Gastkarte - Keine Beitragsmarke im Sportfischerpass wegen Umstellung neues System

NR.9

Well-Known Member
Moin Sportsfreunde, FRAGE !!!

Ein Freund aus Bielefeld(NRW) möchte sich bei mir (Braunschweig,Niedersachsen) eine Gastkarte holen um mit mir zu angeln. Nun hat er seit diesem Jahr keine Beitragsmarke mehr in seinem Sportfischerausweis weil die in seinem Verein seit diesem Jahr sowas wie eine Scheckkarte (EC Karten Format mit Strichcode) eingeführt haben. Was wäre den nun der sicherste und beste Weg - braucht er von seinem Verein nun irgendwelche schriftlichen Nachweise über den bezahlten Jahresbeitrag ? Ich kann mir gut vorstellen das unsere Ausgabestellen Angelläden das noch nicht kennen und auf eine Beitragsmarke im Sportfischerpass beharren zur Ausgabe einer Gastkarte.
Vielleicht weiss ja irgendwer etwas oder hat schonmal damit Erfahrungen gemacht.
MFG Dennis
 

Taxidermist

Well-Known Member
das noch nicht kennen und auf eine Beitragsmarke im Sportfischerpass beharren zur Ausgabe einer Gastkarte.
Dieser "Sportfischerpass" kann ja nur das Ding vom Verein/Verband sein, hat doch beim Kauf von Gewässerkarten, von dir als "Gastkarte" bezeichnet gar keinen Einfluss, hierfür wird der Jahresfischereischein/Bundesfischereischein (das Blaue Ding, du weißt schon!) nötig sein.
Es gab mal irgendwo ein Geschwurbel, wonach manche Gewässerkarten, wenn diese Gewässer denn einem Verband gehören, der Erwerb von Gewässerkarten ermäßigt ist, wenn der Nachweis von eigener Verbandszugehörigkeit geführt wird, dein Sportfischerpass eben.
Geht es also um diese Ermäßigung?

Jürgen
 

PirschHirsch

Well-Known Member
Sehe ich auch so - es zählt einzig und allein der blaue Lappen (= Fischereischein). Wenn der gültig ist, gibt es normalerweise eine Gastkarte, auch in anderen Bundesländern.

Es gab mal irgendwo ein Geschwurbel, wonach manche Gewässerkarten, wenn diese Gewässer denn einem Verband gehören, der Erwerb von Gewässerkarten ermäßigt ist, wenn der Nachweis von eigener Verbandszugehörigkeit geführt wird, dein Sportfischerpass eben.

Da wäre dann die Frage, um welche Verbände es sich handelt und wie die da in puncto evtl. Rabatte miteinander kooperieren - und ob die jeweils noch im Bundesverband sind etc.

Lässt sich also ohne weitere Details nicht beantworten.

Zudem ist in begrifflicher Hinsicht eine klare Trennung zwischen Fischereischein und Sportfischerpass erforderlich.

Letzterer stellt generell keine Berechtigung für den Erhalt von Gastkarten dar.

Ich würde auch mal nachschauen, ob es für die gewünschten Gewässer etvl. auch eine Möglichkeit für den Online-Kauf von Gastkarten gibt - also mittels Hochladen eines Scans vom blauen Fischereischein, der dann vom jeweiligen Portal (z. B. meineangelkarte.de, hejfish.com, fiskado.de) freigegeben wird.

Oder evtl. online direkt über den jeweiligen Bewirtschafter.
 
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Taxidermist

Well-Known Member
Da wäre dann die Frage, um welche Verbände es sich handelt und wie die da miteinander kooperieren - und ob die jeweils noch im Bundesverband sind etc.
Ich habe in meinem Verbandsheftel auch nicht alle Stempel drin, schon weil der Verein nur etwa die Hälfte der Mitglieder dort gemeldet hat, aus Kostengründen.:laugh2
Auch habe ich es sowieso nie erlebt, in einer Ausgabestelle eine Ermäßigung zu bekommen, ich halte dies für ein Gerücht!

Jürgen
 

PirschHirsch

Well-Known Member
Genau - darum würde ich da mal gar nicht erst von ausgehen. Könnte zwar evtl. sein, mir aber auch nicht konkret bekannt.

Wäre mir persönlich auch zu doof, da wg. ein paar Rabatt-Euros ein bürokratisches Recherche- und Erklärwirrwarr anzufangen.

Jedenfalls interessiert der

Sportfischerpass = reiner Nachweis der Beitragsentrichtung für einen regionalen Verband

sicherlich keine Kartenausgabestelle in einem anderen Bundesland, da er wie gesagt keinerlei rechtliche Grundlage für den Kartenerwerb darstellt.

Der kann zwar regional für die Nutzung der entsprechenden Verbandsgewässer relevant bzw. erforderlich sein - aber außerhalb davon hat der generell keinerlei Gültigkeit.

Normalerweise geht man einfach mit seinem blauen Fischereischein zur Ausgabestelle, zeigt das Ding vor und kauft seine Karte. Fertig. Online ist das auch nichts anderes, da erfolgt die Vorlage halt über den hochgeladenen Scan.
 
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Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

das mit einer Ermäßigung kenne ich jetzt auch nicht. Aber durchaus Gewässer, bei welchen Gastkarten nur an organisierte Angler (Verein) ausgegeben werden und dieses ist eben mit der Beitragsmarke des Verbandes nachweisbar.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
das mit einer Ermäßigung kenne ich jetzt auch nicht.
Hab ich bei uns hier in der Gegend noch so dunkel in Erinnerung, lief aber im Verband m.W. aus, als die Kombikarten fürs Seenland eingeführt wurden.

Ansonsten ist es wohl so, wie Du geschrieben hast. Es liegt am Bewirtschafter, welche Legitimation er neben dem Fischereischein noch verlangt und an den Ausgabestellen, wie sie das dann kontrollieren.

Keine Ahnung wie das in Braunschweig läuft.

Für Gastkarten, die es auch online gibt, könnte man das im jeweiligen Portal sehen.

Wenn sich hier keiner meldet, der es sicher weiß, müsste man wohl bei der Ausgabestelle anrufen, um auf Nummer sicher zu gehen.
 

Mikesch

Allrounder
Es soll in Niedersachsen geangelt werden!
In Niedersachsen genügt der "Sportfischerpass" mit abgelegter Prüfung plus Personalausweis zum Erwerb eines Erlaubnisscheines.
Den "blauen" Fischereischein benötigt ein Niedersachse nur, wenn er in anderen Bundesländern angeln möchte, bzw. er in keinem Verein ist.
Fischereischein u. Nachweis der abgelegten Prüfung sollte eigentlich genügen.
 

NR.9

Well-Known Member
Ich habe nun die finale Antwort meines Vereins bekommen.
Mein Verein veräussert Gastkarten nur noch online über das Portal Hejfish - und dort ist für den Erwerb einer Gastkarte meiner Gewässer nur der blaue Fischereischein als Nachweis zu erbringen.

Es ist schon 4 Jahre her wo mein Kumpel das letztemal hier war und da war es noch so das im Angelladen wo Wir die Gastkarten besorgt hatten immer geschaut wurde ob Beitrag im Verein gezahlt wurde.

Trotzdem Danke an Alle die sich hier beteiligt haben.
 

fishhawk

Well-Known Member
hallo,
In Niedersachsen genügt der "Sportfischerpass" mit abgelegter Prüfung plus Personalausweis zum Erwerb eines Erlaubnisscheines.
Also in § 57 Nds. FischG lese ich nur "Fischereischein oder Personalausweis" muss beim Angeln mitgeführt werden.

Ansonsten liegt es wohl am Bewirtschafter unter welchen Voraussetzungen er einen Erlaubnisschein ausstellt. Kann schon sein, dass es welche gibt, die ohne Fischerprüfung nichts rausrücken.

Dr TS hat das nun für die Frage kommenden Gewässer abgeklärt.
 

Breamhunter

Hochleistungsspinner
Also in § 57 Nds. FischG lese ich nur "Fischereischein oder Personalausweis" muss beim Angeln mitgeführt werden.
Hierbei gehts nur darum, daß ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden kann. Die WaPo erklärte uns mal, daß bei bestimmten Personengruppen die halbe Familie mit einer Karte angeln geht/ging.
Und ohne Prüfung geht hier in Niedersachsen gar nichts. Entweder muß der Prüfungsausweis oder der Fischereischein, bei dessen Erwerb die Prüfung Voraussetzung ist, vorgelegt werden.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Und ohne Prüfung geht hier in Niedersachsen gar nichts.
Kann ich mir gut vorstellen. Pflicht ist das aber nur, wenn man einem Verein beitreten will, oder?

Gibt auch Vereine hier in der Gegend, die Fischereischein und Fischerprüfung verlangen.

Bei uns gibt es allerdings schon Möglichkeiten auch ohne Prüfung legal einen Fischereischein zu erhalten.
 
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Mescalero

OCC 2022 (Erster)
Wegen des Rabattes: ich habe vor ein paar Jahren eine Karte in MV gekauft und musste zusätzlich einen Beitrag für den Landesverband entrichten.
Später habe ich dann festgestellt, dass ich das gar nicht gemusst hätte, weil ich bereits in meinem LV Beitrag zahle. Vielleicht ist das mit Rabatt gemeint? Organisierte Angler zahlen weniger?
Den Ausweis vom Verband wollte übrigens noch nie jemand sehen, auch nicht bei Ausgabestellen, bei denen es heißt, dass man nur in Begleitung eines Mitgliedes fischen darf falls man keinem Verband angehört.
 

Floma

Well-Known Member
Hallo,

das mit einer Ermäßigung kenne ich jetzt auch nicht. Aber durchaus Gewässer, bei welchen Gastkarten nur an organisierte Angler (Verein) ausgegeben werden und dieses ist eben mit der Beitragsmarke des Verbandes nachweisbar.

Petri Heil

Lajos
Ja, und das Vorgehen breitet sich aus, so scheint es mir. Ich denke, der Grund ist, dass man früher nur stationär Karten ausgab und nun, bei der digitalen Ausgabe, bspw. via Hejfish, einen gewissen Kontrollverlust spürt.

Das Heftchen mit den Marken war gefühlt ein dünnes Panini-Album für Liebhaber. Bei der ersten Bestellrunde für den Scheckkarten-Mitgliedsauweis war die Resonanz auch noch schwach. Ich hab dann 2020 oder so selbst eine weitere Abfrage bei den Kameraden initiiert, was mir im Endeffekt ein bisschen unangenehm war. Die Resonanz war dermaßen groß, dass Schriftführer und Kassier echte Arbeit hatten, den Vorgang Corona-konform kontaktlos abzuwickeln.
Die allgemeine Erfahrung war eben, dass es ohne das rechtlich belanglose Scheckheft oder Sammelheftchen keinen Zugang mehr zu gewissen Tageskarten gibt.
 
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Der mit dem Fisch tanzt

Well-Known Member
Meine Erfahrungen zum Thema sind, daß Tageskarten (zumindestens in Bayern) ausschließlich nur mit dem blauen Fischereischein- ausweis erhältlich sind. Wenn ein Gastangler in einem Gewässer unseres Vereines angeln will, für das es keine Tageskarten gibt, kann er in Begleitung eines Vereinsmitgliedes mit einer Rute angeln, so das aber nur nicht mehr als die beiden erlaubten Ruten zum Einsatz kommen.

Ebenso verhält es sich an Verbandsgewässern. Rabatte bei Tageskarten wären mir neu und der Fischerpaß mit den Beitragsmarken sind höchstens wichtig bei Kontrollen an Vereinsgewässern. Allerdings wurde dieser von mir noch nie verlangt, bloß der Fischerei- und Erlaubnisschein. Genauso verhält es sich mit Sicherheit auch in Niedersachsen/Braunschweig.
 

Lajos1

Well-Known Member
Meine Erfahrungen zum Thema sind, daß Tageskarten (zumindestens in Bayern) ausschließlich nur mit dem blauen Fischereischein- ausweis erhältlich sind. Wenn ein Gastangler in einem Gewässer unseres Vereines angeln will, für das es keine Tageskarten gibt, kann er in Begleitung eines Vereinsmitgliedes mit einer Rute angeln, so das aber nur nicht mehr als die beiden erlaubten Ruten zum Einsatz kommen.

Ebenso verhält es sich an Verbandsgewässern. Rabatte bei Tageskarten wären mir neu und der Fischerpaß mit den Beitragsmarken sind höchstens wichtig bei Kontrollen an Vereinsgewässern. Allerdings wurde dieser von mir noch nie verlangt, bloß der Fischerei- und Erlaubnisschein. Genauso verhält es sich mit Sicherheit auch in Niedersachsen/Braunschweig.
Hallo,

das ist schon richtig. Ohne den Fischereischein (blau) gibt es bei uns überhaupt nichts. Aber es gibt eben auch Vereine oder auch andere Kartenausgabestellen welche nur an organisierte Angler Gastkarten ausgeben und dies kann man eben mit dem Verbandsausweis nachweisen. An den Vereinsgewässern wird der Verbandsausweis mit den Beitragsmarken an und für sich nicht kontrolliert, da den ja sowieso jedes aktive Mitglied bekommt, einschließlich der jährlichen Beitragsmarke.
Passive Mitglieder, welche auf Tageskarten fischen haben dies nicht und ist für die auch nicht nötig.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Den Ausweis vom Verband wollte übrigens noch nie jemand sehen
In MFr musste man bis letztes Jahr zusätzlich zum Jahreserlaubnisschein für die Verbandsgewässer auch einen Jahreserlaubnisschein eines Vereins sowie den Fischerpass mit Beitragsmarke mitführen. War bei Kontrollen auch mit zu rechnen, dass die vorgelegt werden mussten.
Sieht so aus, dass dieser Passus in der neuen Karte nicht mehr drin steht.

kann er in Begleitung eines Vereinsmitgliedes mit einer Rute angeln, so das aber nur nicht mehr als die beiden erlaubten Ruten zum Einsatz kommen.
Selbst wenn es so wäre, sollte man das wohl besser nicht groß rumerzählen.

Rabatte bei Tageskarten wären mir neu
Ist halt schon einige Zeit her, dass das bei uns in MFr noch so war. Da erinnern sich vermutlich nur noch die Leute, die schon länger z.B. an den Fränkischen Seen angeln.

Unterschiedliche Tarife für organisierte/nicht-organisierte Angler kenne ich auch von anderen Regionen, z.B. an den Gewässern der Saalekaskade in Thüringen.
 
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