Hallo an Alle,
ich erkundige mich gerade im Inet über die Möglichkeiten evtl auch ohne Fischereischein zu Angeln...da bin ich auf folgendes Aufmerksam geworden...
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FriedfischAngeln ohne Angelschein ?
Gesetzesentwurf in Brandenburg !
von ArturO | 95 Kommentare | Kategorie: Angeln allgemein | 12:35:02 Uhr | Hits: 15368
Das Landwirtschaftsministeriums Brandenburgs hat vor kurzem bekanntgegeben dass eine Gesetzesänderung im Raum steht, die es Friedfischanglern erlaubt ohne Abgelegte Fischerprüfung zu angeln.
Diese Initiative soll zum einen die EU-Gesetzes hierzulande harmonisieren, andererseits erhofft sich das wasserreichste Bundesland dadurch Mehreinnahmen von Touristen. Jungangler und Jugendliche werden durch die neue Regelung viel früher ans Angeln und dem Umgang mit der Kreatur herangeführt. Der Abbau von bürokratischen Hürden ist in diesem Bereich nur eine "Schublade" eines Änderungspaketes, so Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade.
In skandinavischen Ländern ist das Angeln ohne Angelschein schon längst im Gesetz manifestiert. Dieser Fakt wird im Zusammenhang oft bei Kritik von Tierschützern angeführt. Deutschland wagt mit diesem Schritt keinesfalls einen Alleingang oder Probephase.
Das Gesetz sieht vor, dass Friedfische auch ohne abgelegte Fischerprüfung gefangen werden dürfen. Die RaubfischHege unterliegt jedoch weiterhin den Kreisverbänden. Ein Erlaubnisschein bleibt Voraussetzung für das Angeln.
Diverse Klagen gegen diesen Gesetzesentwurf sind seitdem eingegangen. Noch bleibt abzuwarten wann dieses Gesetzt endgültig verabschiedet wird. Stimmen von Naturschützern sowie auch Anglern werden gegen dieses Gesetzt laut.
Hinzugefügt am 17.07.06
Aus dem bereits im April berichtetem "Gesetzesentwurf" ist nunmehr ein Gesetz geworden. Ab dem 1. August 2006 kann man in Brandenburg auf Friedfische angeln ohne zuvor eine Fischereiprüfung bestanden zu haben. Dennoch ist eine Fischereiabgabe von 12 € zu erbringen. Das Land erhofft sich durch diesen Bürokratieabbau attraktiver für Touristen und Familien zu werden.
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Jetzt zu meinen Fragen:
1. Stimmt das ? Kann ich ohne Angelschein einfach so an nen See in Brandénburg gehn und Angeln ?
2. Gibts sowas auch in Sachsen bzw für sächsische Gewässer?
und
3. Ist es evtl sogar so das ich allgemein gar kein Fischereischein brauch sondern nur wenn ich auf Raubfisch angel? De facto wenn ich auf Friedfisch angeln geh garkeinen Ausweis brauch ?!
Fragen über Fragen...hoffe jemand kann sie mir beantworten !
Dank Euch !
CaLi
ich erkundige mich gerade im Inet über die Möglichkeiten evtl auch ohne Fischereischein zu Angeln...da bin ich auf folgendes Aufmerksam geworden...
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FriedfischAngeln ohne Angelschein ?
Gesetzesentwurf in Brandenburg !
von ArturO | 95 Kommentare | Kategorie: Angeln allgemein | 12:35:02 Uhr | Hits: 15368
Das Landwirtschaftsministeriums Brandenburgs hat vor kurzem bekanntgegeben dass eine Gesetzesänderung im Raum steht, die es Friedfischanglern erlaubt ohne Abgelegte Fischerprüfung zu angeln.
Diese Initiative soll zum einen die EU-Gesetzes hierzulande harmonisieren, andererseits erhofft sich das wasserreichste Bundesland dadurch Mehreinnahmen von Touristen. Jungangler und Jugendliche werden durch die neue Regelung viel früher ans Angeln und dem Umgang mit der Kreatur herangeführt. Der Abbau von bürokratischen Hürden ist in diesem Bereich nur eine "Schublade" eines Änderungspaketes, so Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade.
In skandinavischen Ländern ist das Angeln ohne Angelschein schon längst im Gesetz manifestiert. Dieser Fakt wird im Zusammenhang oft bei Kritik von Tierschützern angeführt. Deutschland wagt mit diesem Schritt keinesfalls einen Alleingang oder Probephase.
Das Gesetz sieht vor, dass Friedfische auch ohne abgelegte Fischerprüfung gefangen werden dürfen. Die RaubfischHege unterliegt jedoch weiterhin den Kreisverbänden. Ein Erlaubnisschein bleibt Voraussetzung für das Angeln.
Diverse Klagen gegen diesen Gesetzesentwurf sind seitdem eingegangen. Noch bleibt abzuwarten wann dieses Gesetzt endgültig verabschiedet wird. Stimmen von Naturschützern sowie auch Anglern werden gegen dieses Gesetzt laut.
Hinzugefügt am 17.07.06
Aus dem bereits im April berichtetem "Gesetzesentwurf" ist nunmehr ein Gesetz geworden. Ab dem 1. August 2006 kann man in Brandenburg auf Friedfische angeln ohne zuvor eine Fischereiprüfung bestanden zu haben. Dennoch ist eine Fischereiabgabe von 12 € zu erbringen. Das Land erhofft sich durch diesen Bürokratieabbau attraktiver für Touristen und Familien zu werden.
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Jetzt zu meinen Fragen:
1. Stimmt das ? Kann ich ohne Angelschein einfach so an nen See in Brandénburg gehn und Angeln ?
2. Gibts sowas auch in Sachsen bzw für sächsische Gewässer?
und
3. Ist es evtl sogar so das ich allgemein gar kein Fischereischein brauch sondern nur wenn ich auf Raubfisch angel? De facto wenn ich auf Friedfisch angeln geh garkeinen Ausweis brauch ?!
Fragen über Fragen...hoffe jemand kann sie mir beantworten !
Dank Euch !
CaLi