Gewässerhege und -pflege ohne Rechtssicherheit

Pressemitteilung
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Angler befreien ein Gewässer von einer Wasserlinsenplage bedingt durch Nährstoffeinträge, welche das ökologische Gleichgewicht im Gewässer bedroht. Ohne Zufahrt zum Gewässer sind solche arbeiten nicht möglich. (Foto: DAFV, Olaf Lindner)

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2021 den FDP-Antrag "Freie Fahrt für Angler" mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP, der Linken und der AfD endgültig abgelehnt. Der Antrag hatte das Ziel, Fahrten von Anglern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, wie bei Jägern und Imkern auch, als landwirtschaftlichen Verkehr anzuerkennen und ihre wichtige Tätigkeit an ansonsten nicht erreichbaren Stellen überhaupt erst möglich zu machen.

Engagierte Angler
„Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Angler übernehmen, zum Beispiel bei der Fischereiaufsicht, auch hoheitliche Aufgaben“, so Dr. Gero Hocker Bundestagsabgeordneter der FDP.
Hocker weiter: „Seit den Beratungen unseres Antrags in den Ausschüssen des Bundestages hatten Union, SPD und Grüne nun genug Zeit, ihre ablehnende Haltung zu überdenken, indem sie sich von all diesen Leistungen der Angler draußen in der Natur überzeugen. Diese Zeit ist jedoch offenbar ungenutzt verstrichen. Denn auch Alternativvorschläge aus diesen Fraktionen gab es nicht. Eine Zustimmung zum FDP-Antrag wäre deshalb die richtige Entscheidung gewesen. Denn die umfangreichen Leistungen der Angler für den Naturschutz zu unterstützen, sollte allen Fraktionen im Deutschen Bundestag ein Anliegen sein."

Umfangreiche Maßnahmen
„Wir Angler sind über Vereine und Verbände nicht nur zur fischereilichen Nutzung von Gewässern berechtigt, vielmehr sind wir als Eigentümer und Pächter von Fischereirechten auch verpflichtet, diese Gewässer und Fischbestände in entsprechender Form zu hegen und zu pflegen“, so Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV.
Diese Hege- und Pflegemaßnahmen geschehen deutschlandweit unter dem Einsatz von Millionen Arbeitsstunden, welche von Jahr zu Jahr von Anglerinnen und Anglern im Ehrenamt geleistet werden. Angefangen von Säuberungsaktionen in und um die Gewässer, Renaturierungsmaßnahmen, Schaffung von Brutplätzen für Fische bis hin zu Besatzmaßnahmen, finden sich viele Möglichkeiten, die Gewässer und ihre Bewohner nachhaltig zu hegen und zu pflegen. Unter dem Motto Gewässer-Verbesserer: „Kümmern statt jammern!“ hat der DAFV im Januar 2020 dazu aufgerufen, öffentlich zu zeigen, was Angler gemeinsam für unsere Flüsse und Seen leisten!

„Die Hege und Pflege der Gewässer wurde in Deutschland in weiten Teilen privatisiert und obliegt den Angelvereinen. Das ist weltweit einmalig und für viele Länder ein Vorbild. Gäbe es das nicht, müsste Deutschland wohl erhebliche Mengen an Steuergeldern dafür aufbringen. Die geschätzten 9.000 Angelvereine in Deutschland erfüllen diese Pflicht auch gerne und mit viel Herzblut. Aber ohne Zufahrt zum Gewässer sind viele Maßnahmen gar nicht durchführbar. Wir benötigen Arbeitsgeräte vor Ort und können Fischbesatz nicht zu Fuß durchführen. So ist es nicht einsehbar, warum sich Union, SPD und Grüne verschlossen haben, eine längst überfällige deutschlandweite Regelung zu unterstützen. In einigen Bundesländern gibt es zwar Ausnahmegenehmigungen oder stillschweigende Duldungen, aber eine verbindliche Rechtssicherheit fehlt nach wie vor. Um unserer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, müssen wir uns immer wieder in rechtliche Graubereiche begeben. Wenn man das Ehrenamt in Deutschland nach eigenem Bekunden wertschätzt, sollten Union, SPD und Grüne diesem Bekunden auch Taten folgen lassen“, so Seggelke.

Quelle: https://www.dafv.de/referate/gewaes...weiter-ohne-deutschlandweite-rechtssicherheit

Wie sieht es bei Euren Vereinsgewässern aus? Ausnahmegenehmigungen oder stillschweigende Duldungen?
 
Der Antrag war nicht gut durchdacht und wurde richtigerweise abgelehnt. Anders als es der DAFV und die Bildunterschrift unterstellt, sind Arbeiten am Gewässer aus Hegegründen eine hoheitliche Aufgabe und mit den jetzigen Regeln zum Befahren der Wege erlaubt. Man darf die Wege nur nicht befahren, wenn man ganz normal angeln geht. Für alle anderen Nutzer der LuF Wege gilt das Gleiche, ich darf in den Wald zum Holzsägen fahren, aber nicht um am Sonntag die Natur zu genießen, auch wenn ich das grüne Schildchen im Auto habe.
Die Idee war gut, aber man bekommt das nur umgesetzt wenn man entweder das Angeln als hoheitliche Aufgabe anerkennt oder das Verbot die Wege zu befahren für alle anderen auch aufweicht.
 
Hallo,

Anders als es der DAFV und die Bildunterschrift unterstellt, sind Arbeiten am Gewässer aus Hegegründen eine hoheitliche Aufgabe und mit den jetzigen Regeln zum Befahren der Wege erlaubt.
Das sieht die Bundesregierung nach meiner Information anders. Zitat Bundesdrucksache19/3216 vom 04.07.2018 auf eine kleine Anfrage der FDP:

Verkehre, die im Zusammenhang mit berufsmäßiger Binnenfischerei erfolgen, sind als landwirtschaftliche Verkehre im Sinne der StVO anzusehen. Die Anlage beziehungsweise Bewirtschaftung eines Binnensees (Fischzucht und Ertrag) stellt eine Bewirtschaftung des Grundstücks dar. Sportfischer sowie Hobbyangler be-treiben dagegen keine Landwirtschaft im Sinne der StVO. Dies gilt auch für Ver-eine, in denen sich diese ggf. organisieren.

In der Antwort der Bundesregierung wird da keinerlei Ausnahme für "hoheitliche Aufgaben" gemacht. Das Gesetz bietet natürlich die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, aber Rechtssicherheit für die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlichen Hegeverpflichtungen sieht nach meiner Ansicht anders aus. Woher hast du das mit der "hoheitlichen Aufgabe"?

In Brandenburg können sich Angler dazu eine Wadfahrgenehmigung für 3 Jahre ausstellen lassen und damit die Wege auch zum Angeln befahren. Aber wie gesagt ein bundesweit einheitliche Regelung bzw. Rechtssicherheit ist mir nicht bekannt.

LG,

Olaf
 
Nur Eigentümer des unbeschränkten Fischereirechts sind zur Hege verpflichtet und berechtigt. Sie und deren Helfer betreiben Gewässerhege, die übrigens allgemein als Landwirtschaft anerkannt wird, auch in dem genannten Kölner Urteil. Das ist meiner Meinung ziemlich unstrittig. Zu diesem Zweck darf man die Land- und Forstwirtschaftlichen Wege befahren.
Strittig ist, ob ein Hobbyangler der angeln geht, Hege betreibt. Das wird generell angezweifelt. Denn wenn ich Hege betreibe, bin ich Helfer des Fischereirechtsinhabers und betreibe Hege. Wenn ich als Angler ans Gewässer gehe, dann vorrangig um einen schönen Tag in der Natur zu haben und was zu fangen. Vielleicht steht in der Gewässerordnung, dass Fischart X zu entnehmen sei, wenn ich die Art fange, dann betreibe ich vielleicht Hege, aber reicht das aus?
 
In meinem Verein gibt es nur ein Gewässer das über eine geteerte Zufahrt verfügt der rest ist nur durch Feldwege erreichbar und so wie ich das Verstanden habe darf ich die Forstwege nutzen um ans Gewässer zu kommen... kann natürlich sein das es verboten ist aber in zig Jahren hatte noch niemand ein problem damit.
 
Der Antrag wurde ja schon vor knapp zwei Jahren im Verkehrsausschuss abgelehnt und hatte deshalb nie eine Chance. Alles weitere ist nur Symbolpolitik und der Versuch der FDP, sich als Anglerpartei zu brüsten.

Der Antrag an sich ist auch schon völliger Schwachsinn und die Kommentare diverser DAFV-Akteure passen sich dem an. Also ob irgendein Arbeitsdienst daran scheitert, weil man mit dem Auto nicht ans Gewässer darf.

Klassischer DAFV-Spin: 99 Prozent der Angler interessiert oder betrifft es nicht, aber wir versuchen jetzt, die ganz große Nummer draus zu machen.

Viele Grüße,
-df
 
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