Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Hallo Toni 62 du verstehst mich miss , ich fordere das nicht, ganz im Gegenteil ich bin absolut kein Fan von vielen Gesetzen und Verordnungen, ganz im Gegenteil !!
Ich möchte nur die Gesetzeslage wiedergeben und da ich lange beruflich damit Zutun hatte ist Sie mir einigermaßen gut geläufig .Persönlich mag ich es sehr gerne unreglementiert und Frei. ...ich möchte hier auf keinen Fall den Eindruck hinterlassen das ich ein Gesetzesreiter wäre das hab ich auch im Beruf niemals so gehandhabt.

LG
 

Purist

Spinner alter Schule
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

|bigeyes |uhoh:

#c aber angeln darf du noch ... |kopfkrat

Klar. Noch schöner: Bis auf die Satzung gilt das für alle Angler in NDS. ;)
In Hessen dürfte das ähnlich sein..

Für diese dinge benötigt man offiz. eine Gewerbliche Fischerei oder aber Gewässerwarte etc.mit Genehmigung sowie Lehrgänge und Prüfungen.

Das sind die Dinge, die der Gesetzgeber als Betäubungsmaßnahmen für Fische erlaubt. Ob sie einer Anweisung/Lehrgängen bedürfen, steht da nicht explizit. Und da sind wir wieder bei deutscher Gesetzgebung- warum einfach wenn's auch ordentlich kompliziert geht? Der Föderalismus hat damit ausnahmsweise nichts zu tun, sondern die Interessen, die da miteinfließen und sich auch ändern können, daher steht's so nicht im Tierschutzgesetz.
 
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Das sind die Dinge, die der Gesetzgeber als Betäubungsmaßnahmen für Fische erlaubt. Ob sie einer Anweisung/Lehrgängen bedürfen, steht da nicht explizit. Und da sind wir wieder bei deutscher Gesetzgebung- warum einfach wenn's auch ordentlich kompliziert geht? Der Föderalismus hat damit ausnahmsweise nichts zu tun, sondern die Interessen, die da miteinfließen und sich auch ändern können, daher steht's so nicht im Tierschutzgesetz.


Ich mach die Gesetze nicht (na ja nen bißchen ^^ ) durch meinen Beruf weiß ich das Du,genau wie für Elektrofischerei
Lehrgänge besuchen musst.Aber das kann ja in jedem Bl wieder anders sein.
 

Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Nein das ist in jedem Bundesland gleich, für Elektrofischerei braucht man Prüfung und Genehmigung.

LG
 

Purist

Spinner alter Schule
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Nein das ist in jedem Bundesland gleich, für Elektrofischerei braucht man Prüfung und Genehmigung.

Das ist mir so auch geläufig, allerdings hat die Elektrofischerei doch in ihrer gängigen Verwendung einen anderen Zweck als die Betäubung zur Tötung, oder?
Die von mir aufgelisteten Betäubungsmethoden sieht der Gesetzgeber/das zuständige Ministerium explizit für die Fischtötungen nach dem Tierschutzgesetz vor.
Natürlich sind da Berufsfischerei/Fischzucht/Tierversuche/evtl. biologische Untersuchungen etc. mit enthalten.
 

Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Ja natürlich hast du recht, die elektro Fischerei ist eigentlich ein Instrument der Behörden und des Gewerbes und hat mit uns sportfischern nichts zu tun, sei denn wir vertreten die Interessen der Behörden haben die Ausbildung dazu und deren Genehmigung mit verbundenem Auftrag.
Dieser kann aus mehreren Gründen erteilt werden, im Rahmen einer Umsiedlung oder einer Hegefischerei zB.
Ich würde auch jedem der keine Ausbildung und Genehmigung besitzt dringend davon abraten, ein solches Gerät, zugriffsbereit am Gewässer zu führen. ...da der Gesetzgeber daraus den Vorsatz ableiten könnte das man es illegal Einsätzen möchte.
Ich betone an dieser Stelle nochmal das ich kein Paragraphen Reiter bin sondern nur die Gesetzeslage nach meinen Kenntnissen versuche wiederzugeben. .. :)
 

ronram

...
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Ich lese hier ganz oft, dass irgendetwas in irgendeinem Gesetz irgendwo stehen soll...aber komischerweise lese ich nur ganz selten in welchem Gesetz.

Ist doch komisch.

@Waller Michael
Du schreibst ja selbst, dass du nur wiedergibst, was im Gesetz steht...hau doch mal eine Norm raus. Bitte, einfach mal in Klammer dahinter schreiben, in welchem Gesetz oder in welcher Verordnung denn da was stehen soll. Das wäre super ;-). Bisher lese ich nämlich nur ziemlich viel von deinen Kenntnissen, die mir doch überwiegend nach Fehlinterpretation aussehen.

Purist hat ja netterweise aufgelistet, wie Fische in Deutschland betäubt werden dürfen...wer davon was machen darf, war ja gar nicht Gegenstand seiner Auflistung. Es ging ja nur darum, was überhaupt möglich ist.
In der Anlage 1 der TierSchlV steht ja schon beschrieben, was alles bei Fischen geht.
Für die Betäubung von Fischen sind folgende Verfahren zulässig:

9.1Elektrobetäubung,
9.2stumpfer Schlag auf den Kopf,
9.3Kohlendioxidexposition bei Salmoniden,
9.4Verabreichung eines Stoffes mit Betäubungseffekt, ausgenommen Stoffe wie Ammoniak, die gleichzeitig dem Entschleimen dienen.


So...Stumpfer Schlag auf den Kopf...Wo steht jetzt, dass ich einen Fischtöter (was das auch immer sein mag), einen Schlagstock (Schlagstock, wie der im WaffG? :-D Ja? :p) oder ein anderes gekauftes Hilfsmittel benutzen muss? Bitte mit Quellenangabe ;-). Wenn mir niemand etwas nennen kann, dann geht ja wohl auch ein stumpfer Schlag mit dem Schuh. Oder einem Stein.@Bernd2000 Ich mag ja deine Beiträge, aber dass du dich so an dem Messer aufhängst (" weiter halt alles was benötigt wird um einen Fisch nach dem Recht vorschriftsmäßig zu töten.(1.Messer)") kann ich nicht verstehen.
Nochmal...die TierSchlV (schon wieder) § 12 Abs. 6...Blutentzug.
Wie führe ich das herbei?
Ja, ein Messer ist praktisch...aber geht ja auch ohne.
Da wo ich wohne steht weder im Fischereigesetzt noch in der dazu gehörenden Verordnung, wie ich diesen Blutenzug herbeizuführen habe.
Ist also mir überlassen, oder?
Und wenn ich dem Fisch den Kopf abbeiße...Ja, dann mache ich das eben so. Weil ich es darf. #h


Ja...es steht in NRW in der Verordnung zur Fischerprüfung...der Herzstich...als eine von drei Antwortmöglichkeiten.
Aber so viel Fantasie kann ich gar nicht haben um aus einer a, b oder c Frage eine Rechtsverbindlichkeit am Wasser herzuleiten. :-O
Steht in § 1, dass alle Fragen und alle (wohlgemerkt) korrekten Antwortmöglichkeiten ausnahmslos am Wasser gelten? NEIN.
Was gilt am Wasser? Das, was da auch tatsächlich gilt. Oh Wunder...LFischG, Verordnung, TierSchG und der ganze andere Kram, der ausdrücklich einen entsprechenden Anwendungsbereich zugewiesen bekommen hat.


Woher kommt denn eigentlich dieses krampfhafte "ich habe gelernt, dass....also ist das auch so".
Was, wenn ich falsch gelernt habe oder es nicht richtig verstanden habe.
Nur weil man die Prüfung bestanden hat, braucht an sich noch lange nicht einbilden irgendeine Sachtkenntnis zu besitzen. Totale Dummköpfe bestehen die Prüfung (jedenfalls in NRW).


@Thomas

geht es dir nicht langsam auf die Nerven zu betonen, dass es darum geht ob es eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der Ausrüstung zu finden? :-D


@Toni_1962 Schön formuliert, aber ich das versteht nicht jeder.
"Die Frage ist doch nicht, was ihr für sinnvoll haltet, sondern was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Soll doch jeder entscheiden, was er zusätzlich zum vorgeschriebenen benötigt."
Dafür sitzt der Gedanke zu fest, dass ein Maßband mitzuführen ist und auf Verlangen dem Aufseher brav zu zeigen ist.


Ich frage mich ja, ob diejenigen, die sich (ich formuliere es mal sehr spitz) vom Aufseher durchsuchen lassen, auch an der Kasse vom Supermarkt bereitwillig die Handtasche, den Rucksack oder sonstige mitgebrachte Taschen öffnen.|kopfkrat|kopfkrat


Kann doch eigentlich nicht so verwirrend sein sich das bisschen Fischereirecht durchzulesen.;)
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

@Thomas

geht es dir nicht langsam auf die Nerven zu betonen, dass es darum geht ob es eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der Ausrüstung zu finden? :-D
ooch - bins gewohnt...

Von sich so dünkenden Kontrolleurs-, Vereins- und Verbandsoberlehrern wird immer wieder so viel Quark erzählt nach 3 Jahrzehnten schützergeprägter Gehurnwäsche, damit hab ich zu tun seit es das Forum gibt..
 

ronram

...
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Ist ja vielleicht auch nur der feuchte Traum vom Macht und Befugnissen. #c
So Hauptmann von Köpenick Style.

Ich muss ja immer grinsen, wenn mir jemand voller Ehrfurcht und aus tiefster Überzeugung sagt "dann schickt dich der Aufseher nach Hause". :):):):):):):):):)
 

Rannebert

coin operated boy
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Blöd halt nur, wenn der Erlaubnisschein sowas vorgibt, und man die benötigten Dinge eben nicht mitführt. Weil das dann ja quasi 'Gesetz' am Wasser ist. ;)
 

ronram

...
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Es geht ja nicht ums "Gesetz am Wasser"...

Und Mitführen und Vorzeigen sind, davon mal abgesehen, auch wieder zwei verschiedene Paar Schuhe.

Und wenn in der Gewässerordnung steht, dass du nur rosa Unterwäsche drunter tragen darfst, ziehst du für den Vereinsaufseher blank? :0. :D
Kuriose "Gesetze am Wasser" gibt es ja durchaus...haben hier ja auch einen eigenen Thread. [emoji14]
 
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TMC

Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

That escalated quickly :D

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Mein Fazit also: Besser doppelt dabei haben und auf Nummer sicher gehen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Wenn Du Stress vermeiden und bloss angeln willst:
Ja!

Willst Du kämpfen oder auch Recht durchsetzen - kommt drauf an (gesetzlich nicht notwendig, je nach Erlaubniskarte schon) ;-))
 

ronram

...
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Wenn du Stress vermeiden willst, mach auch keine Fotos von Fischen...manche glauben das sei strafbar.
:D


Das musste jetzt noch sein.
 

Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

@ronram , zu was genau möchtest du denn eine Gesetzesdefinition wissen? Hier wurde schon über viel geschrieben, die einzelnen Gesetze und Definitionen verschiedener Dinge leiten sich teilweise aus den Jedermannsrechten ab die sowohl im BGB verkankert sind wie auch im StGB, und ein Paragraph in der Strafprozessordnung, dann natürlich andere Dinge wieder in den Jeweiligen Landesfischereigesetzen und Wortdefinitionen wie zB. das Wort " führen " im Waffengesetz. Das Hausrecht und die Besitzdienerschaft wirst du wiederum im BGB wiederfinden auf die sich ein Aufseher bei seiner Tätigkeit am Vereinsgewässer berufen kann. Wenn es um Fragen und Paragraphen aus dem StGB oder BGB gehen sollte so bin ich bereit dir den passenden Paragraphen im Einzelfall rauszusuchen. Gesetzestexte aus den einzelnen Fischereigesetzen habe ich hier keinesfalls von jedem Bundesland zur Hand und wenn auch nicht aktuell .
Meine Aussagen waren aber in der Mehrzahl auch aus höhergestellten Gesetzbüchern abzuleiten, die vorwiegend den Jedermannsrechten und dem Hausrecht zu entnehmen sind.
 

ronram

...
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Ich würde auch jedem der keine Ausbildung und Genehmigung besitzt dringend davon abraten, ein solches Gerät, zugriffsbereit am Gewässer zu führen. ...da der Gesetzgeber daraus den Vorsatz ableiten könnte das man es illegal Einsätzen möchte.

Was kann mir denn der Gesetzgeber (?) denn dann?

Wie Hausrecht am Wasser? Welches Hausrecht? Wo kommt das her?
Kann es sein, dass du mit Begriffen um dich schmeißt, die gar nicht passen? ;)

Du unterscheidest ja schön zwischen Besitzer und Eigentümer...gut so...aber was bringt das hier?
Im gleichen post schreibst du, dass ein Angler gewisse Dinge mitzuführen hat (auch das Mitführen erläuterst du ja durchaus richtig)...aber bitte, wo steht, was mitzuführen ist?
Was Mitführen bedeutet hilft ja niemanden weiter, wenn nicht klar ist, ob ein Mitführen von was auch immer vorgeschrieben ist.
Oder sehe ich das falsch?
Sachherschaft, BGB, Jedermannsparagraph und StPO, alles toll und schön...aber nicht konkret.
 
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Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Das Hausrecht hat der Besitzer natürlich in dem Fall der Verein, egal ob Eigentümer oder Mieter, der Verein beauftragt in diesem Fall seinen Aufseher mit der Durchsetzung seiner Hausordnung der ist in diesem Fall Besitzdiener. Und setzt nach BGB und StGB das Hausrecht sowie die jedem zustehenden Jedermannsrechten die Interessen des Vereins durch. Diese Interessen müssen natürlich im Einklang stehen mit höherwertigen Gesetzestexten
 

ronram

...
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Der Verein ist also Besitzer.
Interessant.
Wovon denn?
Den Fischen?
Aber die sind doch herrenlos?
Oder reden wir über ein Privatgelände und ein Privatgewässer?

Also der Verein hat ein privates Grundstück. Da hat der Verein Hausrecht.
Und der Verein hat ein Privatgewässer und ist Besitzer der Fische.
Korrekt?
 
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Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Sag mal irgendwie hab ich den Eindruck das du mich absichtlich missverstehen willst, wenn du dir dies alles durchgelesen hast wirst du sehen das es hier um ein privates Gewässer geht an dem ein Aufseher kontrolliert und natürlich gehören dem Verein auch die Fische, sowie die Besitzrechte für ihr eingefriedetes Grundstück , ihr Vereinsheim und ihr Gewässer. Sie dürfen im Rahmen der geltenden Gesetze frei darüber entscheiden, das Hausrecht ausüben und eine Hausordnung erlassen die auch ergänzend und konform mit dem Fischeregestz ist. Darunter fallen zB. Schutzonen einrichten in denen nicht geangelt werden darf, Schonzeiten verlängern oder ähnliches. Ich hoffe du bist mit meiner Definition jetzt zufrieden.
 

ronram

...
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Ach es geht um ein Privatgewässer.
Nein, das muss ich wohl übersehen haben. :0

Da habe ich mich wohl zu sehr von der Frage nach gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsmitteln leiten lassen, aber dass es sich um ein Privatgewässer und um Regeln für ein Privatgelände handelt, hatte ich nicht auf dem Schirm.
(Hätte der Thomas ja wenigstens nebenbei mal klarstellen können, ob gesetzliche Vorschriften oder private Regeln hier Gegenstand der Diskussion sind. *Grins*)

Dein "das Gesetz schreibt vor" scheint mich da auf die falsche Fährte gelotst zu haben. ;)

Gegen bekloppte Regeln auf privatem Gelände habe ich nichts. Steht ja jedem frei. ;)
 
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