den möchte ich sehen (sieht man im Video ja auch nicht), der da die Klinge mit einer Hand öffnet.
Das Richter#in fragt später nicht danach ob du geschickt genug bist sondern ob es als Einhandmesser konstruiert ist.
Nur mal angenommen du hättest dir mal beim Rosenschneiden mit der Zange versehentlich beide Daumen abgeknipst. Dann wäre es dir zwar faktisch unmöglich ein Einhandmesser mit einer Hand zu öffnen aber deshalb bleibt es doch ein verbotener Gegenstand den du nicht mitschleppen darfst.