Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

TRANSformator

Ironiebolzen
Hallo, wusste nicht ganue, wo ich den Thread aufmachen sollte, deswegen nun hier.
Ich bestellte vor 4 Monaten eine Sänger Iron Claw Damokles über das Internet. Gestern verabschiedete sich die Rute plötzlich. Es knackte einmal kurz und danach war die Steckverbindung im Eimer. Und zwar hat sich ist im Handteil der Rute ein "Bolzen" eingeklebt, auf den das Spitzenteil gesteckt wird. Dieser Dieser eingeklebte Bolzen ist nun locker bzw. man kann ihn aus dem Handteil herausziehen. Man sieht deutlich, dass dieser nur äußerst spärlich verklebt war, was wohl nicht ausreichend war.

So weit so gut. Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer, soll ich die Rute nun schicken. Dabei soll ich die Portokosten tragen. Ob ich dann Ersatz bekomme, wird dann erst noch geklärt.

Ist das mit den Portokosten rechtens? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, da hätte ich ja besser hier in der Umgebung was kaufen können. Den Preisvorteil hätte ich dann wieder raus gehabt, da das Porto mit Überlänge auch nicht gerade wenig ist.

Wer muss die Aufwendungen für den Transport nun tragen?


Gruß
 

Fanne

Angry Birds Suchti
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

in der Regel musst du dich kümmern wie die rute zum jeweiligen Verkäufer kommt , wenns er nicht anbietet , zahlst du die Porto kosten ,

wäre ja wenn du im Laden kaufst nicht anders , du bringst es ja dann auch zurück wenn was nicht stimmt

gruss
 

D.A.M

Member
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Hallo wenn es den so ist und es ist nicht dein verschulden muß der Verkaufer die Porto kosten tragen sagen die aber es ist dein verschulden mußt du die tragen ist meist so deswegen kaufe ich nie online ein fahre immer zu Händler hin ist besser :
 

TRANSformator

Ironiebolzen
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Wenn ich in der näheren Umgebung ne Händler hätte, tät ich das auch, aber für die Spritkosten zum nächsten Händler hin und zurück könnte mir dann online noch ne Rolle dazu kaufen;).

Hab hier leider vor ort nichts konkurrenzfähiges.

Hier sind nun auch schon wieder zwei unterschiedliche Meinungen. Naja ich werds wohl zahlen und gut ist. Mich ärgert das einfach. Mein gesamtes altes Angelgerät ist 100 %ig und läuft seit Ewigkeiten erst bei meinem Vater und nun bei mir. Klar sind die Ruten etc. aus Glasfaser und verhalten sich anders, aber kaputt geht da bei mir selten was. Dabei hab ich in den letzten 2 jahren soviel modernen Krams kaputt bekommen, dass es keinen Spaß mehr macht. Qualität gibts da fast nicht mehr.
 

grazy04

Barschverschrecker
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

um es ma salop zu sagen, wenn das Dingen keiner holt und Du das Porto nich zahlst bleibt das gute Stück bei dir liegen, ist leider so. Es gibt ja bei verschiedenen Elektronikartikeln den vor Ort-Service oder wie auch immer der genannt wird, da schauts mit Angelzeug nicht so gut aus... und der Bezug auf die Spritkosten wenn du was zum Händler bringst ist garnet so dumm, zahlen musste quasie immer was um kaputtes Zeug wieder los zu werden.
 

TRANSformator

Ironiebolzen
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

.... zahlen musste quasie immer was um kaputtes Zeug wieder los zu werden.

So schauts leider aus. Und um es mal auf den Punkt zu bringen: Zahlen muss man leider auch schon früher, nämlich um den minderwertigen krams erstmal in die Hand zu bekommen. Kaputt gehen kann imemr mal was, aber gerade bei Angelgeräten bekommt man mittlerweile soviel Schrott, der entweder nach kurzer Zeit den geist aufgibt oder schon schrottreif hergestellt wird. Man schaue sich nur mal die Rollenproduktion an. Man muss!!! quasi schon in ein geschäft gehen und genau das Exemplar testen, welches man später kauft, weil soviel minderwertige Ware verkaufsfertig da liegt. Mir fällt dazu nur noch ein, dass der gemeine Angler von den Herstellern für blöde gehalten wird.
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Ich denke ganz so einfach ist es nicht, zu behaupten es wird nur noch Schrott produziert. Das Problem ist halt heute: "Geiz ist geil!". D.h. es will niemand mehr Geld für welche Ware auch immer ausgeben.

Wenn ich mir die Angebote heute teilweise ansehe und eine Rolle mit Schnurr für 5 Euro bekomme, dann kann ich mir ausrechnen welche Qualität das Teil hat.

Ich will jetzt nicht sagen, dass alle Billigteile Schrott sind, aber es wird hier eben am Material, den Herstellungsprozessen und vorallem bei der Qualitätssicherung gespart.

Mir ist z.B. meine Fliegenrute gebrochen. Ich hab sie kostenlos eingeschickt und ohne Problem ein neues Spitzenteil kostenlos zugeschickt bekommen, obwohl eigntlich nicht ganz klar war, ob nicht ich die Spitze geschrottet hab. Die Rute war damals schon 2 Jahre alt und das abgebrochene Teil schwimmt irgendwo im River Tay rum. Die Rute ist kein Highendteil, aber halt kein billiger Ramsch.

Ich hab für mich einfach festgestellt, Qualität hat seinen Preis und man sollte seinen Händler, ob Internet oder Laden, einfach kennen.

Gruss

Jan
 

Fischer2008

Member
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

So weit so gut. Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer, soll ich die Rute nun schicken. Dabei soll ich die Portokosten tragen. Ob ich dann Ersatz bekomme, wird dann erst noch geklärt.

Ist das mit den Portokosten rechtens? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, da hätte ich ja besser hier in der Umgebung was kaufen können. Den Preisvorteil hätte ich dann wieder raus gehabt, da das Porto mit Überlänge auch nicht gerade wenig ist.

Wer muss die Aufwendungen für den Transport nun tragen?


Ich hätte auch nicht mit dem verkäufer gesprochen sondern mit dem Chef der firma und hätte dem mal nen passendes wort gesagt ....ich spreche nur aus erfahrung ich habe schon oft was bei angeldicount24 oder askari bestellt und ich musste nichts bezahlen und habe auch meine neue leiferung gartis bekommen...
MFG Marvin

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Günstig an der Ostsee campen......
www.wohnwagen-ostsee.de


Gruß MarVin
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Die Portokosten zahlt der Verkäufer und da die Sache defekt war, bevor 6 Monate rum waren, gilt eine gesetzliche Vermutung zu Deinen Gunsten, mit der Folge, dass zunächst vermutet wird, dass die Rute von Anfang an mit dem Fehler / Mangel behaftet war!

Würde die Portokosten freundlich aber bestimmt unter Fristsetzung zurückverlangen!

MfG,

Ernie

PS:

Wenn die sich querstellen, liefere ich gerne auf Wunsch einige §§§ nach!
(PN!)
 

tidecutter

Hossa! Hossa!
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

einen ähnlichen fall hatte ich dieses jahr auch. die rute war gebrochen. unsachgemäße behandlung kann ich ausschließen. sie ist beim anschlagen über der steckverbindung gebrochen. ich habe mit dem verkäufer gesprochen und er hat den umtausch in gänze auf seine kappe genommen. ich habe nichts bezahlt. ist für aber auch der logische weg, wenn ich mich, zumindestens meiner meinung nach, korrekte verhalten habe.
 

TRANSformator

Ironiebolzen
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Hallo, hab gerade etwas weniger tolles erfahren. Meine Rute ist eingeschickt und nun das:

Laut Verkäufer trifft mich keine Schuld, der Zapfen war schelchzt eingeklebt (wie bereits von mir bemerkt). Das ganze läuft also auf Garantie. Jetzt gibt es laut Verkäufer und Sänger aber die Version meiner Damokles mit 15 - 65 gr Wg nicht mehr. Es gibt nur eine neue Version, die laut Verkäufer aber nicht so gut ist, deswegen nimmt der Laden sie auch nciht ins Programm auf. Auch hier wird immer wieder von der neuen Version der Damokles abgeraten. Ergo: Ich will das neue Ding nicht haben.
Alternativ wurde mir angeboten, das meine alte Rute repariert wird. So wie es aussieht, hat sich ja wirklich nur der Zapfen gelöst und könnte wieder eingeklebt werden. Bevor ich die neue Version der Damokles nehme, behalte ich lieber meine alte reparierte Damokles.

Muss ich damit leben oder gibts andere Möglichkeiten, die mir zustehen?

Gruß
 

luecke3.0

Rebell in grün
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Hallo,
um sowas zu vermeiden sollte man sich die Zeit nehmen und die AGBs der Händler genau durchlesen! Oft ist es so das eine RÜcksendung erst ab einem bestimmten Warenwert kostenlos ist.

Wer einen top Reklamationsservice hat ist Askari, das kann zwar mal etwas länger dauern (ist aber schon besser geworden) aber es kostet nichts und ist auch ziemlich unkompliziert, einfach das Paket im Hermes Shop abgeben oder dem Boten mitgeben, man kann auch eine Abholung vereinbaren!

Gruß
Lücke
 

TRANSformator

Ironiebolzen
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Hallo,
um sowas zu vermeiden sollte man sich die Zeit nehmen und die AGBs der Händler genau durchlesen! Oft ist es so das eine RÜcksendung erst ab einem bestimmten Warenwert kostenlos ist.

Wer einen top Reklamationsservice hat ist Askari, das kann zwar mal etwas länger dauern (ist aber schon besser geworden) aber es kostet nichts und ist auch ziemlich unkompliziert, einfach das Paket im Hermes Shop abgeben oder dem Boten mitgeben, man kann auch eine Abholung vereinbaren!

Gruß
Lücke

Das mit dem Porto ist jetzt zweitrangig bzw ist schon geklärt. es geht jetzt um die geänderte Situation, die ich in meinem vorherigen Post beschrieben habe.

Gruß
 

luecke3.0

Rebell in grün
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Hallo,
wenn du mit der Rute gut zufrieden warst würde ich die reparieren lassen wenn die Nachfolger nix taugen. Ansonsten Geld zurück und ne andere Rute oder mal im Netz nach der Rute durchsuchen.
Wobei ich mir sowieso keine Sänger Ruten kaufen würde, hab mit Sänger einfach schlechte Erfahrungen gemacht. |gr: Wobei die Artikel der "Tochtermarke" Anconda größtenteils ganz brauchbar sind.

Gruß
Lücke
 

TRANSformator

Ironiebolzen
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Ist meine erste Sänger Rute und ansonsten bin ich super damit zufrieden. Ich lasse sie denke ich auch reparieren, Geld zurück wird eh schwierig bzw. ich werden den vollen Betrag ja eh nicht zurück bekommen.
Aber ich werde das nochmal ansprechen und dann berichten
Danke.
Gruß
 
F

Fxxxxx

Guest
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Boah, hier tun sich ja Abgründe auf |bigeyes |bigeyes |bigeyes
Bis auf dem Post von Ernie steht hier fast nur kompletter Unsinn drin |bigeyes |bigeyes |bigeyes
Scheint wohl keiner ein BGB bei sich zu Hause zu stehen haben. Und dann wird teilweise auch noch die Rücksendung im Rahmen des Widerrufsrecht mit der Rücksendung im Rahmen der Sachmängelhaftung verwechselt |bigeyes |bigeyes |bigeyes

Wie bereits gesagt wurde, wird bei Defekten innerhalb der ersten 6 Monate gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.
Liegt nun ein Sachmangel vor, so kann der Kunde von seinem Vertragspartner – dem Verkäufer – die Nacherfüllung verlangen. Der Verkäufer haftet im Rahmen der Gewährleistung für die Mängelfreiheit (nicht ein Zulieferer oder der Hersteller). Und der Verkäufer muß gegenüber dem Kunden im Rahmen der Sachmängelhaftung die Nacherfüllung leisten. Ob der Verkäufer dann wiederum seine Kosten von den Zulieferern oder Herstellern ersetzt bekommt, ist allein sein Problem und nicht Problem des Kunden.

Die Aussagen von Verkäufern, ich muß erstmal beim Hersteller fragen, ob ich die Ware zurücknehmen darf oder der Hersteller muß ihm erstmal die Ware ersetzen, sind falsch und gesetzeswidrig. Hier wälzt der Verkäufer sein unternehmerisches Risiko auf Kunden und Hersteller ab.
Die Gesetzeslage ist hier eindeutig. Der Verkäufer haftet für die Mängelfreiheit, der Verkäufer muss nacherfüllen und gegenüber dem Kunden hat der Verkäufer die Kosten zu tragen. BGB § 439, Abs 2.
„Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“

Darunter fallen auch die Rücksendekosten für mangelhafte Waren bei Onlinegeschäften.

Selbst wenn ich hier bei einem örtlichen Händler Waren kaufe und dieser innerhalb der ersten 6 Monate bei der Sachmängelanzeige schon rumzickt, kann dieser gleich bei mir zu Hause antanzen, und die mangelhafte Ware abholen und die neue Ware bringen – damit die Verkäufer sich endlich mal mit dem Gewährleistungrecht befassen und nicht andauernd die Kunden beschmuhn.

Ansonsten bin ich da eher ein ruhiger Geselle - nach dem Motto, wie der Verkäufer in den Wald reinschreit ... ;)

Gut, das mit den Versandkosten wäre somit geklärt. Nochmal zur Nacherfüllung, wird auch häufig nicht beachtet. Der Kunde hat bzgl. der Nacherfüllung ein Wahlrecht § 439, Abs 1
„Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.“

Der Kunde wählt also, ob der Verkäufer reparieren soll oder ob der Verkäufer eine Mängelfreie Ware liefern soll. Der Verkäufer kann nach § 439, Abs 3, Satz 1 die gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Mein beliebtes Beispiel --> ist am Neuwagen der Aussenspiegel mangelhaft, dann kann der Kunde nicht die Lieferung eines neuen Fahrzeuges verlangen. Ansonsten ist bei den meisten Produkten, die wir so fast tag täglich kaufen, fast immer die Ersatzlieferung üblich.
Bringe ich z.B. eine mangelhafte Rolle in den Laden und wähle die Ersatzlieferung als Nacherfüllung aus und der Verkäufer hat diese Rolle vorrätig im Laden, dann gehe ich mit einer neuen Rolle aus den Laden.

Und wegen der Problematik Onlinehändler und Händler vor Ort. Ich kaufe mittlerweile fast nix mehr von einem Händler vor Ort. Einige haben sogar Schilder im Schaufenster stehen, wo sie ihren Service anpreisen und die Vorteile gegenüber Internetkäufen. Tja, erfahrungsgemäß sind es aber gerade diese örtlichen Händler fast immer, die nicht mal ihren gesetzlichen Gewährleistungspflichten nachkommen. Die meisten Onlinehändler halten sich dagegen an die gesetzlichen Vorgaben. Aber ich erlebe es immer und immer wieder, dass man dem örtlichen Händler erstmal ein BGB auf den Tisch knallen muss, oder wenn er ganz unbelehrbar ist, erstmal ein Anwaltsschreiben zukommen lassen muss.


Dann ist hier der Begriff Garantie angeklungen. Auch hier entledigt sich der Verkäufer fast immer seiner Gewährleistungspflicht, wenn er den Kunden auf eine möglicherweise vorhandene Garantie verweißt. Die Garantie hat nix mit dem Gewährleistungsrecht zu tun. Viele Hersteller geben als freiwillige Leistung eine Garantie. Der Kunde kann, wenn es eine Herstellergarantie gibt nun wählen, ob er den Verkäufer im Rahmen der Gewährleistungspflicht nacherfüllen lässt oder ob er die Herstellergarantie in Anspruch nimmt.
Hier gilt eine einfache Faustregel – innerhalb der ersten 6 Monate (fast) immer die Gewährleistungspflicht des Händlers in Anspruch nehmen, da der Kunde hier mehr Rechte hat.
Nach den 6 Monaten ist die Inanspruchnahme der Herstellergarantie meistens günstiger für den Kunden als das Gewährleistungsrecht (denn nach 6 Monaten gilt nicht mehr die Vermutung, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorlag).

Und übrigens ist es lächerlich, in diesem Zusammenhang von Service zu sprechen. Denn es handelt sich bei dem Gewährleistungsrecht um gesetzliche Vorgaben, die der Händler nachkommen muss. Das hat nix mit Service zu tun.

@Transformator, wenn der Händler kein Ersatz liefern kann, dann kannst du die Rute reparieren lassen oder aber vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wenn du als Nacherfüllung die Ersatzlieferung gewählt hast, und diese unmöglich ist, kann man sich bezüglich der Reparatur streiten, ob dies unter §439 Abs. 3 fällt oder ob man gleich ein Rücktrittsrecht hat.
 
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ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

...so ähnlich hat der Ernie ihm das per PN auch schon erklärt!

;O)

Der Ernie hat u.a. das BGB studiert!

;O)

...darf halt´ keine öffentliche online Rechtsberatung hier machen!

Aber:

Recht hast Du Fritze!

Petri!

Ernie
 
F

Fxxxxx

Guest
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Nö - bzw. Ja :m, wir beschäftigen uns hier ja auch nur mit der Lektüre - und wie oben erwähnt war deiner der einzig qualifizierte Beitrag #6

Blos was willst machen, wenn nur Unfug dasteht - den dann alle Leute lesen und auch noch glauben |kopfkrat
 
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luecke3.0

Rebell in grün
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Da wir hier 2 Fachmänner zu haben scheinen sei mir die Frage gestattet wie es aussieht wenn man einer AGB zugestimmt hat in der steht. " Bis zu einem Warenwert von 45€ trägt der Käufer die Versandkosten im Falle eines Widerrufs oder einer Reklamation."

So oder zumindest so ähnlich findet man es ja oft in Geschäftsbedingungen von Online-Händlern oft spielt der Warenwert auch keine Rolle, der Käufer soll trotzdem zahlen.
Ist so eine Vorgehensweise rechtens?

Dazu muss ich sagen das ich auch sehr viel Online kaufe, da mir die Ladenpreise oft wie Wucher vorkommen und man auch nicht wirklich von Service sprechen kann. Allerdings kaufe ich teurere Sachen nur bei Shops mit gutem "Leumund". Ich muss ganz ehrlich sagen das ich einen gewissen Verlust durch eine zu komplizierte Reklamation mit einkalkuliere wenn ich günstigere Artikel bei nem "Unbekannten" kaufe -> Es lohnt den AUfwand und Ärger einfach nicht wegen z.B. einer 30€ Rute mit nem störrischen Internethändler "rumzuprügeln".

Wenn das jetzt nicht gerade diese teure Rute gewesen wäre hätte ICH wahrscheinlich in diesem Fall die Rute selbst repariert und fertig.

Gruß
Lücke
 
F

Fxxxxx

Guest
AW: Gewährleistung bei Angelgerätedefekt / Porto?

Jo, also nochmal ganz kurz dazu.

Unabhängig von den Rücksendekosten muss ich gleich mal vorwegschicken, dass ich mich nicht entsinnen kann, schon jemals AGB gesehen zu haben, die nicht irgendwo eine rechtswidrige Klausel enthalten. Und in diesem Fall ist es dann egal, ob ich der AGB zugestimmt habe oder nicht, eine AGB Klausel kann nicht eine BGB Vorgabe aushebeln.

So, nun zu den Rücksendekosten im Rahmen des Widerrufsrecht. Auch hier hilft ein Blick ins BGB – hehe oder ganz interessant in die entsprechende EU Richtlinie, die ins nationale Recht umgesetzt worden ist.
Aber nu der Blick ins BGB § 357 Abs. 2:

Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Das heißt, dass unter 40€ Warenwert der Kunde die Rücksendekosten zu tragen hat. Über 40€ Warenwert trägt der Verkäufer die Rücksendekosten – wenn der Käufer die Ware bereits bezahlt hat.



Viel interessanter ist aber das Thema Hinsendekosten :vik: Die Hinsendekosten bei einem kompletten Widerruf sind übrigens nach wie vor strittig. Hier treibt die Verbraucherzentrale einen Musterprozess voran, wobei der BGH nun diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt hat.
Denn wenn man sich die EU Richtlinie durchliest – tja, spricht die nach dem Wortlaut für eine Rückerstattung der Hinsendekosten.
 
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