Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag Juni
Und Angeln???????
Quelle:
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=390489
Dass man vor "Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist", weiss jeder, der sich schon mal mit der Justiz beschäftigt hat.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte nun ein Urteil zu fällen und dies gestern in einer Pressemitteilung publiziert, bei dem es zwar um Fisch und Kosmetik ging, das Urteil aber auch letztlich interessant für Angler und das Angeln ist.
Der Fall "Knabberfische"
In den Medien war ja in den vergangenen Jahren immer wieder von den "hornhautfressenen Fischen" zu lesen, sehen und hören, die auch in Deutschland in nicht wenigen Wellnesunternehmen eingesetzt wurden.
Dass da vermutlich durch einseitige, fleischlose Mangelernährung nicht weit genug denkende Tierrechtler/schützer eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz einreichen würden, war da vermutbar.
Aber falsch!!
Es waren nicht verblendete Tierschützer/rechtler, sondern eine Behörde, die da Probleme machte.
Behörden wie das Landratsamt Lörrach sind anscheinend schon so schützerverseucht, dass diese den Antrag auf die Erteilung einer solchen Anlage mit "Knabberfischen" (Kangalfische) aus Tierschutzgründen ablehnte!
Also musste sich das Verwaltungsgericht Freiburg mit dem Fall beschäftigen, da die Betreiber das nicht akzeptieren wollten und fällte auch ein Urteil:
Für dieses Behördentun mussten sich nun das Gericht mit "zahlreichen Gutachten und fachkundigen Stellungnahmen von Fischbiologen" auseinandersetzen.
Interessant dann der letzte Absatz der Begründung für das Urteil, den ich zwei Teile aufsplitte:
Interessant dabei, dass der Einsatz in der Kosmetik durch nutzen eines "natürlichen" Verhaltens (als Gegensatz zum "antrainieren eines artfremden Verhalten") die Billigung des Gerichtes findet, ist dagegen zu begrüßen. Angler fangen ja auch Fische, die ganz normal leben (>artgerecht)!
Selbst in Angelanlagen haben sie wohl immer noch mehr Platz und natürlichere Möglichkeiten als in einem Spa-Aquarium zum Käsemaukenknabbern!.
Noch mehr begrüßen muss man den folgenden, letzten Satz der Pressemitteilung mit folgender Begründung:
Ich weiss nun nicht, wie viele solcher "Fisch-Spa-Studios" in Deutschland existieren, das das Gericht dies als "zahlreich" und damit als Beweis für ein "billigenswertes menschliches Bedürfnis" anerkennt.
ABER:
Mit ca. 5 Millionen Anglern aus Deutschland, davon zwischen 1,5 - 2 Millionen per Scheine angelnd in Deutschland nachweisbar, ca. 1,2 - 1,4 Millionen in Vereinen organisiert und davon eine knappe Million in Landes- und Spezialverbänden, von denen wiederum noch um eine halbe Million im Rest-DAFV organisiert sind, dabei dann ca. 50.000 Arbeitsplätze mit vom Angeln abhängen und tausende Vereinen als Bewirtschafter sich ehrenamtlich und ohne Kosten für die Allgemeinheit um Gewässer kümmern:
Da kann man dann sicher auch davon sprechen, dass Angler und Angeln als "zahlreich" anzusehen und damit als Beweis für ein "billigenswertes menschliches Bedürfnis" anzuerkennen wäre laut Gericht.
Zumal ja auch dieser Punkt zutrifft, dass "selbst wenn ein kurzzeitiger "Stress" für die Fische entstehen würde" - was beim Angeln unzweifelhaft ist, selbst wenn man Fischen kein Schmerz/Leidempfinden zugestehen kann im biologischen oder juristischen Sinne, wobei eben Stress nicht per se negativ sein muss.
Denn mehr wie als kurzzeitig ist der Fang eines Fisches, das vermessen und danach folgende Entnehmen oder zurücksetzen eh nie anzusehen.
Und nun?
Im Lichte dieses Urteiles und meiner Ausführungen betrachtet, vor allem wenn schon Kosmetik nur auf Grund dessen, dass es vielfach gemacht wird, ein "billigenswertes menschliches Bedürfnis" sei, das den vernünftigen Grund darstellt, dann MUSS das erst recht und vollumfänglich für Angler und das Angeln gelten!
Hier müssten alle Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei sofort reagieren und sich entsprechend bei all ihren Kontakten (so sie überhaupt welche haben oder nutzen) in Politik, Ministerien, Behörden, Staatsanwaltschaften, Medien etc. einbringen, um diese Sichtweise darzulegen und damit weiteren Anzeigen seitens angelhassender Tierrechtler/schützer gleich den Boden zu entziehen.
Ich wage aber zu prophezeien, dass bevor der Rest-DAFV und seine abnickenden Bodensatzverbände da im Sinne der Angler und des Angeln tätig werden, vorher noch die Pharmaindustrie es schafft, jede Art von Tierversuchen wieder vollumfänglich als tierschutzgerecht deklarieren zu lassen, wenn jetzt Kosmetik von einem Gericht als "vernünftiger Grund" gesehen wird....
Thomas Finkbeiner
Gericht:
Kosmetik ist "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes!
Kosmetik ist "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes!
Und Angeln???????
Quelle:
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=390489
Dass man vor "Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist", weiss jeder, der sich schon mal mit der Justiz beschäftigt hat.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte nun ein Urteil zu fällen und dies gestern in einer Pressemitteilung publiziert, bei dem es zwar um Fisch und Kosmetik ging, das Urteil aber auch letztlich interessant für Angler und das Angeln ist.
Der Fall "Knabberfische"
In den Medien war ja in den vergangenen Jahren immer wieder von den "hornhautfressenen Fischen" zu lesen, sehen und hören, die auch in Deutschland in nicht wenigen Wellnesunternehmen eingesetzt wurden.
Dass da vermutlich durch einseitige, fleischlose Mangelernährung nicht weit genug denkende Tierrechtler/schützer eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz einreichen würden, war da vermutbar.
Aber falsch!!
Es waren nicht verblendete Tierschützer/rechtler, sondern eine Behörde, die da Probleme machte.
Behörden wie das Landratsamt Lörrach sind anscheinend schon so schützerverseucht, dass diese den Antrag auf die Erteilung einer solchen Anlage mit "Knabberfischen" (Kangalfische) aus Tierschutzgründen ablehnte!
Also musste sich das Verwaltungsgericht Freiburg mit dem Fall beschäftigen, da die Betreiber das nicht akzeptieren wollten und fällte auch ein Urteil:
Die Erteilung einer Erlaubnis für die Haltung von Kangalfischen (sog. „Knabberfischen“) in den Fisch-Spa-Becken eines Wellness-Studios zum Zwecke der sanften Hornhautentfernung ist nach dem Tierschutzgesetz nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Vielmehr lässt sich durch entsprechende Auflagen zur Wasserqualität, zur Besatzdichte der – ausgewachsen ca. fünf bis sechs Zentimeter großen – Fische, zu Rückzugsmöglichkeiten usw. eine artgerechte Haltung der Fische sicherstellen, wie sie für die Erteilung einer Erlaubnis erforderlich ist.
Für dieses Behördentun mussten sich nun das Gericht mit "zahlreichen Gutachten und fachkundigen Stellungnahmen von Fischbiologen" auseinandersetzen.
Interessant dann der letzte Absatz der Begründung für das Urteil, den ich zwei Teile aufsplitte:
Da sieht man, wie weit es schon gekommen ist, wenn Gerichte über "Mitgeschöpflichkeit" befinden müssen - da ging mir zugegeben schon wieder der Blutdruck hoch.Da den Fischen mithin nicht etwa ein artfremdes, unnatürliches Verhalten antrainiert, sondern lediglich ihr natürliches Verhalten ausgenutzt werde, könne auch nicht davon die Rede sein, ihrer Mitgeschöpflichkeit werde in einer das ethische Verhältnis zwischen Mensch und Tier missachtenden Weise der Respekt versagt.
Interessant dabei, dass der Einsatz in der Kosmetik durch nutzen eines "natürlichen" Verhaltens (als Gegensatz zum "antrainieren eines artfremden Verhalten") die Billigung des Gerichtes findet, ist dagegen zu begrüßen. Angler fangen ja auch Fische, die ganz normal leben (>artgerecht)!
Selbst in Angelanlagen haben sie wohl immer noch mehr Platz und natürlichere Möglichkeiten als in einem Spa-Aquarium zum Käsemaukenknabbern!.
Noch mehr begrüßen muss man den folgenden, letzten Satz der Pressemitteilung mit folgender Begründung:
Selbst wenn ein kurzzeitiger Stress für die Fische entstehe, würde ihnen dieser nicht ohne vernünftigen Grund zugefügt. Denn der mit der mit ihrem Einsatz verfolgte kosmetische Zweck sei als billigenswertes menschliches Bedürfnis anzuerkennen, nachdem bundesweit zahlreiche Fisch-Spa-Studios existierten.
Ich weiss nun nicht, wie viele solcher "Fisch-Spa-Studios" in Deutschland existieren, das das Gericht dies als "zahlreich" und damit als Beweis für ein "billigenswertes menschliches Bedürfnis" anerkennt.
ABER:
Mit ca. 5 Millionen Anglern aus Deutschland, davon zwischen 1,5 - 2 Millionen per Scheine angelnd in Deutschland nachweisbar, ca. 1,2 - 1,4 Millionen in Vereinen organisiert und davon eine knappe Million in Landes- und Spezialverbänden, von denen wiederum noch um eine halbe Million im Rest-DAFV organisiert sind, dabei dann ca. 50.000 Arbeitsplätze mit vom Angeln abhängen und tausende Vereinen als Bewirtschafter sich ehrenamtlich und ohne Kosten für die Allgemeinheit um Gewässer kümmern:
Da kann man dann sicher auch davon sprechen, dass Angler und Angeln als "zahlreich" anzusehen und damit als Beweis für ein "billigenswertes menschliches Bedürfnis" anzuerkennen wäre laut Gericht.
Zumal ja auch dieser Punkt zutrifft, dass "selbst wenn ein kurzzeitiger "Stress" für die Fische entstehen würde" - was beim Angeln unzweifelhaft ist, selbst wenn man Fischen kein Schmerz/Leidempfinden zugestehen kann im biologischen oder juristischen Sinne, wobei eben Stress nicht per se negativ sein muss.
Denn mehr wie als kurzzeitig ist der Fang eines Fisches, das vermessen und danach folgende Entnehmen oder zurücksetzen eh nie anzusehen.
Und nun?
Im Lichte dieses Urteiles und meiner Ausführungen betrachtet, vor allem wenn schon Kosmetik nur auf Grund dessen, dass es vielfach gemacht wird, ein "billigenswertes menschliches Bedürfnis" sei, das den vernünftigen Grund darstellt, dann MUSS das erst recht und vollumfänglich für Angler und das Angeln gelten!
Hier müssten alle Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei sofort reagieren und sich entsprechend bei all ihren Kontakten (so sie überhaupt welche haben oder nutzen) in Politik, Ministerien, Behörden, Staatsanwaltschaften, Medien etc. einbringen, um diese Sichtweise darzulegen und damit weiteren Anzeigen seitens angelhassender Tierrechtler/schützer gleich den Boden zu entziehen.
Ich wage aber zu prophezeien, dass bevor der Rest-DAFV und seine abnickenden Bodensatzverbände da im Sinne der Angler und des Angeln tätig werden, vorher noch die Pharmaindustrie es schafft, jede Art von Tierversuchen wieder vollumfänglich als tierschutzgerecht deklarieren zu lassen, wenn jetzt Kosmetik von einem Gericht als "vernünftiger Grund" gesehen wird....
Thomas Finkbeiner
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