Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

TMC

Member
Hallo Leute,

ich lese nun schon ein paar Jahre mit, hab mich vor einem Jahr dann angemeldet und nun mache ich meinen ersten Beitrag. Mein Bruder und ich haben im Juli die Prüfung (in Niedersachsen) und lernen fleissig. Uns ist dabei eine Frage aufgekommen:

Wenn zwei Angler zusammen losziehen, brauchen sie von den gesetzlich vorgeschriebenen Gegenständen (Fischtöter, Zange, Maßband, Kescher, Messer) immer jeweils zwei? Oder können sie sich diese quasi "teilen" ?

Die Frage bezieht sich auf eine potentielle Kontrolle durch einen Fischereiaufseher, der darauf ja sicher acht gibt.

Ich hoffe die Frage gab es so noch nicht und danke vielmals im Voraus.

LG Timo
 

Rannebert

coin operated boy
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

(Das hängt ein bisschen vom Aufseher ab.)
Grundsätzlich benötigt jeder von euch alles einmal am Mann.

Schliesslich könnte es ja vorkommen, dass ihr beide gleichzeitig einen Fisch am Haken habt und gleichzeitig landet. Dann kommt aus Gründen des Tierschutzes natürlich der Punkt, dass jeder seinen Fisch schnellstmöglich versorgen können muss.

Andererseits (und da kommt meine eigene Meinung ins Spiel) darf man an etlichen Gewässern mit drei Ruten gleichzeitig angeln, und kann dann im Zweifel auch nicht alles auf einmal alleine bedienen. Solange das erlaubt ist, sollte auch die einmalige Auführung vorhanden reichen, solange direkte dauerhafte Nähe zwischen euch gegeben ist.

Aber sicher seid ihr nur dann, wenn ihr erstens eure Erlaubnisscheine und die Gewässerordnung lest, bzgl. den Gegenständen die mitgeführt werden müssen, und dann am besten alles einmal griffbereit pro Person habt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Andererseits (und da kommt meine eigene Meinung ins Spiel) darf man an etlichen Gewässern mit drei Ruten gleichzeitig angeln,
Bis zu 8 Ruten kenn ich persönlich ;-) ...

Gute Frage ansosnten, bei der ich überfordert bin.

Die Frage wäre, wo das wie im Gesetz oder Verordnung stehen soll und wie genau das formuliert wäre....???

Nur weil sowas in der Prüfung gefragt wird, heissts noch lange nicht, dass das auch wirklich in einem Gesetz steht.

Ich habe jedenfalls weder im Gesetz (http://www.nds-voris.de/jportal/?qu...hG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true) noch in der Verordnung (http://www.nds-voris.de/jportal/?qu...ML-19780301-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true) von Niedersachsen den Begriff Fischtöter oder Maßband gefunden...
 

wobbler68

Active Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Hallo
Ich bin auch aus Niedersachsen.
Sollte in der Gewässerordnung stehen.
Bei uns steht es auch auf Gastkarten.

.....Bei Kontrollen sind gültige Papiere sowie Maß,Landungshilfe Schlagstock und Messer vorzuweisen.........

Jeder hat wohl gültige Papiere, Maß,Schlagstock und Messer in seiner Tasche.;)
Landungshilfe(Kescher ,Gaff)sollte auch nicht so schwer und sperrig sein,das du den nicht mitnehmen könntest.
Braucht ja nur einer Einsatz bereit sein.;)


Ich und mein Bruder sind seit ü 30 Jahren im Verein und gehen auch gemeinsam los.
Uns pupte mal vor Jahren ein "Kontrolleur" an als wir beim Ansitzangeln waren.
Stühle nebeneinander,4 Angeln auf 15m breite ausgelegt.
Wir hatten nur 1 Kescher aufgebaut,der 2 lag noch in der Tasche.|bigeyes
Der hatte wohl schlechte Laune.#c
Nach einigen |motz:|krach::e|sagnix zog er von dannen.:)
Die Aktion hat ihn dann noch einigen Ärger eingebracht.
Und uns den Angeltag versaut,wegen der schlechten Stimmung.|evil:
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Sollte in der Gewässerordnung stehen.
Bei uns steht es auch auf Gastkarten.
Es ging hier aber um GESETZLICHE Vorgaben.

Gewässerordnung, Erlaubniskarten etc. ist ein privatrechtlicher Vertrag und hat keine Gesetzeskraft.

Wenn das in der Prüfung so gelehrt wird, dass das gesetzlich vorgeschrieben wäre, ist es einfach falsch - oder es steht in irgendwelchen anderen Gesetzen als dem Fischereigesetz oder Verordnung..


Dass man sich auch privatrechtliche Vorgaben zu halten hat, ist vollkommen klar.

Das habt aber REIN GAR NIX mit "gesetzlich gefordert" zu tun.

Wenn zwei Angler zusammen losziehen, brauchen sie von den gesetzlich vorgeschriebenen Gegenständen (Fischtöter, Zange, Maßband, Kescher, Messer)
Ist in NDS NICHT GESETZLICH vorgeschrieben!
Sonst bitte § nennen, wo genau das stehen soll in welchem Gesetz..
 

Reg A.

Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

.....Bei Kontrollen sind gültige Papiere sowie Maß,Landungshilfe Schlagstock und Messer vorzuweisen.........

Geht's bei euch am Wasser so zu, dass man da sogar gesetzlich zu verpflichtet ist, einen Schlagstock mit sich zu führen?! |bigeyes

Kleiner Scherz am Rande ;)
 

Michael.S

”Und eines Tages kommt hoffent
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Kescher ist hier auch Vorschrift , bin ich auch nicht ganz Glücklich mit , ich bevorzuge die Handlandung und Angle auch nur an Stellen wo das auch möglich ist , wegen Transport mit dem Fahrrad habe ich einen kleinen Watkescher dabei , Quasi als Alibikescher , Gaff wäre auch eine Alternative als Alibi wüsste jetzt aber nicht ob der erlaubt wäre
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Nochmal:
Vereins/Verbands/BewirtschafterVORSCHRIFTEN sind eben Vorschriften und NICHT gesetzlich gefordert.

Bitte immer sauber unterscheiden, damit solche falschen Fakten nicht weiter verbreitet werden..!
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Hallo,

mir ist in DE (außer Bayern) keine gesetzliche Forderung bekannt, für NRW sicher nicht.

Die Forderung nach diesen Hilfsmitteln ergibt sich in aller Regel
aus den Gewässerordnungen. Das steht in jeder Muster-Gewässerordnung so drin und wird immer wieder übernommen. Deshalb die Vermutung, das stehe im Gesetz.

Wenn sich 2 Angler das Gerät teilen, würde ich das als FA nicht bemängeln, solange die beide Angler zusammen bleiben.

sneeP
 

Rannebert

coin operated boy
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Die Frage wäre, wo das wie im Gesetz oder Verordnung stehen soll und wie genau das formuliert wäre....???

Nur weil sowas in der Prüfung gefragt wird, heissts noch lange nicht, dass das auch wirklich in einem Gesetz steht.

Da hast natürlich recht. Das hab ich in der Angetrunkenheit heut nacht geflissentlich ignoriert.
Andererseits wird auch hier in Niedersachsen weiterhin der Wahn in den Vorbereitungskursen gelehrt, dass jeder maßige Fisch abgeschlagen gehört. Oder der Herzstich die einzig zugelassene Tötungsmethode sei. Da gibt es schon einiges an Unfug zu hören...

Trotzdem bleibt es bei:
Aber sicher seid ihr nur dann, wenn ihr erstens eure Erlaubnisscheine und die Gewässerordnung lest, bzgl. den Gegenständen die mitgeführt werden müssen, und dann am besten alles einmal griffbereit pro Person habt.
 

ronram

...
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Hallo,

mir ist in DE (außer Bayern) keine gesetzliche Forderung bekannt, für NRW sicher nicht.

Die Forderung nach diesen Hilfsmitteln ergibt sich in aller Regel
aus den Gewässerordnungen. Das steht in jeder Muster-Gewässerordnung so drin und wird immer wieder übernommen. Deshalb die Vermutung, das stehe im Gesetz.

Wenn sich 2 Angler das Gerät teilen, würde ich das als FA nicht bemängeln, solange die beide Angler zusammen bleiben.

sneeP


Das Zusatzzeug würdest du als Fischereiaufseher - jedenfalls in NRW - von mir gar nicht zu sehen bekommen. [emoji14]

Fische, Papiere, Fanggerät. Mehr nicht.
 

55+

New Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

den Unterfangkescher nicht vergessen, welcher ebenfalls pflicht ist, dann bist du durch :q

Ach und Thomas, ist es denn nun eigentlich gesetz oder nur pflicht ? :vik::vik::vik:#c
 

Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Es ist wirklich eine Interessante Frage, ich war selbst viel Jahre lang Fischereiaufseher in Hessen, wobei diese Frage ja wohl eher hypothetischer Natur sein dürfte da sich wohl jeder Angler diese Gegenstände die es Alle schon in sehr preisgünstigen Ausführungen gibt wohl selbst beschaffen wird. Trotzdem will ich mal versuchen mich der gesetzlichen Seite zuzuwenden. Das Gesetz schreibt vor das ein Angler diese Gegenstände bei sich zuführen hat während des angelns.
Das bedeutet inspliziet er muss nach freiem Willen die Sachherschaft darüber ausüben können. Um dies zu gewährleisten muss der jeweiligen Angler mit nichten der Eigentümer sein sondern nur darüber nach freiem Willen verfügen können ( eine Definition aus dem deutschen Gesetz) somit sehe ich absolut kein Problem das zwei Angler gleichzeitig die Sachherschaft über den selben Gegenstand ausüben das ist nach deutschem Gesetz durchaus machbar. Um die wohl für nicht so Gesetzes geschulte Angeler etwas zu verbindlichen, der Eigentümern eines beweglichen oder unbeweglichen Gegenstandes muss nicht unbedingt gleichzeitig der Besitzer sein, weil der Besitzer immer derjenige ist der die tatsächlich Sachherschaft ausübt, dabei ist es nach dem Gesetz egal wie er in den Besitz genommen ist, dies kann zB. durch Kauf sein, geliehen, gestohlen oder durch den Eigentümer zum Gebrauch eingeräumt. ..wahrscheinlich habe ich jetzt alle Klarheiten beseitigt :) , was ich damit erklären möchte ist, das ich von der Gesetzeslage durchaus keine Probleme sehe das der eine Angler dem anderen Angler bei bedarf abwechselnd immer wieder den Besitz des benötigten Gegenstandes einräumt und somit den Anforderungen des Fischereigesetzes genüge getan ist.


LG
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Das Gesetz schreibt vor das ein Angler diese Gegenstände bei sich zuführen hat während des angelns.
Das Gesetz scheibt das eben NICHT vor in Niedersachsen, was hier die Frage war.

Ganz einfach ;-)

Nur weil sowas in der Prüfung gefragt wird, heissts noch lange nicht, dass das auch wirklich in einem Gesetz steht.

Ich habe jedenfalls weder im Gesetz (http://www.nds-voris.de/jportal/?qu...hG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true) noch in der Verordnung (http://www.nds-voris.de/jportal/?qu...ML-19780301-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true) von Niedersachsen den Begriff Fischtöter oder Maßband gefunden...


PS:
Auch im hessischen Gesetz und Verordnung steht dazu nichts..............
http://hessenfischer.net/gesetze/hfschg.htm
http://hessenfischer.net/gesetze/gesetze.htm
 
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Purist

Spinner alter Schule
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Das Gesetz scheibt das eben NICHT vor in Niedersachsen, was hier die Frage war.

Ganz einfach ;-)

Rechtlich ist das völlig wurscht, das Tierschutzgesetz schreibt z.B. Betäubung beim Töten von Wirbeltieren vor. Wenn du dazu nichts dabei hast, "kann" daraus ein rechtliches Problem werden, einmal davon abgesehen, dass ein Aufseher das ahnden kann wie es die Satzung hergibt.

In meinen Verein muss ich mich an die Vereinssatzung, fünf Gesetze (Tierschutz, Naturschutz, Wassergesetz, Ordnung in Feld und Forst und das Fischereigesetz) und an die Landschaftsschutzverordnung sowie die Umweltbestimmungen halten. So einfach ist das mit der Juristerei in Deutschland, was in einem Werk nicht drinsteht, findet man in einem anderen.
Was nun ein passender Knüppel ist, dürfen wohl Richter klären.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

zum betäuben eines Fisches kannste sogar die Faust nehmen, abgesehen von jedem Stück Holz und Stein dass da genügend rumliegen solltem ne leere Bierflasche, und, und, und...

Di Frage war klar - eben so die Antwort:
Es ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben,
(Fischtöter, Zange, Maßband, Kescher, Messer)
mitzuführen.
 

ronram

...
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

zum betäuben eines Fisches kannste sogar die Faust nehmen, abgesehen von jedem Stück Holz und Stein dass da genügend rumliegen solltem ne leere Bierflasche, und, und, und...

Di Frage war klar - eben so die Antwort:
Es ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben,
mitzuführen.
Und zum Ausbluten kannst du dem Fisch auch in die Kehle beißen oder die Kiemen herausreißen. Die TierSchlV möchte eben nur ein Ausbluten. Wie du das machst ist egal.

Wenn ich jedes mal einen Euro bekommen würde, wenn irgendwo im Internet ein Angler schreibt "im Gesetz steht"...obwohl da gar nichts steht.
Meine Ruten wären vergoldet und mit Edelsteinen besetzt.
 
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boot

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Was ich immer belächel ist das viele sagen sie machen nach dem abschlagen einen Herzstich, vieviele da das Herz wirklich treffen ist ein?

Fisch fangen
Messen
Betäuben
Kehlschnitt wo erlaubt.

da brauchst du keine Gesetze für. Lg
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Mit Kehlschnitt musste vorsichtig sein, in irgendeinem Landesfischereigesetz/verordnung hatte ich schon gelesen, dass bei denen Herzstich vorgeschrieben bzw. nur Herzstich erlaubt war.

Da musste zumindest als erstes mal Herzstechen dann vor dem vernünftigeren Kehlschnitt ;-))

Müsst ich nochmal nachgucken, wo das war..
 

boot

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Okay danke Thomas#6 das wußte ich nicht.
 
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