Gewässersperrung bei Fischbesatz Pflicht?

Flo5589

Member
Hallo Gewässerwarte,

ich benötige mal euren Rat bzw. eure Hilfe.

ich war dieses Jahr auf dem Gewässerwartelehrgang zur Theorie in Starnberg......

dort lernte ich nochmals deutlich das für Fischbesatz die Gewässer zu sperren sind. Laut Fischereigesetz in Bayern gilt hier für offene Gewässer eine Sperrfrist von zwei Wochen und für Angelteiche von vier Wochen.

Wie es so ist heutzutage man kennt ja viele auch aus anderen Vereinen und als ich mich mit anderen Anglern / Kollegen über dieses Thema austauschte machte ich eine erschreckente Erkenntniss. Es gibt durchaus noch viele Vereine die z.B. den Karpfenbesatz im Herbst nicht wirklich richtig anzeigen bzw. das Gewässer dafür sperren. Da wird einfach jeden Samstag ein anderes Gewässer besetzt.....

Ich hab da gar nicht im Detail dann nachgebohrt weil ich ja noch zu den frischgebackenen "Gewässerwarten" gehören. Erhebe da mal das Wort gegen einen alt eingesessenen eines anderen Vereins der seit Jahrzenten die Fische schon so besetzt..... da hast du keine Chance..... zum Glück hab ich die Probleme nicht im eigenen Verein da läuft es besser.

Aber was ich mich Frage wird das mit dem Besetzen allgemein so locker gesehen oder hab ich da irgendwas in der Woche Theorie verpasst? Das das nicht schärfer kontrolliert wird?

Gruß
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Hallo,

ja, das wird allgemein sehr locker gesehen und wäre auch schwierig zu kontrollieren.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ;) .

Petri Heil

Lajos
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

dort lernte ich nochmals deutlich das für Fischbesatz die Gewässer zu sperren sind. Laut Fischereigesetz in Bayern gilt hier für offene Gewässer eine Sperrfrist von zwei Wochen und für Angelteiche von vier Wochen.

Das Fischen nach Besatzmaßnahmen ist in Bayern nicht verboten.
Die Sperre gilt nur für das Angeln auf die eingesetzte Fischart.

§ 14
Fischen nach Besatzmaßnahme

1. Innerhalb von zwei Wochen, in geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Nrn. 1 und 2 BayFiG innerhalb von vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme mit Fischen, die das festgesetzte Schonmaß (§ 11) erreicht haben, ist das Fischen auf die eingesetzte Fischart verboten.
2. Satz 1 gilt nicht für die Fischzucht und Fischhaltung in geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Nrn. 1 und 2 BayFiG.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Na dem Satzkarpfen oder der Refo wird es egal sein, ob er nun gleich gefangen wird, oder erst ein paar Wochen später!
Ist ja jetzt nicht gerade so, als ob es um schützenswerte Arten geht.
Die Regelung ist wohl auch mehr eine ethische, man will dem Fisch halt eine gewisse Zeit geben sich an das Gewässer zu gewöhnen, sich ein zu leben.
Über diese Nichteinhaltung würde ich mich nun nicht aufregen, da gibt es sicher Wichtigeres womit man sich als GW seine Zeit vertreiben kann!

Jürgen
 

Flo5589

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Hallo,

ja, das wird allgemein sehr locker gesehen und wäre auch schwierig zu kontrollieren.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ;) .

Petri Heil

Lajos


ich denke nichts böses bei ich war nur erschrocken, das ist mal wieder ein parade Beispspiel von Theorie und Praxis.

Gruß
 

Flo5589

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Das Fischen nach Besatzmaßnahmen ist in Bayern nicht verboten.
Die Sperre gilt nur für das Angeln auf die eingesetzte Fischart.

Stimmt das hatte ich vergessen. Aber für die Praxis ist das ja auch egal den ich ein Gewässer nur für Karpfen zu sperren aber Schleiche usw.... dürfen beangelt werden das geht ja auch nicht.....
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

naja, sagen wir mal so:
Starnberg ist nicht gerade für Anglerfreundlichkeit bekannt.

Gut, da zu zu hören im Kurs - und dann lernt man in Zigarettenpausen oft auch, wie die Vereine das alles umgehen könnten, wenn sie wollten (nneeeeein, macht nieeeee einer - Starnberg istfür bayerische Fischerei wie der Vatikan für Katholen (meinen die in Starnberg jedenfalls...)).....

Mit der gelebten bayerischen Realtität hats aber wenig zu tun...
 

Flo5589

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Na dem Satzkarpfen oder der Refo wird es egal sein, ob er nun gleich gefangen wird, oder erst ein paar Wochen später!
Ist ja jetzt nicht gerade so, als ob es um schützenswerte Arten geht.
Die Regelung ist wohl auch mehr eine ethische, man will dem Fisch halt eine gewisse Zeit geben sich an das Gewässer zu gewöhnen, sich ein zu leben.
Über diese Nichteinhaltung würde ich mich nun nicht aufregen, da gibt es sicher Wichtigeres womit man sich als GW seine Zeit vertreiben kann!

Jürgen



Ich rege mich da drüber nicht auf, das habe ich dann falsch vermittelt. Ich war nur etwas erschrocken das es so locker gesehen wird und wollte mich nur etwas vergewissern ob das wirklich so ist.....

Gruß
 

Flo5589

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

naja, sagen wir mal so:
Starnberg ist nicht gerade für Anglerfreundlichkeit bekannt.

Gut, da zu zu hören im Kurs - und dann lernt man in Zigarettenpausen oft auch, wie die Vereine das alles umgehen könnten, wenn sie wollten (nneeeeein, macht nieeeee einer - Starnberg istfür bayerische Fischerei wie der Vatikan für Katholen (meinen die in Starnberg jedenfalls...)).....

Mit der gelebten bayerischen Realtität hats aber wenig zu tun...


Du sagst es die gelebte bayerische Realität die hat mich jetzt interessiert. Ich will dafür auch nicht unnötig Zeit verschwenden weil das für mich nicht wirklich wichtig ist..... aber ich war mir unsicher da ich ja noch zu den "Neulingen" gehöre.

Ich persönlich bin ein Feind von Aussagen wie "das haben wir schon immer so gemacht......deshalb passt das". Aber genau diese alten Hasen kennen auch die gewissen Kniffe mit denen man leichter durchs Leben kommt. Und das ist die Bayrische Realität wie du Sie so schön genannt hast.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Als GW solltest du vielleicht einfach deine Wähler fragen, ob die eine Gewässersperre wollen oder nicht.

Sind es neu anzusiedelnde Arten wie z.B. in dem Gewässer ausgestorbene Fische sollte die Intention eine andere sein, als beim Satzkarpfen oder Refo. Wobei für die letztgenannten Arten für alle dasselbe Recht gelten soll.

Kann nicht sein, dass der Vorstand als informierter Zirkel am Tag nach dem Besatz die Taschen vollmacht, während der Rest erst zufällig davon erfährt.

Bei uns ist es so, dass vom 15.3 bis zum 1.4 das Gewässer gesperrt ist und anschließend schwimmen wunderbarerweise Refos in dem Tümpel. Jeder weiß es.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

@rheinfischer70

Ich wurde zu meiner aktiven Zeit mal heftigst von einem Angelkollegen dafür angegangen, dass die Forellen pünktlich zum Schonzeit-Ende bereits besetzt waren. (Schonzeit bis 15.04 - frei ab 16.04.)

Er hat sich daran gestört, dass am 16.04 morgens um 6 die halbe Welt am Wasser war und Forellen fangen wollte - weil natürlich alle Angler wussten dass Forellen besetzt sind.

Als Vorschlag wie man es besser machen könnte meinte er - man solle die Forellen erst einige Wochen später geheim setzen damit nicht solche Anglermassen auf einmal auftauchen.

Ich bin dann genau deiner Argumentation gefolgt:
Kann nicht sein, dass der Vorstand als informierter Zirkel am Tag nach dem Besatz die Taschen vollmacht, während der Rest erst zufällig davon erfährt.

und habe die Position vertreten, dass jeder den gleichen Beitrag bezahlt - und jeder auch die gleichen Chancen haben sollte. Wenn zum Schonzeit Ende bereits besetzt ist - hat jeder den gleichen Wissensstand.

Das ist ein schönes Beispiel, dass man als Gewässerwart auf jeden Fall der Depp ist - egal wie man es macht ;)
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Laut Fischereigesetz in Bayern gilt hier für offene Gewässer eine Sperrfrist von zwei Wochen und für Angelteiche von vier Wochen.


Diese Aussage ist in ^2 Punkten falsch:
1. Sperre des Gewässers ist nicht vorgeschrieben, sondern das Angeln auf die eingesetzte Fischart
2. Gilt diese Aussage nur, wenn die Fische fangfähig sind


Wo aber liegt der Hauptfehler?
Dass Vereine immer noch Geld ausgeben für diese unsinnigen und unnötigen Lehrgänge!

Beispiel: Aktuell wird gegen Waller gelehrt mit Fakten, die lange nicht mehr haltbar sind
oder bis vor kurzen war die Quappe Hauptfeind im Gewässer (naja, jetzt hat man ja den Waller), heute wird der Quappenbesatz subventioniert!

Auch die Rechtsauffassung zum geltenden BayFiG ist schon nahezu kriminell ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Lajos1

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Ich rege mich da drüber nicht auf, das habe ich dann falsch vermittelt. Ich war nur etwas erschrocken das es so locker gesehen wird und wollte mich nur etwas vergewissern ob das wirklich so ist.....

Gruß

Hallo,

es ist ja auch nicht ganz so einfach es in die Praxis umzusetzen.
Nehmen wir mal einen mittelgroßen Verein. Bei uns in der Gegend hat der so etwa 15 verschiedene Gewässer, vielleicht halbe/halbe Stillgewässer und Fließgewässer. Der Herbstbesatz mit Karpfen (z.B.) dauert so sechs bis acht Wochen, dies genau zu terminieren und dann noch zeitlich versetzt (wie der Besatz nunmal vorgenommen wird) die Mitglieder über die Fangbeschränkungen in den einzelnen Gewässern zu benachrichtigen, übersteigt die logistischen Möglichkeiten eines Vereins.
Man kann es sich aber auch einfach machen; man sperrt den Karpfen in sämtlichen Gewässern vom 1. Oktober bis 31. Dezember - da machen aber die Miglieder kaum mit|rolleyes.

Petri Heil

Lajos
 

feederbrassen

immer wieder neu
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Wir sind zwar nur ein Mini Verein mit Mini ex Baggersee aber bei Besatz
wird der See eben für zwei Wochen gesperrt.
Weißfisch z.b zieht erst nach und nach um den See und verteilt sich.

Ob das Pflicht ist weiß ich nicht mehr, mein Lehrgang ist schon ewig her aber die Zeit sollte man den Tieren zum ein bzw umgewöhnen geben.
Leider muss die Einhaltung kontrolliert werden, Geier gibt es überall.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

@rheinfischer70

Ich wurde zu meiner aktiven Zeit mal heftigst von einem Angelkollegen dafür angegangen, dass die Forellen pünktlich zum Schonzeit-Ende bereits besetzt waren. (Schonzeit bis 15.04 - frei ab 16.04.)

Er hat sich daran gestört, dass am 16.04 morgens um 6 die halbe Welt am Wasser war und Forellen fangen wollte - weil natürlich alle Angler wussten dass Forellen besetzt sind.

Als Vorschlag wie man es besser machen könnte meinte er - man solle die Forellen erst einige Wochen später geheim setzen damit nicht solche Anglermassen auf einmal auftauchen.

......

Das ist ein schönes Beispiel, dass man als Gewässerwart auf jeden Fall der Depp ist - egal wie man es macht ;)

Warum der Stress als GW. Bei der nächsten Versammlung abstimmen lassen, ob der Besatz heimlich oder offen erfolgen soll. Der GW ist dann aus der Schusslinie.
Ebenfalls würde ich über Gewässersperren diskutieren und abstimmen lassen, nachdem vorher die Rechtslage erklärt wurde.
 

dreampike

Well-Known Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

"Theorie hui - Praxis pfui" - mal wieder eine gute Gelegenheit auf die Bayern zu schimpfen...

Ich erlebe es in der Praxis von immerhin 3 bayerischen Vereinen so, dass die Gewässer für den Besatz mit fangfähigen Fischen für 2-4 Wochen entweder komplett gesperrt werden - da ist dann gar keine Fischerei erlaubt. Oder aber es wird das Fischen auf die besetzte Fischart gesperrt: Bei Karpfenbesatz ist dann das Fischen auf Friedfische mit den entsprechenden Methoden generell gesperrt, bei Hecht- oder Zanderbesatz wird eben das Fischen auf Raubfische gesperrt. Da macht sich kein Vorstand die Taschen voll. Und besonders anglerfeindlich finde ich weder diese Regelung noch die Umsetzung.

Ob es jetzt wirklich Sinn macht, ein Gewässer nach dem Besatz von fangfähigen Regenbogenforellen 2 Wochen zu sperren, das kann man diskutieren. Die gewöhnen sich zumindest in Stillgewässern nicht wirklich ein, hängen auch nach zwei Wochen noch pulkweise herum und werden in dieser Zeit leichte Beute der Kormorane.


Wolfgang aus Ismaning
 

Franz_16

Mitglied
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Warum der Stress als GW. Bei der nächsten Versammlung abstimmen lassen, ob der Besatz heimlich oder offen erfolgen soll. Der GW ist dann aus der Schusslinie.
Ebenfalls würde ich über Gewässersperren diskutieren und abstimmen lassen, nachdem vorher die Rechtslage erklärt wurde.
Ja klar, wenn es ein großes Thema vereinsintern ist, wäre der demokratische Weg der schlauste.

Man sollte sich als Gewässerwart aber auch nicht von Einzelnen zum Aktionismus verleiten lassen. Man darf da schon auch mal etwas Rückgrat zeigen.



Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
 

Flo5589

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

Als GW solltest du vielleicht einfach deine Wähler fragen, ob die eine Gewässersperre wollen oder nicht.

Sind es neu anzusiedelnde Arten wie z.B. in dem Gewässer ausgestorbene Fische sollte die Intention eine andere sein, als beim Satzkarpfen oder Refo. Wobei für die letztgenannten Arten für alle dasselbe Recht gelten soll.

Kann nicht sein, dass der Vorstand als informierter Zirkel am Tag nach dem Besatz die Taschen vollmacht, während der Rest erst zufällig davon erfährt.

Bei uns ist es so, dass vom 15.3 bis zum 1.4 das Gewässer gesperrt ist und anschließend schwimmen wunderbarerweise Refos in dem Tümpel. Jeder weiß es.



ich selbst hab ja zum Glück da keine Probleme bei uns gibt es auch bei Besatz eine Gewässersperrung..... aber beim Gespräch mit benachbarten Vereinen hörte ich eben das es auch anders geht..... hier war ich mir jetzt unsicher ob ich irgendwas verpasst hab in dieser Schulung oder es einfach in der Praxis anders gelebt wird.....

Gruß
 

Flo5589

Member
AW: Gewässersperrung bei Fischbesatz pflicht?

@rheinfischer70

Ich wurde zu meiner aktiven Zeit mal heftigst von einem Angelkollegen dafür angegangen, dass die Forellen pünktlich zum Schonzeit-Ende bereits besetzt waren. (Schonzeit bis 15.04 - frei ab 16.04.)

Er hat sich daran gestört, dass am 16.04 morgens um 6 die halbe Welt am Wasser war und Forellen fangen wollte - weil natürlich alle Angler wussten dass Forellen besetzt sind.

Als Vorschlag wie man es besser machen könnte meinte er - man solle die Forellen erst einige Wochen später geheim setzen damit nicht solche Anglermassen auf einmal auftauchen.

Ich bin dann genau deiner Argumentation gefolgt:


und habe die Position vertreten, dass jeder den gleichen Beitrag bezahlt - und jeder auch die gleichen Chancen haben sollte. Wenn zum Schonzeit Ende bereits besetzt ist - hat jeder den gleichen Wissensstand.

Das ist ein schönes Beispiel, dass man als Gewässerwart auf jeden Fall der Depp ist - egal wie man es macht ;)



ich finde das auch eher kontraproduktiv geheim zu besetzten, es soll für alle gleiches Recht gelten deshalb würde auch ich immer den offiziellen Weg gehen....
 
Oben