Gemeiner Anschlag auf Angler?

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Gäddsax

Member
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Glückwunsch zu deinen wiedererlangten Ruten! Der andere Angler hat ja anscheinend alles richtig gemacht.
 

Micha85

Freihandflexer
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Kommt auf den Anwalt an.

Kann allerdings -leider- funktionieren.

Kürzlich noch bei 1Live gehört das ein Einbrecher Schmerzensgeld zugesprochen gekriegt hat weil er sich in der Wohnung in die er Eingebrochen ist auf die Schnauze gelegt hat. (Ist über Kinderspielzeug gefallen oder sowas)
 
L

Lütten

Guest
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

da würde ich es denn einfach mal drauf ankommen lassen ;)

meine weste ist weiß - seine sicher nicht, mehr aussagen auf "meiner seite"
abgesehen davon ist es wohl äusserst selten das mich ein ertappter dieb anzeigen würde, auch wenn es sowas scheinbar leider schon gegeben hat.
 

Der-Graf

Bonner vun Hätze
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Naja, um es jetzt nicht zu juristisch auszudrücken: Solange das "auf's Maul hauen" das einzige Mittel war, was den Täter in der Situation stoppen konnte, kann dir eigentlich niemand etwas anhaben, denn das Eigentum ist zwar nicht von der Notwehr gedeckt, wohl aber vom sogenannten rechtfertigenden Notstand (was im Volksmund vermutlich identisch ist).

Nachzulesen im §34 StGB:
Rechtfertigender Notstand. Wer in einer gegenwärtigen (der Täter klaute die Tasche in dem Moment und nicht drei Tage vorher), nicht anders abwendbaren (vielleicht hätte einfaches Festhalten - wenn in dem Moment möglich - auch gereicht, aber bei einem Taschendieb ist die Hemmschwelle selbst zuerst zuzuschlagen, um davon zu kommen, sicher gering) Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat (hier Körperverletzung) begeht, um die Gefahr (Eigentumsverlust) von sich oder einem anderen (deiner Freundin) abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig (!!!), wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter (das Eigentum deiner Freundin vs. Gesundheit des Täters) und des Grades der ihnen drohenden Gefahren (dauerhafter Verlust des Eigentums, z.B. Geld, wichtige Dokumente, Persönliches, etc.) , das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel (...kann ggf. sogar das Töten sein! Hier reichte ein milderes Mittel, nämlich ein Schlag ins Gesicht aus.) ist, die Gefahr abzuwenden.

Ich denke, der Versuch, dich wegen Körperverletzung zu belangen, würde scheitern... ;)
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Mal so ein-zwei Beispiele. Erlebt vor einigen Jahren .........

Tankstellenüberfall von einem 21jährigen ...... der bedroht die Kassirerin .... haut ihr mit nem Knüppel gegen den Arm ( Elle gebrochen) ........ sie gibt ihn daraufhin das Geld ........ der Bengel rennt los - raus aus dem Laden - genau gegen die Faust eines Kunden............ kurzes Gerangel - Polizei kommt und nimmt Täter mit....... Täter macht Anzeige gegen Kunden ( gegen dessen Faust er gelaufen ist)...... Die Anzeige geht durch .... Kunde war mit knapp 600 DM "dabei"........

Beispiel 2:

2 17jährige demolieren eine Bushaltestelle .... Passant sieht das - ruft Polizei und hält einen der Täter fest........... der Täter spielt wilde Sau - beleidigt passant mehrfach und will ihm sein Knie zwischen die Beine haun..... Passant kann das abwehren - dabei knallt der Bengel mit Gesicht auf die Bordsteinkannte und verliert nen Zahn. Der Täter macht später Anzeige ..... Passant durfte die Zahnrechnung bezahlen und bekam noch ne Strafe obendrauf ( Höhe kenn ich nicht)...........
 
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Und das in einem Staat, der sich Rechtsstaat schimpft. Wenn sowas Rechtssprechung sein soll, dann weiß ich auch nicht weiter. Was bedeutet das eigentlich übertragen auf meinen Fall? Wäre ich jetzt vorbestraft, wenn ich einen von beiden festgehalten und verprügelt hätte, damit ihn die Polizei mitnehmen kann?
 

Micha85

Freihandflexer
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Wenn der Richter morgens nen schlechten Kaffee gekriegt hätte wärst du warscheinlich dran gewesen. In der tat Traurig das sowas möglich ist.#d

Ich für meinen Teil bin auch schonmal in die Mühlen der Justiz geraten.
Ich hatte zumindest Indizien die für mich sprachen, auf der anderen Seite standen zwei Aussagen.
Mein Glück war das ich damals 15 war und deshalb mit ein paar Sozialstunden davongekommen bin.

So traurig diese Rechtsprechung auch manchmal ist wüsste ich keine bessere Alternative.
Und derartige Urteile sind glücklicherweise eher die Ausnahme.
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Und das in einem Staat, der sich Rechtsstaat schimpft. Wenn sowas Rechtssprechung sein soll, dann weiß ich auch nicht weiter. Was bedeutet das eigentlich übertragen auf meinen Fall? Wäre ich jetzt vorbestraft, wenn ich einen von beiden festgehalten und verprügelt hätte, damit ihn die Polizei mitnehmen kann?

Wenn der Richter wach gewesen wäre: Ja. Ganz eindeutig und auch zu Recht. Eigenjustiz wird ganz besonders ungern gesehn ;)

Es sei denn, das das Verprügeln dringend nötig gewesen wäre um den Täter "dingfest" zu machen - und selbst dann gaaaanz dünnes Eis.
 
C

chxxstxxxx

Guest
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Mal so ein-zwei Beispiele. Erlebt vor einigen Jahren .........

Tankstellenüberfall von einem 21jährigen ...... der bedroht die Kassirerin .... haut ihr mit nem Knüppel gegen den Arm ( Elle gebrochen) ........ sie gibt ihn daraufhin das Geld ........ der Bengel rennt los - raus aus dem Laden - genau gegen die Faust eines Kunden............ kurzes Gerangel - Polizei kommt und nimmt Täter mit....... Täter macht Anzeige gegen Kunden ( gegen dessen Faust er gelaufen ist)...... Die Anzeige geht durch .... Kunde war mit knapp 600 DM "dabei"........

Beispiel 2:

2 17jährige demolieren eine Bushaltestelle .... Passant sieht das - ruft Polizei und hält einen der Täter fest........... der Täter spielt wilde Sau - beleidigt passant mehrfach und will ihm sein Knie zwischen die Beine haun..... Passant kann das abwehren - dabei knallt der Bengel mit Gesicht auf die Bordsteinkannte und verliert nen Zahn. Der Täter macht später Anzeige ..... Passant durfte die Zahnrechnung bezahlen und bekam noch ne Strafe obendrauf ( Höhe kenn ich nicht)...........
Für die beiden Beispiele hätte ich gerne ein Aktenzeichen.
 
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Es sei denn, das das Verprügeln dringend nötig gewesen wäre um den Täter "dingfest" zu machen - und selbst dann gaaaanz dünnes Eis.

genau das meine ich doch. Ich kann den ja nicht ewig festhalten und dabei noch die Polizei verständigen. Das heißt, ich müsste ihn ja erstmal außer Gefecht setzen.
 

3.2.1.mein Zander

Profischneider
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Mal aus der 17jähigen Erfahrung der Sicherheitsbranche gesprochen, stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht habt ihr sehr schlecht Karten, blablabla interessiert da keinen.

In Stuttgart sehr oft erlebt, dass es Richter gab denen nachgesagt wurde, absolut kein Problem damit zu haben einen "Helden" richtig FETT zu verurteilen, auch wegen nur zu groben Festhaltens, und den Klienten verbal mit Wonne zu Streicheln.

Wenn alles passt kann man schon mal zulangen, um sich zu "Wehren", aber wie gesagt, schon viele Großmäuler haben dafür geblutet.


Leider ist es im Reallife so dass es nur Ausnahmen gibt die in wichtigen Situationen ihren Mann/Frau stehen, auch wenn viele mit dem Mund Helden sind.

Für vieles gibt es die Polizei, auch wenn dort aus meiner Erfahrung viele Pfei..... arbeiten, ist es oft besser diese zu Rufen, weil es in unserem Staat so geregelt ist.



PS: ein kleiner Dieb, Sachbeschädiger oder Schwarzfahrer ist kein Verbrecher mit dem man machen kann was man will.
 
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esgof

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AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

moin
ich weiß nicht ob das richtig ist aber ich glaube du kriegst schon einen dran wenn du ihn nur fest hällst ohne ihm eine rein zu hauen wegen freiheitsberaubung oder so ähnlich ( nur wenn es stimmt armes deutschland )
wo anders wird die hand abgehackt dann überlegt der jenige es sich ob er nochmal klaut oder seinen hintern noch selber sauber halten kann :q
 
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Ich werde mich trotz allem nicht davon abhalten lassen, Gerechtigkeit zu verüben, wenn es mir mal möglich sein sollte. Die Zivilcourage sollte immer an erster Stelle stehen. Und vor diesem Hintergrund werde ich nicht davor zurückschrecken, jemanden festzuhalten, um ihn der Polizei vorzuführen. So viel sollte nämlich noch erlaubt sein. Und als Selbstjustiz kann das ja wohl auch nicht gelten.
 
L

Lütten

Guest
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

|good:|good:|good:

so isses ! wie ich schon schrieb, ich würde es dann halt drauf ankommen lassen.
 

Firehawk81

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EsoxHunter92

Angelschrank-Besitzer
AW: Gemeiner Anschlag auf Angler?

Die Frau festhalten und dann mit der Taschenlampe vernehmen bis sie den Namen des anderen rausrückt dann kann der erstmal schön blechen ;)

Zumindest die Frau in Schach halten Polizei rufen und dann hätte sich die Sache geklärt.

Aber heutzutage ist es doch so, da will man mal helfen und dann wird man eiskalt verarscht. Sowas finde ich echt ein Unding. Wenn die mal in echten Schwierigkeiten steckt sollte man solche Leute einfach nur auflaufen lassen. Und da wundern sich die Menschen das jeder wegguckt und keine Courage gezeigt wird. Wenn man mal helfen will wird man selbst zum Opfer.

Aber sehe es als Lehrgeld, dass zeigt wiedermal, dass man bis auf seinen engsten Leuten niemanden mehr trauen kann/darf ;)
 
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