Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

:) ja genau das wollte ich eigentlich auch damit sagen, ist aber irgendwie abgedriftet durch den Fischtöter, ich hatte dann geschrieben das es offiziell zum Glück keine Bestimmungen dafür gibt ab ein Verein diese Bestimmungen erlassen dürfte in Form des Hausrechtes. War wohl auch bisschen mit meine Schuld das es zu Missverständnissen geführt hat. Ich reiche dir mal virtuell die Hand und wünsche dir noch einen schönen Abend und natürlich Petri Heil.

LG Michael
 
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Es geht hier wieder einmal heiß her.
Ich würde vorschlagen, der Threadersteller gibt uns hier erst einmal wortwörtlich die Fragestellung und Antwortmöglichkeiten
zur besagten Prüfung. Vielleicht wird nur gefragt, was man am Wasser zur Versorgung des Fisches dabeihaben sollte? Oder ähnlich...
 

ronram

...
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Ja, den Gedankenschritt vom Verein über das Hausrecht hin zu den eigenen Regeln auf dem eigenen Gelände habe ich nicht mitgemacht.
Also auch mit meine Schuld am Missverständnis.
Hand angenommen und kräftig geschüttelt. ;);)

(Und ein bisschen diskutieren kann ja auch ganz unterhaltsam sein. Auch wenn man ersteinmal aneinander vorbei redet.)

Petri!
 

Waller Michel

Well-Known Member
AW: Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung beim Angeln

Alles gut :) ist ja auch teilweise in Deutschland so das es soviel Gesetze gibt das selbst die die sie kennen müssen oft in den Büchern nachschlagen müssen, speziell bei den Fischereiaufsehern ist es oft sehr kompliziert das es da keine speziellen Gesetzestexte gibt und diese wiederum von einer Vielzahl von Gesetze Büchern abgeleitet wird. Speziell Ehrenamtliche Aufseher die da ein paar Tage Kurs bekommen haben sind sich oft sehr unsicher was sie dürfen und was nicht. Wie glaube ich Du schon geschrieben hattest durchsuchen dürfen sie zB. nicht das ist ein Obrigkeitsrecht. Dafür dürfen Sie in bestimmten Fällen aber eine vorläufige Festnahme durchführen bis die Polizei eintrifft usw usw. ...
Ich will es auch dabei jetzt belassen da es schon lange am Thema vorbei geht. ..also nochmal einen schönen Abend und man liest sich. ..LG Michael
 
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