AW: Gefangene Fische verkaufen = Illegal
Hallo,
ein generelles Verbot wird es geben, wenn die EU-Verordnung VERORDNUNG (EG) Nr. 1224/2009 DES RATES gilt.
Dort heißt es bei Art. 55 Abs. 2
Die Vermarktung von Fängen aus der Freizeitfischerei ist untersagt.
Geltungsbereich sind aber bisher nur Gewässer, die unter die gemeinschaftliche Fischereipolitik fallen, z.B. Nord- und Ostsee.
Für Binnengewässer gilt die nicht.
Auch wenn ein kein generelles Verbot gibt, dass alle Gewässer in Deutschland mit einer Vorschrift regelt, bin ich aber ziemlich sicher, dass es bundesweit nur sehr wenige Gewässer gibt, wo ein Freizeitangler seine Fänge verkaufen könnte, ohne eine gesetzliche oder vertragliche Vorschrift zu verletzten.
Wie das dann in der Praxis gehandhabt und sanktioniert wird, steht auf einem anderen Blatt.
Neben dem Verkauf als Nahrungsmittel kommt ja auch der Verkauf an Angelanlagen in Betracht.
Bei uns hier existiert angeblich ein Schwarzmarkt, wo Großfische für mehrere Hundert Euro gehandelt werden.
Einer der Ankäufer hatte wohl sogar Kaufgesuche auf seiner Webseite stehen, die sind aber mittlerweile gelöscht.