Wallersen

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AW: Garantie/Gewährleistung

Was du möchtest ist eine Wandlung/Rücktritt.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Reparatureinsendung in den ersten 6 Monaten ab Kauf.
Der gleiche Fehler muss 2 mal aufgetreten und nachvollzogen sein, hierfür brauchst du die Belege der Servicewerkstatt.
Tritt der gleiche Fehler zum 3. Mal auf hast du Anspruch auf Wandlung.

Da deine erste Einsendung nach Ablauf der ersten 6 Monate erfolgte hast du demnach keinen Anspruch auf eine Wandlung und musst dich mit einer Reparatur begnügen.
 

Stromer86

druff un dewerrer
AW: Garantie/Gewährleistung

Wie oben bereits geschrieben wurde hat der Händler 2 mal das Recht zur Reparatur bevor (vorrausgesetzt der gleiche Fehler tritt auf) auf Wandlung bestanden werden kann.

Solltest du auf eine Wandlung bestehen oder dein Geld zurück wollen, ist es auch wichtig nicht auf die Garantie, sondern auf die gesetzliche Gewährleistung (im Gesetzestext Mängelhaftung) zu Verweisen. Bei sehr vielen Händlern sieht die Garantie keinen Umtausch vor.

Garantie ist immer eine freiwillige Sache des Herstellers, deren Bedingungen (Dauer und Leistung) beim / vorm Kauf alleine vom Hersteller vorgegeben werden.

Gewährleistung dagegen muss vom Händler gegeben werden, ist Gesetzlich geregelt und kann beim Privatkauf nicht ausgeschlossen werden (die Beweislastumkehr nach 6 Monaten beachten).
 

antonio

Active Member
AW: Garantie/Gewährleistung

der händler ist fein raus mit der gewährleistung.
wie geschrieben beweislastumkehr nach 6 monaten.
da das teil nach 6 monaten das erste mal defekt war wirds wohl nix werden.
also nur noch garantieansprüche oder auf kulanz des händlers hoffen.

antonio
 

mephisto

Member
AW: Garantie/Gewährleistung

hatte ich mir gedacht....und auch so rausgelesen.also gibt eigentlich nur ne vollständige garantie für 6 monate.der rest ist dann immer gut dünken des herstellers!
na mal schauen wie kulant die arbeiten.
 

antonio

Active Member
AW: Garantie/Gewährleistung

nein.
die 6 monate hat der händler gewährleistung zu erbringen ohne wenn und aber, da hier eben davon ausgegangen wird, daß die ware von anfang an mangelhaft war.
nach 6 bis 24 monaten mußt du dies dem händler beweisen.
das hat mit garantie rein gar nichts zu tun.
die hersteller geben ne garantie aber eben zu unterschiedlichen bedingungen und für verschiedene zeiträume.
und in der regel wird auch innerhalb des ersten oder der ersten zwei jahre(garantiedauer) vom hersteller repariert oder eben getauscht.
einschneidende garantiebedingungen gibt es dann meist nur bei verlängerten garantien.

antonio
 
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