Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

bin nicht 100% sicher mit der Herzstichgeschichte, wenn, eh eher in Verordnung, aber so ne Diskussion war schon mal, ich hab das hakt irgendwie noch im Kopp, kenn aber auch nicht alle 16 Gesetze plus Verordnung, plus technische Ausführungsverordungen etc. auswendig...

Klar ist aber das zum Thema hier:
Di Frage war klar - eben so die Antwort:
Es ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben,
(Fischtöter, Zange, Maßband, Kescher, Messer)
mitzuführen.
 

Purist

Spinner alter Schule
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Di Frage war klar - eben so die Antwort:
Es ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben,
mitzuführen.

Vorgeschrieben ist derzeit ein "dumpfer Schlag auf den Kopf", was immer das sein mag..
Auch noch erlaubt: Elektrobetäubung, Kohlendioxidexposition bei Salmoniden und Stoffe mit Betäubungseffekt. Ob für dafür ein Klarer ausreicht? :q

Was ich immer belächel ist das viele sagen sie machen nach dem abschlagen einen Herzstich, vieviele da das Herz wirklich treffen ist ein?

Bei Hechten klappt's bei mir zu über 95%, voraussetzung ist nur ein scharfes Messer, ein Stich und er blutet völlig aus und hat keinerlei Regungen mehr. Bei Barschen will das nie so recht klappen..
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Ich würde denken das man ges. nur mitführen muss mit dem man seine Angelberechtigung und sich als Person ausweisen kann, weiter halt alles was benötigt wird um einen Fisch nach dem Recht vorschriftsmäßig zu töten.(1.Messer)

Dann erst folgen die Auflagen der Bewirtschafters unter deren Voraussetzung die Berechtigung ausgestellt wurde.
Also meist Kescher, Hakenlöser, Maßband und Totschläger.

Könnte mir aber vorstellen, das ein Gericht solche weiterführenden dann vorgeschriebenen Dinge als Erweiterung des Mindeststandart zum gesetzlich Umgang mit Fisch und Beute auch übernimmt.
Also ein bewusstes nicht Mitführen, weil nicht ges. vorgeschrieben, ähnlich wie Vorsatz betrachtet.

Auch das Messer ist ja gesetzlich meist nicht vorgeschrieben, nur ist das halt das geeignete Werkzeug für Herzstich, Kehlschnitt oder dem bei Aal und Plattfischen vorgesehenen Ausweiden.

Das Recht ist manchmal seltsam.
Aber das Ziel des Rechtes ist halt schonender Umgang und schnelles Töten der Fische.
Selbst wenn etwas nicht ausdrücklich vorgeschrieben wurde, gelten diese Ziele immer.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Vorgeschrieben ist derzeit ein "dumpfer Schlag auf den Kopf", was immer das sein mag..
Auch noch erlaubt: Elektrobetäubung, Kohlendioxidexposition bei Salmoniden und Stoffe mit Betäubungseffekt. Ob für dafür ein Klarer ausreicht? :q

Vorgeschrieben ist das Betäuben nicht nur ein dumpfer Schlag.
Ergo könnte bei einem Großwels die Glasflasche besser geeignet sein, als ein kleiner Totschläger für Weißfische und Forellen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Fakt ist, es ist gesetzlich NICHT vorgeschrieben in NDS, Fischtöter, Zange, Maßband, Kescher, Messer dabei zu haben.

Es ist Deine Sache, wie Du den Fisch "tierschutzgerecht" um die Ecke bringst vor dem Essen - man kann immer so einiges diskutieren, hier bringen Japaner ihre Fische "schnell und respektvoll" über dem Jordan..:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=321550
 

dreampike

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Wenn der Verein auf dem Erlaubnisschein vorschreibt, dass bestimmte Gegenstände mitgeführt werden müssen und ich als vom Verein bestellter Fischereiaufseher eine Kontrolle durchführe, dann will ich diese Gegenstände sehen. Hat der Angler diese nicht dabei oder weigert sich sie vorzuzeigen, dann gibt es eine Meldung an den.Vorstand. Der entscheidet dann über die Sanktion. Dafür braucht es keine.gesetzliche Auflistung vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstände. Wenn 2 Angler einen gemeinsamen Kescher benutzen, ist mir das wurscht.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Richtig - die Frage war aber NACH GESETZLICH VORGESCHRIEBENEM..

Antwort einfach und klar:
Gibbet nicht in NDS..
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Fakt ist, es ist gesetzlich NICHT vorgeschrieben in NDS, Fischtöter, Zange, Maßband, Kescher, Messer dabei zu haben.

Trotzdem gilt auch dort das Tierschutzgesetz und entsprechende Urteile von Richtern, selbst wenn man nur in Fischereigesetzen und Fischereiverordnungen sucht.
Letztere sind zweitrangig.

Ich verstehe Deinen Einwand, die Frage ist ob der T.E die verwirrenden Antworten auch versteht.
Fakt ist z.B das wenn Er auf Aal angelt, auch den Vorsatz haben muss Aale zu entnehmen.
Will er das, ist Ihm zur fachgerechten Tötung das sofortige Ausweiden vorgeschrieben. Mir fällt nur nicht ein wie man das ohne Messer macht.
Vermutlich sind aber auch nicht alle Umstände extra verboten, unter dehnen man kein Auto mehr fahren darf.
Es reicht halt, zu verlangen das weder die Wahrnehmung noch die Reaktion stark eingeschränkt sein darf.
Die einzelnen Verbote vereinfachen eher die Überwachung, den Einzelfall kann in Richter aber immer noch maßregeln.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Er kann jedes Werkzeug verwenden, dass er für geeignet hält und das ein im Sinne des Gesetzes vorgeschriebenes Handeln ermöglicht. Nicht umsonst wurde KEINE Liste mit vorgegeben!

Und es muss ihm vom Staatsanwalt NACHGEWIESEN werden, das seine Art des Tötens (mit welchen Werkzeugen auch immer) NICHT mit dem TSG übereinstimmen würde.

Da eben GESETZLICH weder in NDS noch im TSG dazu was vorgeschrieben ist, was zu verwenden oder mitzuführen wäre..
 

Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

*

Dabei seit: 03.2006

Ort: Ismaning

Beiträge: 516

*AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Wenn der*Verein*auf dem*Erlaubnisschein*vorschreibt, dass bestimmte Gegenstände mitgeführt werden müssen und ich als vom*Verein*bestellter Fischereiaufseher eine Kontrolle durchführe, dann will ich diese Gegenstände sehen. Hat der Angler diese nicht dabei oder weigert sich sie vorzuzeigen, dann gibt es eine Meldung an den.Vorstand. Der entscheidet dann über die Sanktion. Dafür braucht es keine.gesetzliche Auflistung vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstände. Wenn 2 Angler einen gemeinsamen*Kescher*benutzen, ist mir das wurscht.
Leider bekomme ich das mit dem zitieren noch nicht hin,deshalb habe ich den Text von dreampike hier rein kopiert.
Du hast völlig Recht, ein Verein darf durchaus für sein Gewässer mit einer eigenen Verordnung Regeln und Gesetze erstellen die das jeweilige Fischereigesetz ergänzen oder verschärfen ( nicht außer Kraft setzen ) . Wenn der Verein einen handelsüblichen Fischöter vorschreibt, ist dies absolut legitim und darf selbstverständlich von einem Aufseher kontrolliert werden. Sollte der Angler dieses verweigern, darf der Aufseher jedoch nicht gewaltsam eine Kontrolle durchführen, sehr wohl jedoch ein Gewässerverbot im Sinne des Hausrechtes bzw Besitzdienschaftes aussprechen.


LG
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

In meinen Verein muss ich mich an die Vereinssatzung, fünf Gesetze (Tierschutz, Naturschutz, Wassergesetz, Ordnung in Feld und Forst und das Fischereigesetz) und an die Landschaftsschutzverordnung sowie die Umweltbestimmungen halten.

|bigeyes |uhoh:

#c aber angeln darf du noch ... |kopfkrat
 
G

Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Fakt ist z.B das wenn Er auf Aal angelt, auch den Vorsatz haben muss Aale zu entnehmen.
Will er das, ist Ihm zur fachgerechten Tötung das sofortige Ausweiden vorgeschrieben. Mir fällt nur nicht ein wie man das ohne Messer macht.
.

Schere ;)
 

Michael.S

”Und eines Tages kommt hoffent
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Maßband sollte man doch immer dabei haben , schließlich gibt es überall Mindestmaße , Messer ebenso oder soll man die Fische erwürgen ? :q
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Wenn man die Grifflänge seiner Rute, oder Kerben im Kescherstab hat, für die Fischarten, die man mitnehmen würde, brauchste kein Maßband.

Herzstich kannste auch mit jedem spitzen Gegenstand, von Schaschlickspiess bis Kugelschreiber machen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eben NICHT, das mitzuführen - und das war die Frage..
 

Michael.S

”Und eines Tages kommt hoffent
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Ich habe mal in einer Doku gesehen wie Fischer die Fische mit einen Nackenbiss töteten , wäre vieleicht hier auch eine Alternative :q
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Die Frage ist doch nicht, was ihr für sinnvoll haltet, sondern was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Soll doch jeder entscheiden, was er zusätzlich zum vorgeschriebenen benötigt.
ICH brauche kein Maßband, kein Messer, sondern nur meinen Fischtöter, leider nicht, wie hier gefordert, handelsüblich, aber bedingt durch die Größe meiner Fische:

https://www.gs-workfashion.de/media...525d08d6e5fb8d27136e95/i/m/image_840025_1.jpg
 
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Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Hallo, nein es gibt natürlich keine Norm für Fischtöter und wird es hoffentlich auch niemals geben, ich meinte damit auch eher einen geeigneten Gegenstand und wollte mich damit hauptsächlich auf die Rechte des Vereins berufen mit einer Verordnung dieses festlegen zu dürfen. Um meine Aussage anhand eines Fallbeispieles zu verdeutlichen, stelle dir mal einen See vor der vom Verein mit Stören besetzt wurde. Jetzt mal angenommen ein Gastangler angelt dort auf Stör , führt aber nur so ein mini Teil aus Kunststoff bei sich, mit integriertem Hakenlöser wie sie gerne für Forellen benutzt werden, wäre der Angler nicht in der Lage den Stör mit nur einem Schlag den Fisch abzuschlagen. Jetzt mal weiter angenommen der Verein würde festlegen das der Fischtöter mindestens so lange oder so schwer zu sein hat dann wäre das rechtmäßig und zulässig und dürfte auch kontrolliert werden, das wollte ich damit sagen. Es spiegelt auch nicht meine persönliche Meinung da sondern nur, die Rechtmäßigkeit ergänzender Verordnungen von Vereinen.

LG
 
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Auch noch erlaubt: Elektrobetäubung, Kohlendioxidexposition bei Salmoniden und Stoffe mit Betäubungseffekt. Ob für dafür ein Klarer ausreicht? :q

Für diese dinge benötigt man offiz. eine Gewerbliche Fischerei oder aber Gewässerwarte etc.mit Genehmigung sowie Lehrgänge und Prüfungen.

Klaren trinkt man selbt ;)...aber mit Nelkenöl könnte es bei richtiger Dosierung klappen.

#h
 
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